24. Jahrgang
Samstag, den 10. April 1897.
iiildacrMZcitiliig
mit Uutrrhalw«gs-KeUirge „Sterne und Hlnmen".
Erscheint täqlich Sonn- und Feiertage ausgenommen. - Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und BeMgeld in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pfennig. ^Inserate kosten die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum 15 Pf., Reklamen die Petttzeile 2a Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.
Bestellungen
auf die
gp Fuldaer Zeitung werden zu jeder Zeit von allen Postanstalten, den Landbriefträgern, Zeitungsträgern sowie in unserer Expedition (Harmonie) angenommen.
Die ,Fuldaer Zeitung', welche, wie von unseren Lesern freundlichst anerkannt wird, sich stets erfolgreich bemüht hat, ihren Inhalt stetig zu verbessern und zu erweitern, wird auch im Laufe dieses Jahres nach Kräften bestrebt sein, ihren Lesern ein getreues Spiegelbild der Weltbegebenheiten zu bieten.
GoooQGoo Anzeigen 00000000
sind in der,Fuldaer Zeitung' von sicherer Wirksamkeit.
Die öffentlichen Bekanntmachungen.
Aus juristischen Kreisen ist der Kölnischen Ztg.' dieser Tage eine Zuschrift zugegangen und von dem genannten Blatte auch veröffentlicht worden, welche ein weitergehendes Interesse verdient. Es handelt sich in der Zuschrift um die gerichtlichen Bekanntmachungen durch die Presse. In dem Artikel der Kölnischen Ztg.' wurde unter Anderem Folgendes angeführt:
„Zu den Fragen, die zur Zeit einer näheren Prüfung bedürfen, gehört auch die, wie die Gerichte ihre Veröffentlichungen vorzunehmen haben. Wir erinnern nur an den dem Reichstag vorliegenden Entwurf eines Handelsgesetzbuches, den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Wir erinnern ferner an die jetzt vorzunehmende Revision der Civilprozeß- und'Konkursordnung sowie an das in der Bearbeitung befindliche Gesetz, betreffend die Regelung der nicht streitigen Gerichtsbarkeit für das deutsche Reich. Für alle diese Gesetze ist jene Frage von großer praktischer Bedeutung. Denn alle diese Gesetze werden nothwendig gewisse Veröffentlichungen vorschreiben müssen. Sie werden deshalb auch in Rücksicht ziehen müssen, wie die Veröffentlichungen am Wirksam st en erfolgen, zumal in allen in Frage kommenden Fällen die Parteien deren Kosten zu tragen haben.
Im Entwurf des Gesetzes über die Zwangsvollstreckung in Liegenschaften heißt es, „der Termin der Versteigerung müsse, wenn es sich nicht grade um ein Grundstück von geringem Werthe handle, indem für Bekanntmachungen des Gerichts bestimm t e n B l a t t e öffentlich bekannt gemacht werden." Diese Vorschrift klingt ja an sich ganz natürlich, denn jeder vernünftige Mensch wird annehmen müssen, daß das zur Veröffentlichung aller gerichtlichen Bekanntmachungen dienende Blatt doch zum Mindesten eines der angesehensten und gelesen st e n des betreffenden Bezirkes ist. Für, Preußen ist aber in letzterer Beziehung grade das Gegentheil der Fall. Hier gilt als das amtliche Organ der Gerichte für derartige Veröffentlichungen der öffentliche Anzeiger zum Regierungsamtsblatt. Es wird aber Jeder zugeben müsfen, daß zum Mindesten kein Kaufliebhaber, Hypo- thekengläubiger oder sonstiger Betheiligter jemals durch das Amtsblatt von der bevorstehenden Versteigerung etwas erfährt. Und doch ist die Bekanntmachung grade für derartige Leute bestimmt.
Ordnet der Vollstreckungsrichter noch weitere Ver- üffentlichungen an, dann ist das Geld für die Veröffentlichung im Amtsblatt völlig vergeblich ausgegeben. Es scheint deshalb, so schloß die Zuschrift der Kölnischen Zeitung', unbedingt nothwendig, daß hier eine Aenderung vorgenommen wird. Namentlich muß dies von rheinischer Seite gefordert werden, wo bei der großen Zahl der zur versteigernden Parzellen die durch jene Veröffentlichung überflüssigerweise entstehenden Kosten oft ganz be
deutend sind. Gerade bei der Zwangsvollstreckung müssen aber die Kosten aus das Allernothwendigste beschränkt werden, da sie schließlich doch dem Schuldner zur Last fallen, der sicherlich keinen Pfennig zu entbehren hat, fonst hätte er es gewiß nicht zur Zwangsversteigerung kommen lassen."
Wir sind mit dem, was da in der Kölnischen Ztg.' ausgeführt wird, durchaus einverstanden und bemerken "nur dazu, daß in Bayern längst die Veröffentlichung der gerichtlichen Bekanntmachungen auf Grund eines Ministerialerlasses in der Weise geregelt ist, daß diese Bekanntmachungen dem Blatte oder" den Blättern zugesandt werden müssen, welche in dem Landgerichtsbezirke nachweisttch die meisten Äöonventen besitzen, einerlei, welcher Parteirichtung das oder die betreffenden Blätter angehören.
Diese Anordnung und Regelung der Materie über die öffentlichen Bekanntmachungen ist die natürliche. sie ist dem Interesse der Behörden wie des Publikums am Meisten dienlich, daher auch allein berechtigt. Aber wie lange wird es noch dauern, bis auch in Preußen solche Bestimmungen erlassen werden; wie lange wird Preußen auch auf diesem Gebiete des öffentlichen Verkehrs überhaupt — von anderen Staaten und selbst von Kleinstaaten sich übertreffen lassen?
Vermischtes.
* Karlsruhe, 8. April. Nach berühmtem Muster hat sich ein badischer Fabrikant bereichert. Leider sagt der Jahresbericht der badischen Fabrikinspektion, welchem das nachstehende Geschichtchen entnommen ist, weder wie der Edle heißt, noch wo er wohnt. „In einer Cigarrenfabrik", heißt es in dem Bericht, „wurde nach einem alten Herkommen von jedem Arbeiter und von jeder Arbeiterin ein Geschenk von etwa zwei Mark erwartet!! Einige Arbeiterinnen, die von ihrem schmalen Verdienste für ihren edlen Brodherrn nichts abgeben wollten, wurden gekündigt. Der Herr Fabrikant kam nämlich in den Arbeitssaal und hielt eine Rede über die Anhänglichkeit der Arbeiter an ihren Arbeitgeber. Leider hätten einige Arbeiterinnen diese Anhänglichkeit verweigert, weshalb sie entlassen werden müssen. — Schade, daß der Name des Edlen nicht der Oeffentlichkeit übergeben worden ist; ein Nationalliberaler ist es ohne allen Zweisel!
Aromen, 9. April. Wir verzeichnen im Nachstehenden ein überaus b'emerkenswerthes Urtheil über die deutsche Handelsmarine, welches geeignet ist, die außerordentlich hohe Bedeutung zu kennzeichnen, die man in englischen Kreisen dem Anwachsen unserer Rhederei zumißt. Der hervorragendste englische Rheder der Gegenwart, Mr. Jsmay, Präsident der White-Star-Linie, äußerte am 31. März auf einem öffentlichen Bankett in einer Rede über die Entwickelung der Schifffahrt: „Selbst die gegenwärtige hohe Geschwindigkeit der Oceandampfer kann noch erhöht werden. Wenn dem so ist, so wird es auf jeden Fall während der Spanne Zeit, die uns vom 19. Jahrhundert noch bleibt, von einem Dampfer erzielt werden, „rnade in Gt-rmany* (nämlich von dem Schnelldampfer „Kaiser Wilhelm der Große" des Norddeutschen Lloyd). „Es ist eine bemerkenswerthe That- sache, daß der Norddeutsche Lloyddampfer „Friedrich der Große", der soeben von einer Reise nach unserer eigenen Kolonie Australien zurückgekehrt ist, das größte Schiff in jener Fahrt ist, das jemals die Linie passirte, während für dieselbe Gesellschaft zwei große Dampfer für die New-Iork- Linie ihrer Vollendung entgegengehen, von denen eines jedenfalls größer als die „Lucania" und „Campania" sein wird, ja es wird behauptet, daß beide unseren schnellsten Dampfern an Schnelligkeit gleich, wenn nicht überlegen sein werden. Nun meine Herren, ich muß sagen, daß dem Kaiser und der deutschen Regierung und dem deutschen Volke alles Lob gebührt, daß sie die Wichtigkeit ihrer Handelsflotte einsehen und anerkennen und derselben ihre Unterstützung leihen." Wir Deutsche dürfen aus das von einer ersten englischen Autorität gefällte Urtheil stolz sein.
' Der König der Aekgior hat seine herrliche Domäne in den Ardennen sammt Schloß und Park an eine Gesellschaft englischer Kapitalisten vermiethet. Diese haben die Domäne zu einem Sommerausenthalt für sehr reiche Leute, die dort allen „noblen Passionen" huldigen können, umgestaltet. Wie die amtliche ,Chron. des Trap. Publ/ meldet, hat sich der König verpflichtet, nahe bei dem königlichen Schlosse ein zweites Schloß zu erbauen und beide Schlösser durch eine 50 Meter lange Glasgalerie^zu verbinden. Das alte Schloß enthält nur Speisesäle, Spielsäle, Versammlungssäle, Festsäle u. s. w., in denen auch natürlich ein Spielchen gemacht werden kann. Das zweite, neuerbaute Schloß, das im Juli d. I. eröffnet werden soll, enthält laut ,Boss. Ztg/ über 100 Zimmer mit Ankleidezimmern und allem Zubehör. Der König macht bei diesem unsaubern Unternehmen, wofür er sich außer der hohen Pacht einen Gewinnantheil gesichert hat, ein ganz vortrefflrches
Geschäft. Daß aber derartige Unternehmungen nicht das Ansehen der Dynastie heben, steht außer allem Zweifel und ist für die republikanischen Sozialisten Wasser auf ihre Mühle.
* Unter dem Namen „Mannheimer Vflanmenmns" kommt zur Zeit ein Gemisch von eingekochtem Pflaumenbrei mit Stärkesirup, (wohl auch Rübenzuckermelasse) Stärkemehl und anderweitigen Fruchtresten, anscheinend mehr oder weniger zerkochten Apfelschalen, in den Handel. Die Händler werden darauf aufmerksam gemacht, daß dieses Produkt unter der Bezeichnung „Pflaumenmus" nicht feilgeboten werden darf.
• ®as iß eine Eisenbahn? „Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtmassen, bezw. die Erzielung einer verhältnißmäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektrizität, thierischer oder menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung u. s. w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnißmäßig gewaltige (je nach Umständen nur in bezweckter Weise nützliche, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist." So lautet nicht etwa eine Scherzaytwort, sondern eine Entscheidung des Reichsgerichts. (Vergl. Entscheidung des Reichsgerichts in Civilsachen Bd. 1. S. 252.)
* Fürsorglich. Bauer (in der Apotheke): „Ich möcht' was für an verdorb'na Magen!" — Provisor: „Wer hat sich denn den Magen verdorben?" — Bauer: „Bis jetzt noch Keiner; wir hab'« morgen Kirchweih!"
* Höchste Sparsamkeit. Verkäufer: „Sie wünschen, mein Herr?" — Studiosus: „Geben Sie mir einen Paprer- kragen und einen Radiergummi zum Selbstwaschen!"
Literarisches.
Randglossen zur modernen kaufmännische« Mikdung. — Herausgegeben von der „Handels-Akademie Lerpzig", Dr. jur. Ludwig Huberti. Leipzig, Verlag der Handels-Akademie. Heft 1: „Was heißt und zu welchem Ende besucht man die Handels-Akademie?" Stimmen aus der Fachwelt, zusammengestellt von Dr. jur. Ludwig Huberti. 96 Seiten mit Abbildungen. Preis 50 Pfennig.
Diese Broschüre bringt die Stimmen hervorragender Fachmänner aus Theorie und Praxis über die Nothwendig- keit u. Nützlichkeit von Handels-Akademien u. kaufmännischen Hochschulen, an denen nach höherer Bildung strebende Kaufleute gründlich in allen modernen kaufmännischen Disziplinen ausgebildet werden. Mediziner, Juristen, Lehrerrc. bedürfen erst theoretischer Vorbildung, ehe sie praktisch thätig sind, auch für dkn Kaufmann wäre neben der praktischen auch vorherige theoretische Ausbildung sehr nothwendig.
Gottesdieustordtmug tu Fulda.
Sonntag, den 11. April. Dom. Um 5, 6, 63/. und 7-/2 Uhr hl. Messen. Um 6 Uhr hl. Messe und Kommunion der christenlehrpflichtigen Jungfrauen, 9 Uhr Palmenweihe und hl. Messe, 12 Uhr hl. Messe, 1'/- Uhr Andacht und Christenlehre, 4 Uhr Fastenpredigt, 7 Uhr Andacht in der Marienkapelle. Montag Abend 73/t Uhr Fastenpredigt nut Bußandacht. Mittwoch, den 14. April. Abends um 4 Uhr Matutin des folgenoen Tages und werden Beichten gehört. — Stadtpsirrkirche. 5 Uhr hl. Messe u. Predigt, 6 Uhr hl. Messe, 7 Uhr heil. Messe, 8 Uhr Palmenweihe und hl. Messe, 9-/2 Uhr hl. Messe und Predigt, 11 und l1/« Uhr Christenlehre, 3 Uhr Todesangstbruderschaft. — Wicharls- kirche. 10 Uhr hl. Messe. — Pfarrkirche rum hl. Geiste. 8 Uhr Palmenweihe, nachher hl. Messe. Mittwoch in der Charwoche fällt die Abendandacht aus. - Frauenberg. 5 u. 6V2 Uhr hl. Messen, 8 Uhr hl. Messe mit Volksgesang, 83/4 Uhr Palmenweihe und Prozession, nach derselben feierliches Amt, 2 Uhr sirerliche Vesper. Dienstag, den 13. April. 8-/2 Uhr feierliches Amt zu Ehren des hl. Antonius, Fastenpredigt und Kreuzwegandacht.________-
Moderne Heilstätten. J“ J5&'’SK Gostmann's Naturheilanstalt (Aerzte: Dr. med. Mißmahl, Dr med. Walser, Dr. med. Sophie Gomberg) Wilhelmshöhe bei Kassel öfters von hygienischen Zeitschriften bezeichnet. DaS dürste nicht zu viel gesagt sein. In außerordentlich bevorzugter Lage in dem klimatischen Luftkurort Wilhelmshöhe, der durch seine Naturschönheiten weltbekannt ist, enffpricht das Etablifsem-nt den höchsten hygienischen und sanitären Anforderungen und bietet dazu jeden Komfort. (Gebirgswafferleitung, Elektrische Beleuch tuns, Telephonauschluß, behagliche Gesellschaftsräume, Lese- und Billardzimmer). Der 12 Morgen große Anstaltspark schließt unmittelbar am Habichtswald u. dem Wilhelmshöcher Park an. Bon den zahlreichen Balkon's deS Peusionshauses bietet sich ein prächtiger Fernblick in das Fuldathal mit den eS umrahmenden Gebirgsketten. Erfolgreich behandelt werden durch die physi« kalische-diätetifche Hrilmethode: Nervenkrankheiten, Asthma, Kehlkopf-, Luftröhren, und Bronchialkatharrh, Leber-, Nieren- und Blasenleiden, Fettsucht, Skrophulofe, Zuckerkrankheit, Gicht, Rheumatismus, Blutarmuth, Frauenleiden (Thure Brandt- Moffage). Für bescheidenere Ansprüche: Zweiganstalt Schweizer- tzaus. Gesammt-WochenpreiS von 35 Mk. au. Zur Belehr, empfohlen: „Handbuch der Naturheilkunde" von Dr. med. Walser. Prospekte nebst belehrender Broschüre frei durch die Direktion.