JVi 80
Donnerstag, den 8 April 1897
24. Jahrgang
mit Unterchalturrgs-Kettagr „Sterne und Hlumerr".
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K> Zur Handwerkervorlage
hat die Kommission des Reichstags gleich in ihrer ersten Sitzung einen wichtigen Beschluß gefaßt, der den Wünschen des organisirten Handwerks mehr entgegenkommt als die Vorschläge der Regierung. Nach dem Entwürfe soll bekanntlich die Zwangsinnung nur eingeführt werden auf Antrag der Betheiligten, und zwar auch nur, wenn die Mehrheit der Betheiligten zu stimmt. Dagegen hat die Kommission mit 9 gegen 6 Stimmen beschlossen, daß die höhere Verwaltungsbehörde auf Antrag Betheiligter die Zwangsinnung auch einführen kann, wenn die Mehrheit der Betheiligten nicht zustimmt. Vorbedingung bleibt nur, 1) daß der Bezirk der Innung so abgegrenzt ist, um keinem Mitgliede wegen der Entfernung seines Wohnortes vom Jnnungssitze die Theilnahme am Genossenschaftsleben und die Benützung der Jnnungs- einrichtungen unmöglich zu machen, 2) daß die Zahl der betheiligten Handwerker zur Bildung einer leistungsfähigen Innung ausreicht, und zwar werden 20 als ausreichend angesehen. Die Bestimmung der Vorlage ist, daß die Zwangsinnung eingeführt werden muß, wenn die Mehrheit der Betheiligten zuftimmt.
Dieser Beschluß bietet allerdings nicht das, was die Berlepsch'sche Vorlage wollte, kommt ihm aber doch ziemlich nahe. Diese Vorlage schrieb für etwa 70 Handwerke die Zwangsinnung vor. Die Einführung sollte aber unterbleiben können, wenn sich herausstellte, daß die Mehrheit der Betheiligten dagegen war. Also die Initiative ging von der Behörde aus und diese konnte verzichten, roenn , die Mehrheit widersprach. Rach den Kommissionsbeschlüssen geht die Initiative aus von den Betheiligten und die Behörde kann ihr stattgeben, auch wenn die Mehrheit widerspricht. Die Fassung ist verschieden, aber in der Praxis dürfte beides fo ziemlich auf dasselbe hinauskommen. In jedem Falle würde eine gewissenhafte Behörde sorgfältig prüfen, ob sie gegen den Willen der Mehrheit der Betheiligten handeln soll oder nicht. Wo die allgemeine Stimmung mehr für den Jnnungs- zwang ist, würde sie aber in breiten Fällen eher gegen den Wunsch der Mehrheit handeln, als dort, wo die Stimmung anders ist.
Wenn die Handwerker sagen, etwas Zwang könne nicht schaden, so haben sie recht. Wie schon wiederholt ausgeführt, find viele Handwerker blos aus Indolenz oder Unkenntniß und Vorurtheil nicht für die Innung, die ihnen fehr gefallen würde, wenn sie sie nur erst könnten. Durch den Kommissionsbeschluß würde nun das Jnnungswesen erheblich gefördert werden können, da die Rücksichtnahme auf die ablehnende Haltung solcher Elemente wegftele. Andernfalls kann man aber wieder denen nicht unrecht geben, die von einem unbedingten Zwang nichts hören mögen. Ist die Mehrheit der Handwerker bei voller Einsicht in die Bedeutung der Innungen ganz entschieden gegen den Zwang, so kann das Jnnungswesen keine Förderung
Der falsche Graf.
Kriminalroman von Max Benno.
31] ------ (Nachdruck verboten.)
Malang räusperte sich. „Ich hätte Sief, nahm er nach einer Weile das Wort, „vielleicht in Ihrer neuen Herrlichkeit noch nicht gestört. Aber Ihre Rücksichtslosigkeit gegen die alten Freunde hat mich geärgert und zu ungesäumtem Handeln bestimmt. Herr Graf, es ist eine gefährliche Sache, wenn ein Mann gar fo hoch zu Roß sitzt, der seinen Sprung in den Sattel einem Häuflein gefälschter Papiere verdankt."
Adolf zuckte zusammen, als habe ihn eine Natter gebissen. Er bezwang jedoch mit Gewalt seine Schwäche und richtete sich hoch auf. Eine furchtbare Wuth glühte in seinen Augen. Mit geballten Fäusten stürzte er wie ein wildes Thier auf den schwächlichen Mann los.
Dieser mochte einen derartigen Angriff erwartet haben. Er wich behende zur Seite aus und stellte sich mit eisiger Kaltblütigkeit, seinen Revoler spannend, den er aus der Brusttasche hervorgezogen hatte, gegen die Wand.
„Wenn Sie noch einen Schritt vorwärts machen," zischte er schneidend, „so schieße ich Sie nieder und rufe die Gerichtspersonen herbei. Vielleicht erfährt
durch ihn erfahren; denn die widerwilligen Jnnungs- mitglieder werden alles aufbieten, damit kein gedeihliches Genoffenschaftsleben sich entwickle. Für die Behörde mag es ja nicht immer leicht sein, die Entscheidung darüber zu treffen, ob es besser sei, der Mehrheit oder der Minderheit nachzugeben, aber im allgemeinen wird sie doch wohl im Stande sein, sich ein Urtheil über die wirkliche Stimmung der Handwerker zu bilden.
Die Regierungsvorlage soll bekanntlich das Aeußerste an Zugeständnissen für das Handwerk fein, worauf man sich im Bundesrathe hat einigen können. Der Kommissionsbeschluß wirft nun das Kompromiß in seinen wichtigsten Punkte über den Hausen. Die Regierungsvertreter sprachen deshalb auch dagegen. Gleichwohl möchten wir glauben, daß der Bundesrath sich schließlich nicht widersetzen wird. Wo eine Regierung die Zwangsinnung nicht will, da behält sie es ja vollkommen in der Hand, sie nicht einzuführen, wenn die Mehrheit der Betheiligten dagegen ist. Für die süddeutschen Regierungen, die aus Rücksichten auf die Stimmung der Handwerker den Berlepsch'schen Vorschlag verwerfen zu müsfen glaubten, ist also nichts geändert. Es ist nur den Regiemngen, die anderer Ansicht sind, die Möglichkeit gegeben, dort, wo es angezeigt erscheint, die Zwangsinnung auch gegen den Willen der Handwerkermehrheit einzuführen. Wir sehen nicht ein, warum irgend eine Bundesregierung sich dieser Regelung der Dinge widersetzen sollte, die jedem die Freiheit'des Handwerks läßt.
Für das Handwerk ist der Beschluß trotzdem nicht werthlos. Er wird zur Folge haben, daß in manchen Bezirken, wo durch die freiwillige Initiative der Handwerker nie eine Zwangsinnung zu Stande käme, diese eingesührt wird. Jede blühende und Tüchtiges leistende Innung wird ihr Theil dazu beitragen, daß das Jnnungswesen sich weiter und weiter ausdehnt. Sagen die Handwerker: auf dem Wege der Freiwilligkeit, ohne Zwang kommen wir nach den Erfahrungen, die wir mit den freien Innungen gemacht haben, nie zu etwas, so haben sie hier den Zwang, nur nicht in dem Maße, daß er ihren Bestrebungen selbst gefährlich werden kann.
Deutsches Reich.
Berlin, 7. April.
* Der Generäl-Adjutant des Kaisers und Gouverneur von Berlin, Irtzr. v. Aoö, begeht am heutigen Tage in Bonn, wo er sich wegen Erkrankung feit längerer Zeit in Urlaub aufhält, fein SOjähriges Militär-Dienstjubiläum. Auch der,Reichsanz/ nimmt davon in seinem nichtamtlichen Theile Notiz.
ft Hebet das Befinden des Staatssekretärs Dr. v. Stephan besagt das Bulletin von heute morgen: „Die Nacht war unruhig wegen mangelnden Schlafes. Nahrungsaufnahme gut. Kräfte nicht gehoben." Ein weiteres Bulletin von heute Mittag lautet: „Die
man dann auch von dem Dieb und Einbrecher, der die silberne Kapsel mit dem Testament und den Urkunden aus dem Schreibtische stahl, und auch davon, an welcher Krankheit der alte Graf Salmi verstarb !"
Wie ein Betrunkener taumelte Adolf ans Fenster und wäre zusammengebrochen, wenn er sich nicht an einem Tafelaufsatz zu stützen vermocht hätte. Kalter Schweiß stand auf seiner Stirne. Die trockenen Lippen bewegten sich. Er brachte aber keine Silbe hervor.
Allmählich erholte er sich. „Was faseln Sie, Malang?" stöhnte er. „Sind Sie verrückt?"
„£> nein," entgegnete dieser mit ruhigem Hohn, „weder närrisch noch betrunken. Aus Aerger über die Treulosigkeit des von mir stets so wohlwollend behandelten Freundes brachte ich heute noch keinen Tropfen Wein über den Mund. Ich wußte wohl, daß ich dieser Stunde gegenüber meiner vollen Ruhe und Geistesklarheit bedürfe. Und ich, Herr Graf, habe mir Beides bewahrt."
Er schob dem halb vernichteten Manne einen Lehnsessel hin. „Setzen Sie sich," mahnte er, „ich bin noch lange nicht fertig. Und vielleicht kommen noch ein paar Punkte, wo Ihr gräfliches Ich der Stütze bedarf."
Der frühere Baumeister ließ sich in der That
Kräfte nehmen in bedrohlicher Weise ab." In der Wohnung des Patienten stellten sich heute zahlreiche Personen ein, um sich nach seinem Befinden zu erkundigen. So erschien der Minister des königlichen Hauses v. Wedel, der königl. Kammerherr Freiherr v. Lilienkron, die Palastdame der Kaiserin Friedrich, Gräfin Brühl, der Staatssekretär Dr. v. Bötticher, der Kultusminister Dr. Bosse, der Staatssekretär Dr. Herzog, der Vertreter des Polizeipräsidenten Friedheim usw. (Wie uns soeben telegraphisch gemeldet wird, ist Herr v. Stephan in der Nacht gestorben. Vergl. Neueste Post. Die Red.)
* Die beiden Wekauratiorisräume des Iieichs- tags waren heute anläßlich des Scheidens des bisherigen Oekonomen Schulze mit Blumen geschmückt. Für morgen hat Herr Schulze den Vorstand des Reichstags zu einem Abschiedsmahle eingeladen.
*DieinBetreffderWufakrverfictzertt«gs-Woveü'e zwischen der Regierung und den Vertrauensmännern der Reichstags - Parteien gepflogenen Besprechungen haben bis jetzt noch zu keinem Ergebniß geführt. Die Regierung wird, wie die ,PosL hört, nach den Osterferien eine schriftliche Formulirung ihrer Vorschläge für die Punkte unterbreiten, für die sie eine Verständigung herbeiführen zu können glaubt.
% Staatssekretär Graf Posadowsky gab in der heutigen Sitzung der Budgetkommission die Erklärung ab, daß vom 1. April 1898 ab der Herr Reichskanzler folgende „Grundsätze über die Verwaltung der Ionds zu Memnuerationen und ZLnIerflntzungen" in Kraft treten lasten will: 1. Sämmtliche Remunerations- und Unterstützungs- fonds werden in Zukunft für Hnterbeamte und Kanzleibeamte einerseits und für mittlere und höhere Beamte andererseits getrennt etatisirt, sofern nicht wegen ihrer Geringfügigkeit in den Spezialetats etwas Anderes bestimmt ist. 2. Aus den für die Unterbeamten und Kanzleibeamtenbestimmten Remunerationsfonds werden vorbehaltlich anderweiter Festsetzung in den Spezialetats Unterstützungen nur im Falle eines besonderen Bedürfnisses, Remunerationen nur nach Maßgabe der Tüchtigkeit und der dienstlichen Leistungen gewährt. Soweit schon gegenwärtig eine weitergehende Speziali- sirung der Etatsfonds durchgeführt ist, behält es dabei sein Bewenden. 3. Die Fonds für die mittleren und höheren Beamten werden in solche für Unterstützungen und in solche für Remunerationen zerlegt, sofern nicht wegen ihrer Geringfügigkeit in den Spezialetats etwas Anderes bestimmt ist. 4. Unterstützungen werden mittleren und höheren Beamten nur im Falle eines außerordentlichen Bedürfnisses gewährt. 5. Remunerationen werden an mittlere und höhere Beamte nur für außergewöhnliche Dienstleistungen und an höhere Beamte auch dann nur in besonderen Ausnahmesallen gewährt. 6. Die zur Remunerirung von Hilfsarbeitern bestimmten Fonds werden hierdurch nicht berührt, ebenso können unabhängig von vorstehenden Grundsätzen Remunerationen an solche Beamte, welche keine nieder und vergrub sein verstörtes Gesicht in den Händen.
Malang fuhr fort: „Die Hauptsache ist Ihnen aus meiner vorhin gemachten Andeutung bekannt. Sie wissen nun, daß ich in den ganzen Ungeheuern Schwindel und Betrug, durch den Sie sich zu einer Grafenkrone verholfer? haben, eingeweiht bin. Ich will aber noch weiter gehen und Ihnen beweisen, daß für mich über Ihre wahre Persönlichkeit und diejenige Ihres säubern Genossen, dieses glänzende» Schreibgenies, nicht der geringste Zweifel besteht. Sie, den Sprößling eines armen Schankwirths, hat die städtifche Bauverwaltung in Straßburg wegen Unbrauchbarkeit im Geschäfte und lüderlichen Lebenswandels mit Schimpf und Schande aus dem Dienste gejagt. Man kann sich also ungefähr denken, durch wen die ausgezeichneten Zeugnisse, mit denen seiner Zeit geprahlt wurde, fabrizirt worden sind. Den Herrn Fabrikanten Morbor habe ich vor zwanzig Jahren als den Laufburschen eines Buchhändlers gekannt, wo er schon die Anlagen zu dem Früchtchen zeigte, das später aus ihm herauswuchs. Als verdorbenes Mitglied meiner eigenen Zunst, als Schreiber, trieb er sich später in aller Herren Länder umher, war eine Zeit lang Kunstreiter, wurde wiederholt eingesponnen und schließlich in Straßburg als gleichen