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mit UrrterhaLtrrngs-KeUage „Sterne und Klnmen"

24. Jahrgang

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Die Begnadigungen und der preußische Jnstizminister.

Minister S ch ö n st e d t hat jüngst im Abgeordneten­hause, als er über die auffallend und anscheinend ausschließlichen Begnadigungen von Duellanten und exekutirenden Polizeibeamten interpellirt wurde, erklärt, er nehme die Verantwortung für die Begnadigungs­akte voll auf sich; eine generelle Begnadigung aller Duellanten und Polizeibeamten finde nicht statt, vielmehr werde jeder einzelne Fall be­sonders geprüft; es Hütten auch vielfach Begnadig­ungen von Majestätsbeleidigern stattgefunden.

Es wird dem Minister das allgemeine Be- sremden darüber nicht entgangen sein, daß er zur Centenarfeier nur den Ceremonienrneister v. Kotze und drei andere schlimme Duellanten (der eine hat bekanntlich den eigenen Schwiegersohn über den Hausen geschossen) für würdig befunden hat, der allerhöchsten Gnade empfohlen zu werden. Sogar recht „reichs­treue" und dem Justizminister wohlgesinnte Blätter- Haben ihr lebhaftes Erstaunen darüber ausgedrückt, daß Herr Schönstedt sich bei solcher Gelegenheit ge­rade die skandalösesten Duellanten ausgesucht hat für einen Gnadenakt. Von einer Begnadigung von Ma­jestätsbeleidigern hat man nichts gehört. Die Presse verschweigt solche gewiß nicht absichtlich, würde sich vielmehr ganz besonders freuen, wenn sie diese als Gegenstück melden könnte. Trotz Aufforderung an die Offiziösen ist aber alles still; also werden Be­gnadigungen, die den üblen Eindruck der Begnadigung von Kotze und Genossen in etwa wieder gut machen »könnten, von dem Justizminister nicht vorgeschlagen sein.

Man hatte vielfach eine umfassende Amnestie zu den Festtagen erwartet. Man ist damit bei uns im Vergleich z. B. zu Oesterreich ja sehr sparsam, aber diesmal rechneten, wenn anders die Zeitungen recht berichtet haben, sogar Richter und Staats­anwälte darauf. Die Staatsanwaltschaften sollen umfassende Vorbereitungen getroffen haben, um die Wohlthat der Amnestie den damit Beglückten möglichst rasch zu Theil werden lassen zu können. Die Richter sollen verurtheilten Angeklagten mehrfach gerathen haben, auf die Berufung zu verzichten, sondern das Urtheil rechtskräftig werden zu lassen, damit es unter die Amnestie falle. Auch soll eine plötzliche lieber« füllung der Gefängnisse eingetreten sein, weil viele Leute in der Hoffnung auf die Begnadigung

Der falsche Graf.

Kriminalroman von Max Benno.

25] ■ ------- (Nachdruck verboten.)

Es war fast Mitternacht, als endlich Morbor er­schien. Das Mienenspiel des Genossen drückte eine unverkennbare Genugthuung aus.

, „Alles ist besorgt und vortrefflich gelungen," nahm Wilhelm, als sie sich beim Lampenlichte ein den Tisch gesetzt hatten, das Wort. „Die Papiere sind so aus­gefertigt, daß über Deine Sohnesrechte kein Zweifel auskommen kann. Ich brauchte übrigens bloß die anderen mit verändertem Namen zu kopiren, was mir keine große Mühe gemacht hat. Aber sage mir nur, wie es kommt, daß man in dem Städtchen noch gar nichts über den Tod des Grafen erfuhr?"

Seeburg klärte den Freund auf.

„Nun ist das Spiel gewonnen," jubelte dieser und zog die silberne Kapsel hervor. „Der Zufall selbst reicht uns die Hand. Ein Stein des Anstoßes näm­lich besteht noch,, der uns unter Umständen zu schaffen gemacht und jedenfalls zu Umständlichkeiten geführt hätte — der Wiesmüller Schirmer. Er weiß, wie aus den alten Papieren hervorgeht, um die ganze Geschichte. Nun sorgen wir dafür, daß sein Zeugniß hinfällig wird. Wenn Du die Papiere vorlegen und

den Antritt der Haft möglichst hinausgeschoben hatten. Das Ausbleiben der Amnestie ist damit zu begründen versucht worden, daß erst vor einem Jahre beiden Juhiläurnsfestlichkeiten des Reiches eine Amnestie statt­gefunden habe. Wir wollen diese Begründung nicht weiter kritisiren, Thatsache ist, daß das Ausbleiben der Amnestie in weiten Volkskreisen peinlich berührt, ganz bedenklich aber die Begnadigung der Duellanten bei dieser Gelegenheit gewirkt hat. Für beides trägt der Justizminister die Verantwortung und wir müssen sagen, wir beneiden ihn nicht um die Sympathien, die er sich da erworben hat.

Wie es mit der von ihm behaupteten Prüfung des einzelnen Falles der Begnadigung steht, darauf hat ein am Samstag vor der Strafkammer in Hildesheim geführter Prozeß ein ganz eigenthürn- liches Licht geworfen. Ein Privatsekretär Pfahl aus Hannover war des Betrugs angeklagt. Er betrieb die Anfertigung von Begnadigungsgesetzen gewisfer- maßen gewerbsmäßig und hatte damit solchen Erfolg, daß die hervorragendsten Rechtsanwälte ihren Klienten riethen, sich an ihn zu wenden. So hatten drei Leute Namens Diers einen Nachbar derart mißhandelt, daß dieser sein Leben lang dem Siech- thum verfallen ist. Sie wurden zu 1* 2 Jahren Gefängniß und zur Zahlung von 20,000 M. Schmerzensgeld verurtheilt. Sie wenden sich an Pfahl, um ihre Begnadigung zu erzielen. Pfahl soll sein Möglichstes versprochen und dabei darauf hin­gewiesen haben, daß sein Bruder Johann Ober­finanzrath in Berlin sei und u. A. auf Herrn v. Lucanus und den Geheimen Oberjustizrath Horst­mann in Berlin Einfluß habe. Thatsächlich wurden die Verurtheilten, nachdem sie Monate ihrer

Strafe verbüßt hatten, begnadigt und zwar nachdem die zuständige Staatsanwaltschaft dreimal zum Bericht aufgefordert worden war und sich alle drei­mal entschieden gegen die Begnadigung ausgesprochen und auch die Strafanstaltsdirektion in Hannover un­günstig über die Diers berichtet hatte. Die von Pfahl gegen die Begnadigten erhobenen Geldansprüche haben schließlich zu der Betrugsanklage gegen ihn geführt. Geh. Oberfinanzrath Pfahl, der Bruder des Angeklagten, hat jede Aussage verweigert unter Be­ziehung auf sein nahes verwandtschaftliches Verhältniß zu dem Angeklagten. Selbst der die Anklage ver­tretende Staatsanwalt fand die Erfolge des Ange­klagten auffallend, besonders bei den drei Diers, und hielt Aufklärung über den Einfluß des Privatsekretärs Pfahl im Civilkabmete für sehr wünschenswert!). Das Gericht sprach den Angeklagten frei, weil es in seiner Handlungsweise keinen Betrug fand.

Selbstverständlich kann damit die Sache nicht erledigt sein. Der Justizminister Schönstedt muß im Abgeord­netenhause darüber zu Rede gestellt werden, was er zur Aufklärung des seltsamen Begnadigungsgewerbes vor­bringen kann. Wenn er jeden Einzelfall prüft, so muß er die auffallenden Erfolge Pfahls erklären

Deine Ansprüche geltend machen würdest, könnte es am Ende verdächtig erscheinen, wenn man aber die Beweise unter dem Nachlasse des Gestorbenen findet, wird Dir Dein Erbe nicht streitig gemacht. Da Deine Mutter tobt ist, steht der Wiesmüller, wenn er je gegen Dich aufzutreten wagt, mit seiner Behauptung allein und richtet gegen den urkundlich dargestellten, klar und deutlich ausgesprochenen Willen des Todten nichts ans. Die Kapsel muß mit dem neuen Inhalte wieder, und zwar heute Nacht, an ihren vorherigen Platz geschafft werden. Nur dort übt sie diejenige Wirkung, die für uns nothwendig ist."

In furchtbarem Schrecken wandte Seeburg den Kopf. „Heute Nacht? Noch einmal in das Todten- haus?" rief er und schauerte unwillkürlich zusammen.

„Sei kein Feigling, Adols," mahnte Wilhelm. „Sind die winkenden Hunderttausende das Bischen Arbeit nicht werth, mit der nicht die geringste Gefahr verknüpft ist? Ich begleite Dich und stehe Wache. Du aber besorgst das Geschäft in dem Haufe. Und nun noch etwas," fuhr Morbor fort, als Adolf nicht mehr widerstrebte, und legte einen offenen Brief auf den Tisch, den er feiner Tasche entnahm. „Ich habe unter den Papieren dieses Schreiben gefunden, das ich vorerst noch nicht recht verstehe, das uns aber

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können, besonders auch erklären können, wie die Staatsanwaltschaft dreimal zum Berichte über drei gemeine Raufbolde aufgefordert und trotz ihrer ungünstigen Berichte dem Monarchen die Begnadigung empfohlen werden konnte. (Ist bereits geschehen. Vgl. den Landtagsbericht. D.R.) Bei der jüngsten Inter­pellation über die Begnadigungspraxis hat der Minister eine Antwort gegeben, die ziemlich allgemein be­friedigte. Die Befriedigung hat aber nur bis zur Centenarfeier angehalten. Hoffentlich vermag er über den Fall Pfahl eine Auskunft zu geben, die nicht nur allgemein befriedigt, sondern auch stimmt.

Das Begnadigungsrecht ist das schönste Recht der Krone. Mit um so peinlicher Sorgfalt muß der verantwortliche Justizminister darauf bedacht sein, der Krone nur solche Begnadigungen zu empfehlen, die er vor der öffentlichen Meinung verantworten kann. Das erfordert seine Pflicht, immer und in allem, wo es in Frage kommt, das Interesse der Krone im Auge zu haben.

Deutsches Derch.

Berlin, 30. März.

O Der Kaiser hat am Montag Abend, un­mittelbar nach seiner Rückkehr aus Weimar, den Staatssekretär Frhr. v. Marschall empfangen. Heute Vormittag hatte er eine Unterredung mit dem Reichskanzler Fürsten Hohenlohe, der morgen in sein 79. Lebensjahr eintritt, und empfing den Staats­sekretär Hollmann. Dieser wird in den nächsten Tagen einen längeren Erholungsurlaub antreten. Die ,Nat.-Ztg/ vermuthet, daß die endgiltige Ablehnung der Marineforderungen und die dadurch bezeichnete politische Lage den Anlaß zu den Konferenzen des Kaisers mit den hohen Reichsbeamten gegeben habe. Das Blatt scheint immer noch auf eine Krisis zu hoffen. e In der heutigen Sitzung der Mdgelkom- iniskon des Reichstags wurde Über die Besoldungs­vorlage verhandelt. Abg. Müller-Fulda führte aus, daß, obwohl man feiner Zeit mitgetheilt habe, es sollte mit der Ausbesserung da fortgefahren werden, wo man 1890/91 aufgehört habe, viele Beamte und zwar mit sehr hohen Zulagen von 1000—3000 M. in der Vorlage bedacht seien, die schon 1890/91 solche erhalten hätten. Auf der anderen Seite sei aber für Beamte, die vor 7 Jahren nur eine kärgliche Auf­besserung erfahren hätten und inzwischen noch durch das Dienstaltersstufensystem benachtheiligt worden seien, nichts geschehen. Es sei daher dringend noth­wendig, die Unterbeamten gleichzeitig mitaufzu­bessern. Hauptsächlich kämen hier die Post- und Tele­graphen - Assistenten und Oberassistenten in Betracht, einschließlich der Postverwalter 3. Klasse ca. 16,000 Personen und einige andere Beamte. Von einer all­gemeinen Revision der Gehälter der Unterbeamten wolle er absehen. Bei den aus dem Landbriefträger­in den Postschaffnerdienst übergehenden Beamten würde

auch nützen wird. Lies! Vielleicht kommst Du damit besser zurecht."

Seeburg nahm den Brief in die Hand. Er war offenbar schon viele Jahre alt, morsch und vergilbt.

„Hochgeborener Herr Graf," hieß es, „Sie sind gerächt. Das Schicksal hat uns ereilt. Vor einigen Tagen flog ich vom 'Pferde, brach einige Rippen und morgen vielleicht schon ist alles aus. Dann steht Hanna allein und mag sehen, wie es ihr geht. Auch sie wurde für ihren Leichtsinn bestraft. Sie ist fast blind und wird das Augenlicht nach und nach ganz verlieren, wie der Arzt voraussagt. Sie sehen, das Leid, das Hanna Ihnen verursachte, hat sich schreck­lich gerächt. Auf dem Todtenbelte ist dieses Bewußt­sein in mir erwacht. Auch ich — trage einen Theil der Schuld und fühle in dieser bittern Stunde, daß eine geschiedene Frau dem neuen Gatten weder Glück noch Segen bringt. Vergeben Sie mir, Herr Graf, vergeben Sie auch Hanna! Wir haben ein Leben ohne Frieden und ohne Freude geführt. Von einem Verdachte, der wahrscheinlich auch auf mich gefallen ist, muß ich mich aber reinigen. Nicht ich habe die Wechsel gefälscht, sondern Heinrich Sallust, dessen Namen sich ja auch mit dem meinigen auf den Papieren befand. Er hat meine Verbindung mit Hanna ver­mittelt und seine Unterstützung dabei von meiner Be-