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Mittwoch, den 3. März 1897.

24. Jahrgang

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K Zu den neuen Versicherungs- Gesetzen.

Im Reichstage wird man sich binnen Kurzem mit einer neuen Abänderungsvorlage zur Arbeiter­versicherung, mit der Novelle zum Jnvali- ditäts- und Altersversicherungsgesetz, zu beschästigen haben, nachdem sich eine seiner Kommis­sionen schon seit längerer Zeit mit der umfangreichen Novelle zu den Unfallversicherungsgesetzen abplagt. Diese Art von Gesetzfabrikation ist so recht bezeichnend dafür, wie heutzutage die Gesetzgebungs-Maschine arbeitet. Die Schuld trifft nicht den Reichstag, son­dern die Regierung. Gesetze werden ausgearbeitet, im Reichstage eingebracht und mit vieler Mühe auch unter Dach und Fach gebracht, und kaum sind diese Früchte zeitraubendster und schwierigster Arbeit ein­geheimst, so zeigt sich schon, daß gar mancherlei daran auszusetzen ist. Am grünen Tisch hat sich Alles so schön ausgenommen, in der Praxis des wirlhschaft- lichen Lebens will es dann aber an allen Ecken und Enden nicht klappen, und so muß denn bald hier, bald da an dem kaum vollendeten Werke wieder herumgeflickt und geändert werden, bis man vor lauter „Novellen" sich kaum noch in der Sache zu­rechtzufinden vermag.

Das Unfallversicherungsgesetz war viel­leicht das beste unserer Versicherungsgesetze, und wie viel ist doch inzwischen daran schon wieder herum­gedoktert worden! Und in dieser Session kommt dann die Regierung mit einer neuen Vorlage, die an den verschiedensten, meist schon mehrfach geflickten Theilen des Gewandes wieder neue Flicken aufsetzt. Es gibt sicher nur sehr wenige Mitglieder des Reichs­tags, welche diesen Theil der Versicherungsgesetz­gebung noch einigermaßen vollständig übersehen könne. Dadurch wird auch der Kreis derjenigen Abgeord­neten sehr beschränkt, welche von den einzelnen Frak­tionen in solche Kommissionen entsandt werden können, die sich mit der Abänderung von Verflcherungsgesetzen zu beschäftigen haben. Es wird daher unseres Er­achtens fast unmöglich sein, für die In valid itäts- und Altersversicherungs-Novelle wiederum eine neue, besondere Kommission einzusetzen. Ent­weder wird man diese Vorlage ebenfalls an die Unfallversicherungs-Kommission verweisen müssen, oder aber, wenn doch eine neue, besondere Kommission ein­gesetzt wird, so wird diese doch zum großen Theil aus denselben Mitgliedern wie die Unfallversicher­ungs-Kommission bestehen müssen. Das wird ins­besondere von den führenden Mitgliedern derselben gelten.

Nun bedenke man, welche Arbeitslast gerade diesen wenigen, den „Arbeitspferden" der Fraktionen, ohne­hin schon ausgebürdet ist, zumal bei der andauernd geringen Besetzung des Hauses, bei der die Arbeits­last sich natürlich erst recht auf nur wenige Schultern vertheilt, so wird man uns doch kaum widersprechen

Der falsche Graf.

Kriminalroman von Max Benno.

3] ------- (Nachdrufl verboten.)

Er verstummte plötzlich. Salmi und Edgar hatten das Haus verlassen und schritten über den Hof. Sie betraten die Landstraße und verschwanden bald zwischen den äußersten Häusern des Städtchens, an dessen Saum die Wiesmühle angebaut war. Severin hatte das Gesicht Salmis verstohlen betrachtet und gefunden, daß auf den sonst immer so ruhigen Zügen der Aus­druck einer ungewöhnlichen Aufregung lag.

„Der Graf hat nichts ausgerichtet," wandte er sich wieder an Hies. „Meine neue Pfeife wette ich, daß er diesmal den Kürzer» zog. Ich wußte es ja. Wenn es sich um den Doktor Salust handelt, dann predigt der Bischof dem Müller umsonst."

Es schellte, in der Mühle ein Zeichen, daß ein Gang leer zu laufen anfing, und der Knecht eilte davon. Severin machte sich noch da und dort im Hofe zu schaffen, dann trat er in's Haus.

Indessen schritten Graf Salmi und Edgar der bewaldeten Anhöhe zu. Nach kurzer Wanderung er­reichten sie ein schmuckes Häuschen, das sich aus einem Eichenhaine am Saume des Waldes erhob. Es war im Schweizerstyle erbaut, zierlich und nett.

können, wenn wir sagen: Hier stehen wir einfach an der Grenze der Leistungsfähigkeit! An ein ununterbrochenes Arbeiten zweier Versicherungs-Kom­missionen ist da jedenfalls gar nicht zu denken. Sie würden einander ablösen müssen, und dann steht es mit der Förderung der Arbeit nicht anders, als wenn nur eine Kommission bestände, welche beide Vorlagen nach einander durchberäth. Wir halten es aber auch deshalb, damit wenigstens eine der Vorlagen zu Stande komme, für besser, durch die Unfallversiche­rungs-Kommission zuerst die Unfallversicherungs-Novelle durchberathen und erst dann die Invaliditäts-Vorlage in Angriff nehmen zu lassen. Dann ist vielleicht noch Aussicht, die erstere in dieser Session zum Abschluß zu bringen, sonst fallen unrettbar beide unter den Tisch — falls man sich nicht etwa abermals zu einer bloßen Vertagung des Reichstages bis zum Herbst entschließt, worauf doch schwerlich zu rechnen ist. Die Invaliditäts-Vorlage kann unseres Erachtens auf keinen Fall noch durchberathen werden.

Wozu dann aber erst Zeit und Mühe darauf ver­schwenden? Wenn man nun bedenkt, daß auch das Unfallgesetz nur sehr geringe Aussicht hat, noch in dieser Session verabschiedet zu werden, so liegt der Gedanke doch sehr nahe, ob es nicht gerathener ist, diese ganze Gesetzflickerei auf eine weniger belastete Session zu vertagen. Noch besser wäre es wohl, wenn der Bundesrath diese Flickvorlagen zurückzöge und einmal ernstlich an die Aufgabe heranginge, die Arbeiterversicherung zu vereinfachen und auszugestalten, indem er sie vereinheitlicht auf einer Grundlage, auf der sich jeder Zweig der Versicherung aufbauen könnte. Die Berufsgenossenschaften schweben uns hier als Vorbild vor. Sollte es wirklich so schwer sein, diese Aufgabe zu lösen? Wir sollten im Gegentheil meinen, daß leichter als immer neues Flickwerk eine völlige Neuordnung der gesammten Ar­beiterversicherung sich erreichen lassen müßte.

i4! Kreuz und Halbmond.

„Es war einmal," so fangen gewöhnlich die Märchen an, und wie ein Märchen klingt es heute auch, wenn man sagt: Es war einmal die Zeit — und sie ist noch gar nicht so lange her —, wo Ruß­land es als s ine historische Sendung, ja als eine Art göttlichet Mission in Anspruch nahm, der Hort der unterdrückten, christlicher Unterthanen des Sultans zu sein. Und heute? Heute ist es gerade Rußland, das durch sein scharf drohendes Auftreten gegen Griechenland erfolgreicher als die nicht minder ein­seitige deutsche Politik die schwankenden Großmächte wieder zusammentreibt zum schärfsten Vorgehen gegen Griechenland. Einst hieß es, Rußland werde nicht eher ruhen, als bis auf der Hagia Sophia, der zur mohamedanischen Moschee erniedrigten herrlichen Ka­thedrale Konstantins des Großen, statt des Halb­mondes wieder das Kreuz rage — und heute geberdet

aber von dem bescheidenem Umfange, daß die von Severin gebrauchte Bezeichnung „Maikäferhäuschen" nicht ganz der Berechtigung entbehrte.

Die Beiden traten hinein. Eine alte Frau em­pfing sie, deren grob bäuerliche Kleidung zu der nobeln Ausstattung und den feinen Möbeln in ziemlichen Gegensätze stand. „Ist Alles in Ordnung, Margreth?" fragte Salmi die Alte.

„Ja, Herr Graf," gab diese mit einem Knix zur Antwort, „aber das Weinfäßlein will nicht mehr laufen. Es hat kaum mehr als zu einem Kruge voll gereicht."

Salmi lachte, „So geht es," scherzte er, „wenn man nicht selber immer in Küche und Keller nachsteht. Seid so gut, Margareth, geht morgen ffüh zum Löwenwirth in's Städtchen hinunter und sorgt dafür, daß er uns aus der Noth hilft. Ihr könnt Euch jetzt entfernen. Was es noch zu thun gibt, ordnen wir selbst."

Die Frau grüßte und ging.

Der Graf und Edgar setzten sich zu dem aus dem Tisch zurecht gestellten Abendbrod, das aus einem kalten Huhn, Brod und einem Krüglein vortrefflichen Weines bestand. Nach Beendigung des Mahles legten die Beiden gemeinschaftlich Hand an uud trugen Teller und Geschirr in die Küche hinaus.

sich Rußland als der Schutzherr des Halbmondes gegen die Bekenner des Kreuzes!

Eins ist so wenig echt wie das andere: weder die ehedem zur Schau getragene Begeisterung für die Sache des Kreuzes noch das heutige Auftreten Ruß­lands als Schirmvogt des „Beherrschers aller Gläu­bigen". Indem Rußland früher die Freiheitskämpfe der christlichen Balkanvölker unterstützte, wollte es nur seine eigenen Eroberungspläne fördern, daher auch seine Wuth, als das befreite Bulgarien sich auch der russischen Fesseln zu entledigen trachtete. Aber wehe dem Volke, das aus eigener Kraft, ohne sich um die Augenblicksbedürfnisse der russischen Politik zu küm­mern, seine Freiheit zu erringen sucht! Die christlichen Kreter, die dieses Wagniß unternommen, bekamen alsbald den Zorn Rußlands, dieses „Christenbefreiers", zu spüren. Und dreimal Wehe über Griechenland, das sich erdreistete, ohne „Väterchens" Genehmigung die Hand nach dem blutsverwandten Kreta aus­zustrecken.

Indem Rußland ungeachtet der Verwandtschaft zwischen dem Zaren und dem Griechenkönig mit den schärfsten Mitteln gegen Griechenland und zu Gunsten der Türkei einzüschreiten sich entschlossen zeigt, folgt es aber auch keineswegs irgendwelcher „väterlichen" Fürsorglichkeit für den Sultan, sondern es verfolgt auch damit lediglich seine eigennützigen Absichten. Rußland spielt, seitdem England aufgehört hat, der Freund des „kranken Mannes" zu sein, die erste Geige in Konstantinopel, und der Sultan ist tatsächlich nur noch der Vasall oder besser der Platzhalter des Zaren. Rußland wartet blos die Zeit ab, wo der Sultan vollständig bankerott ist, um sich dann mit Hilfe feiner ersten Hypothek zum wirklichen Besitzer des jetzt noch türkischen Balkans zu machen. Rußland kann daher nicht wünschen, daß das türkische Reich bis dahin noch weiter verkleinert werde. Darum hegt und pflegt es die Halbmondsherrschaft mit der Liebe, mit der der Bauer für das Wohlergehen feines Schlacht­ochsen sorgt.

So wenig echt und nneigennützig wie diese „Liebe", so unecht ist daher auch das Vorgeben Rußlands und der ihm Handlangerdienste leistenden Mächte, daß die Erhaltung der Türkei in ihrem gegen­wärtigen Besitzstände nothwendig sei zur Er­haltung des Weltfriedens. Wie man diese Politik auch beschönigen möge, so bleibt doch un­bestreitbar, daß die Großmächte nicht um des Friedens willen die Türkei schützen, sondern weil keiner dem andern einen Knochen von der Beute gönnt. Das gilt besonders von dem Verhältniß Englands und Rußlands, dem sich Frankreich dann anschließt. Oesterreich-Ungarn soll allerdings auch ein Auge auf Saloniki und demnach auf die zwischen Bosnien und dem ägäischen Meere gelegenen mittleren Land­striche geworsen haben; vielleicht aber wird es schon zufrieden fein, wenn es Bosnien und die Herzogowina behält. Italien und Deutschland kommen nicht in

„Man muß stich immer selbst zu helfen wifsen," bemerkte dabei der Graf, „und jede fremde Hilfe vermeiden, wo sie nicht nothwendig ist. Die Bedürf- nißlosigkeit ist die eigentliche und wahre Freiheit, was freilich von den Wenigsten anerkannt wird. Ich könnte, statt mich mit den Aushilfsdiensten der alten Margreth zu begnügen, eine ständige Köchin und Magd ins Haus nehmen und schließlich auch einen Bedienten halten, wie es unter ähnlichen Verhältnissen Sitte und Brauch ist, aber es fällt mir nicht ein. Dann müßte ich gegen diese Leute gewisse Rücksichten beo­bachten, so aber bin ich vollständig mein eigener Herr und kann thun, was ich will. Das Bischen Unbequent- lichkeit, wie Andere es vielleicht nennen würden, nehme ich als unterhaltende Abwechselung gern in den Kauf."

Indessen war die Dämmerung hereingbrochen. Salmi zündete ein Licht an und führte seinen jungen Gast in das obere Stockwerk hinauf. Dieses bildete nur einen einzigen, aber um so hübscheren Raum, durch dessen eigenartige Ausstattung man auf den ersten Blick eine Illustration zu der Lieblingsbeschäftigung des Besitzers erhielt. Auf allen Seiten waren Glas­schränke mit todten Käfern, ausgestatteten Vögeln, Schmetterlingen und sonstigem Gethier angebracht, während im Hintergründe ein hohes Gestell mit sauber