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Jte 49

Dienstaq, den 2. März 1897.

24. Jahrgang

: V 1

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mit Unterhaltungs-Keiiage ».Sterne und Siumen".

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[] Unterstützung der Kriegsveteranen.

Bekanntlick hat der Reichstag sich in der vorigen Woche mit einem auf Antrag des Abg. Müller- Fulda in der Budgetkommission gefaßten Beschluffe befaßt, der eine Vermehrung der zur Unterstützung der Kriegstheilnehmer jährlich auszugebenden Gelder fordert. Obschon wir diese Angelegenheit wiederholt besprochen (vgl. Leitartikel der Nr. 45 der,Fuldaer Zeitung') haben, besteht in den Kreisen der bethei- ligten Personen, wie wir aus mehreren Zuschriften ersehen, noch vielfach eine ganz falsche Auffassung über die in Rede stehende Angelegenheit. Es dürfte daher angebracht sein, den eigentlichen Kern der Sache nochmals zu erörtern. Im Anschlüsse daran geben wir sodann die Rede, die der Abg. Müller-Fulda in der Plenarsitzung des Reichstages vom 23. Februar bei der Berathung dieses Gegenstandes gehalten hat.

Durch ein Gesetz vom Jahre 1873 ist eine Summe von 561 Millionen zur Verfügung gestellt worden, um für die Invaliden aus den verschiedenen Kriegen und ihre Hinterbliebenen zu sorgen. Das ist aus­gestaltet worden noch durch eine Reihe nachfolgender Gesetze. Der Fonds selbst wurde hierbei als ein Aufzehrungsfonds gedacht in der Weise, daß zur Be­friedigung der Bedürfnisse, zur Lösung der Aufgaben, welche dem Jnvalidenfonds gestellt worden sind, theils die Zinsen aus dem Fonds verwendet werden, theils das Kapital selbst, so daß sich das Kapital allmählich aufzehren würde. Während nun bis zum Jahre 1895 durch alle die von 1873 bis 1895 erlassenen Gesetze nur solche Kriegstheilnehmer und ihre Hinter­bliebenen unterstützt werden sollen, welche in den Kriegen eine Schädigung entweder nachweislich oder wahrscheinlich erlitten haben, hat dann das Gesetz von 1895 diesen Standpunkt verlassen und auch solchen Kriegsteilnehmern, welche keine Beschädigung erlitten haben, die Unterstützung zugesagt, voraus­gesetzt, daß sie dauernd erwerbsunfähig ge­worden sind. Durch das Gesetz von 1895 sollten Gnadenmittel bewilligt werden, erstens 100 000 Mk., um ein zweites Kriegsdienstjahr anrechnen zu können, und zweitens sollte der Kaiserliche Gnadenfonds behufs Unterstützung fogenannter nicht anerkannter Invaliden um 400 000 Mk. erhöht werden, und endlich hatte es 1800000 Mk. ausgeworfen, um die Kriegstheil­nehmer zu unterstützen, welche dauernd arbeitsunfähig geworden sind. Es war also für letztere nichts weiter erforderlich, als daß sie an dem Kriege, und zwar ruhmvoll, theilgenommen haben und daß sie dauernd erwerbsunfähig geworden find. Davon, daß sie irgend eine Beschädigung durch den Krieg erlitten haben, wurde abgesehen.

Dieser Fonds von 1800000 Mk. soll nun nach dem Antrag der Budgetkommission um 960 000 Mk. erhöht worden. Es ist nämlich bei dem Erlaß des Gesetzes davon ausgegangen worden, daß 15 000 solcher Kriegstheilnehmer vorhanden seien, welche

Der falsche Graf.

Kriminalroman von Max Benno.

2] ------ (Nachdruck verboten.)

Der Bursche räusperte sich. „Es ist eigentlich eine dumme Geschichte, Herr Graf," begann er nach einer Weile, „bei der Keiner von Beiden, wenn es zu einer Klage kommt, besonders großen Profit machen wird. Der Anlaß zum Streite wurde freilich von dem Herrn Doktor gegeben, der meinen Herrn einen Lump geschimpft hat. Nachher aber wäre dem Salluft sicher der Schädel eingeschlagen worden, hätte er nicht noch rechtzeitig ausweichen können, worauf er dann seine Flinte auf den Müller abschoß. Es sind eben ein paar Hitzköpfe. Wenn sie einander nur von Weitem sehen, schlägt das Feuer schon zum Dache hinaus."

Der von Severin als „Herr Graf" angeredete alte Herr fchob mit einer hastigen Bewegung seine Brille zurecht.

„Und Georg will wirklich klagen?" forschte er weiter.

„Er hat es wenigstens fest im Sinn," ent­gegnete der Knecht. „Ick wollte ihm auch davon ab- ralhen, wurde aber dafür nicht schlecht angeschnauzt."

Der Graf schaute einige Sekunden lang stumm

dauernd erwerbsunfähig sind. Nun hat sich aber herausgestellt, daß diese Zahl zu niedrig gegriffen war. 15 543 solcher Kriegstheilnehmer konnten aus den durch das Gesetz von 1895 bewilligten Mitteln unterstützt werden. Es waren aber solche Kriegs­theilnehmer da in der Zahl von 23094, so daß in der That nicht unterstützt werden konnten 7551, obwohl auch bei ihnen die Voraussetzungen des Ge­setzes zutreffen, nämlich daß sie ruhmvoll an dem Kriege theilgenommen haben und dauernd erwerbs­unfähig geworden sind. Um nun auch diesen 7551 Mann die gleiche gesetzliche Unterstützung von 120 Mk. pro Kopf zu Theil werden zu lasfen, werden weiter erforderlich 906120 Mk.

Der eben angeführte Beschluß der Budgetkommis­sion war auf den Antrag des Abg. Müller-Fulda gefaßt worden. Am Dienstag der vorigen Woche (23. Februar 1897) kam die Sache im Plenum des Reichstages zur Verhandlung und dex Herr Abgeord­nete Müller - Fulda legte dabei die Gründe dar, die ihn zu diesem Anträge veranlaßt haben. Nach dem stenographischen Berichte lautete die Rede unseres ver­ehrten Abgeordneten wie folgt:

Das Gesetz vom 22. Mai 1895 bestimmt, es sollen innerhalb der Zinsen eines freien Kapital-Ueberschusfes von 83 Millionen, die sich im Reichs-Jnvalidenfonds befinden und die jährlich etwa 3 Millionen ausmachen, Beihilfen an die Kriegstheilnehmer gewährt werden, welche sich in unterstützungsbedürftiger Lage befinden, foweit sie gänzlich erwerbsunfähig sind. Außer dieser Zweckbestimmung sind aber noch zwei andere Zweck­bestimmungen vorgesehen, die sich gleichfalls im Gesetze vom 22. Mai 1895 befinden. Es sind dies die Pen­sionszuschüsse und die Verstärkung des Kaiser!. Dis­positionsfonds. Das Gesetz vom 22. Mai 1895 sagt des Weiteren: Für das erste Jahr 1895/96 sollen die Mittel für die Beihilfe würdiger Kriegstheilnehmer zunächst auf 1,800,000 Mark festgesetzt werden, für alle folgenden Jahre müssen die jeweils erfor­derlichen Bedarfs-Summen auf den neuen Reichshaushalts-Etat gebracht werden, und gerade dieser Punkt ist es, der mir Veranlassung ge­geben hat, diesen Antrag zu stellen. Die Summe von 1,800,000 Mark ist in den folgenden Jahren nicht nach dem Bedarf berechnet worden, sondern sie ist einfach stehen geblieben, wie sie in den vorher­gehenden Jahren des Etats sich befand. Dies be­trachte ich eben nach meiner Anschauung als einen Fehler. Sie haben bereits gehört, daß mein Antrag seinen Zweck schon in der Weise erfüllt hat, daß er nahezu die Zahl derjenigen Männer traf, die bis jetzt noch nicht mit der Unterstützung bedacht werden konn­ten. Ich hatte die Zahl der nicht Unterstützten ver­anschlagt auf 8000, und es hat sich herausgestellt, daß 23,094 derartiger Theilnehmer vorhanden sind, von denen über 7500 seither der Wohlthat des Gesetzes nicht theilhaftig werden konnten. Das seitherige Ver­fahren, welches nur 1,800,000 Mark in den Etat ein- vor sich hin. „Gut," sagte er dann, „nun weiß ich wenigstens, wie sich die Sache verhält. Komm, Ed­gar," wandte er sich an seinen jugendlichen Begleiter, gehen wir heim. Ich will mein Heil auch bei Deinem Papa versuchen, vielleicht schenkt er mir eher Gehör!"

Während der Knecht auf dem Feldwege blieb, schlugen die Beiden einen Fußpfad durch das Wiesen­thal ein.

„Ich fürchtete fchon lange," nahm der Graf wieder das Wort, „daß Dein Vater und der Doktor noch einmal ernstlich aneinandergerathen würden. Wird doch Georg von dem rachsüchtigen Manne schon seit vielen Jahren mit dem unversöhnlichsten Hasse ver­folgt. Uebrigens ist auch er nicht ohne Schuld. Er brauchte dem grimmigen Patrone nur aus dem Wege zu gehen, wie ich. Aber das thut er nicht. Im Gegentheil. Schon ost brach er selbst mit dem bos­haften Menschen einen Handel vom Zaun. Alles Mahnen und Abwehren helfen nichts."

Auf das fchöne Gesicht Edgars hatte sich ein un­verkennbarer Schatten gelegt. In seinen braunen Augen lag der Schatten banger Besorgniß.

„Was haben sie denn miteinander?" fragte er. „Der Vater gab mir zwar schon dann und wann

stellte, gestattete also nur die Befriedigung von etw 15,000 derartiger Theilnehmer. Das führte nun da' hin, daß eine Menge von Leuten sich zwar gemeldet haben, deren Ansprüche vollständig aner­kannt sind, die aber gleichwohl nichts bekommen haben. Es wurde dann von Seiten der Landraths­ämter, welche die Ausführung dieses Gesetzes haben, einfach dem Betreffenden mitgetheilt: Ihrem Gesuche: obgleich die. Begründung zugegeben ist, kann wegen Mangels an Mitteln nicht entsprochen werden. Nun werden die Leute bei dieser Gelegenheit noch gleich­zeitig, wenn auch nicht ausdrücklich, in den Glauben versetzt, es läge an Niemandem anders, als am Reick)stage, daß kein Geld verfügbar wäre, wenn ihre berechtigten und begründeten Unterstützungsgesuche nicht befriedigt werden können.

Nun, diese verschiedene Behandlung, daß der eine der Veteranen die Unterstützung bekommen hat, der andere nicht, hat überall im Lande sehr bösesBlut gesetzt und sie hat auch einen wirklichen Noth- stand herbeigeführt. Meine Herren, es find mir eine Reihe von Zuschriften zugegangen, wo die Leute sich beschweren, sie seien anerkannt als bedürftige Veteranen, es gebühre ihnen die Unterstützung von 120 Mark, und sie hätten doch nichts bekommen. Es ist mir erst in diesen Tagen ein Schreiben zugegangen, wonach einer dieser armen Männer sich das Leben genommen hat, weil er in seiner bedürftigen und trau­rigen Lage nicht weiter konnte. Ein Mann, der den ganzen Feldzug in dessen Korporalschast mitgemacht hat, theilt mir das mit und sagt, daß der Mann noch ganz gut am Leben sein könnte, wenn ihm die Unterstützung zugebilligt worden wäre. Ein anderer schreibt mir:

„Ich ivar den ganzen Winter krank und be­finde mich noch in sehr trauriger Lage; Helsen Sie doch, wenn Sie können, daß ich meine 120 Mark erlange."

Auch von Seiten des Verbandes deutscher Kriegs­veteranen sind mir Mittheilungen zugekommen. Ich habe hier ein Schreiben vom 15. Februar 1897, worin es heißt:

„Wir bitten Sie flehentlich, dafür einzutreten, daß der Nachtrag zum Gesetze so lautet, daß allen erwerbsunfähigen, hilfsbedürftigen Veteranen die Beihilfe von 120 Mark endlich zu Theil wird." Meine Herren, das sind Gründe genug, daß man sich dieser Sache annimmt.

Sind denn nun wirklich seither keine Mittel für diesen Zweck weiter verfügbar gewesen? Meine Herren, das muß ich durchaus bestreiten. Es sind, wie zugegeben wird, 83 Millionen Kapitalüberschuß in dem Reichsinvalidenfonds vorhanden gewesen am 30. Juni 1894. (Hört! hört!) Dieser Ueberschuß soll nicht angegriffen werden für die Verwendung nach diesem Gesetz, sondern nur die Zinsen dieses Ueber- schusses. Also innerhalb der Grenzen dieser Zinsen sollen die Mittel bereit gestellt werden. Nun ist das eine kurze Andeutung, aber etwas Zusammenhängendes erfuhr ich noch nie."

„Es find alte Geschichten," erwiderte ausweichend der Graf, „in die auch ich Dich nicht so ohne Weiteres einweihen kann. Du wirst sie einmal erfahren, wenn es Zeit ist. Ich habe mir auch aus besonderen Gründen schon viele Mühe um eine friedliche Vermittlung ge­geben, aber bei diesen zwei harten Kopsen ist Alles umsonst."

Sie hatten die ersten Häuser des Städtchens er­reicht.

Rechts am Wege sah man in einem Walde von Obstbüumen ein stattliches Haus. Es hob sich durch seine solide und geschmackvolle Bauart sehr vortheil- haft von den meist bäuerlichen Gehöften in der Nach­barschaft ab. Ein wohlgepflegter Blumen- und Ge­müsegarten reichte, nur durch einen niedrigen Zaun abgegrenzt, bis an die Wiesen heran.

Ein junges Mädchen stand hinter dem geöffneten Thürchen. Die Maid war ebenso wie Edgar schlank und hoch gewachsen; dunkelbraune Zöpfe schlangen sich kunstlos um die schneeweiße Stirne und erhöhten noch den Zauber des reizenden Gesichtchens, dessen Lebensfrische der Farbe des Rosenstraußes, den sie in der Hand hielt, nur wenig nachgab. Ein Strahl