Todterrgräbrrs Töchter!ein.
Roman von I. Fichtner.
18] ------ (Nachdruck verboten.)
Hell klangen die Gläser, und der feurige Trank belebte die Nerven nnd erwärmte das Herz des alten Dieners, so daß er bald mit jugendlicher Lebhaftigkeit die Ereignisfe, die in dem langen Zeiträume über seine verehrte Herrschaft dahinbrausten, zu erzählen begann.
_ „Ach, es waren mehr trübe und freudlose, als glückliche und frohe Jahre, die nach Ihrem plötzlichen Verschwinden an uns herangekommen", begann der Alte mit Wehmuth, indem er sich dem Heimgekehrten gegenübersetzte. „Die Zeiten waren unruhig und das Volk in unserer Gegend recht aufgeregt; aber meine Herrschaft hatte davon wenig zu leiden, denn sie war gar gut und gerecht. Als die Nachricht kam, daß Ihr junges, rasches Blut auch übergebraust war, da hat freilich unsere junge Baronesse keine ruhige Nacht mehr gehabt: es litt sie nicht mehr in den Mauern, und ich mußte hinaus mit ihr, wenn'S auch manchmal moch so sehr stürmte und tobte in der Natur. Die schnellsten Pferde wurden gesattelt, und wenn die gnädige Herrschaft dachte, das Fräulein schlafe und träume in ihrem Zimmer, da sausten wir wie die
wilde Jagd in der Runde herum, bis wir endlich immer an ein und demselben Ziele anlangten, am Hintern Parkthore von Walden."
Die Augen Kurts ruhten mit Spannung auf dem Erzählenden; er unterbrach ihn nicht, aber seine Hand ergriff wie in dankbarer Anerkennung die Rechte des treuen Dieners und empfing sie mit warmem Drucke.
„Waren wir da angelangt, fo bedurfte es erst keines Wortes des gnädigen Fräuleins; sie nahm mein Pferd, und ich stieg ab, und ich durfte immer nicht mehr als einmal pfeifen, da stand mein Kollege, des Herrn Generals Diener, schon unter der großen Eiche und sagte mir, was ich wissen wollte. Wenn ich dann zurückkam und das Fräulein fragte: „Nichts?" und ich mußte ihr immer nur dasselbe antworten, da erschreckte es mich oft in der Seele, zu sehen, wie ihr Pferd sich hoch aufbäumte und mit ihr wie ein Sturmwind über Gräben und Hecken dahinraste. Aber ich war immer dicht hinter ihr, und unser Herrgott hat sie beschützt, daß in ihrem Herzweh ihr kein Unglück passirt ist."
Kurt fuhr leise mit der Hand über seine Augen. Wollte er die Erinnerung bannen oder eine aufsteigende Thräne zurückdrängen?
„Und eines Tages oder vielmehr Abends," fuhr der Alte mit leiserer Stimme fort, „da waren trotz
der vorgerückten Nachtstunde die Thore und Zäune mit neugierigen, durcheinander sprechenden Menschen besetzt; das Fräulein blieb mit den Pferden etwas zurück und trieb mich zur Eile. Aber trotz des oftmaligen Pfeifens blieb ich allein unter der Eiche, mein Freund kam nicht. — Ohne Nachricht durfte ich nicht zurückkehren, das wußte ich schon; und so ging ich denn ohne langes Besinnen in das Herrenhaus. Es befremdete mich, alles noch erleuchtet zu sehen. Fremde Stimmen klangen heraus, und vor der Thüre stand eine militärische Wache."
Bernhard zögerte, fortzufahren. Er sah mit Theil- nahme auf seinen Gast, der das erbleichende Gesicht mit beiden Händen bedeckte und seinen Kopf in den Kiffen des Divans barg.
„Quälen Sie sich nicht, Herr, mit etwas, das nicht mehr zu ändern ist" — beschwichtigte der Alte den jungen Kurt, der in sich eine mächtige Erregung niederzukämpfen schien. „Es waren harte, bittere und trübe Stunden! Sie werden es ja wissen, wozu oll ich Ihnen das alles noch einmal sagen? — Als ich wieder heraus kam und mich noch immer besann, wie ich es meiner jungen Herrin mittheilen sollte, da war sie nicht mehr zu sehen und zu hören. Fort war ie, und die Leute, die mit ihrer schrecklichen Botschaft sie voll Schreck und Angst hinweagetrieben, die gaben
viele andere Staatsbeamte handeln, öftentüch kundgegeben, und diese stehen in direktem Widerspruch zu der Erklärung, welche der Ministerpräsident den katholischen Verlegern gegeben hat.
Es ist dem Herrn Minister des Innern, allerdings dem Vorgänger des jetzigen Ministers, Kenntniß gegeben von der sonderbaren Art, wie in Bonn die amtlichen Bekanntmachungen verbreitet wurden. Die Eingabe ist beantwortet worden am 14. Oktober 1892 und es heißt da, wenn der Regierungs-Präsident zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen den Donner General-Anzeiger' bestimmte, so habe erinnerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit gehandelt und es liege auch sachlich kein Bedenken dagegen vor. Nun ist es aber in der dortigen Gegend allgemein und wohl auch den Behörden bekannt, daß die drei Zeitungen des betreffenden katholischen Verlegers eine viel größere Auflage haben, als das dort bestehende liberale Blatt. Lange Zeit aber wurde in Bonn dec ,Bonner Zeitung' der Vorzug vor den Centrumsblättern gegeben, und zwar so lange, bis sie an Abonnements-Schwindsucht zu Grunde ging. Das hätte der Staatsregierung bekannt sein müssen; sie hat es aber unterlassen, in den drei katholischen Blättern, welche zusammen über 15,000 Abonnenten hatten, ihre Anzeigen zu veröffentlichen, und sie hat sie lieber einem Blatte zugewandt, welches unter dem Ausschluß der Oesfentlichkeit erschienen ist bis zu seinem seligen Tode. Heule erscheint an Stelle dieses gestorbenen Blattes wieder ein nationalliberales Blatt, das offenbar auch nicht 1000 Abonnenten hat, während die drei katholischen Blätter zusammen 17,500 Abonnenten haben. Warum schickt keine Behörde diesen katholischen Blättern irgend eine Bekanntmachung? Es wäre doch erwünscht, daß der Minister sich darüber äußert, ob ein solches Verfahren nicht „zu sachlichen Bedenken Anlaß gibt".
Es handelt sich dabei auch gar nicht nur um diese Zeitungen: fast allen katholischen Zeitungen gegenüber wird dasselbe Verfahren beobachtet. In Euskirchen erscheint das .Euskirchener Volksblatt'. Dasselbe hat die meisten Abonnenten in der dortigen Gegend; wenn es aber seinen Lesern von den Verfügungen der Behörde Kenntniß geben will, muß es dieselben aus dem liberalen Blatte abdrucken. Ich meine, die Leser katholischer Zeitungen sind doch auch Steuerzahler, und ihr Geld gilt beim Steuereinnehmer ebenso viel wie das anderer Staatsbürger (Sehr gut! im Centrum.) Bekanntmachungen, welche die Aushebung betreffen, oder die Meldung, daß eine Revision der Maaße und Gewichte stattfinden soll, also Sachen, die jeder Staatsbürger im Interesse der öffentlichen Ordnung erfahren soll, werden den katholischen Blättern nicht gegeben, obwohl sie nicht einmal Jnsertious- gebühren dafür verlangen. In Trier war im vorigen Jahre die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, und es wurde angeordnet, daß die Thiere auf dem Bahn
Mittwoch, den 17. Februar 1897.
24. Jahrgang
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mit Unlerchaltrmgs-KriLage „Sterne und KLumen"
Erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Vierteljährlicher Abannementsvreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pfennig. Inserate kosten die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum 15 Pf., Reklamen die Pekitzeile 25 Pf. bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.
Hofe untersucht werden sollten. Diese Verordnung wurde int ,Kreisblatt' veröffentlicht. Sie datirte vom Dienstag, da das ,Kreisblatt' aber nun erst am Samstag erschien, so konnten die anderen Zeitungen die Bekanntmachungen erst am Montag bringen, während es doch im öffentlichen Interesse lag, daß das Publikum sofort nach Erscheinen der Bekanntmachung Kenntniß von derselben erhielt. (Sehr richtig.) Da nun die Centrumsblätter das Kreisblatt, das doch in der Regel sehr langweilig ist, (sehr richtig! und Heiterkeit) leider nicht mit der nöthigen Aufmerksamkeit gelesen hatten, so übersahen sie die Anzeige, und der größte Theil der interessirten Personen — die Landwirthe lesen dort zumeist die Centrumsblätter — hatten von der Verfügung lange keine Kenntniß; den Schaden hatten also nicht die Zeitungen, sondern die Staatsbürger, welche dafür bestraft werden, daß sie katholische Zeitungen halten.
Auch der Einwand, man könne doch nicht Blätter, in denen manchmal Regierungsmaßregeln angegriffen würden, noch dadurch unterstützen, daß man ihnen amtliche Bekanntmachungen zuweise, ist in keiner Weise stichhaltig. Die Centrumsblätter werden doch gelesen, sie helfen sich dadurch, daß sie am folgenden Tage die Veröffentlichung machen. Wir protestiren gegen diese Imparität, für die es einen stichhaltigen Grund nicht gibt. (Lebhafte Zustimmung im Centrum.) In Trier ist neulich auch eine nationalliberale Zeitung an der Schwindsucht gestorben. Diesem Blatte wurden die amtlichen Bekanntmachungen zugewandt, obwohl es dort eine katholische Zeitung mit mehr als 3000 Abonnenten gab. Heute hat sie 5000 Abonnenten, während die einzige nationalliberale Zeitung nur 3000 hat, und gleichwohl werden der katholischen Zeitung auch heute noch die amtlichen Bekanntmachungen vorenthalten. Dafür gibt es gar keinen stichhaltigen Grund. (Sehr richtig!)
Als hier in Berlin der Rechtsanwalt Levy ermordet worden, da wurde der Kriminalpolizei an der Hand von Thatsachen der Vorwurs gemacht, daß sie mangelhaft organisirt sei. Einem Centrumsblatte wurde infolge dessen die Zuweisung von Nachrichten der Kriminalpolizei durch den Grafen Pückler entzogen. Als Begründung dieser Maßregel wurde zuerst gesagt, die betr. Zeitung habe die Kriminalpolizei in gehässiger Weise beleidigt, und als das Ungerechtfertigte dieses Grundes nachgewiesen wurde — denn wenn wirklich eine Beleidigung Vorgelegen hätte, so wäre es die Pflicht der Behörde gewesen, einen Strafantrag zu stellen — (Sehr gut) da hat man sich auf andere Gründe zurückgezogen, von denen einer immer fadenscheiniger war als der andere. Zuletzt wurde gesagt, das Wolff'sche Bureau erhalte die Mittheilungen, und von diesem könne jede Zeitung sie beziehen. Das Wolff'sche Bureau hat aber erklärt, daß es sich auf regelmäßige Mittheilungen im Abonnement nicht einlaffen könne.
Rede des Abg. Dasbach über die Zurücksetzung der katholischen Presse.
Im Abgeordnetenhause sprach der Abgeordnete Dasbach am 11. d. M. bei der Berathung des Etats des Ministeriums des Innern zunächst über gewisse Vorgänge in den polnischen Gegenden und fuhr dann fort:
„Ich bringe sodann eine Angelegenheit zur Sprache, die schon am 14. März 1895 vom Grafen Strachwitz angeregt wurde. Die preußische Staatsregierung hat am 3. Februar 1875 einen Beschluß gefaßt, wonach die Insertionen amtlicher Bekanutmach- uilgen in Privatzeitungen von deutsch-, reichs- oder preußenfeindlicher oder entschieden oppositioneller Richtung grundsätzlich zu vermeiden sei. Tyatsächlich ist nun nach Erlaß dieser Verfügung fast der gesummten Ceutrumspresse jede Art von Bekanntmachungen entzogen worden, und man muß daraus schließen, daß, wenn auch in dem Erlaß die Centrumspresse nicht ausdrücklich genannt worden ist, die Unter; beamten ihn in diesem Sinne ausgelegt haben. Auf eine Eingabe einer Reihe katholischer Zeitungsverleger wurde geantwortet, diese Voraussetzung treffe nicht zu.
Wie verhält es sich nun aber in der Praxis? Der Landrach im Kreise Bersenbrück, in Vertretung H. von Seefeld, hat Folgendes publizirt: „Amtliche Bekanntmachungen des Landrathsamts, sowie der Verwaltungsbehörde zu veröffentlichen steht int hiesigen Kreise ausschließlich den beiden Kreisblättern in Quakenbrück und Ankum zu. Wie ich mich aber überzeugt habe, veröffentlicht die Redaktion eines katholischen Blattes ohne besondere Ermächtigung für den einzelnen Fall Ebenfalls diese amtlichen Bekanntmachungen. Auf Grund des § 132 des Landes- verwaltungsgesetzes untersage ich der Redaktion eine Veröffentlichung meiner amtlichen Bekanntmachungen bei Vermeidung von 100 Mark Geldstrafe für jeden Kontraventionsfall." Als er um den Grund für diese sonderbare Maßregel befragt wurde, äußerte er, das Blatt, die ,Ankumer Nachrichten', sei ins Leben gerufen, um die ultramontanen Interessen zu vertreten, und werde in entschieden regierungsfeindlichem Sinne redigirt. Es fei aber allgemein bekannt und verbreitet, daß von den Verwaltungsbehörden nur solchen Blättern amtliche Ver- -sügungen zur Veröffentlichung zugehen, deren Tendenz regierungsfreundlich, zum mindesten nicht regierungsfeindlich sei. Der Landrath erklärte das Verfahren der Zeitung, daß sie ihren Abonnenten auf eigene Kosten Kenntniß von den Verfügungen der Staatsbehörde gibt, für eine Störung der öffentlichen Ordnung, deren Aufrechterhaltung der Polizei obliege. Der Mann hat einmal aus der Schule geplaudert. (Sehr gut! im Centrum.) Er hat die Grundsätze, nach denen er handelt und nach denen vielleicht noch