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mit Unterhalt««-» Keilage „Sterne und Klnmrn»

Montag, den 8. Februar 1897.

24. Jahrgang

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„Eine Handelskammer, die sich land- wirthschaftlichen Interessen annimmt."

Im Protokoll über die Plenarsitzung der Handels­kammer zu Hanau am 25. Januar 1897 lesen wir: „7. Maßnahmen zur Milderung derSchädig- ungen durch die Viehseuche.

Wie bereits durch die Zeitungen des Bezirkes be­kannt gegeben, hat der Herr Finanzminister, an welchen sich die Handelskammer mit einer motivirten Eingabe wandte, anerkannt, daß die nach § 2 der Bekanntmachung vom 20. November v. Js. (Amts­blatt der Regierung zu Kassel S. 265) von beamteten Thierärzten auszustellenden, auf 5 Tage gütigen Be­scheinigungen über die Seuchenfreiheit derjenigen Stücke Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine, welche Viehhändler oder andere in deren Auftrage oder für deren Rechnung Vieh treibe-cden Personen mit sich sühren, wesentlich dem öffentlichen Interesse dienen und des in Tarifnummer 77 des Stempelsteuer­gesetzes vom 31. Juli 1895 für amtliche Zeugnisse in Privatsachen vorgeschriebenen Stempels nicht be­dürfen.

Da die Handelskammer aus Zeitungsberichten er­sehen hatte, daß Herr Reichstagsabgeordneter Richard Müller-Fulda den — mittlerweile bereits ver­schiedentlich gemilderten — veterinär-polizeilichen Maß­nahmen besondere Aufmerksamkeit zuwandte und in der Budgetkommission die Angelegenheit zur Sprache zu bringen gedachte, richtete sie eine Eingabe an ihn, in welcher die durch die Viehseuche in den land- wirthschaftlichen und kleingewerblichen Kreisen des Handelskammerbezirkes verursachte wirthschaftliche Kalamität dargelegt und der Herr Reichstagsabge­ordnete unter dem Hinweise, daß Hilfe dringend Roth thue und die Handelskammer weitere Schritte in der Angelegenheit zu thuu beabsichtige, um Benach­richtigung gebeten wurde, wie seine Anregungen zu Abhilfemaßnahmen seitens der Regierungsvertreter ausgenommen worden seien und welcher Art nach seiner Meinung diese Abhilfemaßregeln fein müßten. Die Verhandlung in der Budgetkommission fand am 13. Januar d. Js. statt. Herr Reichstagsabgeordneter Müller brachte dabei die Beschwerden der Handels­kammer und zahlreicher Gemeinden der Kreise Hün­feld und Gersfeld vor. In der Erörterung wies Hr. Staatsminister Dr. v. Bö etlicher Ex. insbesondere darauf hin, daß, wenn die Kosten für thierärztliche Atteste unverhältnißmäßig hoch seien, seitens der Landesgesetzbung Abhilfe geschaffen werden müsse.

Die Handelskammer hält dafür, daß regierungs­seitig thunlichst bald die geeigneten Schritte gethan werden sollten, um gesetzliche Bestimmung dahin zu treffen, daß dieKosten für im Oeffentlichen Interesse ange­forderte thierärztliche Untersuchungenu. Bescheinigungen auch von der Oeffentlichkeit, d. i. vomStaate, über­nommen werden sollten. Sie meint, daß im preußi­schen Staatshaushalte ein Betrag eingesetzt werden

Todtrugratrrrs Töchteririn.

Roman von I. Fichtner.

1®] ------ (Nachdruck verboten.)

Mit den ersten Frühlingsblüthen des nächsten Jahres sproßte auch junges Leben am Stammbaum des alten Geschlechts. — Graf Clären hielt hochbeglückt einen Sohn und Erben in den zärtlich wiegenden Armen. Verklärend wirkte dieses sehnsüchtig erwartete Glück auf den im höchsten Mannesalter stehenden und nun doch so jungen Vater, und eine Liebe, wie sie tiefer nicht gedacht werden kann, bemächtigte sich seines Herzens für die liebreizende Mutter und das kleine rosige Kind, in dem er ihr Ebenbild wiederfand. Auf's sorgsamste behütet und gepflegt, erblühte Eva schöner als je, und die gemeinsame Liebe zu ihrem Kinde führte beide Gatten zu inniger Vereinigung. Schon wollte Eva in dieser glücklichen Zeit ihren Gatten bitten, die Baronin zu entfernen; aber wo­durch follte sie ihre Abneigung, ihre Ahnungen be­gründen? Er würde sie für unedel halten, weil sie der Heimathlosen mißtraute und diese des Schutzes und der Hilfe des Bruders berauben wollte. So verging thatenlos die Zeit, die so viel des Glückes, der Freude und des Genusses in sich barg, daß keiner der Gatten merkte, wie schnell sie vorüberrauschte.

möchte, aus welchem den von einer Viehseuche be­troffenen Kreisen der Bedarf an Honoraren für Thier­ärzte zur Verfügung gestellt werden könnte, soweit die Untersuchungen sowie die Bescheinigungen auf Grund besonderer Verordnungen der oberen Ver­waltungsbehörden in Gemäßheit der §§ 18 ff. des Reichs-Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 angeordnet werden. Ein Theil der schädigenden Wirkungen der Viehseuche würde dadurch nach Ver­mögen des Staates ausgeglichen werden können, wenn auch der andere Theil, die durch die Verkehrshemm­ungen erwachsenden Schädigungen noch schwer ge­nug auf der Landbevölkerung lasten wird. Die Handelskammer ist überzeugt, daß eine gesetzliche Vorschrift, und eine solche Verwendung von Staats­mitteln, wie vorgeschlagen, überall nur ganze Billigung finden wird; denn derartige Maßnahmen liegen durch­aus begründet in dem Gemeinwirthschaftsprinzip, dessen Träger in größter und vollendetster Form der Staat ist.

Demgemäß faßte die Kammer den Beschluß : Den Herrn Minister für Handel und Gewerbe um Befür­wortung der angeregten gesetzlichen Vorschrift zu bitten und Abschriften der Eingabe mit der ebenmäßigen Bitte um Befürwortung dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, dem Hause der Abgeordneten und den Herren Landtagsabgeord­neten des Handelskammerbezirkes zu überreichen."

Aus diesem anerkennenswerthen Vorgehen der Handelskammer zu Hanau kann man ersehen, daß selbst Handelskammern im Interesse der Landwirth­schaft zu arbeiten anfangen und darin den Landwirth- schaftskammern nicht nachstehen wollen.

Die Handelskammer zu Hanau hat mit ihrem Vorgehen schon Erfolge erzielt, speziell der Stempel sür Gesundheitsatteste ist auf ihreVeranlafsung aufgehoben worden.

Unsere Fuldaer Abgeordneten für den Reichstag und Landtag stehen mit der Handelskammer im besten Einvernehmen und unterstützen deren Bestrebungen soweit als irgend möglich.

Dagegen soll sich der Hanauer Reichstagsabgeordnete Herr Stroh jeder Beziehungen zur Handelskammer enthalten. (Ueber Herrn Stroh, den man im Reichs­tag wenig kennt, zirkulirt gleichwohl ein „Parlaments­witz" : „Weil die Hanauer zur Zeit der großen Futternoth (1893) kein H eu hatten, wählten sie — Stroh.")

Deutsches Deich.

Berlin, 6. Februar.

* Aus Anlaß der Verleihung des Schwarzen Adlerordens an Herrn Dr. Miquel und der dadurch herbeigeführten Erhebung desselben in den Adetsstand veröffentlicht die Magdeburger Zeitung" eine Liste derjenigen Personen, denen im Verlaufe der letzten 25 bis 30 Jahre der erbliche Adel kraft ihrer

Oft schon hatte die Gräfin den Wunsch geäußert, von dem kleinen, heranblühenden Knaben ein gutes Bild zu besitzen. Ihr mütterlicher Stolz sagte ihr, daß es eine Zierde der reichen Familien - Galerie werden würde; zu ihrem Befremden aber schlug der Graf jede solche Bitte rundweg ab. Sie konnte sich diese Weigerung nicht erklären, forschte auch nicht weiter danach, sondern hielt es einfach für eine Laune. Es war ihr wohl schon ausgefallen, daß es ihrem Gemahl noch nicht in den Sinn gekommen schien, ihr eigenes Bildniß für die Galerie malen zu lassen; er begnügte sich mit einem kleinen Pastellbild, das sie in ihren rosigsten Mädchentagen vorstellt. Dennoch gab sie den Wunsch nicht auf und faßte im Gegen- theil den Entschluß, den Papa mit dem wohlgetrof­fenen Bilde des lieblicheu Kindes beim nächsten Weih­nachtsfeste zu überraschen. Mit diesem Entschlüsse, so harmlos Jind unschuldig, begann das Schicksal seine dunkle Fäden zu spinnen, und es war die nichts­würdige Aufgabe der Baronin, dieselben zu einem Netze des Verderbens für die nichts ahnende Herrin i>es Hauses zu schürzen. Eva stellte sich nun die Aufgabe, im Geheimen einen tüchtigen Künstler zu inden, den sie mit dem Auftrage betrauen konnte, das Kind zu malen. Der Herbst begann bereits sein Vernichtungswerk, und kühle Tage sowie die Anwesen­

hohen Amtsstellung verliehen worden ist. Sie bezeichnet die Zahl derselben als merkwürdig groß und thatsächlich ist das Verzeichniß reich und mannig­faltig. Wir heben daraus folgende Namen hervor: v. Bötticher, v. Coler, v. Günther, v. Philippsborn, v. Friedberg, v. Weyrauch, v. Bartsch, v. Wendt, v. Strauß, v. Scholz, v. Achenbach, v. Steinmann, v. Eichmann, v. Stephan usw. Man sieht die Thätig- keit in den verschiedenartigsten Zweigen der Verwaltung, der Justiz, Finanz, Post, des Kultus, des Handels hat zur Standeserhöhung geführt, um so auffallender muß es da fein, daß man vergebens nach einem katholischen Namen sucht. Doch halt, wir stoßen zu guterletzt noch auf die Namen v. Maybach und v. Lucius; ob sie aber auch in der Liste enthalten wären, wenn sie beide nicht zufällig zur wirksamen Illustration ihrer religiösen Ueberzeugungstreue ihre Kinder sämmtlich hätten protestantisch erziehen lassen, will uns trotz der hohen technischen Befähigung des Herrn v. Maybach sehr zweifelhaft erscheinen. Es ist jedoch nicht die Thatsache, daß keine Katholiken in den Adelstand erhoben sind, was uns verletzt und zur Beschwerde Veranlassung gibt, sondern die auf diese Weise so recht in die Erscheinung tretende Nicht- berücksichtigung der Katholiken auf den höheren Stufen der Staatsleiter. Noch liegen nicht die geringsten An­zeichen vor, daß hier eine Wendung zum Bessern eintreten soll, trotz des katholischen Ministerpräsidenten.

* In der gestrigen Sitzung der Kommission des Herrenhauses für das Keyreröeford««gs- Ge­setz wurde eingehend § 27 diskutirt (Leistungen des Staates) und besonders die Nr. VT, wonach den Ge­meinden, welche mehr als 25 Lehrer haben, die bis­herigen Zuschüsse des Staates aus dem Gesetze von 1888/89 nur so weit gelassen werden sollen, als nach dem Stande vom 1. April 1897 dadurch eine höhere Belastung der betreffenden Gemeinden als mit 2 pCt. der Einkommensteuer herbeigeführt werden würde. Es lag der Antrag vor, diese Beschränkung zu be­seitigen und den Gemeinden jedenfalls die Staatszu- schüffe zu belassen, welche sie bisher bezogen haben. Dieser Antrag wurde abgelehnt, dagegen wurde der gestern mitgetheilte Antrag wegen Entlastung der Guts­besitzer in Schlesien, welcher Antrag von der Regie­rung als unannehmbar und das Zustandekommen des Gesetzes gefährdend bezeichnet worden war, angenom­men. § 28 (Uebergangs- und Schlußbestimmungen) erfuhr nur redaktionelle Aenderungen. Damit ist die erste Lesung der Vorlage beendet. — Heute begann und beendete die Kommission die 2. Lesung der Vor­lage, bestätigte im Wesentlichen die Beschlüsse der 1. Lesung und nahm ferner einen Antrag Durant an, die Regierung zu ersuchen, dem Landtage baldigst ein allgemeines, auf christlicher und konfessioneller Grund­lage beruhendes Volksschul-Gesetz vorzulegen.

* Den Reichstags-Abgeordneten ist vom Verbände deutscher Post- und Telegraphenassistenten eine umfangreiche Denkschrift über die gegenwärtige heit des Grafen verwehrten seiner Gemahlin eine Reise, die sie ihrem Zwecke näher bringen sollte. Deshalb blieb ihr nichts anderes übrig, als die Angelegen­heit brieflich zu betreiben, und es gelang ihr auch, aus der nächsten Residenz einen Künstler zu gewinnen, der aus ihren Wunsch nach Schloß Clären kommen wollte, um den Knaben zu malen. Da Eva in einem etwas krankhaften Zustande sich befand, so vertrieb sie auch diese Angelegenheit ein wenig fieberhaft und erregt. Der Gras indeß hatte keine Ahnung von ihrem Vor­haben und lächelte oft über ihre geheime Korrespon­denz. Es blieb nun noch übrig, den Künstler ohne Wissen des Grasen in die weitläufigen Räume des Schlosses aufzunehmen. Bis hierher war es Evas Geheimniß, allein nun aber mußte sie sich Jemandem anvertrauen.

Im Bewußtsein der völligen Harmlosigkeit ihres Planes zog sie die Baronin in's Vertrauen und bat sie, den jungen Mann als ihren Gast aufzunehmen und die Sitzungen des Knaben in ihren Zimmern zu gestatten. Ein Blitz des Triumphes leuchtete einen Moment in den kalten Augen ihrer Frundin auf — sie erklärte sich sofort mit größter Freundlichkeit be­reit dazu.

Der junge Mann traf nach Verabredung an einem Tage ein, an dem der Graf abwesend war. Die