Einzelbild herunterladen
 

mit Unterhaltungs-Keilage „Ztrrne uw» Klumrw«.

^scheint täglich Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Brinqerlohn und Bestellgeld in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Diennn Inserate kosten die einspaltige Garmondzelle oder deren Raum 15 Pf., Reklamen die Petitzeile 25 Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

KB

Die vermögenden Leute.

Seit dem 1. April 1895 wird in Preußen unter dem wohlklingenden Namen „Ergänzungssteuer" be­kanntlich eine Vermögenssteuer erhoben. Ueber das zweite Veranlagungsjahr 1896/97 sind jetzt in einer Denkschrift ausführlichere Mittheilungen gemacht wor­den, als es hinsichtlich des ersten Veranlagungsjahres der Fall war. Diese Spezialstatistik, welche im Auftrag des Finanzministers vom Statistischen Bureau bearbeitet ist, füllt 183 Quartseiten. Für sozialpolitische Unter­suchungen und Erörterungen ist dieses dicke Quart­heft eine überaus werthvolle Fundgrube. Mit jedem Jahr wird sich dies mehr Herausstellen, indem sich alsdann aus der Vergleichung der einzelnen Jahres­ergebnisse Schlüsse ziehen lassen auf die Verände­rungen in der Vertheilung des Vermögens.

Die Statistik kann sich natürlich nur erstrecken über das steuerbare Vermögen. Steuerbar im Sinne dieses Gesetzes aber sind Vermögen, welche den Werth von 6000 Mark übersteigen. Zum Vermögen gehören die Grundstücke, jedes Anlage- und Betriebs-Kapital, das sonstige Kapitalvermögen. Die Schulden werden von dem Vermögen der einzelnen Steuerpflichtigen im Ganzen in Abzug gebracht. Möbel, Hausrath und andere bewegliche körperliche Sachen, welche nicht als Zubehör eines Grundstücks oder als Bestandtheile eines Anlage- und Betriebskapitals anzusehen sind, sind nicht steuerbar. Die Steuer beträgt nicht ganz 1I» pro Mille, ist also nicht so hoch, um zu Defrau­dationen anzureizen. Eine Deklarationspflicht ist nicht vorhanden, doch wird vielfach freiwillig deklarirt. Auch gestatten die Einkommensteuerdeklarationen Rückschlüsse auf das vorhandene Vermögen.

Es hat sich nun für 1896/97 ein steuerpflichtiges Vermögen ergeben in der Höhe von 64,024 Mill. Mark [64 Milliarden) (wir geben nach der ,Freis. Ztg/ die Ziffern möglichst nur abgerundet in Millionen.) Gegen das erste Verwaltungsjahr hat sich das steuer­pflichtige Vermögen in diesen schlechten Zeiten um 107 Millionen Mark vermehrt. Bezeichnend ist es, daß auf die Städte nur eine Erhöhung von 218,133 Mark entfällt, während das platte Land ein um 106 Millionen im Werth erhöhtes Vermögen aufweist. Die großen Vermögen von mehr als 500,000 Mark haben sich gegen das erste Jahr prozentual um eine Kleinigkeit — von 31,55 auf 31,26 pCt. des Steuer­solls — vermindert, die kleinen Vermögen dagegen von nicht mehr als 32,000 Mk. von 16,72 auf 16,89 pCt. erhöht und die mittleren von 51,73 auf 51,85 pCt. Wenn man die vier verschiedenen Vermögens- bestandtheile in Betracht zieht, so ergibt sich bei dem Kapitalvermögen seit dem Vorjahre eine Erhöhung um 364 Millionen auf 21,765 Millionen Mark, beim Anlage- und Betriebskapital in Handel, Ge­werbe und Bergbau eine Erhöhung um 187 Mill, auf 8613 Millionen, beim Werth der selbständigen Rechte und Gerechtigkeiten eine Abnahme um 17 Mill, auf 114 Millionen und beim Grundbesitz — auch dies ist besonders interessant — eine Erhöbung des Werthes um 177 Millionen auf 22,487 Millionen Mark. Die Erhöhung der Kapitalschulden ermäßigt die Ge- h^ser Erhöhungen auf obige 106 Mill.

Mark.

Zieht man die einzelnen Steuerpflichtigen in Be- trcht, fo ift die Thatfache auffallend, daß von den 1,166,745 Censiten 892,641 auf solche entfallen, welche mit einem Einkommen von nicht mehr als 3000 Mark veranlagt find, während nur 274,104 Censiten mit einem höheren Einkommen veranlagt sind. Unter der ersten Kategorie sind sogar 232,205 Personen, welche einkommensteuerfrei sind, also ein Einkommen in der Regel nicht über 900 Mark be­ziehen. Noch merkwürdiger aber ist im Einzelnen, daß unter den Personen, welche mit einem Einkommen von nicht mehr als 3000 Mark veranlagt sind, sich eine erkleckliche Anzahl von Personen besindet, 'deren Vermögen 100,000 Mark übersteigt. 2745 Personen darunter besitzen ein Vermögen von 100,000 bis

300,000 Mark. Ja noch mehr, es sind 214 Personen aufgeführt, die ein Vermögen bis 1 Million Mark besitzen, ohne deshalb mit einem Einkommen von über 3000 Mark veranlagt zu sein. Ja, 14 Personen haben sogar ein Vermögen von 1 bis 2 Millionen und 7 sogar ein Vermögen von 2 bis 3 Mill. Mk., und sind doch nur mit einem Einkommen bis 3000 Mark zur Einkommensteuer veranlagt. Dieser Um­stand wäre doch in einem dicken Quartheft seitens des statistischen Bureaus besonderer Erläuterung werth gewesen.

Was nun noch die Klassen betrifft, welche mi:: einem Einkommen von über 3000 Mark veranlagt sind, so steigt unter diesen der Betrag des Vermögens bei einer erklecklichen Anzahl weit über 3 Millionen Mark hinaus. Mit mehr als 3 Millionen, aber nicht über 10 Millionen Mark Vermögen sind veranlage 834 Personen. Mit einem Vermögen von 10 bis 45 Millionen Mark sind veranlagt 105 Personen. Darüber hinaus gibt es noch 5 vermögende Leute im Staat, von denen einer 57 bis 58 Millionen Mark besitzt, ein anderer 61 bis 62 Millionen Mark, ein dritter 85 bis 86 Millionen Mark, und der Steuer­pflichtige mit dem größten Vermögen im Staat besitzt ein Vermögen von 215 bis 216 Millionen Mark.

Dieser schätzbare, 216 Millionen schwere Steuer­zahler wohnt in einer Stadt des Regierungsbezirks Wiesbaden und ist vermuthlich Rothschild in Frank­furt a. M. Sein nächster Millionenkollege mit einem Vermögen von 121 bis 122 Millionen wohnt in einer Stadt des Regierungsbezirks Düsseldorf und trägt vermuthlich den Namen Krupp. Im letzten Veranlagungsjahr hat derselbe sich 3 Millionen er­spart: denn im Vorjahr war er nur mit 118 bis 119 Millionen veranlagt. Der dritte Genosse, der immer noch zu den Potenten unter den Millionären gerechnet werden darf, wenn er auch seinen beiden Vordermännern nicht ganz ebenbürtig ist, wohnt, im Besitze von 85 bis 86 Millionen, im Regierungs­bezirk Breslau.

Zur Entstehung der kurhessischen Ge­meindeordnung von 1834.

Da durch den dem Landtage vorliegenden Ent­wurf einer Städte-und Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau die kurhessische Gemeindeordnung von 1834 beseitigt werden wird, dürften einige kurze rein historisch gehaltene Bemer­kungen zu der Entstehung der kurhessischen Gemeinde­ordnung nicht uninteressant erscheinen.

Die Halbmonatsschrift „Das Hessen land" gibt auf die Frage „Wer war der Verfasser des Entwurfs der kurhessifchen Gemeindeordnung von 1834?" die Antwort, niemand anders als der damalige Regie­rungsdirektor in Fulda Dr. Karl Michael Eggena, geboren zu Kassel als Sohn eines wohlhabenden Kaufmanns am 19. August 1789, geboren zu Fulda am 18. Dezember 1840. Eggena, ein Staatsmann von hoher Begabung, reichen Kenntniffen und seltener Arbeitskraft, war nach dem Regierungsantritt des Kurfürsten Wilhelm II. Generalsekretär des Ministeriums geworden. Vorzugsweise seiner vermittelnden Thätig- keit ist das rasche Zustandekommen der Verfassung vom 5. Januar 1831 zuzuschreiben. Dann zum Ministerialrath befördert und zum Vorstand des Ministeriums des Innern ernannt, blieb er nur wenige Monate in diesem Amte, aus dem er schon im Mai 1832 schied, um zum Regierungsdirektor und landesherrlichen Bevollmächtigen beim Dom- upitel in Fulda bestellt zu werden. An seine Stelle trat Hassenpflug, von dem größere Energie und Konsequenz erwartet wurde, als sie Eggena ge­zeigt hatte. Eggena wurde 1836 mit dem Titel eines Staatsraths Vorstand der Landeskreditkasse zu Kassel, indeß kehrte er bald nach Fulda zurück, wo er sich ankaufte. Soweit über Eggena's Person.

Die Landstände erinnerten den neuen Minister Hassenpflug unermüdlich an die durch die Verfassungs­urkunde zugesicherte Gemeindeordnung, zu welcher bereits zwei Entwürfe vergeblich ausgearbeitet waren. Die Ausarbeitung des dritten Entwurfes übertrug Hasfenpflug nun seinem Vorgänger. Nach geraumer Zeit lieferte Eggena ein wohlgeordnetes, fchön ge­

formtes Werk, das durch glänzend geschriebene Motive beleuchtet wurde. Der landständische Ausschuß, dem die Vorlage unterbreitet wurde, strich Manches, so daß Hassenpflug sich mit ihm nicht zu einigen ver­mochte. Um nun das Gesetz nicht scheitern zu lassen, setzten sich die Abgeordneten Eberhard und Wip­permann mit Hassenpflug in Beziehung, um ihn zu größerer Nachgiebigkeit zu bewegen. Dies ist ihnen denn auch gelungen. Was von Hassenpflug in den vertraulichen Besprechungen mit den genannten beiden Abgeordneten zugestanden ist, das ging buch­stäblich in die Gemeindeordnung über.

Nur in einem Punkte vermochte man sich nicht zu einigen, nämlich in Bezug auf die freie Wahl der Ortsvorstände, die durch Verfassungsurkunde den Gemeinden verbürgt war. Die Regierung behielt sich wie in andern Ländern so auch in Kurhessen das Recht der Bestätigung vor, verlangte für bestimmte Fälle das Recht der Ernennung, sowie die Befugniß, jedes dritte Jahr die Wahl eines andern verlangen zu dürfen. Daß auch hier schließlich eine Einigung erzielt wurde, ist dem gegenseitigen Entgegenkommen in der die wichtigsten Interessen des Landes berüh­renden Angelegenheit zu verdanken. Auf Einwirkung der Abgeordneten Scheffer und Henkel erhielt die Regierung trotz aller Opposition, die sich in der Ständeversammlung geltend machte, das Recht der Bestätigung der neugewählten Ortsvorstände, sowie die ausdrückliche Befugniß, die Bestätigung aus be­sonderen Gründen versagen zu können.

Todtengräbers Töchterlein.

Roman von I. Fichtner.

9] ------- (Nachdruck verboten.)

Lange blickte er schweigend in die monddurch­leuchtete Gegend, hinab über die lauschigen Gelände des Parkes, die dustathmenden Gärten, über die stillen friedlichen Dörfer und die fernen Thürme des Städtchens, zu dessen Füßen ein blitzender Fluß seine Bahn verfolgte, manch' weißschimmemdes Segel leise mit sich führend.

„Ist es nicht eine schöne Heimath, Eva?" fragte der Graf endlich, indem er sie prüfend anschaute und ihre Hand zu fassen suchte.

„Gewiß — die Gegend ist herrlich, zumal an einem solchen Abend", erwiderte sie, bewundernd hinausblickend in die nächtliche Pracht.

„So darf ich hoffen, daß das Opfer, mir hierher gefolgt zu sein. Ihnen nicht zu schwer werden dürfte?" sprach er leisen Tones weiter.

„Aber Herr Graf" — und ihre Wangen rötheten sich.

„Laß, Eoa" — wehrte er ab: „Du bist nun mein Weib, und ich bin Dir Offenheit schuldig" — zum erstenmal gebrauchte er das trauliche „Du". Ach, wie gerne hätte sie sich an ihn geschmiegt, wenn er ihr ein liebevoller Vater und Freund, nicht ihr Gatte gewesen wäre. Sie schlug ihre Hände in ein­ander und harrte stumm des Weitern.

„So friedlich und glückverheißend diese Stätte ist — mir hat sie noch kein Glück gebracht" — fuhr er fort, ohne zu denken, daß diefe Worte die junge Frau verletzen mußten, wenn sie sich ihrer Schönheit und Jugend erinnerte, deren Besitz für jedes Männer- jerz eine Fülle von Glück in sich barg. „Als mutter­lose Waise genoß ich weder eine glückliche Kindheit noch fröhliche Jugend; da draußen im ernsten Kampfe an der Seite Deines Vaters fühlte ich mich am wohlsten, mein Vaterland ging mir über Alles. Auch mein Vater starb viel zu früh, und in seine erkaltenden Hände — angesichts des Todes — mußte ich das Versprechen legen, das Erbe unserer Väter heilig zu halten, dafür zu sorgen, daß der alte Stammbaum weiter treibe und blühe, damit es einst nicht nöthig ei, ein fremdes Reis darauf zu pflanzen. — Zweimal rereits war ich vermählt, mit — wie ich wähnte — den Besten des Landes." Hier schwieg der Graf einen Augenblick; es kostete ihm augenscheinlich Mühe, weiter zu sprechen. „Die erste", fuhr er fort, „war ! stützend und schön, aber wie ein Wurm saß der Tod im Herzen, und der nahm sie mitsammt unseren zwei Söhnen hinweg. Die zweite" — er strich sich den Schweiß von der Stirn — „ist auch tobt für mich, obgleich sie nicht in der Gruft meiner Ahnen ruht.