mit Uttterhaitungs-DeUage „Sterne und Klrrmen".
24. Jahrgang
Dienstag, den L6 Januar 1897.
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A Der Reichs-Jnvalidenfonds und der Antrag Müller (Fulda).
Gemäß einer am 30. Juni 1894 aufgestellten Bilanz des Reichs-Jnvalidenfonds, bei welcher eine 3'/»prozentige Verzinsung zu Gninde gelegt wurde, tl^erstieg der Aktivbestand des Fonds den Kapitalwerth der demselben obliegenden Verbindlichkeiten um 83 Millionen Mark. In Folge dieses günstigen Standes sollte eine Reihe von Forderungen im Interesse der Theilnehmer am Kriege 1870,71 und der früheren Feldzüge erfüllt werden, die bis dahin nicht berücksichtigt werden konnten. Es wurde deshalb am 9. Mai 1895 ein Gesetzentwurf vorgelegt und bereits ain 22. Mai desse lben Jahres in Kraft gesetzt, wonach folgende Vermehrung der Leistungen des Reichs- Jnvalidenfonds eintrat:
1. Den Theilnehmern am Kriege 1870/71, welche in Folge erlittener Verwundung oder sonstiger Dienst- beschädigung verhindert waren, am Feldzug weiter Theil zu nehmen und dadurch ein zweites bei der Pension zuzurechnendes Kriegsjahr verloren, sollte dieses zweite Kriegsjahr gleichwohl angerechnet und ein entsprechender Pensionszuschuß geleistet werden.
2. Der Unterstützungsfonds für nicht anerkannte Invaliden des Krieges von,1870 71 sollte erhöht werden. '
3. An solche Personen des Unteroffiziers- und Mannschaftsstandes, welche an dem Feldzuge von
Die ehemalige Fuldaer Universität.
Vertrag, gehalten im Fulda er Geschichts - Verein am
20. Januar 1897 von Prof. Dr. Leimbach.
(Schluß statt Fottsetzung.)
Roch ist ein kurzes Wort über die Promotionen zu sagen, über welche in den Statuten die minutiösesten Vorschriften int allgemeinen und für jede Fakultät im besonderen gegeben sind. Es sind zu unterscheiden die Grade des Baccalaureus des Licen- tiatus und des Doctor.
Unbescholtenheit und gediegenes Wissen war die erste Vorbedingung. Der eigentlichen Promotion gingen die Examina voraus und je nach dem Grade eine oder mehrere Disputationen in lateinischer Sprache, wie solche zur Schulung des Geistes und zur Vertiefung in den Studien häufiger in allen Disziplinen angestellt wurden. *) Es war dem Promovenden vorgeschrieben, den Examinatoren nach glücklich bestandener Prüfung, wie die Statuten für die Mediziner sagen, eine „merenda cum vino laetitiae,11 oder wie es bei den Juristen heißt: „cum vino generosiore confecturao“ vorzusetzen.
Zur Erlangung des Barca'aureatus (bibiieus und formatus in der Theologie)' war je eine zweistündige, für das Doktorat eine vierstündige Disputation Vor- und Nachmittags ohne Präses vorgeschrieben. Zur eigent-
TStatTTit. X
1870/71 oder an den von deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriegen ehrenvollen Antheil genommen haben und sich wegen dauernder gänzlicher Erwerbsunfähigkeit in unterstützungsbedürftiger Lage befinden, sollte eine jährliche Beihilfe von Mark 120 gewährt werden.
Die hierfür in Aussicht genommenen Zuschüsse sollten aus den Zinsen der oben erwähnten Mark 83,000,000 entnommen werden, es würden mithin für die Etatsjahre 1895/96, 1896/97 und folgende je Mk. 2,905,000 zur Verfügung gestanden haben ; außerdem die Zinsen vom 30. Juni 1894 bis 1. April 1895 mit Mk. 2,178,750.
Verwendet sind hiervon für das
Jahr 1895/96 .......Mk. 2,223,608
Bewilligt für das Jahr 1896/97 „ 2,600,000
Von diesen Beträgen entfallen:
pro 1895/96 pro 1896 97 1. auf Pensionszuschüsse Mk. 37,008 Mk. 100,000
2. auf den Unterstützungsfonds „ 400,000 „ 700,000
3. auf die Beihilfen von je
120 Mk. „ 1,786,600 „ 1,800,000
Zusammen Mk. 2,223,608 Mk. 2,600,000
Es blieben also unverwendet „ 681,392 „ 305,000
und obige Mk. 2,178,750 Zinsen vom 30. Juni 1894 bis 1. April 1895, zusammen also Mk. 3,165,142.
Gleichwohl sind eine große Anzahl begrün deter Gesuche um Beihilfen von je 120 Mk. abschlägig beschieden worden, nicht etwa, weil die durch das Gesetz vorgeschriebenen Erfordernisse nicht erfüllt waren, sondern „wegen Mangel an Mitteln".
Auch für das Etatsjahr 1897/98 sollen nur die gleichen Beträge wie für das Jahr 1896/97 verwendet werden, also insgesammt 2 600 000 Mk. anstatt der ursprünglich in Aussicht genommenen 2 905 000 Mark.
In Rücksicht auf die zahlreichen eingelaufenen Gesuche, denen seither aus Mangel an Mitteln nicht entsprochen tverden konnte, hat deshalb der Abg. Müller-Fulda in der Reichshaushaltskommission den Antrag gestellt, den Ansatz für Beihilfen auf Grund des Gesetzes vom 22. Mai 1895 für das Etatsjahr 1897/98 um 960 000 Mk. zu erhöhen, also mit 2 760 000 Mk. anstatt 1 800 000 Mk. ein- zustellen.
Die verfügbaren Mittel einschließlich deren Zinsen würden die Erhöhung unter Berücksichtigung der alljährlich durch den Tod eintretenden Verminderung der Gesammtzahl der Empfangsberechtigten d auernd gestatten, ohne daß das Kapital des Reichs-Jnvalidenfonds (d. h. weder das eigentliche Deckungskapital, welches z. Z. noch 320 Millionen Mark beträgt, noch der Kapitalsüberschuß von 83 000 000 Mk.) irgend wie angegriffen zu werden brauchte, es könnte jedoch mit diesem Betrag zunächst weitere» acht- lansend KriegsthertneHmer» die Beihilfe von 120 Mk. jährlich zugewendet werden, und damit lichen Promotionsfeier waren einzuladen der Fürstabt, die geheimen Räthe desselben, der Rektor Magnisikus, der Kanzler, welcher im Namen und Auftrage des Papstes und Kaisers den Grad ertheilt, und zwar diese durch den Dekan oder den Promotor, den Promovenden und einzelne Professoren der hetreffenden Fakultät; die Professoren durch den Kandidaten und einige Studenten in Begleitung des Pedellen, die One« aeademici durch Anschlag an den Thüren der Universität.
Zum Promotions-Akt wird der Rektor Magnisikus feierlich abgeholt und zur Aula geleitet, der Kanzler in der Vorhalle der Universität empfangen und zu dem ihm gebührenden Platze geführt. Später wurde die Graduirung am Michaelsberge in der Wohnung des Kanzlers vorgenommen. Der Kandidat, welcher die Doktorwürde erlangen will, legt, wenn er der kathol. Religion angehört, das Glaubensbekenntniß in der Form des Tridentinums ab. Es wird ihm auf das Szepter der Eid abgenommen, den der Universitäts- Syndikus vorzulesen hat; der Promotor stellt dem Kanzler den Promovenden vor und bittet ihn, diesem den Grad zu verleihen, führt den Doktorandus zu einem höheren Katheder, legt ihm nach kurzer Rede einen je nach der Fakultät verschiedenfarbigen schwarzen, rothen, grünen oder blauen Doktormantel um die Schultern, setzt ihm das Birett auf, übergibt ihm je nach der Fakultät die hl. Schrift oder das Corpus Juris
würde, wie man bestimmt annehmen kann, der Zweck des Gesetzes vom 22. Mai 1895 soweit erfüllt, daß kaum noch ein zum Bezug dieser Beihilfe Berechtigter unberücksichtigt bleiben würde.
' Der Antrag Müller- Fulda wurde in der Sitzung der Reichshaushalts-Kommission am 22. Januar be- rathen und seitens des Antragstellers unter Vorlage ausführlichen Zahlenmaterials und einer Berechnung über die Möglichkeit der Durchführung ohne Inanspruchnahme des Kapitalfonds begründet. Abgeordn. Müller-Fulda erbrachte den Beweis der gesetzlichen Zu lässig keit, der Möglichkeit der Durchführung und des vorhandenen Bedürfnisses für seinen Antrag.
Der Staatssekretär des Reichsschatzamtes erklärte sich, obwohl er die Gesetzlichkeit und das Vorhandensein der nöthigen Mittel zugab, doch gegen den Antrag, um ftir allenfallsige unvorherzusehende andere Fälle noch Reserven zur Verfügung zu haben.
Ebenso wurde der Antrag von den Abgg. Richter und Dr. Hammacher bekämpft, jedoch mit so wenig stichhaltigen Gründen, daß solche seitens der Centrums-Abgeordneten Dr. Lieber, Müller- Fulda und Hug, denen sich in dieser Frage auch Abg. Bebel anschloß, gründlich widerlegt werden konnten.
Die Vertreter der Konservativen und Freikonservativen zeigten zwar Sympathien für die Tendenz des Antrages, hatten jedoch allerhand Bedenken und wollten vor definitiver Entscheidung erst ihre Fraktionen fragen.
Die fast zweistündige Debatte über den Antrag Müller-Fulda endete deshalb mit der Vertagung auf künftigen Dienstag, den 26. d. M., wo er hoffentlich Annahme finden wird.
Deutsches Reich.
Berlin, 25. Januar.
* Zu der neuen DerKimrrrurrg zwischen gtetTi» »nd Iriedrichsrut) schreibt der,Berl. Börs.-Kour/: „Die Thatsache der Zurückziehung der Einladung des Grafen Herbert Bismarck zur Hochzeit int Hause des Hausministers, und zwar aus Veranlassung von maßgebendster Seite, wird uns aus guter Quelle bestätigt. Dabei wird aber versichert, daß nicht etwa in erster Reihe politische Gründe sich geltend gemacht haben, daß überhaupt nicht der Hinblick auf Friedrichsruh in Betracht gezogen worden, sondern daß aus ganz persönlicher Veranlassung eine direkte und dauernde Verstimmung gegen den Grafen Herbert Bismarck vorhanden fei."
* Mekigionsöekermtniß der preußischen ZLe- vokkernng. Nach dem endgiltigen Ergebniß der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 beträgt die Zahl derProtestanten in Preußen 20,430,899 oder die Werke des Hippokrates und Galenus oder ein philosophisches Buch, zuerst geschlossen, dann geöffnet, steckt ihm den Ring an den Fmger und umarmt ihn. Es folgt die eigentliche Promotions-Formel, die Musik bringt einen Tusch aus, Glückwünsche werden dargebracht, den Erschienenen der Dank ausgesprochen und sodann begibt man sich in feierlichem Zuge unter den Klängen der Musik zur Universitäts- Kirche, um im Te Deum laudamns Gott den schuldigen Dank und die gebührende Ehre zu geben.
Es war dem neuen Doktor freigestellt, ob er die Professoren feiner Fakultät zu einer Mahlzeit einladen oder statt dessen jedem 2 ft. geben wollte. Außerdem war zu zahlen an die Universitäts-Kasse für den Gebrauch des Doktormantels 3 fl., an den Rektor 3 st., an den Kanzler 3 fl., dem Prorektor 2 fl., jedem Professor der Fakultät 2 fl., jedem außer der promoviren - den Fakultät 1 fl., dem Promotor 12 in der theol., 6 in der philos., 18 fl. in der jurift, 36 in der Medizin., dem Syndikus 1 fl. 30 fr., dem Pedellen für das Herumtragen der Thesen 20 fr., für das Halten des Szepters 1 fl., jedem Trompeter und dem Pauker ein Frühstück und 1 fl. 30 fr. oder ohne Frühstück 2 fl., jedem andern Musiker Frühstück und 1 fl. oder ohne Frühstück 1 fl. 30 fr., dem Paukenträger 30 fr.8)
-) Stat. Tit. XII. S at. Fac. Theol Tit. IV—X — Stat. Fac Jur. III—V. — Stat. Fac. Med. III-V. — Stat. Fac. Phil. III —VI.