Einzelbild herunterladen
 

«M 13 Montag, den 18 Januar 1897.___ 24. Jahrgang

mit Lmterhaltnngs-Keürrge »Sterne und Klnmen".

Erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. — vierteljährlicher Abonnementsvreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pfennig. Inserate kosten die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum 15 Pf.. R klamen die Pctirzeile 25 Pf. bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

S Der Centrums-Antrag gegen die Verführung zur Unsittlichkeit

entspricht, wie bereits mitgetheilt, im Ganzen dem Artikel 1 der sogen, „lex Heintze" aus dem Jahre 1892 in der damaligen Kommissionsfassung und fügt nur den von der Kommission damals mit nur einer Stimme Mehrheit abgelehnten „Theater-Paragraphen" (§ 184 b) hinzu. Bei der Länge der Zeit, die seit jenem leider gescheiterten gesetzgeberischen Versuche ver­flossen ist, erscheint gleichwohl eine ausführlichere In­halts-Angabe des Antrages geboten.

Zunächst sollen die Kuppelei-Paragraphen des Strafgesetzbuches (180 und 181) verschärft und durch eine neue Strafbestimmung gegen die Zuhälter ergänzt werden. Ferner soll die zeitliche Grenze des straf­rechtlichen Schutzes für unbescholtene Mädchen gegen Verführung (§ 182) vom 16. auf das 18. Lebensjahr ausgedehnt werden. Eine besondere Strafandrohung (Gefängniß) soll gegen Arbeitgeber oder Dienstherren, sowie deren Vertreter ausgesprochen werden, welche unter Mißbrauch des Ärbeits- oder Dienst­verhältnisses ihre Arbeiterinnen zur Duldung oder Verübung unzüchtiger Handlungen bestimmen.

§ 184, welcher den Verkauf, die Vertheilung oder Verbreitung unzüchtiger Schriften, Abbil­dungen oder Darstellungen mit Strafe bedroht, soll durch Erhöhung des Strafmaßes und durch Strafbarmachung des Feilhaltens und Vor- räthighaltens solcher Gegenstände (zum Zwecke der Verbreitung) verschärft werden. In gleicher Weise soll strafbar sein, wer Gegenstände, die zu unzüchtigem Gebrauche bestimmt sind, an Orten, welchem dem Publikum zugänglich sind, aus stellt oder solche Gegenstände dem Publikum ankündigt oder an­preist, sowie wer durch Ankündigung in Druckschrif­ten unzüchtige Verbindungen einzuleiten sucht. Das Ausstellen oder Anschlägen von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche, auch ohne unzüchtig zu sein, durch grobe Unanständigkeit geeignet sind, das Scham- oder Sittlichkeitsgefühl zu verletzen, soll mit Gefängniß bis zu 3 Monaten und mit Geld­strafe bis zu 300 Mark oder mit einer dieser Strafen belegt werden. Der gleichen Strafe sollen Mit­theilungen verfallen, welche aus Gerichtsver­handlungen, für die wegen Gefährdung der Sitt­lichkeit die Oeffentlichkeit ausgeschlosfen war, oder aus den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amt­lichen Schriftstücken gemachr werden und geeignet sind, Aergerniß zu erregen.

§ 184b bedroht die Veranstaltung von öffentlichen theatralischen Vorstellungen, Singspielen, Gesangs- oder deklamatorischen Vorträgen, Schaustellungen von Per­sonen oder ähnlichen Aufführungen, die durch gröbliche Verletzung des Scham- oder Sittlichkeitsgefühls Aer­gerniß zu erregen geeignet sind, mit Gefängniß bis zu einem Jahre und Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit einer dieser Strafen.

Schließlich ist eine Bestimmung ausgenommen, MSMDSMWW»SWWWWSSSSSMWWDSSWSW^!^WW«

Rhemgoid.

Novelle von Cary Groß.

12] ------ (Nachdruck verboten.)

Ottiliens Augen blitzten in froher Schelmerei, als sie ihre Rede schloß.

„Mir war er von jeher zweifelhaft. Vielleicht urtheile ich thöricht und aus Selbstsucht. Seit gestern Abend aber weiß ich, daß dem Kinde außerhalb der Mauern, die schützen, aber auch trennen, ein schöneres Glück blüht, als ich für Felicie zu träumen wagte. Sie ist doch keineswegs schön, kaum hübsch."

„Sagen Sie lieber — sie sei es noch nicht. Sie ist oder war bisher nur zu befangen, zu fchüchtern. Sie ist noch zu kindisch gewesen, um zu interessiren."

„So glaubte auch ich bis gestern. Aber sie hat trotzdem gefallen, hat es in einer Weise, welche mein Staunen erregt. Es ist genug, wenn ich Ihnen sage, daß sich eine glänzende Versorgung für mein Kind bietet, glänzend wenigstens den vorzüglichen Eigenschaften und der gesicherten Zukunft des Bewer­bers nach. Er hat gleichsam schon einen Antrag ge­stellt — eine sehr ernst gemeinte Werbung, wenn es sich auch zunächst erst um die Möglichkeit handelt, daß er ihr Herz gewinne; denn sie liebt ihn noch nicht.

welche die gewissenlose Verbreitung einer ansteckenden Geschlechtskrankheit mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft.

Da die Regierungen zwar über die Wiederauf­nahme der 1892 gescheiterten gesetzgeberischen Aktion, der neulichen Erklärung des Staatssekretärs Nieber- ding zufolge, fortgesetzt „Erwägungen" anstellen, aber bekanntermaßen über solche „schwebende Erwägungen" nie hinauskommen, wenn sie nicht durch einen kräs- tigen Anstoß von außen aufgerüttelt werden, so ist der Centrumsantrag parlamentarisch vollkommen gerechtfertigt. Daß er auch sachlich nur zu berechtigt, ja dringend nothwendig ist, lehren die traurigsten Skandale leider fast Tag für Tag. Die liberale Presse sowohl wie auch die sog. farblosen Blätter — „Generalanzeiger" —sehen allerdings in dem Anträge einen Versuch, die „Freiheit" zu beschränken und sprechen sich damit in den Augen aller Verständigen selber ihr Urtheil.

Deutsches Reich.

Berlin, 16. Januar-

h Der Meichskanzker Iiirst KohenroHe- SchiMngsfürff wird mit seiner Gemahlin am 16. Februar das Fest der goldenen Hochzeit im engsten Familienkreis begehen. Von der Absicht, diese Familienfeier in Schillingsfürst stattfinden zu lassen, hat das fürstliche Paar in Rücksicht auf die vielfachen und dringenden Geschäfte, welche den Reichskanzler hier festhalten, abgesehen.

* Die Gentrumsfraktionen des Reichstags und des preußischen Abgeordnetenhauses waren heute Abend im Restaurationssaale zu einem gemeinschaft­lichen ' Festmahl versammelt, wie solches in früheren Jahren am Geburtstage Windthorst's (17. Januar) abgehalten zu werden pflegte.

* Die Leiter der staatlichen höheren Schulen sind vom Unterrichtsminister aufgefordert worden, unverzüglich über gewiffe dienstliche Verhältnisse der an ihren Anstalten wirkenden Lehrer, z. B. über die Dauer der Hilfslehrerthätigkeit und über das Alter bei der endgiltigen Anstellung, zu berichten. Die ,Köln. Ztg/ glaubt, daß diese Verfügung mit den bevorstehenden Etatsbe- rathun gen zusammenhängt. Vor Jahresfrist machte es peinliches Aufsehen, daß gegen die von der Unter­richtsverwaltung dem Abgeordnetenhause vorgetragene Statistik der nicht widerlegte Vorwurf der Unzu­verlässigkeit und Schönfärberei gemacht werden konnte.

* Die sogen. Partei- oder farölose Tagespreise soll noch weitere Ausbreitung erhalten durch eine Kommandit- Gesellschaft Hachfeld, Schmitz u. Ko., welche in Berlin, wie die Dresdener Deutsche Wacht' berichtet, mit großen Mitteln gegründet werden soll, um kopflose Zeitungen herauszugeben, die an die seitherigen selbstständigen Provinzial-Zeitungen und Herausgeber abgegeben werden sollen. Es soll also auf diese Weise das politische Interesse und politische

Aber gerade deshalb bedarf ich Ihres Rathes, Ihrer Hilfe, Fräulein Ottilie!"

Ottilie war überrascht. Sie fürchtete, es habe habe Jemand mit dem Alten sich einen Scherz er­laubt; einer der Studenten etwa! Oder sollte ihr tollköpfiger Ottmar seine rasche Flamme schon dem Alten geoffenbart haben? Zögernd fragte sie:

„Wie ist das zugegangen? Ernst gemeint, sagen Sie? Etwa von einem Jüngling, von einem Stu­denten ?"

„Fräulein Grube!" erwiderte Goldmund vorwurfs­voll und richtete sich gravitätisch auf, „Sie kennen den alten Goldmund schlecht! Was seine Vater­pflichten betrifft, dabei ist er vorsichtig wie der feinste Staatsmann. Mit Studenten würde ich mich nicht in die geringste Erörterung einlassen. Anders ist es aber, wenn ein ernster, wohlsituirter, vortrefflicher junger Mann, den alle Welt achtet, dessen Worten zu trauen ist, selbst wenn er weniger deutlich gesprochen hätte, sich um mein einziges Kind bewirbt; dann muß ich die Möglichkeit wohl in Erwägung ziehen, wie es anzustellen ist, daß er ihre Liebe gewinne! Ihnen dars ich ihn schon nennen. Sie kennen ihn auch; es ist kein Geringerer als der liebenswürdige geistreiche Professor Dr. Max Heermann."

Verständniß noch mehr abgeschwächt werden, als es ohnehin in weiten Kreisen schon der Fall ist. Ein solches auf Versimpelung des Volkes hinauslaufendes Unternehmen verdient, meint mit Recht die ,Freis. Ztg.', die entschiedenste Bekämpfung von Seiten aller politischen Parteien.

* Eine neue Drvangshaft wegen Zeugnißver- weigerung, und zwar wiederum in Disziplinär - sachen auf Requisition des Kriegsministeriums, ist in Königsberg verfügt worden gegen den Redakteur der ,Königsb. Hart. Ztg.', Herrn Walter. Es handelt sich um ein militärisches Disziplinarverfahren im Zu­sammenhang mit der Börsengartenangelegenheit. Herr- Walter trat heute freiwillig die Haft an, wurde aber nach 5 Stunden entlassen, da der Gewährsmann, der den Kommandanturbefehl überbracht hatte, sich selbst freiwillig dem Richter gestellt hat. — Auch gegen die ,Kölnische Zeitung' soll einErmittelungsverfahren schweben, welches möglicherweise zum Zeugnißzwang Veranlassung gibt. Es handelt sich um die vorzeitige Veröffentlichung der Kabinetsordre über das Duell­wesen. — Es gibt aber auch noch Staatsanwälte, die anders über das Redaktionsgeheimniß denken. In Danzig hatte der Redakteur des ,Westpr. Volksbl.' Herr Mepberg, dem Gerichte den Verfasser eines Artikels genannt und diesen dadurch mit auf die An­klagebank gebracht. Bei der Verhandlung sagte Herr- Staatsanwalt Oetting darüber:

„Herr Mepberg hat unschön gehandelt. Die Fälle, in denen das Redaktionsgeheimniß gebrochen worden ist, sind Gott sei Dank auf deutsch en Redaktionen selten; um so mehr muß ich es tadeln, daß Meyberg sich nicht gescheut hat, den Verfasser des Artikels zu nennen und dadurch den Vikar Mankowski auf die Anklagebank zu bringen."

Leider ist die hier vom Staatsanwalt vertretene Auffaffungsweise in unserem Richterstande nur spär­lich vertreten. Zur selben Zeit, wo der Danziger Staatsanwalt so spricht, wollen seine Kollegen in Frankfurt und Königsberg durch Zwangshaft die Redakteure zwingen, „unschön zu handeln".

* Zur „Artillerie-Dorlage" wird der,Frankf. Zeitung' aus Berlin geschrieben: „Es steht noch nicht fest, wird sich aber wohl schon in den nächsten Tagen entscheiden, ob die Kosten für die Umgestaltung der Artillerie, im Ganzen einige 180 Millionen Mark, schon in diesem oder int nächsten Etatsjahr werden gefordert und, was nie zweifelhaft war, werden genehmigt werden. Man darf bei der Beurtheilung des Zeitpunktes, in dem diese Geneh­migung erfolgt, nicht vergesfen, daß derartige ein­schneidende Umgestaltungen, wie ein neues Gewehr oder neue Kanonen, zu dem Zeitpunkt, wo die Be­willigung der Kosten dafür öffentlich bekannt wird, meist schon vollzogen zu sein pflegen." Sozial­demokratische Blätter behaupten, Herr Krupp habe die sämmtlichen Kanonen schon fertig unter dem Namen „spanische Kanonen" auf Lager liegen.

h Die ,Post' berichtet, die Aussichten, daß die Margarinefrage demnächst gesetzlich geregelt wird, hätten sich in den letzten Tagen ganz erheblich

„Max Heermann!" Ottilie wiederholte den Namen mechanisch, wie ein Echo. Ein Schatten senkte sich von den langen, dunkeln Wimpern auf die leicht, ganz leicht erblasfende Wange. „Kannte er Felicie schon lange?" fragte sie, wie traumbefangen.

„Schon lange? Nicht, daß ich wüßte. — Aber er sah sie gestern auf dem Drachenfels, und da machte sie ihm sofort einen tiefen Eindruck, wie ich es nimmer von dem unfertigen Mädchen vorausgesetzt hätte. Doch es ist Thatsache. Ich würde sagen, er habe eine Leidenschaft für sie gefaßt, aber das ahnt man nur. Er ist zu vorsichtig, sein Gefühl herauszulaffen, wie unsereiner thun würde. Die verhaltene Glnth bemerkt man aber in jedem Worte und Blicke dennoch. Gestern Abend, als Sie mich kaum verlassen hatten, trafen wir zusammen, und er wollte fast mir den Schwur abzwingen, meine Tochter nicht auf's Theater zulasten, so viel man mich auch bereden würde!"

In die dunkeln Augen war längst der goldene Schimmer zurückgekehrt; um die Lippen, welche einen Augenblick schmerzlich gezuckt hatten, spielte wieder jener schelmische Zug, der dem schön geformten Munde fo gut stand. Ottilie beugte sich nieder und betrach­tete die wunderlichen Zeichen, welche ihre Sonnen­schirmspitze in den Sand grub, während der Alte auf