24. Jahrgang
iilimtr
Ein Jubiläum,
Samstag, den 16 Januar 1897.
Allerdings, das Treiben eines Herrn von Tausch fällt nicht unter den Begriff der Ordensthätigkeit. Deutschen Patres ist es „im höheren Auftrage" verwehrt, an Arme und Kranke belehrende und tröstende Worte von öffentlicher Stätte aus zu richten. Aber em dem Ministerium des Innern unterstehender Beamter kann Jahre lang politische Jntriguen gegen die obersten Reichsbeamten anzetteln, Mißtrauen und Gegensätze in die höchsten Regierungskreise tragen, die öffentliche Meinung durch falsche Nachrichten vergiften, Minister und Reichskanzler stürzen, felbst alarmirende Mittheilungen, verleumderische Nachrichten über die höchsten und allerhöchsten Personen durch die Nor- mann-Schumann, Lützow, Leckert u. s. w. verbreiten, um endlich als Meineidiger vielleicht die politische Laufbahn abzuschließen. Es ist das keine Ordens
thätigkeit sind solche Handlungen höchstens in dem Sinne, daß so ein dienstbeflissener Agent der politischen Polizei int Verlaufe weniger Jahre Inhaber- hoher aus- und inländischer Orden werden kann.
Nicht vor Jesuiten-Missionaren, die im Lichte der Oeffentlichkeit das Wort Gottes verkünden, aber — ausgewiesen werden, braucht ein preußischer Staatsminister und höchster Reichsbeamter in den Schutz der Oeffentlichkeit zu flüchten, sondern vor solchen Emissären und Kommissären der politischen Polizei, die a, la Tausch auch zu Unrecht angeblichen Landesver- räthern nachspüren und selbst reichsgefährdender Umtriebe sich schuldig machen.
Werden im Jubiläumsjahre der Kulturkampfsgesetze die verbündeten Regierungen endlich das entscheidende „Ja" zum aufhebenden Beschluß des Reichstags finden, nach zwei Jahren „schwebender" Erwägung? Oder soll der schwebende Beschluß die all- gememe Signatur der Lage geben, es sei alles in „Schwebe und Schwanken", Religion und Sitte Recht und Gerechtigkeit? Die soziale Politik ver- „stummt", die kirchenpolitische kulturkämpfert im Stillen weiter, lieber eine allgemeine Unzufriedenheit uni) Unklarheit klagt selbst der ,Hannov. Courier'. Vor allem aber haben die Katholiken in Deutschlaud allen Grund, nicht nur die Unklarheit zu beklagen, sondern auch unzufrieden zu sein, so lange der Bundesrath em Ausnahmegesetz gegen Ordensgesellschaften der katholischen Kirche bestehen läßt, das nicht einmal von der nationalliberalen Partei vertheidigt werden kann, dessen Beseitigung für die deutschen Katho- llken — wir wiederholen das immer und immer wieder — eine Forderung des Rechts und eine Ehrenpflicht ist. Hoffentlich kommt der Bundesrath nun endlich bald zu einer Entscheidung über die Aufhebung des Jesuitengesetzes, und zwar zu einer solchen Entscheidung, die dem Reichstagsbeschlusse ihre Zustimmung ertheilt.
Haltung religiöser Vorträge als Ordensthätigkeit verboten.
Berlin, 15. Januar-
* Im Zusammenhang mit der Kundertjahrfeier für Kaiser Wikhekm I. gedenken, wie die,Post' hört, der Kaiser und die Kaiserin Ende Februar ein größeres Kostümfest zu geben. Die Trachten und Uniformen des Jahres 1797 sollen in getreuer Nachbildung für die Kostüme der geladenen Gäste maßgebend fein.
* Der vortragende Rath 3>r. Stander im Kultusministerium, Dezernent für das höher Schulwesen, ist von einem Schlaganfalle betroffen worden, der eine rechtsseitige Lähmung des Körpers zur Folge hatte, dem Kranken aber das Bewußtsein nicht geraubt hat.
* Das Staatsministerium hielt am Freitag unter dem Vorsitze des Fürsten Hohenlohe eine Sitzung int Reichstagsgebäude ab.
* lieber die' Vorgeschichte der ^aöinetsordre gegen den Zweikampf theilt der ,Hamb. Korr/ mit, daß der vom Kriegsministerium aufgestellte und der Kommission zur Begutachtung vorgelegte Entwurf nicht die Billigung des Kaisers gefunden habe. Wenngleich sich nicht erkennen lasse, inwiefern der Entwurf der Berathungskommission durch den Kaiser selbst abgeändert worden sei, so verlaute doch, daß kaiserliche
Korrekturen darin nicht vereinzelt zu finden seien und daß sie die wesentlichen Punkte zur friedlichen Beileg- 1 ung von Streitigkeiten beträfen, trotzdem der Entwurf der Kommission bereits von demselben Bestreben getragen gewesen sei.
* Der Vorstand des Weichstages war heute wieder zusammengetreten, um die Restaurations- Verhältnisse des Parlamentes zu besprechen. Das Gesuch des Restaurateurs Schulze um Gewährung einer Beihilfe von 4000 Mark wurde abgelehnt. Dagegen wurde beschlossen, ihm für jeden der 10 Kellner pro Sitzungstag je 1 Mark aus dem Dispositions- Fonds zu bewilligen.
* In Betreff unseres Leitartikels in Nr. 9 über die Sitzung der Kommission zur Vorberathung der neuen Slädteordnung erhalten wir von geschätzter Seite folgende Zuschrift: „In Nr. 9 dieser Zeitung ist irrthümlicherweise berichtet, daß in der Kommissions- Sitzung der Hessen-Nassauischen Gemeindeordnung vom H-. b. M. sämmtliche Mitglieder außer den zwei nassauischen Centrumsabgeordneten gegenwärtig gewesen seien. Von der konservativen Partei fehlte auch ein Mitglied und ist also das in Nr. 9 angegebene ^timmenverhältniß nicht zutreffend. Das in dieser Sitzung angenommene Stimmrecht des Fiskus ist übrigens nicht von so großer Bedeutung, da es durch Annahme des Antrags v. Pappenheim in der Sitzung vom 12. d. M., wonach bei Bildung von Wahlabtheilungen der Fiskus mit seinen Steuerbeträgen nicht berücksichtigt werden soll, wesentlich an Werth verloren hat. Hoffentlich gelingt es bei der zweiten Lesung, das Stimmrecht des Fiskus ganz zu entfernen. Die zweite Lesung ist ja entscheidend und es kommt häufig vor, daß bei der ersten Lesung Kommissionsmitglieder fehlen, wie dies bei der heute stattgehabten Kommissionsberathung des Handelskammergesetzes z. B. der Fall war, von 21 waren nur 15 gegenwärtig. Der Korrespondent in Nr. 9 bemängelt auch, daß die in Limburg am 10. d. M. stattgehabte Versammlung sich zu Gunsten des geheimen und gleichen Wahlrechts nur in einer Resolution, nicht in einer Petition ausgesprochen habe. Die Versammlung war sich der Zwecklosigkeit einer solchen Petition für Nassau, in welchem Landestheile bereits das Dreiklassenwahlsystem eingeführt war, vollständig beivußt und so hat auch der Herr Abg. Kircher in die Kommission selbst einen Antrag für Belassung des Dreiklassenwahlsystems in Nassau eingebracht.
Dudgetliommisüon des Reichstags berieth am Freitag das Extraordinarium des Postetats und bewilligte die ersten 32 Titel, darunter die ersten Raten für Postneubauten in Dresden, Bromberg, Köln, Krossen, Geestemünde, Gießen, Halberstadt, Ulm, Hannover und Karlsruhe.
* Die Abgeordneten Dr. Lohmann und Gen. haben zum Leyreröcsordungs-Aesetze den Antrag eingebracht, daß als öffentlicher Schuldienst auch an- zurechnen sei 1) diejenige Zeit, während welcher ein Lehrer an einer Anstalt thätig gewesen ist, welche vertragsmäßig die Vorbereitung von Zöglingen für die staatlichen Lehrerbildungs-Anstalten übernommen hat; 2) diejenige Zeit, während welcher ein Lehrer oder eine Lehrerin als Erzieher oder Erzieherin an einer öffentlichen Taubstummen-, Blinden-, Idioten-, Waisen-, Rettungs- oder ähnlichen Anstalt sich befunden hat.
* Heber die Zuschüsse zum cheyatt der Geist- kichen heißt es in dem jetzt zur Verhandlung des Landtags stehenden Etat für das Jahr vom 1. April 1897 bis 31. März 1898 (1897/98) unter „Kultusministerium" im Kap. 124, Tit. 2, wie folgt:
»Zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse 5 474 3000 Mark." Der Vermerk hierzu lautet:
„1. Dieser Fonds ist nach Erfüllung der auf ihm ruhenden rechtlichen Verpflichtungen dazu bestimmt, das Jahreseinkommen der seit ihrer Ordination bereits 5 Jahre in einem kirchlichen Amte in Preußen befindlichen Geistlichen in evangelischen Pfarren auf 2400 Mark und in katholischen Pfarren auf 18ü0 Mark zu erhöhen, sodann nach Erfüllung dieses Zweckes Alterszulagen an Pfarrer und Unterstützungen zu gewähren.
2. Tie Abstufung der Alterszulagen ist in der Weise zu regeln, daß das Zahrenseinkommen der Geistlichen nach Ablauf einer weiteren nach der Ordination in einem kirchlichen Amt in Preußen zugebrachten Dienstzeit und zwar für die evangelischen Geistlichen von je 5 Jahren um je 300 Mark bis zum Höchstbeirage von 3600 Mark, für die katholifchen
Wie prompt arbeiteten doch die „Schnellfeuerqeschütze"
des Kulturkampfes? Wo liegen nunmehr die Hinder-
nisse zur Aufhebung? Ist denn den hohen verbündeten
Regierungen gar nichts daran gelegen, daß allen deutschen
Reichs-Angehörigen das gleiche Recht gewährleistet
sei? Selbst Manner, gegen die gewiß der Vorwurf
allzugroßer Vorliebe für die katholische Kirche und
katholisches Ordenswesen nicht erhoben werden kann,
nannten einzelne Bestimmungen des Gesetzes eine utt'
billige, ungerechte, das Rechtsgefühl des Volkes tief
verletzende Maßregel. Und der Bundesrath kann sich
mcht einmal zu diesem auf halbem Wege entqeaeu-
kommenden Sinne für Gerechtigkeit und Billigkeit
der den Vertretern jener Parteien zur Ehre gereich/
erheben? ö ’
. . katholische Volk wird es schwer empfinden,
daß ihm und den Männern, die durch sein Vertrauen
tu den Reichstag berufen wurden,, nicht einmal das
bescheidene Maß von Rücksicht durch die ver
bündeten Regie, ungen entgegengebracht wird, das seine
Forderung bet dem Führer der Nationalliberalen fand.
-Zm Gegentheil, es scheinen die schwebenden Erwägungen
zu einer erneuten Verschärfung des Jesniten-
Ausnahmegesetzes geführt zu haben. So wird aus
einer hervorragenden rheinischen Stadt berichtet, daß
dem Vorstand eines dort blühenden katholischen Instituts
die amtliche Mittheilung zuging, es seien da „zu ver-
schiedenen Zeiten sogenannte Exerzitien von einem
Jesuitenpater gehalten worden. Da derartige Vorträge
als Ausübung der Ordensthätigkeit anzusehen sind,
so mache ich den Vorstand in höherem Auftrage darauf aufmerksam, daß das Abhalten von Exerzitien seftens Angehöriger des Jesuiten-Ordens gesetzlich nicht Astläfllg ist. Unter dem 7. Dezember wurde im höheren Auftrage das Verbot erlassen. Das Datum ist bezeichnend.
Am 7. Dezember wurde der Hauptkommissar der politischen, dem Schutze und der Sicherheit des Reiches dienenden Polizei wegen dringenden Verdachtes des wissentlichen Meineides aus dem Gerichtssaale m Untersuchungshaft abgeführt. Ein selt ames Zusammentreffen! Während ein königlich preußischer Staatsmimfter und einer der höchsten Reichsbeamten sich vor den politischen Jntriguen und den die Ehre und Sicherheit der Reichsbehörden gefährdenden Angnffen eines preußischen Polizeibeamten „in die Oeffentlichkeit fluchtet," und in der Reichshauptstadt den Schutz einer unabhängigen Justiz anrust, wird in höherem Auftrage — etwa aus dem Ministerium des Innern, dem auch Herr v. Tausch untersteht? — einem katholischen Ordensmann die Ab- |
aber ein recht trauriges, bringt uns das eben begonnene Ja ir. Das Jahr ist nämlich gekennzeichnet durch die fünfundzwanzigjährige Wiederkehr des Tages, der eines der ungerechtesten Ausnahmegesetze über deutsche Frauen und Männer verhängte, über deutsche Frauen, die in selbstlosester Liebe und Treue sich der Erziehung der Jugend, dem Dienste der Armen widmeten, über deutsche Männer, die, im Jahre zuvor dem Tode muthig ins Auge schauend, den
^letn Dochtungen der Religion , iji oas reine L-roens-
auf dem ^chlachtfelde brachten und mit den siegreich thätigkeit und fällt nicht unter das im höheren Se?«n^en Gruppen die Ehren des Triumphes Auftrage" in Erinnerung gebrachte Verbot. Ordens-
theuten. 2o Jahre werden bald vorüber fein daß """ ‘ ~ ‘ ~ " -
dies er Tag des empfindlichsten aller Ausnahmegesetze dem Kalender des neuerstandenen Deutschen Reiches emgefügt wurde. Aber es scheint, schreibt die ,Germania', als sollte jener dies n efastus für fo viele Angehörige des neuen Deutschen Reiches im Reichskalenderdauernd weiter geführt werden. Zweimal ist der Antrag des Grafen Hompesch auf Aufhebung des Jesuiten- Ausnahme-Gesetzes zum Reichstags-Beschluß erhoben worden Zwei Jahre aber ruht auch der letzte Reichstags-Beschluß im Schooße des Bundesrathes und schläft einen so kräftigen Winterschlaf, daß ihn konnte"^ ^tchs-Jubiläumsjahres nicht aufrütteln
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