Einzelbild herunterladen
 

mit Unterhaltungs-Beilage „Sterne nnd Klnmen

Montag, den 4 Januar 1897.

24. Jahrgang

Erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen — Vierteljährlicher Abonnemcntsvreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pfennig Inserate kosten die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum 15 Pst, R-klomen die Petitzeile 25 Pf. bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

Mit jedem Tilgt

kann mit dem Abonnement auf unsere Zeitung noch begonnen werden. Unsere Freunde und Gesinnungs­genoffen bitten wir, in ihren Bekanntenkreisen unsere Zeitung empfehlen und zum Abonnement ermuntern zu wollen. Probenummern werden auf Verlangen von der Geschäftsstelle unberechnet und postfrei gerne geliefert.

Bnrgerversammlnng in der städtischen Turnhalle.

Fulda, 4. Januar.

Zur Besprechung über den im Abgeordnetenhause zur Berathung stehenden Entwurf einer Städte­ordnung für die Provinz Hessen-Nassau hatten unsere beiden Abgeordneten Herr Reichstags­abgeordneter Müllerund Herr Landlagsabgeordneter Kircher gestern Nachmittag 4 Uhr die Bürger unserer Stadt zu einer Versammlung in die städtische Turnhalle eingeladen. Etwa 250 Bürger waren der Einladung gefolgt.

Herr Reichstagsabgeordneter Müller eröffnete die Ver­sammlung, indem er allen für ihr Erscheinen dankte. Redner -legte dann kurz den Zweck der Versammlung dar; es sei besonders eine Bestimmung des neuen Gesetzentwurfs, die iit dem ehemals kurhessischen Gebiete lebhaften Widerspruch linde: die Einführuna des Dreiklassenwahlsqstems. Schon früher hätten sich zahlreiche Körperschaften dagegen ausge­sprochen, und auch jetzt würden in vielen Städten der Provinz Versammlungen abgehalten, um Widerspruch zu erheben z. B. in Melsungen, Kassel u. A. Fulda habe stets an der Spitze gestanden, wenn es galt, bewährte Rechte und Freiheiten zu erhalten; es dürfe auch jetzt nicht zurückstehen und müsse nach Kräften dafür eintreten, daß das gleiche Wahlrecht für alle Bürger erhalten bleibe. (Lebhafter Beifall.)

Auf Vorschlag des Herrn Müller wählte dann die Versammlung zu ihrem Vorsitzenden Herrn L. Halb leib und zu Beisitzern die Herren: Baumeister Wegener, Karl Reinhardt, Georg Schwarz und Karl Arndt.

Herr Hal bleib übernahm den Vorsitz und er- theilte zum Referate über den Gesetzentwurf das Wort dem Herrn Landtagsabgeordneten Kircher, der im Wesentlichen folgende Ausführungen machte:

In der Provinz HZsen-Nassau gelten bith r nicht wenigrr al-7 verschiedene Gemeindeordnungen nämstch: 1. für die Stadt Frankfurt die Städteorduung vom 25. März 1867; 2 die kur« h.sfiiche Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834; 3 für die ehemals bayerischen LardeSihcile die kgl. boyerijche Gemeinde­ordnung vom 17. Mai 1818; 4. für das ebemaliae Herzogthum Nassau die nassauische Gemeindeordnung vom 26 Juli 1854; 5. für die ebemal» großberzoglich d'ffiscken Gebierriheile die hessische Gemeindeordnung vom 20. Ium 1821; 6. für die ehe­malige Landg osschaft Hessen-Homburg die Gemeii deordnung v»m 9. Ostober 1849; 7. iür die LanddorfiLosten der ehemaligen freien Reichsstadt Frankfurt die Gemeindeord.iung vom 12. August 1X24. Daraus enl stehen für die Regierung mancherlei Schwierig« k-lten und deshalb hat die Regierung den Wun ch, eine einhe t- liche Gemeindeordnung für die ganze Provinz einzuführen. Wrr doqeg-n haben kein besonderes Verlangen nach einer Neuregelung dieser Ding-, denn unsere kurhessische Gemeindeordnung hat sich 60 Jahre hindurch bewährt, wenn sie auch hier und da durch­brochen worden ist durch dar FreizügrgkrilSgesetz, durch die KreiS- ordnungen von 1885 und durch dar Kommunal-Abgabenge etz von 1893. Daß unsere kurhessische Gemeindeordnung daS be­deutendste Gesetz unter den 7 oben genannten ist, hat auch unser früherer Obeip.äsident, der spätere Minister Graf zu Eulenburg erkannt und aus sein Betreiben wurde für den Provinzziallandtag m ft. ffcl vor 2 Jahren ein E itrourf einet Gemeindeordnung aus­gearbeitet, in welchem die wesentlichsten B stimmungen der kue- tz sfischen Gemeindeordnung übernommen waren. Seit der Zeit hat schon zweimal ein Wechscl im Ministerium deS Innern stult- gefnnden. Graf zu Eulenburg trat bald > achd-r zurück, fein Nachfolger v. Koller kam mcht dazu, den Entwurf dem Land­tage vorzulegen, und deflen Nachfolger Frhr. v. d. Recke hat ibn vor einigen Wochen Angebracht. Es ist ein umfang- eiches W.rk: die Siädteordnungl hat 100, die Landgemetndeordnung 145 Paragraphen. Der Entwarf einer Städteordnunq, der uns her am meisten intereffirt, ist im Allgemeinen so übel nicht. M Heere Abgeordnete a s Rheinland und Westsal-n haben mir gesagt, sie würden froh fein, wenn sie eine solche Städteordnung hätten. Einzelne Bestimmungen des EatwarfeS bedeuten sogar eine Berbefl rung gegen die turhesfische Gemeindeordnung. Eine wewnt'iche Aenderung liege darin, daß der Entwarf von dem Begriffe Bürger-G.meinde abgehr und dafür die Sinwohner- Gemerude setzt. Fär Fulda, wo ein Bürgerrechtgeld (24 Mark

von Bürgersöhnen, 30 Mark von Fremden) erhoben wird, habe daS wenig za bedeuten, in anderen Städten und auf dem Lande wü den dadurch wesentliche Verschiebungen einireteu. Nach Paragraph 27 der kurh sfischen G meindeordnung sind berechtigt Ortsburgir zu werden, „diejenigen Gemeindeangehö-igen, welche 1. ein eigenes Wohnhaus besitzen; 2. die Landwirthschaft auf eigenen Grundstücken mit eigenem Anspann betreiben; 3. ein züuttiqes Handwerk alS Meister dcsselben betreiben; 4. ein sonstiges Gero rbe, ober von dem Ertrage eiueS Vermögens leben, welches ihnen in den Gemeinden unter 1000 E nwahnern rin jährliches Einkommen von wenigstens 100 Thalern, in den Gemeinden über 1 00 und unter 3000 E nwohnern ein solch-s von wenigstens 2g0 Th lern, und in den Gemeinden mtt mehr als 3000 Einwohnern ein solche- von wenigstens 300 Thalern gewähr ; 5. durch w sienschafuiche oder kü stliche Betriebsamkeit oder aus io Ligen Quellen ein jährliches Einkommen v >n wenigstens 2 0 Thalirn beziehen. Die Stimmsähigkcit und Wählbarkeit ruht b i denjenigen Ortsbürgern, weiche in Kost und Loan ein s Anderen stehen oder als Gesellen ober Tag- löhner sich ernähren, oder w Iche von Unterstützungen leben, so lange bieses Veihäliniß bauert." Aus Grunb dieser Bestimmungen sind die Fabrikarbeiter, ein Stand, der bei Erlaß dieser Gemeinde­ordnung im Jahre 1834 noch nicht existirte, vom Wahlrecht au*« ge'chlvsien. Nach dem neuen Entwurf e halten diese Leute daS Wahlrecht und man fürchtet an manchen Orten, d ß dadurch die Sozialdemokraten die Oberhand in der Gemeinde erhal e wrlrd n. Aber abgesehen davon, daß ich es Nicht f„r ein Unglück satte, wenn auch etliche Sozialdemokraten mit auf dem Rathhause thätig sind — dre sehen bann doch, baß do t alles mit recht n Dingen zugrht —, so ist doch nirgendwo zu befürchten, daß sie die Mehrheit erlangen. Wenn nun der neue Entwurf, wie v rhin bemerkt, auch viele Vorzüge hat, so wird uns doch alle Fr ude daran vergällt durch bte geplante Einführung des Dreiklaffen« wahlsy äems. In dem ersten (£ itrourf vor 2 Jahren batte Minister Graf zu Eulenbnrg rs durchgesetzt, daß für den Reg.« Bez. Kastel daS alte (allgemeine) Wahlrecht, welches sich seit 60 Jahren ben ährt hat, erhallen blieb. Auch bei bet letzten Beraihnng des Entwurfs im Provinziallandtage Hal sich die Kommission mit großer Majorität für dre Beibehaltung deS allgemeinen Wahlrecht! s ausgesprochen, dagegen hat sich bas Plenum mit einer k einen Majorirat für bas Dreiklasse Wahlsystem auSge'prochen. Als ber Herr Minist r sich hierauf bei ter ersten Berarhung des Ent« Wurfs im AbgeorSneterrhaufe stützte, erklärte der Abg. Tr. Lieber, ber seiber Mirglieb des Provin iallanotagcs ist, ber Minister sei sehr im Jrrrhum; bas Erg-bniß der Abstimmung n im Pro­vinz allandtzge habe siy jedesmal da mch gerichtet, ob g rade m>hr HesiiN ober mehr Nasi uer anwesend waren, es hätten dabei einmal die Hessen d.e Nassauer, ein andermal die Nassauer die H ssen einfach „untergebuttert". 23 hessisch- Mitglieder des Proomziallaudtages haben, alS das Drerklastenw hlsyuem mit kl.i er Majorität angenommen war, einen Protest dem Prowkoll be'gesügt, daß sie die Gemeindeordnung nur da n annehmen könnt n, wenn das ku- he fische Wahlrecht beibehalten werde. Schon bei ben Verhandlungen des Piovinziallanotages wurde es als ein Uebelstand empfunden, daß die R giernng gar kein Materii 1 darüber besch fft hatte, wie das neue Wahlrecht im Gegensatz zu dem alten wirken werde. Ich habe den Verdacht, daß dre Staaiscegierung darüber j tzt ebe-.ialls ga kein Material gesammelt hat. Redner hu solches Material zur Hand. In ber G.meinbe Petersberg finb nach ber kurh ssischen Ocbnnng t9 Personen wahlberechtigt; diese Zahl steigt nach dem neuen Emwurs a if 96, also um 39 Prozent. Di- 96 Wähler bezahlen zusammen 1674 Mk. 44 Pfz. Steuer, auf jedes Drittel k mir en a io 558 Mk. 14 Pjg. Das erste Drittel ber Steuer w rd be­zahlt von 7 Personen, bte also nach bem Dreiklassensystem bie erste Klass: bilden; auf bie zw-ite Klaffe komm n 22 Sanier, die übrigen 67 bilden die dritte Klaffe. Jede dieser drei Klaffen hat ein Drittel dis Gemeinb-rathS zu wählen. Nach b r für» heisislden Gemeinbeorbnung dagegen sind alle 69 Wähler gleich­berechtigt, nur muß bie Hälfte ber Mitglieder des Gemeinde- ralhes auS den 25 Höchstbesteuerten genommen werden. Redner theiite dann mit, bet der ersten Lesung be8 Entwurfs im Ab­geordnetenhause habe er behauptet, tvß in Fulda, soweit er die Verhältiüff übersrhen könne, nur 4 ober 5 Personen in ber ersten Kwsse wählen würden unb in K.flel sollten eS gar nur 2 P rsouen sein. Daraufh n habe ber Minister si h sofort so­wohl in Fulda alS auch in Kaff.l erkundigt, ob das wahr sei. Seine Angaben hätten sich dabei insoroe l bestätigt, als in ft.ff l 3 Perfonen, in Fulda 4 ober 5 auf die erste Klaffe entfallen würden. Es würde also in Fulda ein Wähler der ersten Klaffe erwa 120 mal so viel zu sagen haben, wie einer aus der dritten Klaffe. Schließlich wnbe das zu Verhältnissen führen, wie sie in anderen Provinzen fo sehr beklagt werden. In 6ff:n z. B. b stimme Herr Krupp allem ein Drittel der Stabtneioibnet n, in Elbing ebenso H.rr Scyicktau, und in Neustabt in Oberschi sien bildeten die Inhaber der Firma F-äi-kel & P ncus allein cte erst: unb zw.ire Klaffe, hätten also zwei Drittel des ganzen Siabtverorbnetenk.llegiums zu ernennen. Viele der angesehensten Leute würden in bie dritte Klaffe kommen, weil ft: in ber Wahl d,r Ettern nicht vorsichtig genug gewesen seien ober ber liebe Gott ihnen fernen besonderen Erwerbssinn verliehen habe. Aber das alles würde sich noch crtiagen lassen, wenn die 4oder5Per- fone-, bte hier in Fulda zur ersten Krasse gehörten, wenigstens physyche Personen wären; ei seien aber darunter nicht wen g-r als drei juristische Personen, nämlich ber StaatsfiskuS und zwei Akiieugesellfchaften, dazu käme bann 1 ober 2 Personen. Nur ein Zufall bringe eS nut sich, baß nicht eine dritte Aktiengesell­schaft dazu gehöre; sonst würden di- physischen Personen ganz in ber ersten Küsse Wegfällen. DaS Wahrrecht ber Aktiengesell­schaften könne man sich noch gefallen lassen, da sie zweifellos groß 6 Verdienst in dre Stadt bringen. Dazu fet ihr Wahlrecht auch sehr erschwert. Aber auch dem Staate, der schon ohnehin recht viel in die Gememde-Ang-legenheiten dreinzureden habe, nach das Wahlrecht zu geben, so baß er stellenweise ein Drittel der Stadtverordrieten zu be murren habe, dazu liege gar kein Grund vor. Auch in den östlichen Provinzen fei mau dieser

Ansicht. In Kö igsbütte lOberschlesien) habe der Fiskus das Wahlrecht beansprucht, die Stadt habe aber ein Unheil des OberlandeSgerichteS erftr-tten, nach welchem der Frskus nicht dazu befugt fei. WaS also der Staat dort auf dem Verwaltungs­wege nicht erreichen konnte, das wolle er hier bei uns durch Gesetz einführen. Wir sind stets stolz darauf gewesen, daß jeder Bürger, ob reich ober arm, gleich viel zu sagen hat. Buch die hiesigen Höchstbesteuerteir, welche vor einigen Tagen versammelt waren, Huben fit einstimmig dahin ausgesprochen, sie wollten nicht, baß tbre Mitbürger so beschränkt würden, baß sie nur noch ben 120. Theil von bem zu sagen hätten, was sie bisher zu sagen hatten. Wenn nun bie Bürger von Fulda ber Meinung finb, daß fi; auch für die Folge das allgemeine, gleiche Wahl­recht behalten wollen, so müssen wir alles aufbieten, dieses Ziel zu erreichen. An mir soll es nicht fehlen. (Bravo!) Sollte aber rm Abgeordnetenha .se für unS die Beibehaltung des alten Wahl­rechtes nickt zu erreichen fein, fo müßte man gegen das ganze Gesetz stimmen. DerProvinzallandtag hat eineAbänderungdcsWahlrech! es vorgeschtagen, daß * > auS ben Höchstbesteuerten unb •/« aus Harts esitzern gewählt werden müsse. Wenn auch baS nicht zu erreichen fe>, bann solle dos Dreck affenwahffystem fo gehandhabt werden, daß wenigstens 10'/, der Wahlberechtigten in bet ersten Klaff-, 20'/, in b r zweiten, unb die übrigen 7i,°/o zur dritten ftLffe wählen. W nn dem Fiskus das Wahlrecht nicht gegeben werde, dann w rb-m h er in Fulda 70 Wähler auf die erste Klaffe, 144 aus die tro.ite unb etwa 4 0 Wähler auf bte dritte Klasse kommen. W-r brauchen bte ne”e Dibnung nicht, wir fühlen uns ganz wohl bei ber alten ®:e Regierung hat ein Interesse daran, drß eine einheitliche Ordnung für unsere Provinz zu Stande kommt, da mag sie uns auch Konzessionen in ichen. Unsere kurheff sche G m inbeotbnung, deren Vorzüge auch von der Regierung anerkannt werden, wor eine der ersten $ guten der kurherrischen Sländekammer. In der am 5. Januar 1831 erlassenen Verfassung (nebenbei bewirkt 23 »ahre früher als in P euß n) ist in § 42 bet Erlaß einer @em«tnbeorbnung vo-geieheo, unb am 23 Oktober 1831 ist b eselbe Gesetz geworben. Unsere Väter haben bamals in humaner Weise den Bürgern das gleiche Wahlrecht gegeben, sie sind nicht brutal hineinge- f-hren. Was unsere Väter 6am >16 gethan, und was uns feit 60 Jahren wohlgethan hat daS wollm wir nicht aufgeben, sondern feftfialten an ber alten Gemeindeorbnung von 1834. (L dhaster alheitiger Beifall)

Der Vorsitzende, Herr Halb leib, bemerkt, es werde angenehm sein, wenn der eine oder der andere ans der Versammlung seine Ansicht über das Referat des Herrn Abg. Kircher äußern wolle.

Ein Herr aus der Versammlung führt aus, es sei außerordentlich erfreulich, daß sich gar kein Wider­spruch gegen die Ausführungen des Referenten be­merkbar mache. Selbst Fürst Bismarck habe das Dreiklassenwahlsystem als das miserabelste aller Wahl­systeme bezeichnet und nur der ödeste Egoismus könne für dessen Einführung eintreten. Er fchlug die ein­stimmige Annahme einer Resolution vor, in der den Ausführungen des Herrn Abg. Kircher zugestimmt und eilte Verwahrung gegen das Dreiklassenwahlsystem ausgesprochen werde.

Herr Reichstagsabgeordnete Müller betonte noch, daß es gerade diejenigen Bürger, die nach dem neuen Gesetz in die erste Wählerklasse kommen würden oder doch demnächst dazu Aussicht hätten, gewesen seien, welche einstimmig erklärt haben, daß sie keinen Vor­zug vor den übrigen Bürgern haben wollen, und den Anlaß zur Einberufung dieser Versammlung gegeben haben. Herr Müller verlas dann folgende Eingabe an den Landtag und empfahl deren Annahme:

An das hohe Herrenhaus!

An das hohe Haus der Abgeordneten!

Tie unterzeichneten Bürger der Stadt Fulda bitten, der in den Entwürfen der Stadt- und Landgemeindeordnung vor­gesehenen Einführung des Dreiklassen - Wahlsystems in dem bisherigen Geltungsbereiche der kurhessischen Gemeindeordnung do in 23. Oktober 1834 und der königlich bayerischen Land­gemeindeordnung vom 17. Mai 1818 die Zustimmung zu versagen und von der Ablehnung dieses Wahlsystems die Annahme der fraglichen Gesetzentwürfe ab­hängig zu machen.

Fulda, den 3. Januar 1897.

(Folgen die Unterschriften.)

Die Eingabe wurde einstimmig angenommen und von den Anwesenden unterzeichnet. (Dieselbe wird heute und morgen in der Bürgerschaft zur Unterschrift in Umlauf gesetzt. D. Red.)

Der Vorsitzende, Herr Halb leib, sprach den beiden Herren Abgeordneten den Dank der Versamm­lung aus dafür, daß sie stets auf dem Posten sind, wenn es gilt, die Freiheit hochzuhalten. Als Aus­druck der Anerkennung und des Dankes für ihre seit­herige Thätigkeit im Interesse ihrer Wähler brachte er ihnen ein dreifaches Hoch aus, in welches die Ver­sammlung lebhaft einstimmte. Darauf erklärte der Vorsitzende die Versammlung für geschloffen.