jqI 272 Mittwoch, den 25. November 1896. 23. Jahrgang
FiMcrSZkitiuig
mit Unterhattungs-Krilage „Sterne und Htnnien".__
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Glycera.
Novelle von H. Fred.
------- Hochdruck verboten.)
Dr. H. Ist das Aufsuchen von Bestellungen bei Privatkundschaft (Detailreisen) in Zukunft verboten?
(Schluß.)
So sehr wir für de« Schutz bei ansässigen Gewerbes eintretev, so müssen doch einmal legitim geworbene Berhältniffe geschont weiden. Ma« denke sich doch in die Lage einer Familienvaters, der nun vor die Entscheidung gestellt wird, entweder sein Brod zu verlieren, oder aber — sich um einen Wandergewerbe- schei» zu bewerben. Wenn e8 auch thatsächüch nur eine neue gesetzliche Form ist, er empfindet er nun einmal alr eine EhrevkrSnkung. Gerade biqtntge», welche in ihrem Ehrgefühle am empfindlichsten find, in ihrer Ehre herabzudrücken, oder aber — aus ihrem bisherige» redlichen Gewerbe herauSzudrängen, ist jedenfalls auch vom Siandpunkte der Gemeinwohls aus ein sehr zweifelhafter Gewinn.
Wir find überzeugt, daß auch für da! ansasitge Gewerbe durch die heurige Bestimmung thatsSchlich mehr erreicht wird, als wenn die Regierungsvorlage angenommen mordet» märe. Im letzteren Falle würde« eben alle Detailreisende — mit sehr wenig Ausnahmen — durch die Rsth gezwungen worden sei», einen „WandergeWerbeschein" zu lösen. Die Kosten bei WanbergewerbrscheineS (Steuer) würden sie durch Ausdehnung ihre! KundenkreistS wiebrr auszugleichs« gesucht habe«. Die Minderung der Ehre würbe, wenn alle Detailreisende zur Lösung bei Wandergewerbe- scheine- gehalten wären, auch balb überwunbe« worben sein. So wäre wahrscheinlich thatsSchlich wenig gewonnen worben; umwürbe die Zudringlichkeit größer, dal Niveau bei Ehrgefühls aber herabgebrückt worden fein. . _ .
Demgegenüber bietet bie jetzige Form beit Vorzug, baß sie einen Unterschied aufrecht hält resp. neu ein- führt zwischen dem — nobleren — Detailreiseichen, welcher blol auf vorgängige Ausiorderung den Kunden besucht, und dem Detallreisenden, welcher, ohne Rück- ficht darauf, ob er gewünscht wird oder richt, von Thür zu Thür läuft und Jedem seine »aaie avpreist und ausdrängt. Ersterer bleibt durch die neue Fassung vollständig unbehelligt, ja er rückt weit ab von jenen umeifen, zudringlichen „Schrorrern", deren erschreckende Zunahme von den ehrenwerthen besieren reis «den Kaufleuten schon oft genug lebhaft beklagt wurde und zu einer Erbitterung bei ganzen Standes führen mußte. Diese unreifen, zudringliche» Elemente werden j tzt verschwinden, ba vor bem 25. Lebensjahre kein Wandergewerbeschein aulgestellt wird. Jeder Sunde wird unterscheiden lernen zwischen dem anständige« zurückhaltenden Detailreisenden, der nur seine ständige Kundschaft besucht urd jedenfalls erst anfrägt ober anfragen läßt, ob sein Besuch angenehm ist, und dem Reisende«, welcher Jeden mit seiner Zudringlichkeit behelligt. Jener Reisende wird nicht bloß ehrenvoller b-stehen,
(Schluß.)
Rach kurzem Uebeiugc.« |aabte sie zuerst eia Telegramm an Meerheim mit der Bitte, sosort zu ihr zu kommen, und schrieb dann ein Billet folgenden Inhalte!:
„Geehrter Herr Redakteur! Der Bersasftr bei in ben Spalten Ihres geschätzten Blatter erscheinenden Romani: „Die Wiege der ZbitSkr" scheint ein mit polnischen Verhältnissen vertrauter Mann zu sein. ES wäre mir von Interesse, seine Privatverhäktmsie zu erfahren, und ich würoe Sie bitten, im Falle es keine Indiskretion ist, mir darüber Mittheiluuz zu machen. Eventuell möchte ich ihn selbst ersuchen, m einem Schreibe» an Frau L. v. Br'xius in Reiner; mitzu- (heilen, ob er Zeit und Last hätte, dem Erstlingsversuche einer Dilettantin helfende Hard zu lechen."
Die Frage lag nahe, ob wohl Benedikt Müller, wenn er der Berbrechrr war, über die Folgen seiner Thal sich unterrichtet hatte, und ob Prula'l Ramr ihn nicht auf den Gedanke« bringen konnte, eS werde ihm chier eine Schlinge gelegt. Möglich war dal wohl. Rach reiflicher Ueberlegung sandte Frau v. We-ßkirch de» Brief an Elli Hartmann in Koblenz mit ler Bitte,
sondern er wird auch davor geschützt sein, daß ihm solche zudringliche Elemente seine Kundschaft abwendig machen. So werden viele dauerndere, solidere Beziehungen fich auSbilde». Jeder Kunde wird gerne dem reisenden Kaufmanne, durch den er bisher in solider Weise bedient ist, durch Unterschrift eine» entsprechenden Formular!, das ihm der Reisende vor In- kraftreten bei Gesetzes vorlegt, durch Aulsüllung einer Postkarte (mit Rückantwort) die vom Reisende« cinge- sandt ist ic., d a Wunsch bestätigen, daß er ihn regelmäßig bei feinen Touren, wenn er in ben Ort kommt, besuche« ttnb seine Muster vorlegen möge. Der Rattbe wirb, fall! er gut bedient wird, auch gerne bereit fein, ben Rachbarn, Freunb ttnb Verwandten zu einer Shn- lichm Aufforderung zu bewegen. Jeder Kunde wird froh fein, fo selbst bestimmen zu könne», von wem und wie ost er besucht sein will, wird aber um fo rsckfichtsloser bie mit Wandergewerbeschein Reifende« abweifen. ......
So können alle diejenigen, welche eine ferne Kundschaft haben, mit den heutigen Bestimmungen recht gut auSkommen, sie find sogar gegen eine zudringliche Konkurrenz geschützt. Allerdings wirb el schwer halten, sich ohne Wandergewerbeschein eine neue Kundschaft zu er Serben. Dal ist aber ein berechtigter Shutz des ansässigen Sew'rbeS. Der Stand der Detailreisenden wirb allmählich auSsterben, soweit nicht die Kundschaft selbst bas Bedürftiiß empfhbet und betätigt. Während heute auch bie ansässigen solide« Geschäfte durch die Konkurrenz der DriaUreifeudes gezwungen werden, auch reffen zu lasten, wirb dem mit der neuen Bestimmung eine wohlthätige Schranke gesetzt, wird bie Zahl der Detail eisenden sich stetig minder». So könmn beide Parteien, ansässige und reifende Kaufleute, zufrieden fei», zumal wenn sie berücksichtige», daß ohne Kompromiß ihre Lage fich vielleicht »och Wtti weniger erfreulich gestaltet haben würde.
Die entfcheidevde, mit dem 1. Januar 1897 in Kraft tretende Bestimmung bei § 44 lautet: „Ebenfalls bars da! «ufsuchen von Bestellungen auf Waaren, mit Ausnahme von Druckschriften, anderen Schriften und Bildwerken und, soweit nicht der Bundelrath noch für andere Waaren ober Segenbe» ober Gruppen von Gewerbetreibende« Ausnahmen zuläßt, ohne vorgängige ausdrückliche Aufforderung nur bei Kaufleuten in deren Geschäftsräumen, ober bet solchen Person:« ge- schehen, in bereit Geschäftsbetrieb Waaren der avge- botenev Art Verwendung ftnben." *) Zur Erläuterung diene noch Folgende!: Für Buchhändler, sowie für diejenigen Gewerbelretbenden, welche durch den Bundelrath noch ausgenomwrn werden, bleibt el bei den bisherigen Bestumnur-gen. Leider ist die Ausnahme-Verordnung deS BundelrathS «och nicht er-
*) Als beste Ausgabe der Gewerbeordnung (mit der Berücksichtigung der Novelle vom 6. August 1896) empfehlen wir die von Berger-Wilhelmi, 14. Auflage, Berlin, Guttenberg 1896. Preis 2 Mark.
diese Zetten mit ihrer Unterfchrift zu versehe«. @:e vertauschte auch die angegebene Adreste ihrer Tante mit der von Elli, die sie in kurzen Umrissen in'! Vertrauen zog und bat, ihr telegraphisch mitzutheUen, ob und mal für eine Antwort eingegangen sei. „Bis wir Nachricht haben, wird Meerheim hier sein, um mit mit weiter zu rathen," sagte die Tante.
All Meerheim kam, war er mit den getroffenen Maßregeln ganz einverstanden und begab fich sofort zu dem in Untersuchungshaft Schmachtenden, um 'hm Muth und Hcffnung einzusprechen. Auch den mit der Untersuchung betaute« Richter setzte er natürlich von der Entdeckung in Kenntuiß.
Der in Koblenz nach kurzer Zrtt eingegangene Brief, welcher Benedikt Müller'! Name« und Schriftzüge trug, vervollständigte dal BeweiSrnaterial fo bedeutend, daß die betreffende Behörde kein Bebrnken trug, in bem angegebenen Wohnfitze Müller'! befftn Berhastuug zu beantragen. Der durch biefe völlig unerwartete Maßregel außer Fassung gebrachte Müller legte sofort ein GestSnbniß ab. Ec war im Monat Februar mit bem Schluffe feine! Roman! beschäftigt, und da ihm der Wortlaut der ftüher einmal bemertten lateinischen Inschrift entfalle« und eine genauere OetSkenntniß ihm erwünscht war, fuhr er noch X M t dem Mittags- zuge traf er dort ein und begab fich dann «ach bem
schienen. Wen« alle bezüglichen Gesuche berückfichtigt resp. sür alle Waaren, für welche el verlangt ist (z. B. Wem, C garten, Wälche-Artikel, Manufaktur- und Kolonialwaaren, Nähmaschinen, Baumaterialien re ), Ausnahme« gemacht werben sollen, bann bleibt von bet ganzen Bestimmung nichts übrig. ES wäre ba! vor Allem auch im Interesse derjenigen Detailreisenden, bie nicht berücksichtigt werde«, zu bedauern. — Soweit Aufnahmen nicht zugelassen werben, bars jeder reisende Kaufmann auf Grund seiner Legitimation!- karte besuchen: 1) jeden Kaufmann in feinen Geschäftsräumen ; 2) jeden, der in seinem „Geschäftsbetriebe" (nicht bloß Gewerbebetrieb) Waaren der angebotenen Art verwendet; 3) alle diejenigen, welche ihn zum Besuche zweck! Entgegennahme von Bchellunge« ein- laden resp. denselben aus seine Anzeige hin dazu „aus- fordern-, sei e! mündlich, sei eS schriftlich, sei eS sür einmal, sei eS für allemal. „Kaufleute" dürfe» (ohne Aufforderung) besucht werden, auch wenn S sich um Waaren handelt, die der Kaufmann nicht im Geschäfte sührt. Soweit eS sich um Waaren handelt, die im „Geschäftsbetriebe" Verwendung finden, dürfen auch Nrcht-Kauflmte besucht werden; so bie Nätherin von d m Reisenden, der Nähmaschinen verkanst, der Bauer von dem Reisenden, der Sarnen, Kunstdünger ober landwirthschastliche Maschinen ve kaust ic.
Di« Centrumsfraktion tritt für alle berechtigt« Jntereffe« ein, und, sowett dieselben „gegensätzlich" find, für einen möglichst gerechten Ausgleich der eiben. Diese Aufgabe war gerade in vorliegender Frage recht schwierig. Wieweit der Versuch eines gerechten Ausgleiches gelungen ist, muß die weitere Entwicklung lehren; an gutem Wille« hat es nicht gefehlt.
Deutsches Reich.
Berlin, 24. November.
* Im Reichstage find feit der Wiederaufnahme der S tzungen bereit! über 600 Petitionen eingegangen. Sme sehr große Zahl von Petenten aus den verschiedensten Thnlen bei Reiche! bitte« um Einführung einer fiaffelsörmigen Produktion!- ober Umsatzsteuer für Grotzmühlenbetriebe. Eine Reihe ron Petitionen befürworten die Ablehnung, ungefähr ebenso viele bie Zustimmung zu den BeschlÜffen über ba! Färbeoerbot und die Vorschrift getrennter Verkauf«- räume für Butter und Margarine. Eine gonge Reihe von Gesuch?« Betrifft bereit! Abänderungen bei Bürgerlichen Gesetzbuch!, so bet Bestrmmungen über ben Wilbschadknersotz und bet Zulassung der Eheschließung ■ durch den Geistliche« n. a. m. Verschiedene Frauen- Verein« wünschen besonders Abächerimgen im Familienrecht. Ferner richten fich P titionm aus Abänderung der Arbeiteroerficherunglgesetze, ander? plaidire« für Aendetungen des Hrmd-llgefttzbucheS, mrch andere find gegen die ZwangSorgasisarion de! Handwerk! gerichtet. ; Evenso fivd wieder eine R-ihe Pentione« zur Justiz-
Schloßpark, nachdem er auf de- PB eisige Briefe in Empfang genommen hatte. Dort köpft te et von der Tafel über dem Bcück-nthorr die Wo te und schievd rte bau» in dem völlig einsamen Park« umher, als er auf die Ankunft eines Wagen! aufmerksam würbe. «r befand fich gerade unter bem Schwibbogen der alten Kapelle, deren innere Einrichtung in seinem Rrmane eine Rolle zu spielen halt«, und konnte von dort aus ungesehen baS AuSsteigen bet Frau Döring beobachren. Da! unerwartete Wiedersehen der junge« Fra«, welche in ihm ftüher eise wilde Leidenschaft entflammt batte, regte ihn furchtbar auf unb er entschloß fich, sie auf- suchen. Im Begriff', dieses Vorhaben aut zuführen, sah er burch da! F-nster bet Vorhalle, wi Dörmg fich bem Hanse näherte. „Zu meinem Unheil," fuhr er fort, „Bemerkte ich gleichzeitig bie unbeachtet an bet Thür lehnende Jagdflinte. Ich ergriff sie. Wat ich wollte, war mir selbst nicht klar. Ich haßte ben Staun aus verschiedenen Gründen: heute war die Selegenh-.tt, mich zu rächen. Kaum war ich im Freie«, al! ich eine Thür Bffiten hörte; ich verbarg mich fofort wieder in der Kapelle. Der Begleiter R-pki'S kam heran», u; d bei feinem Anblicke verschwand auch Döring. Ich wußte zuerst nicht, wo er geblieben war. Die Zeit, I bis er an meinem Versteck vorüber käme, wurde mir I zu lang und ich beschloß, an der ander» Seite der