Einzelbild herunterladen
 

23. Jahrgang

Montag, den 23. November 1896.

« 270

FiilimerWZeitiilig

5

20]

bei allen Postanstalten und Landbriesträgern.

Bei sofortiger Bestellung werden gegen Eins.ndung der Postquittung die biS Ende November erscheinenden Nummern täglich postfrei und unentgeltlich zugesandt.

thum sei, der ihre» Gatten mit der irdischen Gerechtig­keit in Konflikt gebracht, war ihr keinen Augenblick zweifelhaft, und wie em Reflex von dieser Klarheit schien nun auch daS BerstSudniß ihrer eigenen Irr- thurnS in ihr aufzugehen. „Wessen beschuldigt man meinen Mann, Herr Rechtsanwalt?-

„Mit seiner Flinte ist im Schloßpark zu X. ein Mensch tödtlich verwundet worden, und der Thäter bis jetzt noch nicht ermittelt. -

„Barmherziger Gott!- rief Frau von BrixiuS. „Wer ist der Verwundete?"

„Meiner Freunde- Inspektor, Herr Döring. -

„Mit einem leisen Angstschrei sank Frau v. BrixmS, ihr G-ficht bedeckend, in den Srflel. „O, Paula, meine arme Paula!“

Aber die junge Frau blieb ruhig. Wie mit einem Blitzschläge enthüllte sich ihr die Sachlage; sie erkannte, wie fie selbst, durch ihre unselige Eifersucht geblendet, Veranlassung zu weiteren Verdachte gegeben hatte. Sie fühlte, daß er nun an ihr sei, aller aufzubieten, um dar verSerbradrohknde Retz zn zerstören, dar sich um ihre» Gatten zusammeuzog.

Sie bat Meerheim, Platz zu nehmen, und theilte ihm mit, war fie gethan, ihn um seinen Rath bittend. „Glauben Sie, daß ich noch Zeit haben werde, «einen

VIII.

„Horch, Paula, tl klingelt. Sollte dar Dein Mann sein?-

Die junge Frau, von ihrer Tante au» schmerz­lichem Sinnen erweckt, erhob fich, um der einttetenden Dieneriu entgegen zu gehen.

„Herr Rechtsanwalt Meerbelm aus Breslau, meldete diese, und gleich darauf stand der Genannte vor den beiden Dame«.

Paula war bleich geworden bis in die Lippe»; fie fühlre instinktiv, daß dieser Besuch mit Adalbert'S selt- smn-r Reise in Beroindung stehe und sah erwartungs­voll seiner Anrede entgegen.

„3* komme a!S Freund und RechtSbeistand 3hreS Herrn Gemahls, gnädigste Frau, um Ihnen in seinem Name» mitzutheiku, daß er auf einen unseligen Ver­dacht hin in Breklau verhaftet worden ist. Er wird habet für einige Zeit — hoffentlich nicht für lange — verhindert sein, zu Ihnen zurückzirlehren.-

Bei dieser unerwartete» Mrttheiluaa sand Paula ihre Ruhe wieder; -eS war, al» begriffe fie plötzlich ie Lehre: „Irren ist menschlich - Daß eS rin Irr-

mit Unterhalt««»» KeUage „Kter«e mW Klumen"

Glyrera.

Novelle von H. Fred.

------- (Nachdruck verböte«.)

Rede sein.

Praktisch bedeutsamer ist ein zwetter Unterschied: Während für die Ausstellung der LegimationSkarte kein Minimal-LebrnSalter vorgeschrieben ist, soll der «ander- gewerbeschein „in der Regel- versagt werden, wenn der Nachsuchende noch nicht da» 25. Lebensjahr vollendet hat (§ 57a). Daß auch für daS Detailreise« ei« Minimalauer vorgeschriebe» werde, ist au» fit:- lichrn und sozialen Gründen durchau» gerechtfertigt; ob eS gerade daS 25. Lebensjahr sei« muß, darüber läßt fich streiten.

(Fortsetzung folgt.)

Dr, H. Ist das Aufsuchen von Be- stellungen bei Privatkundschaft (Detail- reijen) in Zukunft verboten?

Mit dem 1. Januar 1897 tritt die Sewerbeord- «urrgSnovelle vom 6. August 1896 in Kraft. Dieselbe enthält eine Reihe von verschärfenden Bestimmungen, z B. bezüglich der KonzesfionSpflrcht für Krankes- rc. Häuser, für Theater-Unternehmungen, für Konsumvereine, sowett sie Branntwein verkaufen, bezüglich deS Bier- Handels, der Verkaufs von Droge« rc. Ferner ist der Hausirhandel nach mehrfacher Richtuag hin be- schränkt. So sollen Schmuckachen, Brillen, optische Instrumente, Bäume und Sträucher vom Hausirhandel ausgeschloffen sein. Der Hausiihande! mit Vieh soll zur Verhütung von Seuche« auf Zeit verboten, sowie von besonderen Bedingungen (z. B. bezüglich Buch- führuvgi abhängig gemacht werden könne«. Insbe­sondere soll der Waudergewerbrschein in der Regel nur solchen Personen ausgestellt werden, welche dar 25. Lebensjahr vollendet haben. Endlich ist daS sogen. Detail reisen, d. h. da« Aufjucheri von Bestellungen bei Privatkunden (Richt-Kaufleutev) besonders geregelt. Gerade um letztere Bestimmungen ist am bitterste« — für und gegen — gekämpft worden; gerade diese Be­stimmungen sind auch im E'iser des Kampfes am mristeu mißverstanden, in ihrer Tragweite von beiden Parteien weit überschätzt worden. Da daS Gesetz bald in «rast tritt, so ist eS für beide Parteien — «amentlich aber für die Detailreisenden selbst — am wichtigste«, fich mit den Bestimmungen genau bekannt zu mache«, um darnach fich einzurichten. Wir wollen zugleich ver- suchen, den Gedankengavg, der für die jetzige Faffuug des Gesetze» maßgebend gewesen ist, möglichst objettlv darzulezen.

Die Gewerbeordnung unterscheidet „Stehenden Gewerbebetrieb- und „Sewerbetlieb im Umherzirhen- — „Wandergewerbe-. Für den stehende« Ge­werbebetrieb sind die Bestimmungen be» Titel» II der Gewerbeordnung mahqebeud, während da» „Wander­gewerbe- in Titel III geregelt ist

Nachdem einmal in der G-werbeordmmg eine unter-

Eine Gelegenheit, sich von dem reichhaltigen In- W halte der $

Fuldaer Zeitung

zu überzeugen, bietet sich durch ein Probe-Abonnement W im Dezember. Der Bezugspreis ist _____ g

darüber streiten, ob da» «ufsuchen von Bestellungen auf Waareu selbst weit über den Rahmen der HeimathS- Gemeinde, ja der HeimathS-Provinz u«d de» Heimath»- Lande» hinaus — oft von Ort zu Ort, von Hau» zu Hau», durch Personen, welche viilleicht da» ganze Jahr auf Reise find — noch al» „stehende»- Gewerbe oder nicht vielmehr al» „»ander-.Gewerbe zu betrachten ist. Thatsächlich galt bisher da» Aufsuchen von Bestellungen als „stehender- Gewerbebettieb, nur war die Führung einer LegitimatioSkarte vorgeschrieben (§ 44a).

Scho« im Jahre 1883 hatten nun die verbündeten Regier»-gen in dem Entwürfe der Gewerbeordnungs- Novelle die Bestimmung vorgesehen, das Aussucheu von Bestellungen bei Privatknndeu (Nicht-Kgufl-nten) nur noch als „Wander--Gewerbe «ach Maßgabe der Be- stimmmrgen deS Titels III der Gewerbeordnung zuzu- lasien. Damals wurde dieser Antrag abgelehnt. In- zwischen hat fich die Zahl derjenige», welche auf Grund der LegittmationS-Karte (§ 44 a der Gewerbeordnung) auch Privatkundschast besuchen, stetig vermehrt. Wäh­rend 1884 die Zahl der ausgestellten LegittmationS- Karte» 44 016 betrug, wurden 1893 mehr al» die doppelte Anzahl: 70,018 ausgestellt. Die Klagen der ansässigen Kaufleute sanden in Bersammluagen und Presse, sowie in Mass-n - Petitionen immer lauteren, leidenschaftlichereu Ausdruck. So khrte den« in der Gewerbeordnung- - Novelle von 1895 wie 1896 auch der frühere Vorschlag wieder: dem § 44 Abj. 3 der GkwerbeordnuugfolgendeFaffangzugeden:. . . „Im- gleichen darf da» Aufsuche» von Bestellungen auf »aarm nur bei Kaufleute» oder solche» Personen ge­schehen, in deren Gewerbebetrieb »aaren der angebotenen Art Verwendung finde».- E» sollte demnach daS Aus­suchen von Bestellungen bei Richt-Kanfleuten aus Grund der § 44 resp. auf Grund der LegitimationS- Karte (§ 44a) nicht mehr zulässig sei», während das­selbe aus Grund de» Wander-Gewerbescheine» (Titel III) noch immer möglich blieb. Letztere» konnte allerdings allen bene», welche mit bem technischen Auf­bau bet G-wetbeorbnuug nicht vertraut waren, ver­borgen bleibe«, unb so ist denn thatsächlich allgemein in Versammlungen, in der Pcefie, in den Eingaben und Petitionen an Bu»deSrath und Regierung rc. die Bestimmung dahin aufgefaßt worden, al» solle da» Detailreisen absolut verboten werden. So war e» be- greiflich, daß die ansässigen Kaufleute die Borlaae al» eine rettende Thal begrüßten und dieselbe mit Feuer­eifer verträte«, während die Detailreisendeu dieselbe mtt der Energie der Verzweiflung bekämpften.

Welche thatsächliche Bedeutung hatte nun der Vorschlag der »erfPnbeten Regierungen? Ander» auSgedrückt: Welche erschwerende Bedingungen bietet der Xitel in gegenüber dem Titel II der Gewerbe- ordrrung? Sind dieselben wirklich von bet Bedeutung, baß damit da» Detailreisen, wenn auch nicht gesetzlich, so doch vielleich thatsächlich unmöglich gemacht wird?

Deutsches Reich.

Berlin, 21. November.

ft Sehr erhebliche Abstriche am Marine-Etat stellt die .Germania' in Aursicht. Der Etat»-Redner de» Centrum», wahrscheinlich wieder der Abg. Lande»« rath Fritzen, wird in dieser Beziehung, so schreibt die ,Germania', wohl keinen Zweifel übrig laffe« und den Chef der Marineverwaltung darauf vorbereiten, daß die Hälfte der Reuforderungen für die Marine noch innuer sehr viel sein würde. Allerdingt! — Die .Leipz. Reuest. Rachr.' erhalte« „von einer Seite, die mit Friedrichs ruh er Auffaffunqe« vertraut ist-, eine längere Zuschrift, welche die Beantwortung der Interpellation Hompesch durch den Reich»- kanzler und de« StaatSsekcetär von Marschall bekämpft, und namentlich auch die Behauptung wieder­holt, daß für die Richtverlängerung de» deutsch, russischen Vertrages im Jahre 1890 englische Ein- flüffe maßgebend gewesen seien. Woher will die BiSmarck'sche Dynastie daS wiffeu? Heraus mit de« Beweise«!

□ Zur Gehaltsaufbesserung der Reichsbeamten nud Offiziere hat der BundeSrath am Frettag den angikundtgten Nachtragsetat genehmigt. Derselbe fordert im Ganzen 10150000 Mark, von denen 837 847 Mark auf die bay-rische Militärverwaltung entfallen. Die BesoldungSverbeffernng umsaßt die 1890/91 leer ausgegangenen Beamtenftufen und er. streckt fich »ach oben bis auf die Regimentskommandeure und Räthe 2. und 3. Klaffe, sowie höher hiuauf «och aus de« Präsidenten be» ReichSeisenbahvamt» und be« penfionSfähiam Theil bei Einkommens brr Botschafter. Dir Aufbeff rung ist keine gleichmäßig prozentuale, »rief, biefe Ausgeburt einer krankhaften Phantasie, z« vernichten?"

„ Wahrscheinlich nicht. Da» Telegramm, ba» bie Behörden in Breslau veranlaßte, meinen Freund zu verhaften, wirb auch die Obtigkett von Rachob wohl schon zu einer Beschlagnahme her Papiere bewogen haben. Ihr Schreiben wirb leider gegen ih« zeuge«. Daß ich von seiner Unschuld überzeugt bi«, brauche ich wohl nicht zu versichern.-

Paula'» bantbater Händedruck lohnte ihn.

Beide beschloffrn, sofort aufzubrechen, fich in Schloß Weißkitch von der Richttgkeit ober Unrichtigkeit yo« Meerhnm'» Betmuthunge« zu überzeugen unb bann übet Rachod mit bem Abendzuge nach X. weiterz«. fahren, um an Ort und Stelle Beweise für bie U«. schuld Abalbett'S zu sammeln.

Alle «attigkett, alle» Mißkauen war mit einem Zauberschlage von her jungen Frau gewichen. Die Eifersucht hatte fie wohl blende« können; aber sobald es fich um eine anbere Schuld handelte, als bie an ihr begangene Untreue, fiegte ihre Lüde unb Bewunde- rung str ben Thenren. Jetzt begriff fie fich selbst mrb ihr erbä'mlich?» Mißkauen nicht, jetzt war fie bereit, in her schrecklichen Verwick lung her D uge nur eine Strafe für ihre Schulb zu sehen. Der «nabe würbe

schiebliche Behandlung für da» „stehende- Gewerbe | . Durch die Unterstellung der Detailreisenden unter und da» „Wandergewerbe- vorgesehen ist, kann man I Titel III tritt zunächst an bte <S:elIe ber „2^tt!j»jtion»- “ ■ — - ’ ” “ "------1 karte- bet „Wandergrwerbeschem-. Alle Phrasen, al»

ob bamit bie Detailreisenden „unter polizeiliche Auf- ficht- gestellt würden, der Willkür der Polizeibehörden, jede» GenSdarm» preigegeben würden, find hinfällig. Der einzige Unterschied ist: daß, während in dem eine« Falle die Legitimationskarte auf Verlange« vorgezeigt werde« muß, in dem andere« Falle e» der „Wander­gewerbeschein- ist. Bon einer „Vermehrung- oder „Ausdehnung- der Polizeigewalt kann also gar keine