Einzelbild herunterladen
 

p

9- •n m

I

ll

f

T, I I

it

1

18

■ t la

F

70 60

90

10

90 20

60

80

90

70

20

80

80 30

79 20

20

10

20

70 ans »!

ent

23. Jahrgang

Mittwoch, dm 4 November 1896.

W 255

i

t

beilegen

z

I

5

I

lieber Petitionen an Parlamente.

(Schluß.)

Biele Beschwerden betreffen die Imparität auf dem Gebiete der Volksschule. Leider ist die «en- tmß des hierbei hauptsächlich iu Betracht kommen­den Gesetzt noch wenig vorbereitet; daher hat in manchen Fälle« der Beschwerdeweg in solches Ange­lege-heiteu keiveu Erfolg. Sine Mittheilung bei Ge­setz, s wird daher nütz ich lein. Wir fichten ewige Winke ein, durch deren Beachtung manche Frage» zur genaueren Feststellung des Thatbestaudes erspart werden.

Neber Schulbau-Sache» ist Bestimmung ge­troffen m dem Gesetze über die Zuständigkeit der Brr- wo'-unqr- “. Berwaltungsgerichtssehörde, vom 1. Ang. 1883 § 47:

8 47. liebet die Anordnung von Neu- und Reparatur- baute» bei Schulen, welche der allgemeinen Schulpflicht dienen, über die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Aufbringung der Baukosten, sowie über die Bertheilung derselben auf Gemeinden, Schulverbände und Dritte statt derselben oder neben denselben Verpflichtete beschließt, sofern Streit entsteht, die Schulaufstchts- behörde

Gegen den Beschluß findet die Klage im Berwaltungöstreit- verfahren statt. Dieselbe ist, soweit der in Anspruch Genommene zu der ihm angesonnenen Leistung aus Gründen des öffentlichen Recht- statt seiner einen anderen für verpflichtet erachtet, zu­gleich gegen diesen zu richten.

Auch im Uebrigen unterliegen Streitigkeiten der Betheiligten (Absatz 1) darüber, wem von ihnen die öffentlich-rechtliche Ver- bindlichkeit zum Bau oder zur Unterhaltung einer der Er- füllung der allgemeinen Schulpflicht dienenden Schule obliegt, der Entscheidung im BerwaltungSstrettverfshren.

Die Klage ist in den Fällen des zweiten Absatzes innerhalb zwei Wochen anzubringen. Die zuständige Behörde kann zur Vervollständigung der Klage eine angemessene Nachfrist ge­währen. Durch den Ablauf dieser Fristen wird jedoch die Klage im BerwaltungSpreitversahren auf Erstattung deS (Seietft ten «egen einen aus Gründen des öffentlichen Rechts verpflichteten Dritten nicht auSgefchlossen.

Zuständig im BerwaltungSstrettverfahren ist in erster In­stanz der Kreisausschuß und, sofern eS sich um Stadtschulen handelt, der Bezirksausschuß.

Betreffs aller andere» Arten von Leistungen für Zwecke der BolkSschale (Zahlung von M-ethe, von Gehältern re.) gilt jetzt da, .Gesetz, brtr.ffmd die Feststellung v«n Ansorderungeu für Volksschulen vom 26. Rai 1887/ welcher in seinem wesentlichen Theile lautet:

§ 1. Unter Volksschulen im Sinne diese» Gesetzes find die­jenigen öffentlichen Schuleinricktungen zu verstehen, welche zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht dienen.

§ 2. Werden von den SchulaussichtSbehördm für eine Volks- schule Anforderungen gestellt, welche durch neue oder erhöhte Leistungen der zur Unterhaltung der Schule Verpflichteten (Ge- meinben, GutSbezirke, Schulgemeinden, Schulsozietäten, Schul- kommunen u. s. w. und dritte, statt derselben oder neben denselben Verpflichtete) zu gewähren sind, so wird in Ermangelung des EiuverständniffeS der Verpflichteten die zu gewährende Anfor­derung, foweit solche innerhalb der gesetzlichen Zuständigkeit nach dem Ermessen der Verwaltungsbehörden zu bestimmen ist, bei Landschulen durch Beschluß des KreiSausschusseS, bei Stadtschulen durch Beschluß deS Bezirksausschusses, insbesondere mit Rückficht auf das Bedürfniß der Schule und auf die Leistungsfähigkeit der Verpflichteten festgestellt.

§ 3. Die Einleitung der Beschlußverfahrens erfolgt auf stlutrag der Schulaufsichtsbehörde.

Gegen die Beschlüffe des KreiSauSschuffeS bezw. BezirkSauS- schuffes ist binnen einer Frist von zwei Wochen nur bte Be­schwerde an den Provinzialrath zulässig.

Die zuständige Behörde kann zur Vervollstandtgung der Be­schwerde eine ang meffene Nachfrist gewähren. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. , .. , ,

Die Vorschrift des zweiten Absatzes findet auf bte Hohen- zollernschen Lande keine Anwendung. Die Beschlußfassung deS Bezirksausschusses in den Hohenzollernschen Landen bezüglich der Stadtschulen ist endgiltig.

§ 5. . . . Auch bleiben die Vorschriften deS Gesetzes vom 6. Juli 1885, Bette ff enb bte Pensionirung bet Lehrer und Leh- retinnen an ben öffentlichen Volksschulen (G.-S. S. 298) un-

§ 6. Für bie Provinz Posen bewendet eS bei den bestehen-

Bnpflichtung auflegt ober, wie baS Gesetz sagt, .eine Ansorberung stell/.

! Wenn also erreicht werben soll, baß eme katholische - Privatschule auf ben Etat einer politisch m Semeinbe übernommen werbe, muß zurrst ber Antrag an ben Regierungspräsibeute« gestellt und geg« beffm ablehuenben Bescheib an ben Oberpräsidenten, später a« ben Kultusminister unb schließlich an baS Abgeorbneteuhaui appellirt w-rben. In jeber Eingabe muß selbstoerstävblich ber Bescheib, gegen den man appellirt, in Abschrift «itgetheilt »erben. Der Petition an baS AbgeorbnetenhauS möge man bas Original jener Bescheide», ber aur btm Mini­sterium gekommen ist, ober aber, fall» nicht aui bem Minchermm direkt ein Bescheid gekommen ist, dar Original der Bescheides jener Unterbehörde, in der die Entscheidung des Ministers auSzüglich mitgetheilt wird,

I» dem Augenblick, als str dar Haus erreichten, fuhr eilig ein Wagen durch dai Schlotzthor. Unwill­kürlich löste sich das junge Rädchen aus dem um­schlingenden Arme uud blieb zögernd zurück, während Adalbert dem herauSsp ivgendru Herrn eutgegen ging.

„Weißkirch — Da kennst mich nicht mehr?"

„Alban! Ich traue «einen Auge» kaum; Alba» Meerheim, wai führt Dich hierher?"

„Du, alter Jnnge, und eme höchst wichtige Ange- legenheit, die Dich angeht. Aber komm herein. Du wohuü ja wohl hier?"

„Dort hin«», die Thür rechts, lieber F rund. . . Ich komme sogleich; Slycera, willst Du Beuern Vater sagen, was Ich Dir vertraut?" sägte er hinzu, fich zu ihr nitderbeugend. „Ich werde nun wohl die Zeit nicht mehr dazu haben."

Sie schüttelte traurig des Haupt, und ihre großen Augen sahen angstvoll zu ihm aus.

„So bleibt eS bei unserer alten B-rabredung. Ich komme aber heraus, wenn Da sortsährst." Er drückte ihre Hand und folgte dem Frmude in dar HauS.

Glycera.

Novelle von H. Fred.

5j ------- (Nachdrnck verboten.)

«o kam der letzte Morgen. Am Abend vorher hatte der Gärtner beim Borübergehen so nebenher ge­sagt: „Morgen fahre ick mit meiner Tochter «ach TomiSzel. Komm' her, Repka, sog' dem Herrn Doktor Adieu."

„Wenn Sie »icht gar zu früh fahren, thuu wir haS lieber morgen", erwidert- Adalbert, indem et bie Hand, welche da» Mäbcb-n ihm reichte, in ber sei»en Schielt. „Nickt wahr, Slycrra?"

„Auch gut; aber um sieben Uhr geht'S fort."

Um fünf Uhr waren bie junge» Leute im Garte». Rtpka sah bleich und traurig aus und konnte, als sie »et es Weißkirch ging, kaum ihre Thräneu zurückhalten. Er schlang ruhig ben Arm um sie mtb sagte zärtlich: „Glycera, heute wird eS Deine Mutter nicht ben»- rnhigen, wenn wir zu Deinem Vater sprechen. Komm, laß tml gehen. Wozu biet unnütze Komödiesspiel?"

Hie kleine jauchzte aus, wie von einer unendlichen Last befreit, unb schmiegte fich bankbar an ihn. So traten sie ihren Weg an; sie wollte» gemeinsam sprechen vnd hoffte», eS würde bann keine Trennung geben.

Deutsches Reich.

Berlin, 3. November.

* Dar GtaatSministerium trat am Dienstag Nachmittag unter bem Vorsitz bei Fürsten Hohenlohe zu einer Sitzung zusammen.

* Nachdem gestern Nachmittag der Mil,tätetat zur Bertheilung gelangt ist, befindet sich nunmehr der ganze ReichShauShattetat im BuadeSrath, besten Aus- schuffe täglich Sitzungen abhalt«, um bie Vorbereitung für baS Plenum zu förbern. Nach ben bisherigen Fortschritte» bet Arbeiten ist nicht zu bezweifeln, baß a» bet bisherige» Absicht, ben Etat am 10. November im Reichstage vorzulegen, wirb festgehalten werden können. Die Vorlage wegen «usb stenmg ber S-Hälter ber ReichSbrarnte» wirb gleichfalls sofort dem Reichs- tage zugehe».

O Hebet ben Werth von Verträgen werde» in manchen Blätter« Betrachtungen angeftellt aus Aukaß der Enthüllung« in den ,Hamb. Nacht.' über den ver- ficst-n« deutsch-russisch« Neutralitätsvertrag. Fürst Bismarck möchte diese« Betttag als ein Misterwerk feiner Diplomatie angesehen wist«, andererseüS aber findet man gerade in Blätter«, welche bett Berrath bei „Altreichskanzlers" möglichst zu rechtfertige» ober wenigsten! zu entschuldig« suchen, die Behauptung, von einem Berrath „strengst« Staatlgeheimmste, durch welchen wichtige StaatSinteresten geschädigt werd« könnt«, könne nicht bie Rebe sein, weil jener beutsch- russische »ertrag nicht soviel, wie daraus gemacht werde, bebratet habe. DaS L friere kann ben Fürst« Bismarck durchaus nicht entschuldige», d«n er selbst w,ll ja doch dem deutsch-rusfischen Vertrage eine große Bedeutung beigem stm haben; im Uebrigen ab« ist eS ttchtig, daß dieser «ertrag, so verwerflich er vom sitt- llchm Standpunkte war, praktisch leie« erheblichen W-tch hatte. Denn ber «ertrag vermochte ja doch nicht zu hindern, daß schon zu BiSrnarck'S Amtszeit dal BerhSltniß zw'sch« Deutschland und Raßland

„Run, Alban, da» nenne ich aber eine Heber« raschung!" sprach drinnen Adalbert zu seinem Freunde. „Mach' Dir'» b. quem; ich will indeß für «aff:e sorg«." Damit öff lete er sein« Schrank onb begann daS wohl ostortirte Junggesellen - Service hnzmichten und bie «eff emaschine ia THStigkeit zu setzen. Die Tigarr« hatte er schon vor ben Ankömmling hing-st llt.

„Ueberrascht unb im schönste» täto-ä-täte gestört 1" neckte ber mit Alban angerebete Rechtsanwalt Meer- > heim, „«ber laß gut fein; ich bringe wirklich wichtige I Dinge unb kann nicht einmal bis nach bem Raff« mit meiner Mittheilung warte»; den» ich will Dich fo schnell wie möglich mit mir entführ«. Ich bin mit Extrapost von Posen gekommm, ba leibet keine Eisen- ! bahn zu Dir führt; Deine «treffe habe ich erst in i Posen bei Wilmar auSgekuubschasttt, sonst hätte ich Dich vielleicht bri.fi ch zu mir ätitt Aber zum i Hin- unb Herschreiben hatte ich webet Zett »och «e- s bulb . . . . Da, steh' her!" Damit zog er eine An- t zahl österreichischer unb schlesischer Zeitung« au» seiner 1 Tasche. „Schon feit mehrer« Monaten «gehen bie Anttufe an einen Christian Lecpold von Weißkirch ob« besten männliche Erb«, gebot« im Jahre 1801, ver- heirathet mit Än«a Stefame 4‘

1829 . . . . Wat baS vrcht Deen Bat« ?

„Gut, baß die Sache ein Ende trimmt" ,3a, gewiß; ich habe znsälltg dies« Tage unter

FsldanWZkitülig

mit Untkrhattungs-Keilagr „Sterne und Klumen". __________

den Bestimmungen. . >,

In 8 2 soll dar Wort „festgestellt" nicht die Be- > beutung haben, ber KreiSauSichuß ober Bezirksausschuß

| solle ermitttelu, ob eine Berpfl chtung nach öffmt- ; lichem R.cht ober nach bem Ges tz schon vorliege; e» ; würbe vielmehr dem K.eiSauSschuß n-s. w. butch ben . Wortlaut be» Gesetze» baS Recht verliehen, eine Bet- । ‘ pflchtnng aufzulegen, und zwar bemjemg« ob« ; denjenigen, ben ober bie er in feiner Feststellung al» | «erpflichttte nennt. „

Wenn bie Stiftung süt eine Schule nicht m ihrer Höhe vermehrt wirb, fonbe« e» sich bloß darum - handelt, ob d« eine der B-'pflchtet« mehr wie bisher, der andere d« Be pfl chtetes weniger al» bildet zu ' zahlen habe, danu greift diese» Gesetz nicht Platz; ' eS findet nur dann Anwendung, wen« bte Äesammt- heit der Leistungen mehr wie bi»her betragen sollen.

i Berpfl chtet zur Uterhaltuag ber BolkSschulen - können fern politische (C vil-) Gemeind«, Schul-Sozie- - täten, Schul Verbände, SmSherrschaften; wenn mehrere ? dieser Körperschaft« eine gem insame V rpflichtu- g habe«, bann hat eine j de dnseibeu einzeln für fich

I Beschluß zu fast«, ob fie geg« bie von ber Schul- I aufsichübehörde erhobene Anforderung »ibersptuch erheben will.

i Für die Beschlnßfaffuni de» KreilanSschuste» n. s. w. könne» „«»besondere" maßgebend sein, nach dem Wort-

| laut des Gesetzes, „dal Bedütsniß der Schule" und | „die Leistungsfähigkeit der «erpflichtetm". In ein« ; KommisfionSberathung erklärte d« RegiernugSkommistar, ; er könnten auch noch anb«e Gründe für oder gegen die Mehrforderung vom KreiSau»schuß al» maßgebend angesehen werd«, z. B. Rückfichte» aus eine konfessionelle Minderheit (Sommisfionlbericht Seite 6). In den Petition« zu Gunite» katholischer Schulen wird e» zweckmäßig fein, Beispiele anzufübre», in bene» die Rücksicht ans eine protestantische Minderheit maß- gebend war. um einer vorzu »neste au» Katholik« bestehenden Eivilg'meinde eine B^ Pflichtung zu Gunst« der evangelifchen Schule auszulegen.

Geg« den Bescheid be» Krei»a«Sschusie» ob« Bezirksausschuss.» kann Beschwerde an ben Provinzial- rath erhoben werb«. Geg« dessen Entschetbung gibt e» feine Ap Q stion.

Dar ganze Verfahr« kann fernen Anfang erst bann nehme«, wenn die Schul-AusfichtSbehörbe eise