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wendig ist, und wir meinen, daß man fich bei so umfastenden, an die Arbeitskraft Einzelner und die Beitragspflicht der Mitglieder zur Kostendeckung nicht unbedeutende Anforderungen stellenden Neuorganisationen auf da» unbedingt Nothwendigste beschränke« müstev. Für einen Theil der Aufgaben, die den Handwerkskammern übertragen sind, dürften die Hand« werttauSschüste genügen, und für den andern Theil, wozu letztere nicht geeignet sind, nämlich für die Ber- tretung der Gesammtinteressen bei Handwerk» gegenüber der Gesetzgebung und Verwaltung scheinen un» die Jnnungrverbände daS geeignete Organ zu sein, so daß eS nicht uöthig wäre, für den gleichen Zweck auch noch Handwerkskammern zu errichten. Durch ihre bezirksweise Organisation sind die Innungen ja auch durchaus befähigt, mit den Verwaltungsorganen der mittleren Instanzen die nöthige Fühlung zu halten. Freilich dürften sie in ihrer Thätigkeit nicht so beschränkt und eingeengt werden, wie dies in dem vorliegenden Entwürfe geschieht.
<£ Die Begründung der Handwerks- Borlage
wird nunmehr auch im Re ich Sanzeiger veröffentlicht. Da da» Aktenstück allzu umfangreich ist, müssen wir » uns daher versagen, anch nur einen einigermaßen ausführlichen Auszug der Begründung zu geben, und uns auf die Hervorhebung einiger wrchttgerer Momente beschränke«. Die Begründung beginnt in der üblichen Weise mit einem geschichtlichen Rückblick über die Entwickelung der Gesetzgebung, soweit diese seit der Gewerbeordnung von 1869 die Organisation des Handwerk» betraf. Insbesondere wird zu der Novelle von 1881 bemerkt: Die rmtbSOOO Innungen, die in Preußen nach den Vorschriften de» Gesetze» von 1881 eingerichtet sind, ließen erkennen, „daß die alle Tradition der Zusammengehörigkeit der Beruf»- genossen noch für wette Kreise des Handwerkerstände» von Bedeutung ist, und auch die Form, welche der Gesetzgeber für einen solchen Zusammenschluß borge- boten hat, als eine geeignete gelten muß." Ebenso sei anzuerkennen, daß bie Innungen da, wo sie im Handwerkerstand festen Boden gefunden haben, theil« weise zu recht erfreulichen Ergebnissen namentlich auf dem Gebiete de» LehrlingSwesens, der gewerblichen Unterricht» und de» HilfSkostenwesenS gelangt feien. Daraus wird der Schluß gezogen, daß man auf dem eingeschlagenen Wege wohl eine Gesundung des Handwerks erzielt hätte, wenn die Handwerke sich überwiegend den fakultativen Innungen angefchloffen hätten. Anscheinend aber sei der Semeinfinn zur lieber« Windung de» Widerwillens gegen die Unterordnung unter die Sksammtinteresten nicht kräftig genug, so daß nur etwa ein Zehntel aller Handwerker und Innungen beigetreten sei. Weil die Innungen in Folge dessen ihre Wirksamkeit nicht in vollem Maße hätten entfalten können und bt» sicheren Bestandes entbehren, habe sich bie preußische Regierung in Uebereiustimmung mit weiten Streifen beS Handwerkerstandes entschlossen, den Weg bet zwangsweisen Zusammenfassung de» HanbwerkS zu betreten.
Soweit kann man mit bet Begründung dcS Entwurfs im Wesentlichen einverstanden sein. Anders liegt die Sache, wenn die Begründung weiterhiu erklärt, daß die Regierung der Forderung de» Be«
Deutsches Reich.
Berlin, 7. August
ft Die ,R. A. Z.' veröffentlicht zwei Schreiben des ReichSdank-Dtrettoriums, die aus ««fragen von Landwirthen wegen Verleihung von Getreide durch die ReichSbauk ergangen find und den preußischen Bankanstalten zur Kenntniß gebracht wurden. In dem ersten Schreiben wird auSgefühlt, daß die Reichrbank fich nicht für ermächtigt erachte, da» (Betreibe zu lombarbire«, wenn nicht bas Vorrecht bet Realgläubiger beseitigt werde. Dann heißt es: Rach Lage der Gesetzgebung ließe sich bie Beseitigung (dieses Vorrechts) — soweit wir zu übersehen vermögen — nur in der Art herbeiführen. daß: 1. die Realgläubiger daS zu lombardirende (Betreibe au» der Mithaft entlaffen und bie Eintragung eine» bezüglichen Vermerk» im Grunbbuch bewilligen, um ben Verzicht auch ihren Rechtsnachfolgern gegenüber in Kraft zu erhalten, tmb daß gleichzeitig 2. eine Kautionshypothek in Höhe des Lombarddarlehen- auf das Grundstück ftir die Reichrbank eingetragen wird, um dieser hinsichtlich der verpfändeten Früchte ein unanfechtbares Vorrecht gegenüber ben etwa später zur Eintragung gelangenden Realgläubigern zu sichern."
* Das Reskript vom 3. November 1859 betreff, bie Beförberung von Auswanderern nach Bros Men ist für die drei südlichen Provinzen dieses Lande», Rio Grande do Sul, Santa Katharina und Parana, außer Anwendung gesetzt, die Prüfung von Anträgen auf Konzesfionirung von Fall zu Fall ist für zuläffig erachtet worbe« und etwaige Gesuche geeigneter AuLwanberungs Unternehmer um Konzesfionirung für Beförberung von Auswanderern nach ben gebuchten brei Provinzen werden in Zukunft preußischer- seits nicht mehr grundsätzl ch abgeiehnt werben. In Brasilien beginnt man fich schon barauf einzmichten. Das Reskript war erlasse« worben in Folge ber vielen Mißbräuche, bie ben Kolonisten gegenüber getrieben würben.
* Die amtlichen Organe finb, einer behörblichen Anordnung zufolge, hei vorkommenben Hagelwettern angewiesen, darüber Ermittelungen einzuziehen, ob das Setter aus waldigem ober waldfreiem Gelände niedergegangen und wo e» die größere BerheerungSkrast entwickelt hat. Namentlich soll, so weit als möglich, mit zahlenmäßiger Genauigkeit festgestellt werden', in wie weit in Gegenden, die früher bewaldet waren, jetzt aber entsorstet sind, die Wetterschäden sich vermehrt haben. Auch Priva«Personen können ihre Ermittelungen den zuständigen Stellen mittheilen.
* Auch Präsident Elevelanb hat durch den amerikanischen Botschafter Uhl dem Kaifer seine Theil- nahme an dem Verluste de» „Iltis" ausbrück« lassen.
* Die ,Leipz. Reuest. Rachr.' bezeichnen wieder einmal be« Rücktritt de» Reichskanzler» als „».«mittel- bar bevorstehenb". Fürst Hohenlohe dürfte in Wilhelms- Höhe feine Entlastung fordern. Als Nachfolger werden Graf Hatzfeldt und Herr v. Marschall genannt. Auch weitere Wandlungen seien nichts auSgeschloffen, so namentlich in der Leitung der Finanzen. Da» genannte Blatt bemerkt zu seinem Telegramm: „Wir geben diese uns zugehende Nachricht wieder, nicht allein, well
fähigungsnachweises nicht zu entsprechen »er- ‘ möge, da sie fich weder von der Zweckmäßigkeit, noch von der Durchführbarkeit dieser Maßregel überzeugen > könne. Diese Eröffnung wird von den Motiven des; Entwurfs in keiner Weise zu begründen versucht, s Allerdings würde ein solcher Versuch auch kaum über z allgemeine RendenSarten hinauSgekommen sein; etwas i Anderes hat man wenigstens von den Gegnern des | Befähigungsnachweises nicht zu hören bekommen. In- ' dessen ist in dieser Frage wohl auch noch nicht das ; letzte Wort gesprochen. Die Vorschriften de» Entwurf» I über die Berechtigung zur LehrüngShaltung find zwar ?
in der Fassung deS Entwurf» ungenügend, besonder» weil danach schon die Thatsache eint» 5jährigen selbständigen Betriebe» de» betreffenden Gewerbe» da» Recht zur Lehrlinghaltung geben soll, aber sie werden doch eine Handhabe bieten, um, wenn auch erst in einigen Jahren, da» Recht zur Lehrling-Haltung an ba» Bestehen ber Meisterprüfung zu binben, bie sich bann allmählich zum vollen BfähigungSnachweise in dem Sinne ausgestalten ließe, daß von der Ablegung de» Befähigungsnachweise» da» Recht zum selbständigen Betriebe de» Gewerbe» überhaupt abhängig gemacht wird- Bei zähem Festhalten an diesem Ziele wird schließlich, dessen find wir gewiß, auch derBunde»- rath dem Befähigungsnachweise zustimmen. Erst dann wird da» Gebäude ber Hanbwerk»organsation fix unb fertig sein.
Die Begründung sucht weiter bie Zweckmäßigkeit einer ©lieberung der Organisation in Innungen, HembwerkSauSschüffe unb Handwerkskammern nachzuweisen. In sosern e» nöthig ist, über ben Innungen auch zusammenfassenbe, bie gemeinsamen Interessen vertretenbe Organe zu schaffen, müffen wir ben Nach- Wei» hierfür al» gelungen anerkennen. Dagegen bleibt e» für uns mindestens eine offene Frage, ob auch noch ein brüte» Stockwerk, die Handwerkskammer, noth-
fie von unserem Berliner Korrespondenten al» „au» vorzüglich informirter Quelle herrührend" bezeichnet wird, fonbern auch weil sie mit anderen, in letzter Zeit gemachten Beobachtungen übereinstimmt." — Wahrscheinlicher wirb bte Meldung durch diese Wiederholung de» immer wiederkehrenden Gerüchte» nicht.
* Recht charakteristische Züge über den Alt-ReichSkauzler und sein Berhältniß zum Kulturkämpfe eröffnet un» fein Briefwechsel, der soeben herausgegebeu worden ist. Trotzdem Fürst BiSmarck eS noch immer wagt, zu erklären, er habe keine Schuld an dem Kulturkampf, so kann er doch seine Briefe nicht h'mwegbugfiren. Recht interessant ist eine Stelle aus einem Briese an Roon au» dem Jahre 1873, also gerade aus dem Anfänge be» Kulturkämpfe«, wo e» wörtlich heißt:
„Gott hat die Fahnenflucht unserer Junker von Thron und Evangelium zugelaffen und dadurch unler Rüstzeug schwer geschädigt. Aber ich schöpfe auch hier wie 63, 66, 70 in all dm Kämpfen, die wir, lieber alter Freund, Schulter an Schulter siegreich bestanden haben, Muth aus den mich tief innerlich berührenden und leitenden Worten: „Gott widerstrebt den hoffärtigen," und auch im Kampfe mit Kleist, Waldow und Verlach, wie mitben ehrgeizigen Priestern des römische» Götzendienstes sehe ich die Hoffart zu unserem Trost im feindlichen Lager. Gefochten soll sein, daS ist mir so klar, als ob Gott eS mir auf deutsch direkt befohlen hätte: ich stehe dienstlich an der Bresche, und mein irdischer Herr hat keine Rückzugslinie, also: vexilla regis prodeunt und ich will, krank oder gesund, die Fahne meines Lehnsherren halten, gegen meine faktiösen Vettern, so fest wie gegen Papst, Türken und Franzosen. Bermüde ich, so bin ich anschlagmäßig verwendet, und der Verbrauch meiner Person ist vor jedem Rechnungshöfe justifizirt."
Die ,Germ.' bemerkt hierzu: Fürst Bismarck bekennt sich also offen unb beutlich ersten» zum Haffe ber katholischen Religion, die er „römischen Götzen« bienst" zu neunen wagt(!), zweiten» zum Kampf gegen bie „ehrgeizigen Pri ester" unserer Religio«, britienS zum Kamps gegen ben Papst, besten ChristuS- Orben zu besitzen, er sich jetzt noch rühmt, und zwar will er diesem Kampf „bienstiich an ber Bresche stehen", in gerabezu lästerlich r Weise will er von „Bott" ba« zu „direkt befohlen" sein, urb so „fest" will er dagegen kämpfen, wie gegen Türken unb Franzosen. Unb ba wundert sich Fürst BiSmarck noch, baß ba» Zentrum und besten Post' nicht frennblicher gegen ihn gesinnt seien unb ihm nicht kniefällig banken für bie Beendigung be» Kulturkämpfe» „gegen bie ehrgeizige» Priester be» römischen Götzendienste»!" Nun habe« wir wieder ein Dokument von eigener Hand be» Fürsten BiSmarck», in welchem sein persönliche» Berhältniß zum Kultus» kämpf klar aukgrsprochen ist. Die Geschichte wirb barüber auch nach diesem Dokumente urthrilen.
* Eine internationale Konferenz jüdischer Ros tabela soll, wie ber .Germania' mitgetherlt wird, noch im Lause diese» Sommer» in Deutschland oder der Schweiz zusammeulreten. Hauptgegenstand ber Be« rathungen wirb bie Frage ber jüdischen Kolonisation bilden, doch sollen nebenbei auch andere, bie gemeinsamen Interessen be» Jndenthnms berührende Angelegenheiten besprochen werde. Der Plan dieser Konferenz und bereu Organisation geht von England au«.
* Ein klägliche-Gnbe haben die Sammlungen für den van devttcher Kriegsschiffe, bie von einzelnen Marineschwärmern herrührten, genommen. Bei ben .Neuesten Nachr.' finb im Ganzen 1074 Mk. 39 Psz. eingegangen. Da» genannte Blatt bringt baber folgenbe Mittheilung betreff« biefer Gelder:
Admiral Hollmann hat mittels Schreibens vom 22. Mai auSgefprochen, daß „eS nach Lage der Berhältnifle unthunlich erscheine, die im Wege privater Sammlungen aufgebrachten Gelder zum Bau eines Kriegsschiffes zu verwenden" und schlug vor, den Bettag der Marinestiftung „Frauengabe Berlin-Elberfeld" zuzuweifen .... Da es nach Lage der Dinge aber nun erübrigt, über die obigen 1074 Mk. 39 Pf. zu verfügen, so schlagen wir den Gebern vor, diesen Bettag den Sammlungen für die Hinterbliebenen der Mannschaften deS untergegangenen Kanonenbootes „JltiS" hinzufügen zu dürfen, und werden, falls «uS den Steifen der Geber kein Widerspruch laut wird, den Bettag am 30. September dieser Bestimmung zuführen.
* An» Mühlheim ft. d. Ruhr, wird ber ,K. Bztg.' folgende Mitthetlung gemacht: Der hiesige Superintendent Hr. Hannesen hat folgenbe» Runbschreibat berfenbet:
Die Herren, Praesides presbyterii werden freundlich um sorgfältige Beantwortung deS nachstehenden Fragebogens und um Rücksendung desselben biS zum 15. August gebeten. Der Superintendent.
Fragebogen. 1. Werden in der Gemeinde Prozessionen veranstatttt und wie viele im Jahre? 2. Seit wann finden
23. Jahrgang
Samstag, den 8. August 1896.
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