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Dienstag, den 14. Juli 1896. 23. Jahrgang

iildaklWZeitillig

mit UnterhaLtrmgs Keilagr „Sterne rrnd Himnrn".

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* Welchen Werth hat das Bürgerliche V ^Gesetzbuch für Deutschland?

'(Son einem hervorragenden Parlamentarier.)

Ein neues Gesetzbuch ist zuerst ebenso unbequem wie ein neuer Rock. Ganz natürlich! Der Mensch liebt da-, worin er sich eingelebt hat. „Die Gewohn­heit nennt er seine Amme!" sagt Schiller. Hat man einen neuen Rock aber erst einige Tage getragen, so fitzt er schon ganz angenehm, und bald freut man sich, daß man anstatt einer abgenutzten, vielfach geflickten, gar nicht mehr recht paffenden alten RockeS, auS dem man völlig herauSgewachfen war, den man stet» sorg­fältig in Obacht nehmen mußte, damit er nur nicht ganz zerriß, nun einen neuen Rock von tüchtigem warmem Zeug anhat, der überall gut paßt und gut fitzt, und in dem man nun recht bequem arbeiten und schaffen kann.

Ebenso wird'- mit dem neuen Bürgerlichen Gesetz­buch für da- deutsche Reich gehen. Die Rheinländer liebe» ihren „code civil“, die Altländer ihr „Allge­meiner preußischer Landrecht", die königlichen Sachsen ihr „Sächsische- Bürgerliche- Gesetzbuch", die Bayern ihrni „Codex Maximilianeua Bavaricus civilis“, die Wormser, Frankfurter, Nürnberger u. s. w. ihre „Reformationen", die Solmser ihre „Solmser Lander­ordnung", die Fuldaer, Erbacher, Mainzer u. s. w. ihr fuldifche-, erbacher und mainzifcheS „Landrecht", die Katzenellenbogener ihre „Statuten der oberen Grafschaft Katzenellenbogen", die Stralsunder ihr schwedische- Statutenrecht, u. s. w. u. s. w. Diese Liebe zum angestammten heimischen Partikularrecht ist ja ebenso begreiflich wie loben-werth. Sine andere Frage aber ist, ob denn nicht das allgemeine Volks­leben, die gesammte nationale Entwicklung, die In­teressen der einzelnen Stände, daS Erwerbsleben ebenso wie Handel und Wandel schwer leiden, wen« da- Recht io unglaublich zerriffen ist, wie gegenwärtig im Deutschen Reich. Alle bestehenden Rechte, mit ein­ziger Ausnahme de- aus den sechSziger Jahren stammenden Bürgerlichen Gesetzbuches für das König- reich Sachsen, welches noch daS einheitlichste und modernste aller bestehenden Rechte ist, find heute unendlich oft dmchbrochen, durch die natürliche Ent­wicklung absolet geworden, durch Novellen zum Thei! ersetzt u. s. w.

In manchen Landettheilen wiffen selbst die Juristen nicht mehr, wa- RrchtenS ist; kommen streitige Fragen, so umschiffen sie die Schwierigkeiten und schlagen sich durch, so gut sie können. In mancher Stadt gilt diesseits der Landstraße oder auch irgend einer engen Gaffe ein anderes Recht wie jenseits der­selben; wird dem Schuldner der Boden zu heiß unter den Füßen, so miethet er sich eine Wohnung gegen­über; will der Gläubiger sich in eine bessere Rechtslage bringen, so macht er e- umgekehrt. Im Ganzen hat Deutschland über 100 verschiedene Recht-gebrete mit ganz verschiedenen Rechtsnormen, darunter Bayern

allein 28, sogar abgesehen von kleinen partikularen Verschiedenheiten im ehelichen Güterrecht u. s. w. Bo» den Rechten der großen Rechtsgebiete ist der Codex Maximilianeus Bavaricus civilis trotz seinem latei­nischen Titel in Deutsch geschrieben, aber in einem Deutsch, daS heute ohne Kommentar vielfach gar nicht mehr verständlich ist; das „Gemeine Recht" ist be­kanntlich in seiner Hauptsache vor rund 1300 Jahren von alten römischen Juristen, Tribonianus u. s. w. zusammengestellt und zwar in lateinischer Sprache; da- preußische Landrecht und daS königlich sächsische Gesetz­buch sind in verständlichem Deutsch, der Code civil bekanntlich in französisch geschrieben. Daneben gelten in buntem Durcheinander Trümmer alter BolkSrechte, alter Landrechte, alterthümlicher Kodifikationen ver­alteter Stadtrechte, Privilegien und Statuten von ost wunderlicher Gestalt, theil- sprachlich und inhaltlich noch verständlich, theil- aber gar nicht und oft auf die heutigen Verhältnisse paffend wie die Faust aus- Auge. Da gilt wirklich daS Göthe'sche Wort: „Weh Dir, daß Du ein Enkel bist!"

Ein einheitliches deutscher Recht ist daher feit den Tagen des großen Wimpheling'S und noch mehr seit Joseph Götte-, der zuerst in unserm Jahrhundert wieder mit seiner machtvollen Stimme den Ruf nach einem solchen erhoben hat, der Gegen­stand einer sehnlichen Wunsches des deutschen Volke- gewesen. Keinen Bruch mit der großen historischen Vergangenheit, auch keinen radikale» Bruch mit den bestehenden Recht-verhältnisien sollte es bringen, sonder« eine vernünftige Zusammenfassung alle- defleu, was von dem alten Recht «och lebendig und lebensfähig ist, eine Kodifikation de- eigentlichen Geiste- unsere- Rechtes in christlich-germanischer Auffassung, eine ge­sunde Entwickelung, wie die natürliche Fortentwicklung der heutigen Berhältniffe fie fordert. Nun haben wir ein solches Recht; vom 1. Januar 1900 ab soll e- gelten Im großen Ganzen entspricht eS den An­forderungen von GörrrS wohl, wenn auch mit manchen und gar nicht »»erheblichen Einschränkungen. Nament­lich würde Görres das Eh er echt wohl ebenso getadelt nnd bekämpft haben, wie heute das Centrum er be­kämpft hat, und er würde ebenso mit dem Centrum bedauert habm, daß eS nicht gelungen ist, von dem bestehenden, höchst tadelnSwerthen Eherechte noch mehr abzuschaffen, wie geschehen ist, und das neue Eherecht noch mehr den gesunden Prinzipien und berechtigten Forderungen der katholischen Kirche zu nähern, als e» erreichbar war.

An dem Nutzen, den die Vereinheitlichung de- Rechts in Deutschland bringt, nehmen alle Stände ohne Aus­nahme Theil. Am meisten Nutzen von derselben haben aber zunächst die arbeitenden Klaffen, und zwar au- zwei Gründen. Zunächst wandert kein Stand so oft au- einem Recht-gebiet in das andere, wie der Arbeiter, wenn er Arbeit sucht. Am Rhein arbeiten oberschlefische, mecklenburgische, bayerische, badische u. s. w. u. s. w. Arbeiter, die alle zu Hause ein anderes Recht

haben wie am Rhein und am Rhein nahezu hilflos sind, so lange sie sich nicht in da- rheinische Recht einigermaßen hineingefunde« haben. Ebenso geht e» natürlich auch dem rheinischen Arbeiter, wenn er in Westfalen, in Hamburg oder Berlin Arbeit sucht und findet. Da wird ihm die RechtSeinheit durch ganz Deutschland ein gewaltiger Bortheil sein. Der andere Grund ist der, daß die für die arbeitenden Stände wichtigsten Verträge, der Dienstvertrag und der Mieth- vertrag weit mehr zu Gunsten der arbeitnehmende« und miethbedürftigen Theile geordnet find al- da- bisher in irgend einem Rechte der Fall war. Die heutigen christlich-sozialen Anschauungen, welche zunächst diejenigen geschützt wiffen wollen, welche sich selbst am wenigsten schützen können, sind dabei von großem Ein­fluß gewesen.

Darnach haben wohl die Kaufleute am meisten Bortheil von der Neuregelung. Sie hatten zwar fchon bisher ein einheitliches Handelsrecht durch ganz Deutschland, aber dieser betraf doch nur die besonderen Theile des Recht-, welche sich auf den eigentlichen Handel beziehen. Für den Handel wie für das mit dem Handel in Berührung kommende Publikum ist vor allem von Werth, daß nun dar Vertrag-recht des neuen bürgerlichen Gesetzbuches in vollen Einklang ge­bracht worden ist mit dem BertragSrecht de» bestehen­den Handelsgesetzbuches, und daß die Kreditverhältniffe nun eine volle gleichmäßige RechtSbasiS gewonnen haben.

Für die grundbesitzenden Klassen, sowohl in der Stadt wie auf dem Lande ist ebenso die Verein« heitlichung des Kreditwesens von großem Werth, die Einheitlichkeit deS Grundbuchwesens, die Einführung der Gmndschuld u. s. w.

Für die bäuerlichen Kreise kommt vorwiegend in Betracht die Einführung der Rentenfchuld, welche von den Bauernvereinen so lange und mit so großem Nachdruck verlangt worden ist, die Ermöglichung der Darlehen in Form der Grundschuld, für welche nur das Grundstück hastet, nicht aber der Besitzer de» Grundstückes mit feinem sonstigen Bermözen, endlich die Ermöglichung der Abffndung int Falle deS Erb- 5 gange- nach dem ErtragSwerth des Gutes, statt z wie bisher nach dem Berk aufswerth. Da» Letztere 5 ist für unsere Bauern weitaus daS Wichtigste. Richt» z hat bisher so sehr die Verschuldung des BauemstandeS l befördert, und zwar unnatürlich befördert, wie die ■ Rothwendigkeit, beim Erbgangr das Gut zum Brr- - kaufswrrth zu berechnen, so daß derjenige, der das Gut ? übernahm, wenn die Miterben zahlreich waren, sofort ' mit einer ganz erdrückende» Schuldenlast die Verwaltung ! der Gutes anfing. Wird von der neue» Möglichkeit - auSgiebig Gebrauch gemacht, so dürfte da» einer der ; wichtigsten Mittel werden zur Hebung der Bauern- siandes. Die maßqebenden Bestimmungen lauten: § 2049: „Hat der Erblasser angeordnet, daß einer der Miterben das Recht haben soll, ein zum Nachlaffe gehörendes Landgut zu übernehmen, so ist im Zweifel

Standhaft nnd trat!

Novelle von Einrisse Borges.

16] ------- (Nachdruck verboten.)

Rose sah nach der bezeichnete» Richtung. Da» Blut erstarrte in ihren Adern; ihr Herz drohte zu zerspringen. Dort aus einem stolzen Roß ritt Alfred von Haller — ihr Alfred, nach b-.m ihre ganze Seele verlangte, und an seiner Seite — kaum traute fie ihren Augen — ritt Alma SteinfelS, ihre frühere Schülerin, die ja jetzt auf dem schönen Burghof lebte.

Leichenbläffe bedeckte ihr Antl tz; noch immer starrte stk regungslos in die Ferne, nachdem das Paar schon »ängst ihren Blicke» entschwunden war.

»War fehlt Ihnen, find Sie krank, Fräulein Rose?" ftagte plötzlich der Doktor und schaute überrascht in die veränderte« Züge seiner Begleiterin. Schon zwei- e* auf seine Frage feine Antwort erhalten. „Swd Sie müde, — sollen wir vmkehren?" fügte er dann hinzu.

Rose nickte zustimmend; fie konnte kein Wort hervor* bnngcn, die Kchfe schien ihr zugeschnürt. Er »ahm sanft ihre zitternde Hand, fegte fie leise auf feinen starken Arm und führte fie durch die Menge.

" -8Me," begann er, al» er ein einsame- Plätzchen erreicht hatte, „ich bin kein guter Redner,

kann nicht viele Worte machen, aber seit ich Sie zuerst sah, gehört Ihnen mein Herz, und meine Liebe hat sich, während Sie int Hause meiner Mutter waren, befestigt und gestärkt, und jetzt flehe ich Sie an, bleibe» Sie stets bei mir, werden Sie mein liebe- Weib. Wir wollen zusammen Freud' und Leid theile», bann erst wirb mein Glück vollständig werden, der Schmerz aber und die Bitterkeit ihre» Stachel verlieren. — Rein, nein, weinen Sie nicht; ich will gewiß keine Thränen in Ihre schönen Auzen bringen."

Rose konnte sich nicht länger halten; fie schluchzte.

„O, ich bi» Ihnen zu alt, zu häßlich," fuhr der Doktor fort. „Thor, der ich war, wie konnte ich e- mir nur träumen lassen, daß Sie mich lieben könnte»!"

„0 »ei» — nein — dar ist e» nicht," rief Rose unter Thränen, „die Ueberraschung kam zu plötzlich--"

Sie hielt ferne; fie durste Alfred'S Treulosigkeit nicht verrathm. — Die Augen des Doktor» feuchteten; er bezog die Worte auf feine Bitte.

„Mein süßes Lieb', geben Sie mir jetzt feine Ant­wort, überlegen Sie erst mit meiner Mutter. Sie kennt mein Geheimniß und verdient wohl, daß Sie ihr vertrauen. Sie glücklich zu machen, soll fortan meine Lebensaufgabe sein, das verspreche ich Ihnen fest und heilig. Ich verreise jetzt auf 14 Tage, dann geben Sie mir Ihre Antwort, aber wie dieselbe auch

au-fallen mag — wiewohl ich hoffe, daß fie günstig für mich ist — will ich doch denke», daß Sie rechtlich und nach gutem Gewiffen g>handelt haben."

„Ich will jetzt nicht eintreten," sagte er, al» fie da» Hau» erreichte», „meine Mutter weiß, daß ich verreise, leben Sie wohl mein Liebling, und gedenke» Sie dann freundlichst meiner."

Rose stand allein.

„Freundlichseiner gedenken?" wiederholteste. „Ha, ■ wer könnte wohl ander»! Er ist ein edler, tugend­hafter Mann, aber ich kann nicht seine Gattin werben."

Dann eilte sie in ihr Zimmer, um bie Spuren bet Thränen zu verwischen. Sie war fest entschlossen, jetzt keinen Augenblick länger zu zöger» und ben Schleier ihrer Vergangenheit zu lüften.

„Wie gut, baß Sie kommen, Kinb, ich habe eine Neuigkeit für Sie," rief ihr Frau Werdenbach ent« s gegen, als Rose das Wohnzimmer betrat. „Gräfin ? Hochheim war hier und bat mich, ein Concert zu »er- l anstaltcn, b. h. nur zu erlauben, daß es hier in unseren oberen Sälen gehalten werben soll. Der Tag bet Ausführung ist auf bett 15. b. M. festgesetzt."

Frau Werbenbach sah auf; sie sah, baß bie Augen ihres Schützlings sich mit Thränen füllten.

„Was ist geschehen?" fragte sie theilnehmeub.

Jrn nächsten Augenblick saß Rose zu ihre« Füßen,