M 108 Montag, den 11. Mai 1896. 23. Jahrgang
FuldaerMZeitling
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® ^Gesellschafts-Waldungen.
Für die 2. Berathung, betreffend die Beseitigung der Staatsaufsicht über die Gesellschafts-Waldungen, lag dem Abgeordrittenhause, wie wir bereits am letzten Freitag berichtet haben, der Vorschlag der Kommission vor, zu beschließen , daß in Zukunst für die Rheinprovinz , auS der die meisten Klagen gekommen waren, die staatliche Aufsicht nach dem Gesetze vom Jahre 1876, das jetzt nur in den östlichen Provinzen Preußens gilt, geregelt sein soll. Die Abgeordneten DaSbach (Hünfeld-Gersfeld) und Zimmermann (Schlüchtern-Gelnhausen) kündigten an, sie würden in der 3. Berarhung beantragen, daß jenes mildernde Gesetz für dieGenoflenschasts-Waldungen der ganzen Mo narchie, alfo auch für die Provinz Helsen- Nassau, gelten solle. Indessen wurde in der 3. Be- rathung dieser Plan auf Antrag der konservativen Mitglieder der Kommission fallen gelassen, weil es fraglich war, ob das Herrenhaus einem so weitgehenden Gesetze zustimmen werde, und weil im nächsten Jahre für Hessen - Nassau eine neue Gemeindeordnung erlassen werden wird, in welcher die Anstellung der Gemeinde- förster, von denen ja auch die Gesellschafts-Waldungen beaufsichtigt werden, geregelt werden soll.
FürHessen wird also amheutigen gesetzlichen Zustande nichts geändert; wohl aber haben die Verhandlungen auch für Hessen den Borthril gebracht, daß der Minister ersucht wurde, noch einmal den Beamten einzuschärfen, sie sollten mehr die Wünsche der Eigenthümer berücksichtigen.
Der Abgeordnete Dasbach hat die ihm übersandten Beschwerden auS den Kreisen Fulda, Hünfeld und GerSfeld dem Herrn Minister überreicht. Daraus wird der Minister ersehen, daß auch in Hessen sehr viele Beschwerden erhoben werden, und er wird wohl endlich besser werden. Besonders machen wir darauf aufmerksam, daß der Regierungs-Kommiffar Oberland- forstmeistrr Bonner im Abgeordnetenhaus am Donnerstag ausdrücklich erklärte, daß die Förster sich mit dem Verkauf der Holze» in den Gesellschafts- Waldungen gar nicht zu befassen haben. Bekanntlich thun die Forstbeamten da» aber doch, und darunter haben die Gemeinden und die Eigenthümer der Gesellschafts-Waldungen stets zu leiden.
Den Eigenthümern der Gefellschast» - Waldungen empfehlen wir jetzt schon, an ihre Oberförster zu schreiben, daß sie auf Grund des Gesetzes vom 29. Juni 1821, § 132, verlangen, daß der Förster über den Betriebsplan Berathungen mit ihnen anstelle. Endlich sollen auf Grund der Gesetze- vom 14. März 1881 über die gemeinsamen Waldungen von den Eigenthümern dieser Waldungen Vorstände gewählt werden, die ein Statut entwerfen.
Bei der außerordentlichen Wichtigkeit dieser Angelegenheit für unsere Gegend halten wir er für an
gemessen, auS dem stenographischen Berichte über jene Sitzung einen längeren Auszug hier folgen za lassen.
Der Abg. DaSbach, welcher zuerst zu dieser Sache daS Wort nahm, wies zunächst darauf hin, daß man in der Kommissions - Berathung betont habe, es seien fast nur aus der Rheinprovinz Klagen über die Ausführung des Gesetzes von 1881 eingelaufen, ff Dem gegenüber erklärte Herr AW» VW
Abg. Dasbach: Ich habe mich nun in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen, wo ich gewählt bin, erkundigt. Ich habe Beschwerden bekommen aus den Gemeinden Wiesenfeld, Setzelbach, Oberufhausen, Soisdorf, Roßbach, Kirchhasel, Mackenzell, Rudolphs- han, Morles und Molzbach. Ich habe auch persönlich mit Ber- tretern dieser Gesellschaftswaldungen verhandelt und sie auf das eingehendste ausgefragt. Ich habe festgestellt, daß die Bestimmungen, welche nach der heutigen Gesetzgebung für die staatliche Beaufsichtigung der gemeinsamen Holzungen maßgebend sein sollen, in einem sehr wesentlichen Punkte nicht ausgeführt worden sind. Es gilt dort nämlich das Gesetz vom 29. Juni 1821, dessen § 132 sagt: Die Forstbehörden sollen in jedem Falle den Betriebsplan mit den Stadt- und Gemeindevorgesetzten oder sonstigen Gemeindevorständen gemeinschaftlich berathen. Was hier von den Gemeindevorständen gilt, gilt in Folge des Gesetzes über die Gesellschaftswaldungen auch von den Vorständen dieser gemeinsamen Waldungen. Alle die Vertreter der gemeinsamen Waldungen — also dieser zehn Waldungen — habe ich gerade über diesen Punkt eingehend ausgefragt, und einstimmig wurde mir versichert, daß nie und nimmer irgend eine gemeinsame Berathung stattgefunden habe, daß die Forstbehörden nichts gethan haben, um eine gemeinsame Berathung herbeizuführen, daß fie sich darauf beschränkt haben, ihnen einfach den Plan mitzutheilen, eine fofortige Ueberschreibung desselben zu verlangen, und daß dann der Plan ausgeführt worden ist. Ich habe den Herrn Minister gebeten, er möge doch bei seinen unteren Beamten diese Thatsache feststellen lassen; wir werden also in der Lage sein, die Antworten der betreffenden Beamten hier zu hören. Für den Fall, daß sie nicht mit den Erfahrungen, die ich gemacht habe, übereinstimmen sollten, müßten weitere Schritte geschehen, um die objettive Wahrheit zu ergründen.
Ich habe hier ein Aktenstück in der Hand, welches folgende Veranlassung hat. Es war einem der Vertreter der gemeinsamen Holzungen der Betriebsplan zur Durchsicht und Unterzeichnung übergeben. Er nahm sich die Freiheit, einige Wünsche auf den Betriebsplan zu schreiben und den Plan mit diesen Wünschen zurückzuschicken. Dieses Verbrechen hat den Oberförster veranlaßt, an den Landrath einen Bericht zu machen und ihn zu bitten, er möge dem betreffenden Manne eine Wiederholung eines solchen Verfahrens verbieten; wenn die Vertreter der gemeinsamen Waldungen Wünsche hätten, sollten sie dieselben bei der Regierung in Kassel vorbringen, diese werde das Nöthige veranlassen.
Ja, wenn doch das Gesetz verlangt, daß die Forst beamten selber eine Berathung über die Wünsche der Vertreter, der Jntereffenten, der Eigenthümer veranstalten sollen, darf man sie doch nicht aus den Weg nach Kassel verweisen. Jeder weiß doch, daß der Weg an eine vorgesetzte Behörde wegen der nöthigen Rückfragen ein sehr langer ist.
Sie sehen, meine Herren, daß bisher die betheiligten Beamten nicht in der gesetzmäßigen Weise vorgegangen sind, und das ist der tiefe« Grund,weshalb ich mir von der Resolution, in Folge deren die Unterbeamten zur Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut aufgeforden werden sollen, nicht viel verspreche.
Ich möchte darum dringend bitten, daß wir in der dritten Lesung uns dahin einigen, das etwas müdere Gesetz, welches jetzt nur in den östlichen Provinzen Geltung hat, auf die ganze Monarchie auszudehnen, damit nach diesem milderen Gesetz, wenn auch nicht die Gemeindewaldungen, dann doch die Gesell- schastswaldungen von den Staatsbehörden beaufsichtigt werden. Für heute möchte ich bitten, einfach den Kommissionsbeschluß anzunehmen.
Minister v. Hammerstein erwiderte u. A.: Die Staatsregierung hat sorgfältige Ermittelungen darüber angestellt, ob die Unzufriedenheit mit dem Gesetze von 1881 und mit dessen Handhabung so berechtigt ist, wie das der He« Abg. Dasbach darlegt. Ich erkläre mit Bestimmtheit, daß nach Ueberzeugung der Staalsregierung die Unzufriedenheit vielleicht aus diesen oder jenen Gründen, die außerhalb der forstlichen Jnteresien liegen, eine mehr oder weniger künstlich erzeugte ist, daß dieselbe in dem geschilderten Umfange überall nicht besteht. Schon bei der Generaldiskussion habe ich hervorgehoben, daß ausdrücklich einzelne Mitglieder der Gesellschastswaldungen erklärt haben, Idaß sie sowohl mit der Aufsichtsführung als auch mit den Wirkungen des Gesetzes von 1881 durchaus einverstanden seien. Ich i bin in der Lage, aus einem amtlichen Berichte dafür den Be- \ weis zu erbringen. Bei weitem der Mehrzahl der Mitglieder $ der fraglichen kommunalen Genossenschaften besteht der Wunsch, i daß der gegenwärtige Zustand intakt erhalten werde.
Abgeordneter Schreiber: Meine Herren, diese gemeinschaft- l lichen Holzungen liegen oft parzellenweise außerordentlich zer- l streut über einen großen Flächenraum, so daß ein mit der Auf- | sicht betrauter Oberförster ost 40, 50 Kilometer zu fahren bat, | um an Ort und Stelle zu gelangen und dort zu revidiren. Ost ? ist er wegen seiner staatlichen Obliegenheiten nicht in der Lage, j diese großen Reisen zu unternehmen; mitunter hält ihn auch ! vielleicht etwas anderes, der Mangel an eigenen Pferden ab, — kurzum, damit die Aufsicht ausgeübt wird, erläßt er dann vielleicht rigiorosere Anweisungen an seine Unterbeamten, und gerade über solche Instruktionen und deren Ausführung wird allgemein V geklagt. Man muß doch immer bedenken: es sind Privatbesitzer, l denen der Wald gehört, seien sie auch zu Genossenschaften ver- ! eint.
Nun hängt ja die Handhabung der Gesetze in hohem Maße 5 von den ausführenden Persönlichkeüen ab. Es kommen wohl auch Herren in solche, mit der Unteraufsicht über Gemeinde- und gemeinschaftliche Holzungen betraute Oberförstereien, die vor kurzem Feldjäger gewesen sind, die mit Land und Leuten nicht Bescheid wissen und die Leute nicht zu behandeln verstehen; es kommen vielleicht auch alte Herren hin, die von anderswoher dorthin versetzt sind, die sich nicht gerne in neue Berhältniffe ! hineingewöhnen können; diese behandeln dann ost die Leute ent- i weder kurz oder nicht mit dem nöthigen Berständniß. Also eS (hängt hauptsächlich mit von den Persönlichkeiten ab, und deswegen, glaube ich, ist es durchaus nothwendig und wird auch i immer nothwendig bleiben, das Forstpersonal anzuweisen, daß s es mit den Privatbesitzern und Gemeinden in einer deren Wünschen ; und Bedürfnissen entgegenkommenden Weise sich benimmt.
Ich bin deswegen der Meinung, daß die Resolution durch- ; aus am Platze ist, und zwar für die ganze Monarchie, — aller- k dings in hervorragendem Maße dort, wo eine Staatsbeförsterung wie in Hessen-Nassau, und eine Kommunalbeförsterung wie im ] Rheinland besteht.
! Abgeordneter v. Pappeuheim-Liebenau: Wenn der Herr f Minister gesagt hat, daß keine Klagen, wenigstens keine be- ? rechtigten Klagen ihm zu Ohren gekommen seien, so mag das : noch seinen Grund haben in der eigcnthümlichen Art, wie diese ’ Klagen weiter befördert werden. Diese Bevormundung, wie sie i das Besetz vom Jahre 1881 dadurch ausspricht, daß sie eine j direkte Beförsterung der Waldungen eintreten läßt, hat besonders ; deshalb zu Klagen geführt, weil naturgemäß ja hier die selbst- ? ständige Verwaltung in subalterne Hände gelegt wird. Die 6 Aussicht wird ja der Königliche Oberförster haben; der wohM ä aber, wie der Herr Vorredner schon sagte, sehr oft weit von 5 dem betreffenden WaldeStheil ab, und es wird deshalb nun den 1 betreffenden Förstern eine Selbstständigkeit eingeräumt, die sie ost $ nicht in der taktvollsten Weise auszunützen sich bestrebt haben, i Nun ist es eine bekannte Thatsache, daß in landwirthschaftlicheu | Nothjahren, wo es an Streu gefehlt hat, aus den Staats- j Waldungen Streu abgegeben wurde, während aus denGemeinde- $ Waldungen die Abgabe von Streu, trotzdem die Gemeinde- j Wälder direkt im Higenthum der Gemeinde lagen, nicht zu er- ! reichen war.
Ich habe aber besonders noch ein wesentliches Bedenken bei den jetzt bestehenden Einrichtungen. Das ist das, daß es sehr
Bit itiftn m ÄmeWilmz.
Erzählung auS dem 10. Jahrhundert von Antonie Haupt 17] ------- (Nachdruck verboten.)
VI.
Die Bräute Christi.
Ich bin eine Dienerin Christi
und zeige mich als eine ihm dienstpflichtige Magd. Antiphon.
„Und so laden wir Such ein, ehrwürdiger und geliebter Amtsbruder, Euch am Feste drS heiligen Evangelisten LakaS im Stifte Gandersheim einzu- fiaden, allwo wir am genannten Tage der gottgeweihten Kaiserstochter Sophia und anderen Mägden der Herrn den Schleier geben werden."
Also lautete der Schluß eines Briefes, den der mächtige Mainzer Erzbischof Willigis an Herrn Osdag, den Bischof von Hildesheim, gesandt hatte.
Herr OSdag hatte dazu verwundert den Kopf geschüttelt, war aber der Einladung nachgekommeu und zwar im Geleite seines Dekan- Thangmar. Er war schon am Tage vor dem Feste nach Gandersheim geritten; nicht weil ihn die Einladung absonderlich freute, sondern er, der Bischof von Hildesheim, gewillt war, sich seine Rechte nicht verkümmern zu lassen, nämlich die im dortigen Kloster der Welt ent
sagenden Jungftauen selber eiuzukleiden, wie da» von allen Z'tten her Brauch war.
Als er vom Saumthier abgestiegen war, wandte der fromme und bedächtige Herr sich der Kirche zu, um daselbst ein Gebet zum Gelingen alle- Guten zu verrichten.
Sein Dekan Thangmar aber schritt inzwischen sporenklirrend dem Gemach der Aebtissin zu.
„Gott zum Gruß, ehrwürdige Frau!" sprach er und neigte sich geziemend. „Was ist das?"
Frau Gerberga reichte ihm verfiändnißooll vom Sessel auS die Rechte und sagt« mild:
„Eine Prüfung, Herr Dekan. Seid willkommen!"
Frau Gerberga hatte nicht mehr die Kraft, so hoheit-voll da zu stehen, wie vor zwölf Jahren. Ein innerer Leiden zehrte an ihrem Lebensmark: eS hatte fie namhaft verändert.
Herr Thangmar gewahrte daS mit Betrübniß. Darum bemeik-e er sanfter, als eS vor dem seine Abficht war:
„Eine Prüfung sagt Ihr, Frau Aebtissin? wir aber sind nicht gewillt, eine Demüthigung über uni ergehen zu lassen. Wisset, den Rechten unseres bischöflichen Herrn soll durch keinerlei Anmaßung irgend welcher Eintrag geschehen!"
„Gewiß nicht, Herr Thangmar," sprach die Aebttsfiu ernst und richtete sich empor.
„Wie aber kommt eS, daß Herr Willigis unfern Herrn al» Zuschauer einlabet zu einer Amtshandlung, die Herrn Osdag selber obzelegen hätte?"
Frau Gerberga zuckte wehmüthig die Achseln.
„Der KaiserStochter Sophia wurde eS eingeredet, daß der mächtige Kirchenfürst Deutschlands, der Erzbischof von Mainz, dazu dkffer geeignet sei, unser Frauenkloster, daS hart an der Mainzer Grenze liegt, zu beschirmen, als ei dem Herrn Bischof von Hildesheim geläna'. Darum wandte sie sich an den Herrn Erzbischof Willigis mit der Bitte, ihr den heiligen Schleier zu geben. Dieser, der Rechte auf das Stift zu haben glaubt, fegte bereitwillig zu, fie, sowie ihre Mitschweftkru zu weihen. ffltnn ich meine gewohnten Geisteskräfte hätte, ober wenn meine vielliebe Fc undin und Stellvertreterin Roswitha mir nicht durch ben Tod entmssen wäre, so hätten wir Frauen ein Wört- lein dreingeredet von der alten Gerechtsamkrit. Eine Kranke aber," sie schaute mmhloS drein, „muß von den hohen Herrschaften gar manche- geschehen lassen, waS nicht nach ihrem Sinne ist."
Da trat der kräftige Herr Thangmar ein klein wenig mit dem Fuße auf und sprach: