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M 104 Mittwoch, den 6. Mai 1896. 23. Jahrstang

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Deutsches Reich.

Berlin, 5. Mai.

* Der Kaiser besichtigte heute auf dem Tempel- bofer Felde das Gardr-Füsilier-Regiment, das Garde- Schützen-Bataillon und dar Garde-Pionier-Bataillon. Rach der Besichtigung nahm der Kaiser auf dem Tempel- Hofer Felde eine Reihe militärischer Meldungen ent­gegen. Dar Frühstück nahm der Kaiser bei dem Offizier- korpS des Garde-Füsilier-RegimentS ein. Nach dem­selben begab sich der Kaiser nach dem Stettiner Bahn- Hofe und fuhr gegen 3 Uhr Nachmittags von dort nach Hohenfirow, um in den dortigen Forsten des Grafen Fink von Finkenstein auf Rehböcke zu pürschen. Der Rückkehr deS Kaisers nach Berlin wird gegen 11 Uhr Abends entgegengefthen; er gedenkt im hiesigen Schlosse zu übernachten, um morgen früh von hier aus sich zur Truppen befichtigung nach Spandau zu begeben. Hier­nach erweist sich die von Kiel aus verbreitete Nachricht, daß der Kaiser morgen in Kiel eintreffen und sich von dort nach Ploen begeben werde, als falsch. — Der Kaiser und die Kaiserin treffen Mittwoch, den 13. ds., Mittags zwischen 1 und 2 Uhr in Prrmkenau ein.

* Vizeadmiral Hollmann, der Staatssekretär der ReichSmarineamtS, ist nach den ,B. N. N.' vom Kaiser zum Admiral ernannt worden. Bisher bekleidete diesen Rang nur der kommandirende Admiral Knorr, sowie als erster, dessen Vorgänger Frhr. v. d. Goltz.

* Die -reutztsche Laudtagssession wird, wie jetzt feftsteht, vor Pfingsten geschlossen werden. Nur noch ein NachtragSetat soll dem Landtage vorgelegt werden; das in Aussicht gestellte Eisenbahngarantiegesetz wird also bis zur nächsten Session zurückgestellt werden.

* Die RetchStagS-Kommisfivn für das Bürger­liche Gesetzbuch setzte heute die Berathung des auf die Ehescheidung bezüglichen 7. Titels deS Familien-- rechtes bei § 1550 fort, wonach ein Ehegatte auf Scheidung klagen kann, wenn der andere Ehegatte ihn böswillig verlassen hat. § 1550 wurde unter Ableh­nung zweier Abänderungs-Anträge v. Buchka (kons ) und Kauffmann (frs. Bp.) unverändert angenommen. § 1550 lautet: „Ein Ehegatte kann auf Scheidung klagen, wenn der andere Ehegatte durch schwere Ver­letzung der durch die Ehe begründeten Pflichten oder durch ehrloses und unsittliches Verhalten eine so tiefe Zerrüttung der ehelichen Verhältnisses verschuldet hat, daß dem Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht zu- gemuthet werden kann. Als schwere Verletzung der Pflichten gilt auch grobe Mißhandlung." Abg. Gröber (Centr.) beantragte folgenden Zusatz: „sowie die Ver­weigerung der Einholung der kirchlichen Trauung, wenn diese Einholung vor der kirchlichen Eheschließung zu­gesagt worden worden war und Hindernisse von kirch­licher Seite der Trauung nicht entgegenstanden. Der Zusage sieht rS gleich, wenn dar kirchliche Aufgebot mit Wissen und ohne Einspruch des andern Ehegatten uachgesucht worden ist" Der Antrag wurde mit der knappen Mehrheit von 10 gegen 9 Stimmen abgelehnt

Hit Gruft« M« Zmattilhmdirg.

Erzählung aus dem 10. Jahrhundert von Antonie Haupt.

13] ------- (Nachdruck verboten.)

Die jüngere Prinzessin, die blonde Adelheid, er­schien ganz als das Ebenbild jener, deren Namen sie trug, als das Ebenbild ihrer Großmutter Adelheid, Ottos des Großen Gemahlin, so Roswitha von Ganders­heim einst besungen hatte als „herrlich im Schmuck dinglicher Gestalt, hervorleuchtend durch Geist und strahlend voll lauterer Güte".

Da» waren zwei verschiedene Rosen auf einem Stengel; die wurden umgeben von wunderlieblichen Tausendschön, von finnigen Vergißmeinnicht, prächtigen Tulpen, graziösen Nelken und zarten Veilchen. Unter diesem lieblichen Blumengefolge waren gar manche kluge und feingebildete Griechenkinder; aber die Sachsen­töchter, so sich darunter mischten, standen den fremden weder an Schönheit noch an Wissen nach. Die Prin­zessinnen hatten beide in Gandersheim ihre gelehrte Bildung erhalten, und Zöglinge aus Gandersheim fanden sie sogleich unter den Hofdamen: Die goldlockige HildeSwitha von OleSburg und deren Freundin, die braunäugige finnig ernste Hedwig von Steterburg.

Dort unten im festlichen Saale reihten sich die i Fürsten um die Tafel Da leisteten in versöhnlicher '

und § 1551 unverändert angenommen. § 1552, wo­nach ein Ehegatte auf Scheidung klagen kann, wenn der andere Ehegatte seit drei Jahren ohne Aussicht auf Wiederherstellung geisteskrank ist, wurde auf An­trag Gröber mit 12 gegen 8 Stimmen gestrichen. § 1553, wonach dar Recht auf Scheidung in den Fällen der §§ 1548 und 1551 durch Verzeihung er­lischt, blieb unverändert. § 1554, welcher die Fristen für die Erhebung der Scheidungsklage bestimmt, wurde mit einer vom Äbg. Dr. Bachem (Centr.) beantragten redaktionellen Aenderung angenommen.

* Er ist ergötzlich anzuseben, wie die beiden Par­teien, welche den Fall der Lehrerbesoldungsgesetzes im Herrenhause verschuldet haben, sich gegenseitig diese Schuld vorzvwerfen bemüht sind. Die liberale Presse thut so, als ob einzig und allein die östlichen Groß­grundbesitzer den Beschluß herbeigeführt hätten, und denunzirt diese laut und feierlich bei den Lehrern. Die konservative Presse wiederum stellt er so dar, als ob allein die 45 liberalen Bürgermeister den Ausschlag gegeben und die konservativen Lehrerfreunde vergewaltigt hätten; da sehe man, heißt eS, wie wenig Herz diese Liberalen und Freisinnigen für die umschmeichelten Lehrer hätten. Wir vermuthen, die Lehrer werden ge- schridt genug sein, um diese plumpen Kunststückchen auf beiden Seiten zu durchschauen. Ueber die Stellung deS CentrumS zu dem gefallenen Gesetzentwurf schreibt die .Germania': Im Interesse der Lehrer hätten wir gewünscht, der HerrenhauSbeschluß wäre anders aus­gefallen, wenngleich in manchen Gegenden der Gewinn für die Lehrer nicht allzu groß gewesen wäre. Rur der Gedanke an die Lehrer hat auch das Cen­trum im Abgeordneten Hause bewogen, für daS Gesetz einzutreten, wiewohl eS ihm vom prinzipiellen Stand­punkte aus nicht ganz genehm war. Dieser prinzipielle Standpunkt ist bei der ersten Lesung scharf hervor­gehoben worden, besonders von dem Abg. Dr. Frhr. v. Heereman. Die Verfassung vtrlangt ein allge­meines BolkSschulgesetz, nicht Stückarbeit; sie will ferner die Gemeinden vor allem zum Herrn der Schule machen; eS muß endlich auch der Kirche ihr Recht auf die Schule gesetzlich gesichert werden. Mit alle dem steht die gegenwärtige Schulpolitik im Wider­spruch, und je mehr Einzelfragen gesetzlich geregelt werden, um so weniger ist auf eine befriedigende Lösung der Schulfrage zu hoffen. Sehen wir also ab von der Schädigung der Lehrer, so kann uns schließlich die Ablehnung der Gesetze- im Herrenhause nicht so ganz unangenehm fein, und wir müssen sagen, daß der Kultur­minister diese Niederlage wohl verdient hat. Seiner Politik des „wohlwollend"-diSkretionären FortwurstelnS ist damit ein dicker Strich durch die Rechnung gemacht worden. Nachdem das LehrerbesoldungSgesetz gefallen ist, müssen die Parteien, die auf christlichem Stand­punkte stehen, verlangen, daß nunmehr keine Flickarbeit wehr gemacht, sondern ein allgemeiner Schul­gesetz vorgelegt wird.

* Wie offiziös versichert wird, liegt e» nicht in der

Eintracht die Großen des Reiche- dem jungen Kaiser Dienste beim Ehrenmahle.

Der ehrgeizige Heinrich von Bayern, der sich ehe­dem allzu gerne die Krone selber aus'- Haupt gesetzt hätte, versah heute demüthig die Stelle de- Mund­schenken. Seinen heranreifenden, hochaufgeschossenen Sohn Heinrich hatte er mitgebracht, auf daß auch der den Vasalleneid leiste. Ihn mahnte er:

„Widersetze Dich nie Deinem Herrn und König; denn ich fühle tiefe Reue, die- jemals gethan zu haben."

Wer den Reuigen getröstet hätte mit der Ver­heißung, daß fein Sohn nach vierzehn Jahren an Stelle Ottos das Deutsche Reich regiere als Kaiser Heinrich II. mit dem Zunamen „der Heilige" l

Reben Heinrich von Bayern versahen den Dienst beim Mahle Heinrich von Kärnten als Truchseß, Konrad von Schwaben als Kämmerer, Bernhard von Sachsen als Marschall. Ein herzerfreulicher Anblick.

Theophana thronte in kaiserlicher Hoheit als ein­zige Frau an der Tafel. Ihr zur Rechten saß Willigis, der Erzbischof und Reichskanzler. Gegenüber auf er­höhtem Sessel saß der junge Kaiser, ein ichlichter, junger Priester ihm zur Seire. Der Ausdruck ernster Festig­keit, die Merkmale großer GeisteSthätigkeit, welche auf deS letzteren adeligen GefichtSzügen hervortraten, kurz da- hehre Wesen dieser Mannes kennzeichnete ihn als

Absicht, das SchuldentUguugsgesetz noch im Lauf dieser Session an den Landtag zu bringen. E» würde auch keine Aussicht haben, durchberathen zu werden, wenn der Landtag, war so ziemlich als feststehend be­trachtet werden könne, vor Pfingsten geschloffen werden soll. Er werde geplant, den genannten Gesetzentwurf gleich mit einem oder mehreren, die Finanzlage be­treffenden Gesetzentwürfen, wie z. B. dem Entwurf über die Aufbesserung der Beamtenbesoldungen, zu­sammen vorzulegen.

* Für die zweite Berathung des Margariuegesetzes liegt vom CentrumS-Abg. Fusangel ein Abänderungs­antrag der Strafbestimmungen im § 12 vor, welcher die Herstellung der in § 2 verbotenen Mischungen der Butter und Magarine unv den Verkauf solcher mindestens mit einer Woche Gesängniß oder 150 Mark bestraft wissen will und im Wiederholungsfall die Strafsätze verdoppelt. Diese Berurtheilung soll am Wohnort de» Berurtheilten in „einigen" dort erscheinenden Zeitungen auf dessen Kosten veröffentlicht werden. Ein Antrag der Antisemiten Bindewald u. Gen. ver- langt dar Verbot der Herstellung und der Vertriebes von Margarinekäse.

* Der Besuch der deutsche» Universitäten hat sich in den letzten Jahren im Ganzen nicht erheblich gesteigert. Im Durchschnitte des Studienjahres von Michaelis 1886 bis dahin 1887 befanden sich auf den 20 Universitäten im Deutschen Reiche und auf der Akademie zu Münster sowie auf dem Lyceum zu Braunrberg 28,044 immatrikalirte Studirende, im Studienjahre 1894/95 dagegen 28,165; die Zunahme von Hundert mit 0,43 bleibt sonach ziemlich weit hinter der BevölkerungSzunahme zurück. Nichts desto weniger ist da» Anwachsen der Studentenschaft in einzelnen Fakultäten überaus stark. Die juristische Fakultät nimmt hierbei die erste Stelle ein. Bei ihr fanden sich im Studienjahre 1886/87 5328 Studenten, im Studienjahre 1894/95 aber 7483, was eine Steige­rung um 40,45 vom Hundert bedeutet.

* München, 5. Mai. Mit einer Vorlage über da» Hofbräuhaus wird sich der bayerische Landtag demnächst zu beschäftigen haben. Er besteht die Ab­sicht, die Schanklokalitäten deS HofbräuhaufeS, nachdem der Brauereibetrirb in das seiner Vollendung ent­gegengehende Anwesen in der Wiener Straße verlegt sein wird, neu herzustellen und zwar in der Weise, daß die Haupträume für den Verkehr der großen Publikums in dem bisherigen Sudhause, dar in eine hohe und lustige Halle umgewandelt wird, unter­gebracht werden. Zugleich ist die Schaffung einer fiir den Aufenthalt im Freien geeigneten HofeS ge­plant, der, umrahmt von Arkaden, ungefähr dreimal so groß ist als der bisherige Hof. Die Fa;ade des neuen, in Folge einer Erweiterung der Zufahrtstraße von der Max-milianftraße auS sichtbaren Hofbräu­haus s wird ein gefälliges, der Zweckbestimmung der Gebäude- entsprechendes Gepräge erhalten und hoffent­lich der Stadt 'München, besonders aber dem alten

eine außergewöhnliche Erscheinung, die wohl der Geiste»- Vorzüge halber den ersten Platz beanspruchen durste. Dar war Graf Bernward von Sommerschenburg, der Kaisers vielgelehrter Erzieher.

Prinzessin Sophia aber schüttelte mißbilligend dar schöne Köpfchen und flüsterte ihrer Schwester zu:

„Der junge Kaplan Bernward, so die Fülle aller Wissenschaft in sich zu vereinen scheint, ist dem Hoch­muth und der Anmaßung unterthan worden, seit er am Hofe weilt. Wie kann er sich herausnehmen, au einem Platze sich zu spreizen, der von Rechtswegen dem Ersten der Reiche» zugestanden hätte!"

Adelheid zog in unverhohlenem Erstaunen die Brauen hoch.

„Du redest just, al» ob eS Dir unbekannt sei, daß die Kaiserin selber jedwedem die gebührende Stelle an* weisen läßt."

Sophia seufzte.

„Da» ist'S ja eben, daß der Uebermüthige in kurzer Zeit solchermaßen die Gunst und daS Ver­trauen unserer kaiserlichen Mutter, sowie die Gewogen­heit sämmtlicher Großen gewonnen hat, daß mau ihm die erste Stelle einräumt! Der junge Priester hätte sie in Bescheidenheit und richtiger Erkenntniß seine» Minderwerth?s zurückweisen müssen."

Adelheid lächelte.