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Montag, den 27. April 1896.

23. Jahrgang

FuldaerWZeitiilig

mit Nuterchaitungs-Krilagr »Ltrrue und Klnmen".

tlMtul ttglich, See*= itab gttertape cnrtgenomniee. — Pierteijührlicher AboaaemrnKprris ochue Stiagede^n und BesteSgüd in tVuftti und auAefaM 1 Mark 50 Psemng. Inicratc kosten 0,c craspaingc Sar»»ndz«!e oder deren Raum 15 Pf., Reklamen die Petitzeile 25 Pf., bei MedrrhollMgen cntfprecheuder Rabatt.

X Nochmals das Duell.

Der Bnnde-rath hat bereit- in sein-r letzten Sitzung, am Donnerstag, den Reichstagsbeschlu^ gegen das Duellunwesen dem Reichskanzler überwiesen. Sollte daraus folgern, daß auch der BundeSrath der Meinung sei, es müsse bald etwas geschehen, so würden wir unS freuen, aber — vorläufig verwögen wir daran nicht zu glauben angesichi s der Begriffsverwirrung, die in den gesellschaftlichen Kreisen, zu denen auch die Herren vom BundeSrathe gehören, noch immer dem Duell gegenüber sich geltend wacht. Ein schlagendes Beispiel dieser Begriffsverwirrung ist eine Erklärung, die der konservative Reichsiaqsabgeordnete Graf Roon, der den Duelldebatten im Reichstage nickt beigewohnt hat, nachträglich in der ,Kreuzztg/ veröffestlichi, um darzulegen, daß er, obwohl er in der Sitzung vom 15. Februar daS Duell für ein „nothw endig es Uebel" erklärt hatte, doch „gern und von ganzem Herzen" auch für den Antrag zur Bekämpfung des Duellwesens gestimmt haben würde. Wie bringt der Graf es fertig, um fernen Ausspruch vom Februar hiermit zu vereinigen? Zunächst betont er, daß er damals daS Duell ausdrücklich als ein Uebel bezeichnet habe, das leider jetzt noch nothwendig sei, das aber sofort aufhöre, nothwendig zu sein, wenn wirklich wirk­same Maßregeln ergriffen würden, um die verletzte Ehre mit gesetzmäßigen Mitteln genügend zu sühnen.

Und inwiefern soll nach dem Grafen Roon das Duell jetzt noch nothwendig sein? Weil nach seiner Meinung die gerichtliche Sühne von Beleidigungen durch kleine Geld- oder Haststrafen nicht genügt. Diese Auffassung ist auch bei den ReichStagSverhandlungen laut geworden; da sie, wir es scheint, daS Leitmotiv aöer Beschönigungen des Duellunfugs werden soll, wollen wir doch einmal zusehen, ob diese Behauptung richtig ist. Und da müffen wir ganz entschieden ihre Richtigkeit bestreiten. Wo so schwere Beleidigungen vorliegen, wie in den Fällen, wo nach Ansicht der dem Grafen Roon nahestehenden Kreise ein Duell unter den schärfsten Bedingungen nothwendi i wäre, da wird auch die gerichtliche Strafe schwer genug ausfallen. Aber selbst wenn eS richtig wäre, daß Beleidigungen zu gering bestraft werden (und in einzelnen Fällen mag das ja zuweilen Vorkommen, aber keineswegs der Regel nach), selbst dann wäre es thöricht, zu behaupten, die Ehre der Beleidigten wäre nicht „wiederhergestkltt". Nicht die Strafe, sondern daS Licht, daS die Bei Hand­lung auf die Unwahrheit der beleidigenden und ver­leumderischen Behauptungen wirft, rettet oder bestätigt die Ehre des Beleidigten und raubt unter Umständen die Ehre dem Beleidiger. Auf die Strafe kommt e» absolut nicht an. Wie ost kommt eS z. B. vor, daß ein Beleidiger straflos auSgehen muß aus irgend einem formalen Grunde, oder weil er in Wahrung berechtigter Jntereffen gehandelt hat oder dergleichen, aber die 23er- dandluna hat ergeben, daß der beleidigenden Behauptung jede thatsächliche Unterlage fehlte und daß also die

Die Krasm »m SM»ersche»b»lg.

Erzählung aus dem 10. Jahrhundert von Antonie Haupt. 6] ------- (Nachdruck verboten.)

„Ganz gewiß, mein Kind; der Name dieser OrteS stammt sogar von derselben Säule,- erwiderte der Jüngling freundlich. „Hör zu. AlS unser großer Kaiser Karl vor zweihundert Jahren das Sachsenland eroberte und die göttliche Christuslehre dort einführte, zerstörte er bei der Brste Cresburg einen alten Götzen­tempel und stürzte daselbst die dem CheruSkerfürsten Herman» in abgöttischer Verehrung geweihte Hermanns­oder Jrmensäule. Aus den Augen des Volkes ließ er sie wegbringen und heimlich an der Weser vergraben. Als aber etliche fünfzig bis fechszig Jahre später weise Benrdrktinermönche ihr Kloster Corvey bauten, stießen sie unversehens mit dem Spaten auf das Heidenwerk. Solcher ist sodann emsprechend d;S frommen Ludwigs Befehl unter den großen Schwierigkeiten nach dem Hildesheimer Dom gebracht und daselbst aufgerichtet worden. Die Mannen aber, so die Säule nach dm Hildesheimer Stiftslanden führten, wurden unterwegs von heidnischen Sachsen überfallen und zum Theil niedergeschlagen. Zum Andenken an deren tapfere Gegenwehr wurde der an dieser Stelle später angebaute Ort mit dem Namen Irmenseul bezeichnet."

Ehre de- Beleidigten rein und makellos dasteht; ist sie nun trotzdem — wegen der Straflosigkeit des Beleidiger- — „nicht wiederhergestellt?" Umgekehrt kommt e- auch sehr ost vor, daß z. B. ein Redakteur nur wegen der beleidigenden Form, oder weil irgend ein Neben­umstand von ihm nicht bewiesm werden konnte, bestraft wird, trotzdem die Verhandlung ergeben hat, daß der Artikel, der al- beleidigend angesehm wird, im Wesent­lichen die Wahrheit sagte; wa- nützt in diesem Falle die Bestrafung de- Verklagten dem „Beleidigten" ? Gar nichts, mit seiner Ehre steht e- wirklich schlimm, weil eben die Verhandlung dem Beleidiger im Wesent­lichen Recht gegeben hat. Au- alledem ergibt sich, daß nicht die Strafe das ist, wa- die Ehre „wiederherftellt", und daß sie das auch nicht sein kann. Es ist eine Begriffsverwirrung, da- Gegentheil zu behaupten.

Es liegt darin aber auch eine sittliche Begriffs­verwirrung. Wer die Bestrafung de- Gegners als eine Genugthuung für sich erstrebt, handelt unchristlich, unsittlich, denn sein Streben ist dann weiter nichts als Rachgier. Die Strafe soll keine Rache für den Beleidigten sein — dieser muß seine Genugthuung in der gerichtlichen Anerkennung seiner Ehrenhaftigkeit, seiner Unschuld finden —, son­dern eine wirkliche Strafe, Strafe für die Stö­rung der Staatsordnung, die in dem Vergehen liegt. Nur von diesem Standpunkte aus kann der moderne Staat da- Strafrecht ausüben. Wer einen anderen deshalb wegen Beleidigung verklagt, um dessen Bestrafung herbeizuführen, die ihn — eben weil nur Rachsucht ihn leitet — um so mehr befriedigt, je härter sie ist, der handelt freilich nicht sittlicher, als der Herausforderer zum Duell, denn der Beweggrund ist für beide — die Rache. Und die Rache wider­spricht dem christlichen Sittengesetze.

Graf Roon hebt selbst in seiner Erklärung hervor, daß dar Duell dem göttlichen wie dem mensch­lichen Gesetze widerstreitet, und dennoch hält er es für möglich, daß sich auch ein gläubiger Christ „gezwungen" sicht, im Duell Sühnung seiner Ehre zu suchen, um zu zeigen, daß ihm die Ehre höher steht al- das eigene Leben. Warum soll man das einem sonst ehrenhaften Manne nicht ohnehin glauben? Und wenn nicht, nun so muß er das ertragen können. Jeden­falls darf er doch diese rein äußerlich-mensch­liche Ehre nicht höher stellen als da- ewige Leben, daS er verscherzt, wenn er im Duell fällt, und nicht höher als das göttliche Gebot. Wer davon inner­lich überzeugt ist — und daS muß jeder wirklich gläubige Christ doch sein — und dennoch sich unter den gesellschaftlichen Zwang beugt, der handelt nicht nur verrätherisch gegen seinen Glauben, sondern auch feige, weil gegen seine besiere Ueberzeugung, au- Schwäche gegen da» Vorurtheil der Menschen. Und wer so verrätherisch und feige handelt, der rettet nicht seine Ehre, sondern er raubt sie sich in den Augen aller christlich und zugleich muthig ge­sinnten Männer. DaS gilt für Jeden, auch für den

„Führwahr, da- ist' schon Irmenseul," sagte auch der Bischof, welcher, von den Herren OSdag und Volkmar begleitet, in der Mitte des ZugeS ritt. Ec wandte sich rückwärts zu einem von der Gefolgschaft: ""Thlrtmar, mein getreuer knecht. Du hast da- flinkeste Rößlein. Auf, gib ihm die Sporen und eile unS als Herold voran-, den Klosterfrauen anzusagen, daß wir nun kommen. Wir wollen drrweil bei dem Propste de- Kloster- zu Lammspringen eine kurze Rast hatten."

Thietmar, der Mühe hatte, sein junge- Roß in gleichem gemächlichem Trabe mit den Andern zu halten, war de- Auftrages gar wohl zufrieden und sprengte windschnell davon. Nicht selten machte er Botenritte für den Bischof. Daß er auch diesmal seinen Auftrag zeitig bestellt, das bewies der Empfang, so dem Bischöfe im Stifte Gandersheim zu Theil wurde.

Sobald die Vordersten des Zuges den Wald ver­ließen und den Thurm und die Mauern des Klosters, von Wiesen, Wäldern und Bergen rings umschlossen, in der Gande spiegeln sahen, da gewahrten sie auch do- bethürmte Thor weit geöffnet und davor in präch­tiger, malerischer Gruppirung den ganzen Konvent, sammt den jungen Zöglingen und dem Ingesinde ent­faltet.

Offizier, weil eben das göttliche Gebot für Jeden gilt. Damit widerlegt sich auch ein Aufsatz im Militär- wochenblatt, der mit den besonderen Berufs­pflichten de- Offiziers für das Duell einzutreten suchte UebrigenS ein Skandal, daß dergleichen in einem Blatte geschieht, in welchem die Militärver- waltung ihre amtlichenPersonalnachrichte» veröffentlicht!

Deutsches Reich.

Berlin, 25. April.

* Es ist vielfach und mit Recht ausgefallen, daß der Kriegs Minister bei der Duell - Interpellation im Reichstage fehlte, obschon die Armee von der­selben sehr nahe berührt wurde. Wenn in der.Kreuz­zeitung' das Fehlen des Kriegsministers damit zu rechtfertigen versucht wurde, daß die Interpellation nicht an ihn gerichtet gewesen sei und daß der Kriegs­minister keine Zeit habe, „akademischen Erörterungen" über das Duell beizuwohnen, so wird man über In­halt und Form einer solchen Entschuldigung vielfach seine eigenen Gedanken sich machen. Noch auffallender rst es aber, daß nun im Gegensätze zu dem ein- müthigen Votum des Reichstags, welches die Regie­rung, also auch die Militärverwaltung, auffordert, mit allen Mitteln dem Duellunwesen entgegenzutreteu, im halbamtlichen Militär-Wochenblatt' ein Artikel erscheint, der energisch für daS Duell eintritt und dasselbe als „Erziehungsmittel für das deutsche Offizierkorps" vertheidigt, dazu noch unter Anführung von den Worten der hl. Schrift, womit der Duellant auf den Kampfplatz gehen foll: „Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir dem Herrn!" Mit Recht bemerkt dazu die .Germania': Für ein wahrhaft christliches Gemüth ist daS geradezu em­pörend. und für den Reichstag enthält dieser Arttkel des .Militär-WochenblatteS' einen so ftarfen Faustschlag ins Gesicht, eine solche Beleidigung, daß der Herr Kriegsminister Bronsart von Schellendorff spätesten» bei der Verhandlung über die neue Militär­vorlage im Reichstage nicht umhin können wird, Rede und Antwort darauf zu stehen.

* Als zutreffend wird der ,Nordd Allg. Ztg.' die Nachricht der ,KSln. Zig.' bezeichnet, nach welcher die Vorarbeiten wegen Vervollständigung der vierte« Bataillone im Krieg-Ministerium so weit gediehen find, daß der betreffende Gesetzentwurf voraus- sichtlich noch vor Pfingsten dem Reichstage zugehen dürfte. Die Mehrkosten werden, wie schon früher der Kriegsminister im Reichstage angekündigt hat, „keinen nennenSwerthen" Umfang annchme». Do- wollen wir abwarten. Im übrigen scheint diese Mel­dung zu ergeben, daß die Regierung damit rechnet, daß der Reichstag auch noch nach Pfingsten versammelt sein werde. Auf ein beschlußfähiges Hau» darf sie allerdings nach Pfingsten nicht rechnen. Es ist auch nicht recht ersichtlich, toa: um sie den Gesetzentwurf nicht schon früher eingebracht hat; die GeschäftÄage

AnS der Mitte weißverschleierter Frauen hob sich der golden» und farbenftrahlende Thronhimmel empor, welcher die Aebtisfin schirmte. Bier flachshaarige Mägd­lein in weißen Linnenkleidrrn trugen ihn. Selbigen umstanden auch in lieblichem Halbkreise die Jungftän- lein alle, so den gelehrten Klosterfrauen zur Obsorge anverttaut waren. Sie trugen gleiche weiße Gewänder, von silbernen Gürteln zusammengehalten und geschmückt mit blauen Säumen. In den Händen hielten sie grüne Zweige. Die lang herabwallenden Locken der Mägd­lein zierten grüne Buchsbaumkränzlein. Grsnndhett, Unschuld und Freude leuchteten von den rosigen Wangen, glänzten au» den fröhlichen Augen der Kinder. Schier mnthete e» den Beschauer an, als ob die lieben Englern selber vom Himmel gekommen seien, um der hohe« Frau Aebtissin mit Lust zu dienen.

Die ehremeiche Herrin, Fran Gerberga, aber war eine königliche Gestalt, lieber dem schlicht klösterlichen Gewände hing ihr in schwerem Faltenwurf der kost­bare Hermelinmantel, besten Schleppe zwei junge Edel­fräulein trugen. Auf ihrer Brust funkelte da- juwelen­blitzende Kreuz, das Abzeichen ihrer hohen Würde. Den Krummstab trug sie in der Linken. Unter dem Stirn­schleier sahen ein paar große kastanienbraune Augen klug und freundlich aus dunkelfarbigem Antlitz hervor. Weisheit und warme HerzenSgüte sprach aus den in