91 Dienstag, dm 21. April 1896. 23. Jahrgang
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mit Unterhaltungs-Keilas- »Sterne und Klumen".
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Erlaß unseres Hochw. Herrn Bischofs über die Ehe.
^Fortsetzung.)
II.
Wegen der Größe der Pflichten deS Ehestandes und der hehren Würde d's Sakramente- hat nun auch die hl. Kirche besondere Anodnungen und Gesetze Lei Eingehung der Ehe gegeben, wovon einige der wichtigsten den Gläubigen andurch ans Herz gelegt werden sollen.
1. Bor Allem müssen diejenigen, welche in den Ehestand treten wollen, sich prüfen, ob sie zu diesem berufen sind; daher sollen sie Gott um Erleuchtung bitten, Eltern und erfahrene zuverlässige Personen um Rath fragen und p.Üfen, ob sie die erforderlichen Eigenschaften besitzen, d. i. vor Allem, ob sie gesund sind, um gesunde Geschlechter zu erzeugen, ob sir die Mittel zur Erhaltung einer Familie besitzen oder erwerben können. Wohl dürfen bei der Wahl deS Gatten auch zeitliche Rücksichten: standesgemäße Verfolgung, Zuneigung u. s. w. mitiprechen, doch dürfen sie allein nicht maßgebend sein, weil die irdischen Güter allein nimmermehr daS Glück der Ehe begründen können. Darum muß man vor Allem fragen, ob die zu ehelichende Person gläubig und religiös, sittlich unbescholten, ob sie mäßig und arbeitSsam ist.
2. Wie Bekanntschaften ohne feste Aursicht auf Verehelichung überhaupt verwerflich sind, so sollen auch die Bekanntschaften mit der festen Absicht der Eheschließung nicht zu lange dauern; und weil sie nur zu sehr zu Gelegenheiten der Sünde werden, soll stets Zurückhaltung und Vorsicht im Umgänge obwalte» und ungeziemende Vertraulichkeit vermieden werden. Darum ist es gut und heilsam, im Brautstand oft die hl. Sakramente zu empfangen, um sich in jungfräulicher Reinheit zu bewahren. Bei wie vielen Ehen rühren Kummer und Zwistigkeiten daher, daß die Eheleute die Sünden des Brautstandes büßen müssen!
3. AuS den weisesten Absichten hat die hl. Kirche sogenannte trennende und aufschiebende Ehehindernisse bestimmt. Die ersteren machen eine Ehe ungiltig, wenn nicht durch Dispensation der kirchlichen Oberen dar Hinderniß aufgehoben ist; die letzteren machen die Ehr unerlaubt und sündhaft.
Unter den trennenden Ehehindernissen seien hier nur genannt: die Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft bis zum vierten Grade einschließlich. Es ist bekannt und durch lange Forschungen der Wissenschaft festge stellt, daß gerade manche sich forterbende körperliche Gebrechen und Krankheiten, sowie Geistesstörungen in den Verwandtschafts-Ehen, wenigstens der nächsten Grade, ihren Grund und Ursprung haben- — Auch die geistliche Berwardtschast bildet ein trennendes Ehehinderniß, d. h. die Ehe ist ungiltig ohne DiSpenS zwischen Täufling, Firmling und deren Eltern euerseits und dm Pathen andererseits.
sie Krisen turn iommschcibn-.
Erzählung aus dem 10. Jahrhundert von Antonie Haupt-
1] ------- (Nachdruck verboten.)
Ertön' in schlichten Weisen, Du, mein BernwarduSlicd, Das in des Herzens Tiefen mir lange schon geglüht. In ernsten Pfeilerhallen ertöne, wo das Licht Durch buntgemalte Fenster in sanften Scheinen bricht; Wo zwischen Traum und Wahrheit die Seele staunend schwebt, Und ein geahntes Leben in süßen Schauern lebt. — Dort auf der letzten Stufe des Altars setze Dich, Du Schwester der Geschichte, Legende, neben mich, Und öffne mir die Bücher, drin Gold, Ultramarin, Und alle Farben schmalzend das Pergament durchzieh'», Drin ewig grüne Wälder in blauen Lüften weh'», Und Burg und fromme Klöster aus heitern Bergen steh'n. Dann, — wie mit Blumenranken von seltsam fremder Art Der Anfangsbuchstab' Menschen und Helle Engel paart, — So führe diese Zeilen auf unversuchter Bahn, Daß Erde sie und Himmel in reiner Luft umsah'n. Eröffne dann vertraulich Du selber Deinen Mund, Und thu' die frommen Sagen von Sankt Bernwardus kund.
G.
I.
Auf der Domschule.
Auf den braunen Eichenbänken. Saß die Brut der Sachsenrecken.
Weber.
„Nimmt der wilde Wald fein Silbe» Vorwärts, Fuchs! Wünschte freilich, mein Thier, daß ich Deine«
Desgleichen können Personen, welche sich mit einander sündhaft vergangen haben, keine Ehe mit den Blutsverwandten des mitschuldigen TheileS bis zum zweiten Grade einschließlich eingehen. — Auch kann ein Verlobter mit einer Person, welche mit dem andern Verlobten im ersten Grade blutsverwandt ist, eine gütige Ehe nicht eingehen.
Unter den aufschiebende» Ehehindernissen, welche die Eheschließung nicht ungiltig, aber unerlaubt und schwer sündhaft machen, seien genannt: DaS Gelübde der Jungfräulichkeit, dar Gelübde, nicht zu heirathen, das Gelübde, in den Ordensstand einzutreten. Personen, welche solche Gelübde abgelegt haben, würden schwer sündigen, wenn sie ohne vorher erfolgte Dispensation eine Ehe eingehen; desgleichen auch die Personen, welche ein giftiges Eheverlöbniß eingegangen haben, ks aber einseitig und eigenmächtig auflösen und eine andere Person heirathen. — Auch sei genannt dar Verbot der geschlossenen Zeit, so daß vom ersten Advents-Sonntag bis zum Feste der Erscheinung deS Herrn und vom Aschermittwoch bis zum Weißen Sonntag eine feierliche Eheschließung nicht stattfinden soll ohne Dispensation; niemals kann in dieser Zeit die sogen. Brautmesse mit dem feierlichen Brautsegen gefeiert werden. (Schluß folgt.)
Die Bewegung gegen das Dneü zieht immer weitere Kreise. AuS allen Parteien mehren sich die Stimmen, welche diese barbarische, der Sittlichkeit wie der Vernunft, den göttlichen und menschlichen Gesetzen hohnsprechende Unsitte aufs Schärfste verur- theilen und immer dringender ihre Ausrottung verlangen. Der Kotze-Skandal mit dem Duell Schrader- Kotze hat selbst dort, wo man seither dar Duell als „nothwmdigeS Uebel" rechtfertigen zu müssen glaubte, Aeußerungm lebhaften Unwillens und den dringenden Wunsch wachgerufen, daß endlich einmal mit dem Duellblödsinn energisch aufgeräumt werde.
Uebereivstimmung besteht auch allerorts darüber, daß mit der Beseitigung dieser Tollheit in der Armee der Anfang gemacht werden muß. Denn gerade in ihr findet der falsche Ehrbegriff seine hauptsächlichste Stütze, der dem Duellunfug zu Grunde liegt. Die Theorie von der besonderen Feinheit und Empfindlichkeit der OffizierSehre trifft hier mit dem in Friedenszeiten sonst ungestillten Drange nach dem Gebrauche der Waffen vnhängnißvoll zusammen. ES wird ganz verkannt, daß der Offizier nicht deshalb seine Waffe empfangen hat, um seine persönlichen Händel au<- zufechten, sondern um fie, wenn es noth thut, zum Schutze deS Vaterlandes zu ziehen. DaS Leben deS Offiziers gehört nächst Gott dem Baterlande, darin liegt seine Standerpflicht und auch seine be- sondere StandeSehre; es steht also im Widerspruch zu der letzteren, wenn er Leben und Gesm dheit, die dem Baterlande gehören, leichtfertig einer falschen Ehrliebe im mißverstandenen eigenen Interesse Preis-
Eigenwillen nachgegeben hätte. Mit weisem Bedacht wolltest Du bim holperigen Heerw ge folgen, statt auf dem weichen Moose zu traben. So stecken wir nun durch Deines Herrn Schuld mitten im Urwald, und Dein Spürsinn muß un» wieder hinausbringen."
Fast schien er, als ob der also angeredete prächtige Goldfuchs verstarden habe, was fein Herr redete. Er neigte wie zür Bestätigung den feinen Kopf, spitzte dann die Ohren, schnupperte in die Lust, wieherte laut und setzte sich plötzlich in so entschiedenen Trab, als das verschlungene Geäst des wilden Forstes, als Brombeer- und Epheuranken eS nur gestatteten. Der Reiter lachte.
„Du witterst Kultur in dieser Wildniß. Nur zu, mein Fuchs! Trag mich, wohin eS Dir gut dünkt."
Die Sonne, welche zuweilen heimlich auf Umwegen durch Lücke» des bewegten Laubdaches sich hinabstahl in die unentweihte WaldrSeinsamkeit, um die blaßrorhen Erikaglöckchen zu grüßen und den freigebig gespendeten Thau auS den zierlichen Moosblüchen zu saugen, warf freundlich zuckende Lichtblicke auf Roß und Reiter. Wie aus einem Gusse geformt und wie von einem Willen bewegt drangen die durch das Dickicht. Ein herzerfteulicher Anblick war's.
Der blonde, hochragende Jüngling mit dem kühn- fröhlichen Blauauge und dem röthlich sprossenden
gibt. Das war auch die Auffassung deS Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der aufs Schärfste gegen die Offiziers duelle vorging; in den Verdacht der Feigheit ist er dadurch nirgendwo gerathrn, und fein Vorgehen hat feinen Nachruhm ganz gewiß auch nicht in den Kreisen verdunkelt, die heute da» Duell zu halten suchen — sonst würde er nicht „der große Kurfürst" genannt werden. Leider haben seine nächste» Nachfolger eS nicht verstanden, dar Wiedereinreißen der Unsitte zu verhüten. Es wäre eine schöne und und ehrenvolle Aufgabe für Kaiser Wilhelm II, da» unterbrochene Werk seines Ahnen, deS von ihm so hochverehrten Kurfürst Friedrich Wilhelm wieder auf- nehmen.
Heute würde ein solches Vorgehen gegen daS Offiziersduell sicherlich noch wirksamer und verdienstlicher sein als vor 250 Jahren. Denn heute ist vermöge der breiteren Grundlage der Rekrutirung des Offizierskorps und vermöge des durch fast alle bürgerlichen Berufe so weit verzweigten ReserveosfizierS- WesenS der im OsfizierkorpS herrschende Geist weithin auch für die bürgerliche Gesellschaft maßgebend. Würde dem OsfizierSduell ein Ende gemacht, so wäre es in weniger als 10 Jahren m't dem Duellunfug überhaupt zu Ende. Die „schlagenden" Verbindungen auf den Hochschulen können sich dann ja dem Tinfluffe der OsfizierSsittm ebenso wenig entziehen, wie sie er jetzt int schlimmen Sinne vermögen- Auch in England hat der Duellblödstnn bald aufgehört, nachdem ihm in der Armee ein Ende gemacht worden war.
Auf den Kaiser als den oberste» Kriegsherr» richten sich deshalb die Blicke der ganz überwiegenden Mehrheit deS deutsche» Volker, zumal ihm auch da» Gnadenrecht der Krone zusteht, besten vielfache mübe Ausübung zu Gunsten ber Deullverbrechen im Volke kein Berständniß gefunden hat. AIS Vertretung deS ganzen deutschen Volkes wird der Reichstag die erste Pfl'cht haben, bei dem Kaiser in diesem Sinne vorstellig zu werde», daß er dar volle Gewicht seiner Macht für die Beseitigung deS Duells in die Wagschale werfe. Die CentrumSpartei hat daher eine Interpellation an den Reichskanzler im Reichstage eingebracht, deren Belprechung gestern im Reichstage begonnen hat. (Bergl. Parlamentsbericht. D. Red.) Der Worte sind genug gewechselt, dar Volk will endlich Thaten sehen!
Deutsches Reich.
Berlin, 20. April.
* Der Kaiser ist gestern Abend 7 Uhr in Ko bürg zur Theilnahme an der Hochzeit de» Erbprinzen von Hohenlohe mit der Prinzessin Alexandra eingetrosten, woselbst auch die Kaiserin bald nachher rintras. Die ganze herzogliche Familie war zum Empfang am Bahnhofe anwesend. Bei der Einfahrt in die Stadt ertönte von der Beste her Kanonendonner, von allen Thürmen erschallte Slockengeläute. Bor dem Bahnhofe hatten
Lippenbärtchen unter steiler Rase gehörte unverkennbar dem stolzen Stamme der Sachsen an. Unter dem Stahlhelm hervor quollen blonde Locken ihm um Stirne und Racken- Ein kurzes Eisenkleid, hohe Leberstrümpfe, Schilb, Speer und Wurfspieß sollte» die markigen Glieder vor den Gefahren der Reise beschirmen.
Dazumal, man schrieb Anno 977, begab sich so leicht kein Edler auf Reisen, ohne sein KriegSkleid anzulegen.
Hell schillerte plötzlich im Sonnenschein das glänzende Panzerhemd des Reiters, denn das zusammenhängende Laub vielhundertjähriger Eichen thettte sich, um eine Lichtung frei zu lassen. In deren Mitte erhob sich unter einzeln stehender Rieseneiche ein roh zusammm- gesügtes Granitgestein, welcher wohl heidnischen Opfern gedient hatte.
Wiederum wieherte der Goldfuchs.
„Was witterst Du?"
Der Gewappnete hielt da» Roß an. Die Beiden sahen auS, als warm sie ein fürstliches Standbild. Der Jüngling hob dm Kopf und lauschte zur hohen majestätischen Eiche empor. Feierliches Rauschen zog durch deren Krone; es stimmte recht wohl zu der tiefen Ruhe ring »umher.
Da störte plötzlich der fröhliche Ton eines Jagd-