M 90 Montag, den 20. April 1896. 23. Jahrgang
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Erlaß unseres Hochw. Herrn Bischofs über die Ehe.
Bereits unter dem 15. Juli 1779 war den Seelsorgern durch Fürstbischof Heinrich von Bibra die Verpflichtung auferlegt, alljährlich wenigsten- zweimal dem Volke die Ehehindernisse sorgfältig zu erklären, damit ungiltige Ehen verhütet und die Gläubigen aufmerksam gemacht würden, etwaige Ehehindernisse zur Anzeige zu bringen, zu welchem Zwecke ja die Ehe- Proklamationen vorgeschrieben sind. (
Da diese Fürstbischöfliche Verordnung nicht immer besonder- eingeschärft worden ist, haben ©?. Gnaden der Hochw. Herr Bischof nach dem Vorgänge anderer Ober Wirten, zumal die Verhältnisse der Gegenwart in besonderer Weise dazu drängen, eine Unterweisung über die hauptsächlichsten kirchlichen Vorschriften in Bezug auf den hl. Ehestand gegeben und den Herren Pfarrern der Diözese die Verpflichtung auferlegt, dieselbe alljährlich am Feste der hl. Familie in allen Pfarr- und Filialkirchen mit eigenem Gottesdienst statt der Predigt klar und verständlich vorzulesen. Für dieses Jahr ist die Verlesung nachträglich am gestrigen Sonntage in allen Kirchen erfolgt. Wegen der Wichtigkeit der Sache glauben wir für diesmal den Bischöfl. Erlaß auch hier in unserem Blatte gern zum Abdruck bringen zu sollen. Derselbe lautet:
I.
Die unmittelbare Einsetzung der Ehe durch Gott wird, wie Euch bekannt, von der göttlichen Offenbarung verbürgt. „Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei, lass-t uns ihm eine Gehilfin machen," erklärt der Schöpfer der Welt und bildet au- der Seite des Mannes dar Weib, um die vollkommenste Lebensund Liebesgemeinschaft zwischen beiden darzustellen. Und der erste Mensch verkündet die unsterblichen Grundsätze und Pflichten des EhebundeS, Einheit und Unauflöslichkeit, mit den Worten: „Der Marn wird Vater und Mutter verlassen und dem Weibe anhangen und sie werden zwei sein in einem Fleische." Aber der Fall der ersten Menschen, die Erbsünde, richtet an keiner Institution der Menschheit solchen Verfall, ja solchen Greuel an, wie an der der Ehe; und seltsam: je gebildeter ein Volk, desto mehr Schande und Entehrung häust eS auf die Institution der Ehe. Wer wird sie von dem Verfalle wieder erhebe«? Wir wissen es: der menschgewordene Gott, der gekommen ist, Alles, war die Sünde in der Menschheit verdorben hat, wieder herzustellen. Er zuerst, er allein gibt der Ehe den verlorenen Segen, die verlorene Würde zurück, er verkündet wieder ihreGrundgesetze: Einheit und Uaarflöslichk-it: „War Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen"; „Wer sein Weib verläßt und eine andere heirathet, bricht die Ehe." Die erste Bedingung und der Schutzwall dieser Grundgesetze aber ist die eheliche Treue; und für diese verlangt er eine solche Vollkommenheit, daß er erklärt:
„Wer nur ein (fremder) Weib mit Begierde ansieht, hat schon im Herzen die Ehe gebrochen." Noch mehr, er gliedert sie ein in die wunderbare, übernatürliche Ordnung der hl. Sakramente und macht sie zur Quelle übernatürlicher Gnaden.
Die Pflichten dieser EhebundeS aber weiß der Weltapostel nicht tiefer zu zeichnen, als indem er ihnen die geheimnißvolle Verbindung Jesu Christi mit seiner Kirche zum Vorbild gibt: diese Kirche liebt und ehrt Jesus Christus und gibt sich für sie hin bis zum Tode. So schulden die Gatten einander gegenseitige Achtung, gegenseitige liebevolle Geduld, gegenseitige opfervolle Hilfeleistung. Ja, ihr Gatten, achtet und ehret einander in Mort und Thal! Keine Kränkung, keine Härten, keine Beschimpfungen gegen einander! Achtung vor dem Manne, der unter Sorgen und Arbeit und Mühsalen daS tägliche Brod erwirbt! Achtung vor dem Weibe, da- unter vielen Schmerzen die neuen Geschlechter zur Welt bringt!
Ihr Gatten, übt gegenseitige Geduld miteinander! Kein Mensch ist frei von Charakterfehlern und Schwachheiten, und es heißt Unmögliches verlangen, wenn man beansprucht, daß der andere Theil seinen angeborenen Charakter sofort ändere und beffere. Ertraget wie Gott mit Geduld und Nachsicht die Schwächen des andern Theils, erstarket dadurch selbst in der Uebung der Selbstüberwindung und bessert den Mitgatten durch Euer Beispiel der Tugend und Euer tägliches, herzliche- Gebet für ihn.
Bietet einander gegenseitige opfervolle Hilfeleistung. „Eines trage des andern Last und Bürde, so werdet I JHr da-Gesetz Jesu Christi erfüllen," lehrt der Apostel.
Ja, daS Leben ist eine Last, im Ehestand werdet Ihr dieses bald erkennen und empfinden. Diese Last, e- sind die Sorgen für den Bestand der Familie; diese I Last, er sind die gegenseitigen Charakterschwächen;
diese Last, eS sind die Kinder, ihre Erziehung und Versorgung ; diese Last, es sind die unausbleiblichen Trübsale, Leiden und Heimsuchungen, Krankheiten, AlterS- schwächmund der Tod. O, wer soll in diesem schmerzlichen Opserleben aufrecht halten und trösten, wenn nicht der Gatte den Gatten!
Die Grundgesetze der christlichen Ehe sind Einheit und Unauflöslichkeit, daher unverletzte eheliche Treue; die Pflichten gegenseitige Achtung, Liebe und Hilfeleistung.
Aber dazu kommt noch eine andere große hl. Pflicht. Auf der Ehe ruht die Fortpflanzung der Geschlechter, der christlichen Geschlechter. Darum vergehen sich bekanntlich jene Eheleute schwer, welche den von Gott gewollten Zweck der Ehe absichtlich vereiteln und die Zahl chrer Nachkommen bestimmen wollen. Sie sollen vielmehr die Kinder nicht alS Last, sondern als GotteS Segen und Gotte- Geschenk betrachten und vertrauen, daß die allwaltendr und allgütige Vor- schung ihnen zur Ernährung und Erziehung derselben gewiß b-istehen werde.
Die Eltern geben nun zunächst den Kindern daS natürliche Leben, erhalten es, liiden es aus und
Der entdeckte Mörder.
(Schluß.)
Bald daraus trat ins Gemach ein hochgewarsener Bursche, der in ziemlich verwahrloster Kleidung steckte.
„Ich wollte nur einmal hören, ob Gnaden Herr Propst mich wirklich in den Dienst nehmen wollten," sagte er im unterwürfigsten Tone, aber ohne den Prälaten anzusehen; unruhig und ipähend inten seine Blicke unter den tzalbgesenkten Lidern durch das Gemach.
„Ja, Kaspar, auf Mariä Lichtmeß kannst Du bei mir eintreten; tineS aber sage ich Dir, dem Trünke wird hier nicht gestöhnt."
Der Bursche hörte scheinbar ganz zerkniricht zu. „Gnaden Herr Propst sollen keine Klagen mehr über mich heben," sagte ec dann mit eigener Betonung.
„Ich will e- hoffen, Kaspar." Mit diesen gütig gesprochenen Worten wurde er von dem Propst entlassen. Draußen lachte er kurz und höhnisch vor sich hin. Dann blickte er sich lauernd in dem Korridor um — weder der alte Johann noch sonst jemand von der Dienerschaft war sichtbar — und rasch schritt er an das Ende der langen Ganges, wo ein nach dem Garten gehender Fenster sich befand. Hier schob er
den Riegel leise und vorsichtig fort, um dann ohne Aufenthalt über den Korridor zurück und die breite Stiege hinabzueilen. Kaspar Kießler schritt raschen SchrrtteS nach Großenlüder, einem nahen Dorfe, um dort dirett in die Schenke einzukehren.
Er fitzte sich abseits von den übrigen Bauern an einen Seitentisch. Hier blieb er allein sitzen, bi- die andern gegangen waren, dann öffnete sich plötzlich die Thür, und das spärliche Licht diS ausgesteckten Kien« spanes, der die Dorfschenke erhellte, zeigte die Gestalt einer fürstlich solsaischen Grenadier-, der rasch auf Caspar zutritt.
Beide flüsterten leise zusammen.
'„Bist Du endlich da, Hermann, aber wo ist der Heinrich?"
Der Soldat stieß einen Fluch auS. „Der hatte keiner, Urlaub bekommen, wollte aber doch mitkommen, da will'- der Henker, daß uns noch auf der langen Brücke einen Offizier begegnen muß, und der hat,hn sofort in den Arrest geschickt."
Auch KaSpar fluchte bei dieser Mittheilung.
„Nun, so müssen wir unS denn in dis Teufels Namen allein dran machen," stieß er, erhitzt vom genossenen Gitränk, rauh heraus. „Ich habe alles vorbereitet und bin vor einigen Slunden noch einmal bei
sorgen auch für die Entwickelung der natürlichen Geiste»- fähigkeiten; die christlichen Elternaber haben außerdem noch die heilige Pflicht, daS übernatürliche göttliche Leben, das die Kirche den Kindern durch die hl. Taufe gibt, durch ihre Sakramente und Gnadeumittel vermehrt und erhält, im Bunde mit der Kirche und in ihrem Auftrag zu hüten und zu Pflegen. Zu dem Ende sind sie verpflichtet, sobald als möglich dem Kinde durch die hl. Taufe daS übernatürliche Leben spenden zu lasten, dann, wenn daS Kind zu den Jahren der Vernunft angekommen ist, ihm
1) die Kenntniß der göttlichen Heilswahrheiten zu bieten und bieten zu lassen: in der Schule, in der Christenlehre, in der Predigt. Die Unwissenheit in der religiösen Kenntniß ist die Mutter der Sittenlosigkeit und Verderbtheit, und die Eltern sündigen schwer, wenn sie die Kinder ohne christlichen Unterricht aufwachsen lassen, sie nicht zur Christenlehre und Predigt schicken;
2) müssen sie die Kinder Tag für Tag in die Ausübung der Religion und der religiösen Heilswahrheiten eingewöhnen und sich einleben lassen. Dies g schuht durch tägliches Morgen- und Abendgbet, regelmäßigen Besuch der Gottesdienstes, jedenfalls an Sonn- und Festtagen, durch häufigen Empfang d:r hl. Sakramente und zugleich durch die Ausübung der wichtigsten christlichen Tugenden: Keuschheit, Gehorsam, Verträglichkeit und gewissenhafte Verrichtung der Berufsarbeit.
Dagegen müssen die Eltern nach Kräften fernhalten, waS naturnothwendig und erfahrungsgemäß zur Sünde führt: schlechte Lektüre, bösen Umgang, leichtfertige Vergnügungen. Seid überzeugt, christliche Eltern, geschieht diese An- und Eingewöhnung der Kinder nicht von Jugend an im Elternhause, dann seid Ihr, Ihr verantwortlich, wenn die Kinder später entarten und sittlich wie religiös zu Grunde gehen. Ihr wollt von Euren Kindern geliebt sei«. Wohlan, sie werden Euch lieben, wenn Ihr sie christlicherzieht; sie werden dann Eier Andenken einst segnen und für Euch beten, wenn Ihr im Grabe ruhet.
; Fortsetzung
Deutsches Reich.
Berlin, 18 April.
* Der Kaiser hat den Erzherzog Oto von Oester- reich zum Chef des in Düsteldorf garmsonirendrn 2. Westfälischen Husaren-Regiment» Nc. 11 ernannt. — Wegen andauernder. der Auerhahnpürsche ungünstiger Witterungrverhältnisse im Gebirge hat te: Kaiser den Ausflug nach Kaltenborn ganz aufg' geben und wird morgen von Karlsruhe direkt nach Koburg zur Ber- mäh^ungsfeier reisen. Am 29. dS. Mts. gedenkt der Kaiser ia Potsdam einzutreffen, die Kaiserin am 21. April, an welchem Tage auch daS Hoflager nach Potsdam verlegt wird. — DaS StaarSnnnisterrum trat H ute Nachmittag ö1/« Uhr im Reichrkanzlsrpalai» dem geistlichen Seldsack gewesen. Er hat mir noch einmal eine Moralpredigt gehalten, die letzte, wie ich ihm auch gesagt habe."
Er lachte höhnisch auf, dann tra k-n beide ihre Gläser aus und traten hmauS in d e kalte, dunkle Winternacht.
Still und schweigend lagen bi: umfa:greichen Propsteigebäude, alle Lichter waren verlöscht, und der Propst schlief ruhig den Schlaf bet Gerechten.
Da schlichen zwei Gestalten leise an der Rückseite bes Hauses herbei. Sie überstiegen bie Mauer der Gartens unb kletterten bann behend an einem Schuppen hinauf, besten Dach an ein Fenster beS Herrenhauses stieß.
Kaspar Kießler, denn dieser war es mit seinem Gefährten, stieß dar nur angelehnte Fenster auf, und beide schwangen sich hindurch in den langen, stillen Corridor.
„Das ist die Thür," flüsterte KaSpar. „Gib mir den Säbel und stell Dich hier auf die Lauer. Ich weiß besser Bescheid."
Mit diesen Worten hatte er leise seine Schuhe aus- gezogen, um ganz geräuschlos in das Gemach einzutreten.
Tastend tappte er in dem Dunkel vor und nach dem Schreibtische de» Propstes, und z'erig e saßte n