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M 89 Samstag, den 18. April 1896. 23. Jahrgang

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® Das übermäßige Festfeiern.

Daß in dem letzten Jahrzehnte die Vergnü­gungssucht ganz gewaltig überhand genommen hat, ist eine unbestrittene Thatsache. Man nehme nur ein­mal die kleinen Lokalbi Stichen zur Hand und lese den Anzeigentheil in der SamStagS- resp SonntagSnummer derselben durch; man wird dann staunen, wie selbst auf dem Lande ein Vergnügen dem andern folgt, Fest sich an Fest reiht. ES ist wahrlich an der Zeit, daß hier endlich ein Halt gemacht wird. Anfänglich ließen sich abmahnende Stimmen über dieses Allzuviel der öffentlichen Festfeiern nur schüchtern vernehmen, heute ist die Klage in Aller Munde und nimmt mit jedem Jahre an Jntensivität noch zu. Noch erst vor wenigen Wochen lasen wir in einem liberalen Blatte, welches sonst in wirthschastlicher und sozialpolitischer Beziehung durchaus auf dem Standpunkte der Gehen- und GescdehenlaflenS steht: „Ueberhaupt neigen wir uns der Ansicht zu, daß es des Festseierns übergenug fei. Die „Feste" haben in dem letzten Jahrzehnte un­streitig überhand genommen. ES gibt kaum noch einen Sonntag in Stadt und Dorf, an dem nicht irgend etwa- gefeiert wird. Die ewige und endlose Fest- bumm lei bringt zuletzt mehr Schaden wie Nutzen. Also genug der Feiern und Festlichkeiten und an die Arbeit! ES gibt im deutschen Baterlande noch in jeder Beziehung genug zu thun, wenn wir auf der Höhe bleiben wollen!" — Ein anderes manchester- liberales Blatt rüst alle vaterländisch Gesinnten auf, „der Krankheit der Festfeiernr" nach Kräften zu steuern.

In einer zweifachen Richtung macht sich da- Be­denkliche des Festschwindel» geltend. Zunächst nach der sozialen Seite hin. Daß diese Belustigungen keineswegs zur Hebung des Wohlstandes unter den werkthätigen Klassen beittagen, sollte eigent­lich nicht erläutert zu werden brauchen. Es ist doch so. Die Vergnügungssucht ist auf eine solche Höhe ge­stiegen, daß auch der weniger nachdenkende Mensch diesen leidenschaftlichen Drang als ein Zeichen der Zeit ansthen muß. Selbst bis in die untersten Schichten der Volke» ist dieser böse FeindKes häuslichen Frieden» und der Arbeitsamkeit vielfach gedrungen. Zwar hat ' man versucht, durch Erhebung von Armenabgaben von solchen Festlichkeiten dieselben zu erschweren und ihrem Ueberhandnehmen zu steuern. Aber daS fruchtet kaum etwa», und zur Zeit verhallt die Stimme bei Mahner» wie ein Ruf in der Wüste. Ein oberrheinisches katho­lische- Blatt schrieb vor Kurzem: „In einem uns be­kannte kleinen Orte von ca. 4000 Einwohnern ex.stiren nicht weniger als 16 verschiedene Vereine, wovon der größere Theil bett Zweck verfolgt, lebenslustigen und vergnügungssüchtigen Leuten das Geld aus der Tasche zu locken. Und da jeder Verein den Drang hat» sich öffentlich zu zeigen, und wenn möglich es dem anderen zuvorzuthun, so kommt im Sommer beiläufig allmonat­lich em öffentlicher Aufzug zu Stande, wozu „die ge­ehrte Bürgerschaft" gebeten wird, ihre Häuser mit Fahnen und Guirlanden zu schmücken. Ob die Familien, westhe bei dem jeweiligen Feste beteiligt find, an dem betreffenden Sonntage ein Stück Fleisch im Topfe haben, kann mit Recht bezweifelt werben; sicher ist, daß häufig jene Arbeiter und Tagelöhner sich wochen­lang den Bissen vom Munde abdarben rnüsstn, um solch' ein Fest mitmachen zu können."

In Elsaß-Lothringen erheben sich ähnliche Klagen über die Unzahl von Festlichkeiten jeder Art, welche Land und Leute zu Grunde richten. Armuth und Sittenverderbniß, aber auch der Tod bei religiösen, kirchlichen und christlich-.sittlichen Lebens, da» find schließlich die Folgen der gesteigerten Genuß-und V'i> gnügungssucht. Denn auch auf religiösem Gebiete machen fich die Folgen der Festwüthigkeit bemerkbar. Die Bernachläsfigung des Gottesdienstes und die Ent­weihung des Sonntag» ist in vielen Fällen sozusagen selbstverständlich. Es liegt darum im Jntereffe de» Staate», des Familienlebens, der Religion, des Bolks- woWandes, daß dieser öffentliche» Kalamität in der einen oder anderen Weise begegnet werde. Es bildet

dieses auch einen Theil und zwar keineswegs den unwichtigsten der Kapitels von der Lösung der sozialen Frage.________________________

Deutsches Reich.

Berlin, 17. April.

* Der Kaiser hat außer den bereits gemeldeten Ordensdekorationen in Wien noch mehreren Beamten im Eisenbahn- und im Ackerbauministerium Ordens- auszeichnungen verliehen, darunter dem Generalinspektor der Oesterreich-schen Eisenbahnen, Freiherrn v. Lilienau, den Kronenorden II. Cl. mit dem Stern, dem Vor­stand des Hauptzollamtes, Hofrath Kreper, den Kronen­orden II. Cl., und dem Vorstand de» Central-Post- und TelegravhenamteS, RegirungSrath Pilz, den Rothen Adlerot den III. Cl. und ouße -dem dem ReaierungSrath in der Generolintenbanz der Hoftheater, Wlaffack, den Kronenorden II. Cl. — Die Ankunft des Kaiser- paareS in Koburq erfolgt Sonntag Abend 3/*7 Uhr. Auf Wunsch der Kaisers wird ein offizieller Empfang nicht stattfinden. M M8

* Im Herreuhause richtet man sich bereit» darauf ein, die Parlamentär scheu Geschäfte für die nächste Zeit zu ordnen. Vorläufig liegen dem Herrenhanse noch keine größeren Vorlagen vor, aber er wird die begründete Hoffnung g hegt, daß das Lehrerbesoldutig»- gesetz Code Ap.il im Abgeordnetenhause durchberathen sein wird und alsdann dem Herrenhause zugehen könnte; die nächste Plenarsitzung könnte alsdann Anfangs Mai stattfinden. Zu dieser Zeit sind zwei Sitzungen in Aussicht genommen. Auf der Tagesordnung der ersten Sitzung werden unbedeutendere Gegenstände, wie der Gesetzentwurf, betreffend die Einrichtung eines Amts­gerichtes in Pellworm, stehen; die zweite Sitzung wird der Berathung des LehrerbesoldungszesetzeS ge­widmet sein. Dar Envergebniß derselben wird die Verweisung an die Kommission fein, die alsbald in Thätigkeit zu treten haben wird.

* Die Denkschrift über die Ausführung des Kammuualabgaben-Gesetzes vom 14. Juli 1893 ist vom Finanzminister Dr. Miquel und Minister deS Innern Frhr. v. d. Recke dem Abgeordneten­hause zugegangen. Es erschien angezeigt, kurz vor dem Ablauf des ersten JahreS de» Jnkraftseins des Kommunalabgaben - Gesetzes über die erzielten Ergeb­nisse so weit als thunlich Klarheit zu gewinnen. Das beschaffte Material wird aasreichen, um in großen Zügen den erreichten Zustand erkennen zu lassen und wird sich auch für die weitere Verfolgung der erstreb­ten Ziele nützlich erweisen. Bezüglich der formellen Ausführung deS Kommunalabgaben-GefttzeS wird kon- statirt, daß die Berichte der RegientngS - Präsidenten zwar im Großen und Ganzen einen leidlich befriedi­genden Gang der Reform ersehen lassen, ober doch mannigfache irrthümliche Auffassungen obwalteten, den Absichten deS Gesetzes auch in nicht wenigen Gemeinden ein bewußter W'verstand entgegengesetzt toittbe. Diese Wahrnehmung wurde, wie zur Kenntniß der Ministerial- Instanz gebracht ist, auch in dm einzelnen Stadt- und Landgemeinden gemacht. Die mit der Ausführung des Gesetzes betrauten Minister mußten daher mehrfach ver­breiteten Jrrthümern und Mißverständnissen durch Rund- erlasse entgegmtreten und den Gemeinden und Aufsichts- Behörden in Ergänzung der Aulführungs - Anweisung Belehrungen zu Theil werden laflm. Bei Besprechung der materiellen Ausführung deS Kommunalabgaben- Gesetzks wird bezüglich Beschränkung deS direkten SteuerbedarfS betont, daß daS eine Hauptziel, thun- lichste Herabminderung de» durch direkte Semeindestmern zu deckenden Bedarfs durch möglichste Ausnutzung anderer Einnahmequellen, b.Sher nur in beschränktem Umfange erreicht ist, und in den Städten tm laufenden Rech­nungsjahre 187 Millionen Mark, d. h. noch 72 pCt. de» gesammten Finanzbedarfs gegen 170 Millionen Mark oder 82,7 pCt. deS letzteren im Vorjahre, durch Einkommen- und Realstmern aufzubringen find. In Anbettacht der mtgegenstehenden Hinderniffe können diese Thatfachen nicht befremden. Bezüglich der ander- weiten Regelung der direkten Gemeindebesteuerung führt die Denkschrift au», daß in Anbetracht der entgegen- stehenden Schwierigkeiten daS erzielte Ergebniß als ein befriedigendes angefehen werden darf. ES scheint in dm Städten die gefammte Erleichterung der Realsteuern fast ausschließlich dem HauSbesitz zu Gute gekommen zu sein.

* Neber die Stellung des Centrums zur Lands wirthschast schreibt die »Köln. Bolksztg.' in einer Polemik mit der,Rheinischen BolkSstimme', dem Organ des Freiherrn v. Loö undGenoffm, tteffmd: „Wenn daS Blatt un» nur einmal klar und deutlich sagen wollte, in welchen Forderungm die katholischen Land- wirthe schon heute einig sind! DaS würde unS ein gutes Stück weiter helfen. Einstweilen sehen wir, wie im preußischen Osten auch manche katholischen Land- wirthe mit dem Bunde der Landwirthe alle» Heil vom Anträge Kanitz erwarten; im rheinischen Bauernverein verwirft man jetzt diese» Antrag und schwört auf daS berufSgenossenschastliche Monopol, welches in Wahr­heit ein StaaSrnonopol fein würde; im west­fälischen Bauernverein, der ältesten und um bie Suter» essen deS Bauernstände» zweifellos ganz besonders ver­dienten Organisation, verwirft man den Antrag Kanitz und Monopol; dem bayerischen Bauern­bund thut man sicher nicht Unrecht, wenn man von ihm sagt, er wisse nicht, was er wolle und taumele hin und her. Und dieselbe Schwierigkeit macht sich dann wieder in Einzelfragen geltend. Wie ver­schieden ist z. B. die Stellung der landDirtbschast- lichen Kreise im Süden, Westen und Osten zur Zucker­steuerfrage! Alle diese verschiedenen Jnteresienten- Gruppen verlangen aber wieder vom Zentrum Berück­sichtigung gerade ihrer Forderungen! Daß die Fraktion dieser Aufgabe nicht genügen kann, muß jeder urtheilsfähige und besonnene Politiker sich sagen, und auch die katholischen Landwirthe werden es sich aus die Dauer sagen und, soweit sie au» irgend welchem Grunde z. Z. abseits stehen, wieder zu der Erkenntniß zurückkehren, daß auch die berechtigten Jntereffe» ihres Standes am beften beim Centrum geborgen sind, daß in dem immer heftiger werdenden Widerstreit der mate­riellen Jntereffen das Centrum vermöge seine- Pro­gramm- und seiner ganzen Zusammensetzung am beste» in der Lage ist, ht Billigkeit und Gerechtigkeit aus- gleichend und versöhnend zu wirken und sicher nichts unterlassen wird, der gegenwärtig der Fürsorge besonders bedürftigen Landwirthschaft dieselbe auch in besonderem Maße nachhaltig zuzuwenden." — Auch die katholischen Landwirthe de» Fuldaer Landes wer­den sich von der Ueberzeugung, daß ihre berechtigten Interessen am besten beim Zentrum geborgen find, von Niemandem abwendig machen lassen.

* Das Centrum hat im Reichstage folgende Interpellation eingebracht: „Hat der Herr Reich«, kanzler Kenntniß von den in letzter Zeit vorgekomme­nen Zweikämpfen, bei denen insbesondere Militär­personen beteiligt waren? Ist dem Herrn Reichs- kanzler bekannt, ob und welche Maßregeln zur Ver­hütung dieser Zweikämpfe getroffen waren? Welche Maßregeln gedenkt der Herr Reichskanzler zu ergreifen, um in Zukunft dem gesetzwidrigen, daS allgemeine Rechts- bewußtsein schwer verletzenden Zweikampfe wirksamer als bisher entgegenzutteten?"

* Die Freisinnigen (beider Fraktionen) haben beschlossen, folgende Resolution im Reichstage ein­zubringen : „Der Reichskanzler wolle beschließe», die verbündete» Regierungen zu ersuchen, mit allen dis­ziplinarischen und gesetzlichen Mitteln dahin zu wirken, daß daS auch in den Kreisen der Offiziere deS stehenden Heeres und der Reserve um sich greifende, der Religio», Moral und den Strafgesetzen widersprechende Duell­unwesen beseitigt werde."

* Bemerkenswerthe Maßnahme» gegen de« Wucher wnden neuerdings in Elsaß-Lothringen getroffen zum Schutze der Landbevölkerung. So lassen einzelne landwirthschafttiche Kreisvereine ihren Mit­gliedern Rechtsf chutz an gedeihen und suchen sie insbe­sondere beim Biehverkauf gegen Ueb.rvortheilungeu zu schützen. Sie übernehmen für ihre Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen die kostenlose Führung von Prozesse» und lassen ihren Mitgliedern in geeig­neten Fällen auch unentgeltliche Belehrungen über Rechtsfragen landwirthschaftlichen Charakters durch einen Rechtsanwalt et teilen. Außerdem find auf den Bürgermeisterämtern Formulare für den schriftlichen Abschluß von Biehkäufen und Verkäufen niedergelegt, die den Landwirthe» unentgelttich zur Verfügung ge­stellt werde». Schließlich werde» die VereinSmitglieder eingehend über die Haftpflicht des Verkäufers beim Kans und Tausch von HauSthieren belehrt. Diese Maßnahmen sollen sich gut bewährt und ihren Zweck