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Mittwoch, den 15. April 1896.
23^Jahraang
FuIdllerWZkitlliiij
mit Artterchaltrrngs-Keilagr „Sterne nnd Slumen".
»Lqkich, 6ewi= «ab gtiettoge aoSgerrommr» — PirrtkijayrUcher AbouuementtpreiS ohne Miagertohn und BestrSgeld in Fulda und auKstrtt 1 Mark 50 Pfennig.
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Die Lage in Frankreich bleibt fortdauernd unsicher. Dar radikale Ministerium Bourgeois verfügt über keine M-hrheit in der Kammer und erst recht nicht im Senat; gleichwohl hat es sich durch eine gefchickie Taktik und unter Benutzung der Schwäche und Unentschlossenheit der Opposition bisher stets durch alle parlamentarischen Klippen und Riffe hindurchgewunden, und erst die Fehler, die Bourgeois auf dem Gebiete der auswärtigen Politik machte, haben die Opposition etwas belebt. Jndrsien gelang es Bourgeois zunächst, auch über diese Gefahr hinwegzukommen; die „gemäßigte" Kammermehrheit spaltete sich abermals, sodaß Bourgeois, wenn auch mit nur wenigen Stemmen Mehrheit, »och einmal einem TadelSbeschlusse entging. Weniger Glück hatte er im Senat; dieser gab ihm durch einen scharfen Beschluß sein Mißtrauen in aller Form kund. DaS Min sterium beschloß indessen, unbekümmert um diesen Senatsbeschluß im Amte zu bleiben, weil die Kammer sich nicht auf die Seite des Senats gestellt.
Das Ministerium erkennt also nur der Kammer, nicht aber dem Senat dar Recht zu, Ministerien zu Kürzen; der Senat aber verlangt gant das gleiche Recht wie die Kammer. Nach der Verfassung ist dabei der Senat unzweifelhaft im Recht, ja man tönnle nach der Beifassung seine Stellung sogar eine bevorzugte nennen, da von der Verfassung dar Einverständniß der Senats dazu erfordert wird, wenn das Ministerum die Kammer auflösen will, während umgekehrt der Kammer gegenüber dem Senat keine ähnliche Besugniß zusteht. Der Senat ist also offenbar von den Urhebern der Verfassung als eine Art Regulator gedacht, der einerseits der Regierung die Möglichkeit gibt, einer unbrauchbaren Kammer Herr zu werden, andererseits aber hock eine diktatorische Ausübung dieser Macht 6er- hiüoert und einen starken Damm gegen Staatsstreichgelüste aller Art bietet. Der Senat hat in der That diese Ausgabe auch schon einmal in einem sehr bedenklichen Falle erfüllt: er war eS, der „der Schlange des BoulangiSwuS den Kopf zertrat", Boulanger, dem die Kammer kaum noch irgendwelchen Widerstand leistete, hindertl-, Diktator zu werden, und seinen Sturz herbei- führte. Der Senat hat die Republik gerettet, hieß er damals nicht mit Unrecht, und - der Senat thut sich auch heute noch viel darauf zu Gute.
Im Volke hat man jene „Rettung" aber großen» theils schon wieder vergeffen oder vielmehr die breiten Maflen des Volkes machen sich überhaupt nicht soviel auS der Republik in ihrer jetzigen Gestalt, daß sie ihre Rettung dem Senate besonders hoch anrechnen. Sollte es daher zur Auflösung der Kammer kommen, so würde der Senat wohl kaum bei den Neuwahlen Lorbeeren ernten; denn daS Volk würde in ihm zunächst den lästigen Hemmschuh der volkSthümlichen Steuerreform dir radikalen Regierung erblicken. Die Frage ist allo die: wird bte Kammer aufgelöst werden? Der Sozialistenführer James bejaht diese
Um Gold und Ehre.
Bon L. von Neid egg.
29] ------- (Nachdruck verboten.)
Er schüttelte den Kopf: „Die einzige Frau, die ich überhaupt hätte lieben können, bist Du. In Armuth und Entsagung vermöchte ick aber selbst ai Deiner S.ite nicht zu leben. WaS Du an mir g'than hast, kann ich Dir verzeihen, weil ich gehe; müßte ich aber täglich und stündlich Dich um mich sehen, ich verziehe Dw nicht."
„Theobald!" schrie sie verzweifelt auf.
„Laß gut sein, Kind, gräme Dich nicht, es hat so kommen sollen. Und nun wollen wir für heute von einander gehen."
Sie hielt ihn fest mit beiden Händen: „Gehe nich^, Theobald! Mir ist so dang um Dich."
„Närrchen!" lächelte er. „Ich fahre ja bloß auf die Jagd. Komm, begleite mich zum Gartenthor, und wünsche mir WaidmannSheil. Heute wenigster.S wollen wir in Frieden uns trennen."
Willenlos und schweigend ging sie an seiner Seite zwischen den Büschen dahin. AlS sie dem Sartenthor nahe waren, nahm er sie plötzlich in seine Arme, und drückte sie fest an sein Herz; einen Augenblick ruhten seine Lippen auf den ihren.
Frage; nur das Volk selbst — so schreibt et im ,Statin' — wird den Konflikt zwischen Regierung und Senat lösen tannen. „Wenn der Senat die Steuer» resorm und die VerfasiungSrevision verworfen haben wird, muß Herr Bourgeois vom Präsidenten der Republik die Auflösung der Kammer, d. h. die Berufung an das Land fordern. Weder der Präsident der Republik, noch der Senat werden sie ihm verweigern können, ohne damit überhaupt jede gesetzmäßige Lösung zu verwerfen. Wenn der Senat sich weigern sollte, das Land als Richter anzuerkennen, so gäbe es augenscheinlich nur eine Antwort auf seinen Staatsstreich: — die Revolution!"
Im Senate besteht nun eine Strömung, die für Madagaskar geforderten Kredite abzulehnen, um eine Entscheidung des Präsidenten herbeizusühren, aber auch Gegner des Ministeriums Bourgeois, wie Jules Simon, Charles Dupuy u. A., rathen davon ab, eine solche nothwend gr Forderung abzulehnen. Dupuy räch dem Senate, bis nach dem 19. Mai, wo auch die Kammer wieder neben dem Senat tagt, zu warten und bann rasch (inen Anlaß herbeizuführen, in welchem bie Mehrheiten beider Kammern einig gegenüber dem Ministerium sind. Dupuy möchte also, daß daS Ministerium durch Beschluß beider Kammern gestürzt oder qenöthigt würde, vom Präsidenten und Senat die Auflösung zu sordern. In diesem Falle aber, so rechnet Dupuy offenbar, würde angesichts der Utbereinstimmuvg beider Kammern der P ästdent die Auflösung Derwtigern und dadurch den Sturz drS radikalen Ministeriums und seine Ersetzung durch eine „gemäßigte" Regierung bewirken, zumal auch Rußland darauf hinarbeitet. Wer richtiger rechnet, JauroS ober Dupuy, kann nur bie Zukunft entscheiden.
Deutsches Reich.
Berlin, 14 April.
♦ Die .Nordd. Allgem. Zig' bringt anläßlich der Ankunft deS KatserpaareS in Wien einen warm gehaltenen Artikel, welcher schließt mit den Worten: Der definitive Zweck deS Bundes der beiden mächtigen Herrscher der mmeleuropaischenReiche unter einander und mit dem König Humbert rst längst aller Welt klar, vor Verdunkelung geschützt. So oft die Macht des Dreibundes und dre unerschütterliche Festigkeit desselben der Welt vor Augen geführt Wirb, muß bas Vertrauen neue Kruft gewinnen, baß hier eine sichere Bürgschaft gegeben ist für ben Frieden und bamit für bie Pflege jeder hohen Kulturgüter, die nur im Lichte deS Weltfriedens gedeihen können.
* Die Reichstags-Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch nahm heute bie bnrch die Ferien unter» brocheuen Arbeiten wieder auf. Zur Verhandlung stand vom 2. Buch (Recht der Schuldverhältruss») im 25. Titel § 813 — In den §§ 807 bis 810 tst bestimmt, in welchen Fällen Jemand für die Schädigung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Frei hur, der Eigen-
„Ich verzeche Dir," flüsterte er. „Merke auf, ich verzeihe Dir von ganzem Herzen!"
Damit riß er sich loS, i ff riete das Thor, schwang sich auf den Bock, und in eine: Staubwolke war er im nächsten Augenblick verschwunden.
Mit starren Augen, quälende Angst im Herzen, blickte das Mädchen ihm nach.
Im rasenden Tempo jagte Kattenstätt dahin, den Wäldern zu, in denen seine Jagd sich befand. Biele blieben stehen, an denen die elegante Equipage vor- Überrollie, und blickten neidvoll dem reichen Besitzer nach. AlS er einem auf derselben Straße reitenden Kameraden begegnete, hielt er die Pferde or, um mit jenem ein paar Worte zu wechseln, und um auf die lächelnde Frage derselben, „ob denn bie Eile gar so groß?" zu erwidern, „der Abend breche herein, er müsse noch jeden Augenblick der TageShelle benutzen " Dann ging bie Hetzjagd wieder vorwärts; durch kleine Ortschaften hindurch, wo bie Kinder zusammenstanden und dcm kühnen Fahrer ein fröhliches Hurrah zuriefen, an Wiesen vorbei, auf denen emsige, mit der Heuen te beschäftigte Arbeiter ihr Tagewerk unterbrachen, um ihm bewundernd nachzuschauen; durch schattige Alleen, deren mederhäi genle Zweig- ihm in das Gesicht schlugen, als er in tollem Fahren hin-
thumS oder eines sonstigen Rechts eines Andern ersatzpflichtig ist. § 813 besagt nun: „SBer in einem der in den §§ 807—810 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden nicht verantwortlich ist, hat gleichwohl, sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann, den Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Verhältnissen der Betheiligten, eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht bte Mittel entzogen werben, bereit er zum standesmäßigen Unterhalt, sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhalt!pflichten be- barf." Dieser Paragraph gab zu längeren Debatten Anlaß; schließlich würbe er, nachdem alle Abänberungs- anträge abgelehnt waren, angenommen. § 814 betrifft bte solibarische Haftbarkeit für bett Schaden, der durch eine von Mehreren gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung verursackt wird. Der Paragraph bleibt unbeanstandet. § 815 sagt: „Wer einen Anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersätze der Schadens verpflichtet, den der Andere in der Ans» fühiung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, w nn der Ge- schästsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, soforn er Vorrichtungen oder Geräthschafien zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Ver- kehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde." Diese Fassung der Entwurfs gelangte gegen die Stimmen der Cetitcums und der Sozialdemokraten zur Annahme. — Hierauf wurde eine Pause in den Berathungen gemacht.
* DaS Preußische Staatsschuldbuch ist auch in dem soeben abgelaufenen Geschäftsjahre von den Besitzern von Schuldverschreibungen der konsolidirten Staatsanleihen lebhaft in Anspruch genommen worden. Die Zahl der eingetragenen Konten betrug am 31. März 1894: 15 897 über 949 412 450 Mk. Kapital, 1895: 16 998 über 994 816 600 Mk. Kapital; sie ist bi« zum 31. März 1896 auf 18 037 über 1058 733 800 Mk. Kapital gestiegen. Von den letztgedachten Konten entfallen 84.6 Pro ernt auf Kapitalien bis zu 50 000 Mk. und 15,4 Procent auf größere Kapitalsanlagen. Für physische Personen waren am 31. März 1896 11 986 Konten über 499 154 450 Mk., für juristische Personen 2870 Konten über 354 986 500 Mk. eingetragen. Die Zahl der Konten über bevormundete oder in Pflegschaft stehende Personen ist im letzten Jahre von 1128 auf 1191 gestiegen. Bon den Zi->sen ließen sich die Empfangsberechtigten halbjährlich 10 268 Posten von ber StaatSschulbm-T-lgungSkasse in Berlin durch Wetthbrief ober Postanweisung direkt zusenben, 2630 Posten würben durch Gutschrift auf ReichS» bant-®irotonto berichtigt und 8813 Posten bei den mit btr Auszahlung beauftragten König!. Kassen abgehoben. Bon ben Konteninhabern wohnen 15 204 in Preußen, 2598 in anderen Staaten Deutschlands, durchsauste, — endlich an einem kleinen Fußwege hielt der Wagen still.
Kattenstätt stieg ab, klopfte ben Pferben ben glatten HalS unb bebeutete bem Kutscher, er möge langsam b 8 zu einer bestimmten Ortschaft fahren unb bort am Kreuzwege ihn erwarten. Vielleicht werde er aber auf Waldwegen ztkr nächsten Eisenbahn - Station sich begeben ; feier zur bist mmten Stunde nicht emgetroffeu, falle der Mann nur nach Häuf- fahren. Darauf pfiff er feinem Hunde, der im Wagen gesessen hatte, hing das Gewehr über die Schulter und schlug den Weg nach dem Walde ein.
Die Eile, welche er bisher gehabt hatte, schien chn urplötzlich verlaffen zu haben. Langsam schlenderte er ben schmU-n, zwischen den Felbern führenden Pftd bahin. Langsam stieg er eine kleine Anhöhe hinan, von ber auS zwei Wege nach bem Walbe gingen: der eine geradeaus und steil, ber anbere auf Umwegen sich sanft an ben Hügeln hinschlängelnd, um bann vom Kamme bes einen in das Gebüsch sich hinein zu senken; er wählte ben letzteren.
Die sinkenbe Sonne goß ihre Strahlen über sein Angesicht, ber Gesang brr Vögel klang voll an sein Ohr; einsam unb friedlich war es um ihn her. Luder Ferne, wo d e rothn Dächer vereinzelter Ortschaften aus dem Grün hervorblickten, drang bisweilen