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Dkontag, den 13. April 1896.

23. Jahrgang

FilldakiWZeitiing

mit Unterhaltungs-Keilas« »Sterne u«t> Kiumen".

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xx Das Börsengesetz und die Land- wirthschast.

Mi* * S»«t- wnb Stierte« mtfaenom»«. — Vierteljährlicher Abonuem-ntSpreiS ohne BringeeKchn und Be«r»gew in Fuwa m» ausrmirtt 1 «°rk 50 Pfennig. "^Inserate kostm d« einspaltige Garmondzeile oder deren Raum 15 Pf., Reklamen di« Petitzeile 25 Pf., btt Wiederholungen entsprechender Rabat..

Die Bestimmungen beSBörsengesetz-EntwurfeS, die von günstiger Wirkung aus die landwirthschaftlichen Verhältnisse sein können, sind hauptsächlich durch den vierten Theil, den Börsen-Terminhandel be­treffend, gegeben.

Nach § 45 sind unter Börsen - Termingeschäften solche Geschäfte zu verstehen, welche auf eine festbe­stimmte Lieferzeit oder mit festbestimmter Lieferftist ge­schlossen werden, und wenn für solche Geschäfte an betreffender Börse eine amtliche Feststellung der Ter- minpreife stattfindet. Es faßen also darunter nicht bloß sogenannte Differenz- oder Scheingeschäfte, son­dern auch alle Geschäfte, für welche wirkliche Liefe­rung zur festgefetzten Frist zu erfolgen hat.

Der Börfen-Terminhandel besteht in Preußen für Getreide und andere Produkte schon seit Anfang dieses Jahrhunderts, er ist speziell für Getreide auch schon dreimal (Ende der 30er und Anfangs der 40er Jahre) verboten worden, das Verbot wurde jedoch jedeSmal bald wieder aufgehoben, angeblich einmal in Folge großer Theueruvg, die beiden anderen Male, weil in Folge des Verbotes das Getreide fast unver­käuflich geworden war und außergewöhnlich im Preise gedrückt wurde.

Seit mehreren Jahren besteht eine lebhafte Be­wegung gegen den Getreide-Terminhandel, weil durch die für denselben geltenden Lieferungs-Bedingungen ein künstlicher Preisdruck herbeigeführt, die Spekulation auf niedrige Preise erleichtert und sonstigen Mißbräuchen Vorschub geleistet wird.

Zuerst richtete sich die Agitation hauptsächlich gegen die bestehanden Mißbräuche, speziell gegen die Zu­lässigkeit der Lieferung minderwerthigen Getreides bei ErfiUlung der Termingeschäfte, weil dadurch der Preis künstlich niedergehalten werde zum Nachcheil der deut­schen Getreide-Produzenten. In der letzten Zeit wurde dasgänzlicheBerbotdeS GeKeide-TermingeschäfteS in den Vordergrund gerückt, weil Letzteres keinen prak­tischen Werch habe, die Landwirthfchast schädige und dem Spiele diene.

DieRegierungS-Vorlage trägt den erhobenen Beschwerden in mehrfacher Hinsicht Rechnung. Sie will das Spiel beschränken durch Einführung des Terminregisters, sie will aber auch die bestehenden Mißbräuche beseitigen durch die Befugniß des BundesratheS, die Lieferungs- Qualität und -Bedingungen festzusetzen (8 46), und durch die Bestimmung des §50, wonach Jeder, der unkontraktliche Waare liefert, in Erfüllunzsoerzug geräth, auch wenn die Lieferungsfrist noch nicht abgelaufen war. Außerdem fordert der BundeSrath in der Vorlage für sich das Recht, daS Termingeschäft ganz zu verbieten. Dem gegen- über wurde von einem Theile der Kommission, gewisser­maßen als demonstratives Zeichm des Mißtrauens gegen die verbündeten Regierungen, verlangt, daß dos Termin­

geschäft in Getreide und Mehl schon durch das Gesetz überhauptverboten werde, doch solle der BundeS­rath den Zeitpunkt bestimmen, wann das gesetzliche Verbot in Kraft zu treten habe, nach einem anderen Anträge sollte das Verbot am 1. Januar 1899 in Kraft treten. Diese Frist resp. Vorbehalt der Zeit­bestimmung durch den Bundekrath wurde damit moti- virt, daß ein sofortiges Verbot undurchführbar sei und man erst für eine bessere Organisation des Verkaufs und der Beleihung'von Getreide in den Hauptproduktions- Gebieten sorgen müsse, ehe man dar Verbot in Kraft treten lasse.

Ein anderer Theil der Kommission, dem sich tn der zweiten Lesung die Mehrheit anschloß, war der Ansicht, daß man das Verbot des Getreide-Termin- Handels in die Hand des BundesratheS legen könne, daß man ihn hierzu ermächtigen solle, ohne ihn jedoch an eine Frist zu binden, daß dagegen die Be­seitigung der Mißbräuche sofort durchge­führt werden müsse und nicht dem Ermessen des BundesratheS oder der Landesregierungen überlassen zu werden brauche^ Deshalb wurde beschlossen: _____ ” § 47. 1. Der Bundesrath ist befugt, den Börfentermii? bandel von Bedingungen abhängig zu machen oder in bestimmten Maaren oder Werthpapieren zu untersagen.

2. Die allgemeinen Lieferungsbedingungen des im Börsen­terminhandel zu liefernden Getreides, insbesondere die Lieferungs­qualität für dasselbe, sind nach Anhörung von Vertretern der betheiligten Erwerbszweige vom Bundesrath festzustellen. Die Feststellung ist so zu treffen, daß das zu liefernde Getreide für die Zwecke des einheimischen Verbrauchs geeignet ist, und daß wesentliche Qualitätsunterschiede, insbesondere nach Art und Herkunft, in den Schlußscheinen zum Ausdruck kommen.

(§ 50) 3. Bei dem Börsenterminhandel in Maaren geräth der Verkäufer, sofern er nach erfolgter Kündigung eine un- kontraktliche Waare liefert, in Erfüllungsverzug, auch roemt die Lieferungsfrist noch nicht abgelaufen war."

Eine entgegenstehende Vereinbarung ist^ nichtig, g .

Er ifHjietbei zu bemerken, daß unter „Maaren" überall auch Getreide und Mehl einbegriffen sind.

(§ 50a.) 4. Bei dem Börsenterminhandel in Getreide und Mühlenfabrikaten hat die Feststellung der Lieferfähigkeit vor der Ankündigung der Waare zu erfolgen.

Entgegenstehende Verabredungen sind nichtig.

Alle diese Vorschriften sollen nicht etwa erst in 3 Jahren oder in unbestimmter Zeit, sondern sofort mit dem Inkrafttreten drS BörfengesetzeS (hoffentlich schon am 1. Juli 1896) Geltung erlangen. Für diese Beschlüsse ad 1, 2, 3, 4, von denen nur 1 und 3 schon in der Vorlage enthalten waren, die Nummern 2 und 4 aber eine wesentliche Verschärfung derselben bilden, sind die dem Cent rum angehörigen sechs Mitglieder der Kommission einstimmig ein- getreten, sie haben also das Verbot deS Termin­geschäfts in Getreide in die Hand der verbündeten Regierungen gelegt, zugleich aber auch dafür gesorgt, daß die sofortige Beseitigung aller bisher geltend gemachten Mißbräuche gesetzlich fest­gelegt wird.

Es ist also keine Verwässerung der Gesetzes- Vorlage eingetreten, wie von einzelnen Zeitungen be-

hauptet wird, sondern eine recht einschneidende Verschärfung derselben.

Ein Verbot nach Ablauf von drei Jahren mit Übergangsbestimmungen für die Zwischenzeit würde zunächst wenig ober gar nichts nützen, und dann würde es sich immer noch fragen, ob aus dem Verbot nicht etwa, wie es sich ja bei früheren Ver­boten gezeigt hat, für die Landwirthfchast selbst Schaden entstände, worüber die Ansichten getheilt find.

Den wirklichen Freunden der Landwirthschaft muß jedoch daran liegen, daß gründliche Reformen sofort ins Leben treten, dies geschieht aber durch die KommifsionSbeschlüffe.

Nach denselben müssen alle bisherigen Miß­bräuche alsbald beseitigt werden, das Verbot kann der BundeSrath gleichfalls erlassen, nicht etwa erst in 3 Jahren, sondern schon sofort, früher oder später, er kann es aber auch wieder aufheben, wenn er sieht, daß es seinen Zweck, der Landwirthfchast zu helfen, verfehlt und in das Gegentheil umschlägt; würde jedoch da» Verbot als gesetzlicher Zwang für den Bundesrath festgelegt, so müßte er, wenn sich dasselbe in der Praxis als schädlich erweist, abwatten, bis er in einer Reichstagssession durch ein neues Gesetz zur Wiederaufhebung ermächtigt wird; darüber könnte jedoch eine längere Zeit verstreichen, und zahlreiche Existenzen zu Grunde gehen.

Die dem Cent rum angehörigen Kommissions- Mitglieder waren im Allgemeinen der Ansicht, daß Maßnahmen von solcher Tragweite, deren plastische Folgen nicht im Voraus zu übersehen sind, besser in vorsichtiger Weise getroffen werden, und daß man auch die Wirkung der alsbald einzuführenden Reformen im Getteidetermingeschäst zuerst erproben solle, ehe man den Bundesrath mit einem ZwangS- verbot belastet, welches dieser nicht wünscht, gegen da» er die größten Bedenken hat, und für beffen Folgen er keineVerantwortung übernehmen kann unb will.

Es sei schließlich nochmals festgestellt, baß die Kommissionsbeschlüsfe in der zweiten Lesung, deren Annahme Seitens des BundeSrathS als gesichert zu bewachten ist, dahin gehen, die bestehenden Schäden im Termingeschäft sofort zu beseitigen, und nöthigen- falls die Möglichkeit geben, das Verbot desselben ohne Verzug durchzuführen, daß aber dafür eine Form gewählt ist, welche ohne die Gefahr nach­theiliger Wirkungen für die Landwirthfchast geeignet erscheint, alsbald durchgreifenden Erfolg zu sichern. Rur tendenziöse Entstellung oder Unkennlniß der wirk­lichen Sachlage kann das Gegentheil behaupten.

Deutsches Reich.

Berlin, 11. April.

* Der Kaiser wird nach den bisher getroffenen Bestimmungen von seiner Reise am 29. April gegen 8 Uhr früh auf der Wildparkstatton eintreffen unb im Neuen Palais toieber Wohnung nehmen. — Zur

Um Gold und Ehre.

Von L. von Neidegg.

27] ------- (Nachdruck verboten.)

16. Kapitel.

Wer je ben ohnmächtigen Grimm eines Egoisten gesehen, besten Luftschlösser zusammenbrecheu — wer da weiß, wie er — sonst unempfindlich gegen fremdes Elend — mit Gott und der Welt hadern kann, da, wo es sich um die Wohlfahrt der eigenen Person handelt — der wird sich einen Begriff machen können von der Stimmung, in welcher Theobald sich nach Hause begab. Auch die eigene Mutter hatte ihn dringend zur Heirath mtt Bessie gemahnt, unbekümmert darum, ob denn nicht ein elendes, dürftiges Leben ihm bevor- stehe; daß letzteres der Fall sein werde, wurde ihm jetzt ganz unzweifelhaft. Allerdings hatte die Mutter gemeint, ihnen bliebe ja Thalheim, dessen Erttag für die Zukunft ausreichend sorgen werde; aber die Arme ahwte ja nichts von seinen Schulden. In» Ungeheuer­liche mußten sich seine Verbindlichkeiten vermehrt haben. WaS er vor seiner Verlobung schuldig gewesen, dessen erinnerte er sich beiläufig; was aber seither noch dazu gekommen, dafür fehlte ihm jeder bestimmte Anhalts­punkt. Bon allen Seiten waren ihm unbegrenzte Kredite eröffnet worden, — er hatte von diesen Hilfsquellen

ausgiebigsten Gebrauch gemacht unb baS Geld mit vollen Händen auSgestreut.

Was sollte eS werden, wenn alle jene, die bisher so entgegenkommend sich bewiesen, nun wie hungrige Wölfe über ihn herfielen, und ihr Eigenthum zurück verlangen? Mit der Militär-Carriöce war eS dann auS; in einen einsamen Winkel mußte er sich ver­kriechen, armselig mit Bessie unb bem alten Manne bort leben, der ihm bie Vorwürfe gewiß nicht sparen würbe. „Nein, urb tansenbmal nein!" kam eS halblaut über seine Lippen, als er ben Gedanken sich zurecht legte.

In diesem Augenblicke fühlte er sich leise am Aermel berührt; er wandte sich um, und blickte in Rußwmm'S höhnisch grinsendes Gesicht. Unsanft schitttette er des zudringlichen Mannes Hand ab:

„Lassen Sie mich," fuhr er ihn an, froh Jemand za finden, an dem er seinen Groll auslasten konnte. „Sie wissen: ich mag mit Ihnen nichts zu schaffen haben."

„Nicht so hitzig, Herr Baron," lachte der Andere. „Ich gehe meinem Gelbe nach, unb daS ist in Ihrem Besitz. Wegen biese» Geldes, nidjtZum der Ehre einer Unterhaltung willen, suche ich Sie auf. Ich folge Ihnen in Ihre Wohnung, wenn Sie nicht etwa vor­

ziehen, daß ich mich hier auf offener Straße mit Ihnen unterhalte."

Ohne ein Wort zu erwiedern, den lästigen Be­gleiter nur bann unb wann mit einem haßerfüllten Blicke ftreifenb, ging Kattenstätt neben Rußwurm her, seiner Wohnung zu. Schweigenb ließ er ihn in bie- selbe eintreten, unb erst bort, als er sich in einen Lehnsessel geworfen, unb bem Banquier gewinkt hatte, seinem Beispiel zu folgen, ließ er sich zur mürrischen Frage herab:

Was wollen Sie benn nun von mir?"

„Welche Frage, Herr Baron? Vorerst jene 40 000 Mark, bie Sie von früher her mir schulden; dann noch eine ganze Reihe anderer Pöstchen, welche ich heute Morgen, auf die Nachricht, daß BraunSberg verkracht sei, ziemlich billig erstanden habe. Sie repräsentiert ein artiges Sümmchen."

„Nur Geduld, und Alles soll berichtigt werden," sagte Theobald, indem er sich bemühte, einen juoet- sichtlichen Ton anzunehmen. „Meine Mutter ist be­gütert, unb Herrn BraunSberg» Verhältnisse ftnb auch so trostlos nicht, wie Sie vielleicht meinen."

Machen Sie mir nichts weiß, Herr von Kalten- stätt- Die Verhältnisse Ihrer Frau Mutter lernte ich jetzt genau, und was ben alten Herrn betrifft, ba weiß ich viel besser Bescheib al» Sie."