JE 57 Montag, dm 9. März 1896. 23. Jahrgang
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Lr. 'Das Katholisch - charitative ««d soziale Bereinswesen in der Erzdiözese Köln.
Ucber das katholisch-charitativr und soziale Bereinswesen in der Erzdiözese Köln besitzen wir jetzt auf Grund der von Er. Eminenz Kardinal-Erzbischof Krementz im Jahre 1892 Oer- anstalteten bezüglichen Enquete eine umfassende Darstellung tn der jüngst bei I. P. Bachem in Köln erschienenen Schrift: „Die katholischen Wohlthätigkeits-Anstalten und Vereine, sowie das katholisch-soziale Bereinswesen insbesondere in der Erzdiözese Köln" von Landesrath M. Brandts in Düsseldvls, welcher schon seit Jahren mit diesem ebenso wichtigen wie interessanten Wissenszweige sich beschäftigt und zunächst in der Zeitschrift ,Arbeiterwohl' die bezüglichen Veröffentlichungen gemacht hat.
Nach der neuesten Zusammenstellung weist die Erzdiözese Köln an charitativen Anstalten und Vereinen auf: 47 Erziehungs- Anstalten für etwa 2200 arme Kinder mit 200 dieselben leitenden und bedienenden Ordensschwestern und Brüdern, 162 Vincenz- Vereine m t 2786 Mitgliedern und 40985 unterstützten Familien 73 Elisabethen - Vereine mit 1148 Mitgliedern und 6204 unterstützten Familien, 500- 600 barmherzige Schwestern in 125 Niederlassungen für ambulante Armen- und Krankenpflege, 7 »ereilte zur Fürsorge für arme Wöchnerinnen, 1 Verein zur Für- sorge für entlassene Gefangene, 23 Vereine zur Beschaffung von Mittagessen oder Kleidung für Arme, 155 Kranken- und Pflege- Häuser mit etwa 9500 Betten und etwa 1440 Brüdern und Schwestern, 19 Jrrenansta'.ten mit 1350 Kranken, 127 Brüdern und 88 Schwestern, je eine Anstalt für Epileptische und Idioten mit etwa 400 Kranken und 50 Schwestern. In drei katholischen Hospitälern der Erzdiözese besteht noch weltliches Wartepersonal.
Was das katholisch-soziale Bereinswesen betrifft, so bestehen in der Erzdiözese Köln 103 Vereinigungen für jugendliche Arbeiter und Lehrlinge mit mehr als 15 000 Mitgliedern, darunter 47 Marianische Kongregationen mit fast 8500 Mitglie- dern und 56 Vereine für jugendliche Arbeiter und Lehrlinge mit etwa 7500 Mitgliedern, von welchen 23 ein eigenes Lokal haben. Bon den gegenwärtig bestehenden 974 Gesellenverciaen mit 243 eigenen Häusern kommen aus die Erzdiözese Köln 60 Vereine mit 12100 aktiven und 500 inaktiven Mitgliedern und 23 eigenen Häusern mit ca. 1000 Betten. Der ganze Verband der Vereinigung junger Kaufleute umfaßt gegenwärtig 9 Kongregationen und 78 Vereine mit einer Gesammtzahl von 8200 Mitgliedern, wo- von auf die Erzdiözese Köln 21 Bereinigungen mit 2300 Mitgliedern entfallen, und zwar 5 Kongregationen mit etwa 800 Mitgliedern und 16 Vereine mit 1500 Mitgliedern. Von den ca. 300 katholischen Arbeiter - Vereinen Deutschlands mit etwa 80000 Mitgliedern zählt die Erzdiözese 108 Vereine mit etwa 28000 Mitgliedern. Außerdem bestehen in der Erzdiözese noch 56 Bruderschaften mit sozialen Nebenzwecken, Krankenvereine, Sterbeladen rc., von welchen manche schon ein ehrwürdiges Alter aufzuweisen haben, so z. B. Bonn (1774), Düren (1737), Neuß (16. Jahrhundert), Ratingen (1463), Wenau (1659).
An Standesvereinen und Wohlfahrts-Etnrrch- tungen für das weiblicheGeschlecht besitzt die Erzdiözese Köln: 7 Mägdehäuser unter Leitung von Ordensschwestern, die jährlich etwa 6300 Mädchen beherbergen und ca. 7000 Stellen vermitteln, und 5 Dienstboten-Bereine mit rund 3000 Mitglie- dern, ferner 18 Arbeiterinnen-Vereine mit etwa 3300 Mitgliedern, 6 Arbeiterinnen-Hospize mit ungefähr 450—500 Betten, 30 Näh- und Haushaltungsschulen, 7 Vereine für Ladengehilfinnen mit nahzu 500 Mitgliedern, 9 Müttervereine mit etwa 5000 Mtt- gliedern, 18 Jungfrau-n-Vereine und Kongregationen, bereit Mitgliedschaft nickt auf einen bestimmten Stand beschränkt tst, mit etwa 4300 Mitgliedern, endlich etwa 37 Näh- und Haus- Haltungsschulen. An der Leitung und dem Unterrichte in all' diesen Instituten und Vereinen sind etwa 100 Schwestern aus 33 verschiedenen Ordens-Genossenschaften beteiligt. Nur wenige stehen unter weltlicher Leitung. Bon den Arbeiterinnen-Hospizen ist das älteste derselben zu M.-Gladbach.
Es sind im Ganzen 1184 meistens in den letzten 50 Jahren gegründete Anstalten und Vereine, welche das B r a n d t s' sche Buch aufzählt. Die Zahl derselben ist aber damit nicht erschöpft, da manche Anfragen, wie der Verfaffer bemerkt, nur mangelhaft oder auch gar nicht beantwortet wurden. Der Verfaffer und die Berlagshandlung bitten daher dringend, alle Betheiligten um Ergänzung oder Berichtigung unvollständiger oder unrichtiger Angaben in demselben. Ganz gewiß der Ergänzung bedürstig ist die Zahl der Müttervereine, von denen nur 9 angeführt sind. Es bestehen deren in der Erzdiözese weit mehr, wenn auch noch lange nicht genug für den wichtigen Zweck, welchen dieselben verfolgen. Auch die Zahl der Jungftauen-Vereine und Kongregationen, sowie der Näh- und Haushaltungsschulen konnte bisher nur unvollständig mstgetheilt werden. , ..
Der Verfasser hat sem Buch durch geschichtliche Einleitungen zu den einzelnen Kapiteln noch besonders lehrreich und intereffant gemacht und manchen werthvollen Beitrag zur Geschichte der Charitas geliefert. Er weist überall trffenb hin auf bie Blüthe derselben im katholischen Mittelalter und aus deren Niedergang, besonders im Zeitalter der Ausklärung und des religiösen Jndiffcrentismus im 17. und 18. Jahrhundert. Die Schr ft ist auch reich an interessanten lokal-historischen Mit- theilungen. So erfahren wir, daß Eupen das älteste Waisenhaus (1710), Bonn die erste Bewahrschule (1840), Barmen den ersten Elisabethenverein (1843) und Wissen a. d. Sieg den ersten Bincenzverein (1847) in der Erzdiözese Köln aufzuweisen hat. Der letztere kann also im nächsten Jahre das goldene Jubiläum feiern, welches der erste Bincenzverein in Deutschland, der zu München (1845), im vorigen Jahre beging.
DaS alles dürfte geeignet sein, dem verdienstlichen Buche des Herrn Lardesrath Brandts die verdiente Aufmerksamkeit auch über die Grenzen der Erzdiözese Köln hinaus zuzuwenden und dem Verfasser neben der gebührenden Anerkennung beson- ders auch die erwünschte weitere Unterstützung bei seinem nützlichen Bestreben allseitig zu sichern.
Deutsches Reich.
Berlin, 7. März.
* Der Kaiser unternahm heute Vormittag mit der Kaiserin den gewohnten Spaziergang durch den Thiergarten. Auf dem Mckwege fuhr der Kaiser bei dem Staatssekretär des Auswärtigen, Freiherrn von Marschall, vor, bei dem er längere Zeit verweilte. Im königlichen Schlosse hörte dann der Kaiser den Vor- trag des Chef des Generalstabes, Generals Grafen von Schlieffen, und arbeitete mit dem Chef des MilitärkabinetS, General v. Hahnke. — Im Auftrage der Kaisers hat sich der Kommandant des kaiserlichen Haupt quartierS Seneral- adjutant v. Plessen zur Feier der militärischen Jubiläums deS Prinzen Georg von Sachsen nach Dresden begeben. Als Vertreter der Kaisers wird sich, wie die ,Mil. Pol. ftorr.' hört, zu den russischen Krönungsfeierlichleiten Prinz Heinrich begeben.
* Begnadigt wurde vom Kaiser der Hauptmann Fischer in Metz, der vor einiger Zeit den Premier- leutnant Kühne im Duell erschoß und zu zwei- jähriger Festungsstrafe verurtheilt wurde, nachdem er elf Wochen der Strafe verbüßt hatte.
* Dar .Reichsgesetzblatt' und der .Reichranzeiger' veröffentlichen eine Verordnung der BundeSrathS zur Einführung eines 12stündigen Maximalarbettstages in Bäckereien. Bekanntlich ist durch den in der Novelle zur Gewerbeordnung von 1891 eingefügten § 120s der BundeSrath ermächtigt, „für solche Gewerbe, in welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, Dauer, Beginn und Ende der zulässigen täglichen Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen vorzuschreiben und die zue Durchführung dieser Vorschriften erforderlichen Anordnungen zu erlassen." Dem Reichstage sind diese Verordnungen nur zur Kenntnißnahme vorzulegen. Die Verordnung bezieht sich auf Bäckereien und solche Konditoreien, in denen neben den Konditorwaaren auch Bäckerwaaren hergestellt werden, und soll schon am 1. Juli 1896 in Kraft treten. Zum ersten Male im Deutschen Reiche wird durch diese Verordnung ein MaximalarbeitStag für erwachsene männliche Personen eingeführt. Die Novelle von 1891 hatte nur für die weilichen Arbeiter in Fabrikbetrieben einen elfstündigen MaximalarbeitStag eingesührt.
* „Ein geheimes Aktenstück der Sozialdemokraten veröffentlichen wir mit größtem Vergnügen", so schreibt der .Sozialist', das hiesige Anarchistenorgan, dar also die Praxis der sozialdemokratischen Presse, geheime „bürgerliche" Schriftstücke zu veröffentlichen, nunmehr 1 auf die Sozialdemokraten selbst anwendet. Das Akten- i stück ist ein Rundschreiben deS schweizerischen LandeS- i auSschusseS der Sozialdemokratie, in welchem die „Ge- । nossrn" aufgefordert werden, zu einer Ehrengabe für Liebknecht zu seinem 70. Geburtstage beizu- - steuern. ES ist doch gut, daß wir noch nicht im ZukunstSstaat leben, in dem eS bekanntlich kein Geld und Privatetgenthum geben wird, sonst wäre Herr Liebknecht um seine Ehrengabe gekommen.
K. Die Abgeordnetenhaus-Ko «Mission für das LehrerbesoldungS-Gesetz setzte am Freitag und SamStag Abend die Berathung deS § 2o (des „Städte-Paragraphen") fort und beendigte die- selbe, sowie die erste Lesung der Vorlage. Absatz 1 wurde unverändert angenommen. Zu dm Absätzen 2 und 4 lagen vier Anträge vor: ein Antrag Zedlitz (frl), wonach den Städten, welche aufGrund deS § 25 fo viel weniger Staatszuschüsse erhalten, daß der Ausfall 3 °/o der veranlagten Einkommensteuer übersteigt, dieser Ausfall durch Gewährung einer besonderen festm StaatSbeitrageS ersetzt werden soll; ferner ein Antrag Haacke und Gen. (natl.), der in der Hauptsache bezweckt, auch für die über die Zahl 25 hinaus gehenden Schulstellen zur Hälfte dm Gemeinden den Staats- zuschuß zu belassen; drittens ein Antrag Winckler (kons), der auch für eine größere Zahl von Schulstellen als 25 den Staatszuschuß gewähren will, sofern die Volksschullasten 50 Prozent der Gemeindesteuern und diese selbst 125 Prozent der veranlagten Einkommen-, Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer übet steigen; end- lich ein Antrag Opfergelt (Centr.), dem Abs. 2 hinzuzufügen: „Unter Anwendung derselben Grundsätze wird für je 25 Lehrerstellen mehr em um je 10 Proz. geringerer, für die verdleibmden Lehrerstellen über 200
hinaus ein Staatsbeitrag von 20 Proz. gezahlt." Abg. Hodler (Centr.) sprach sich gegen alle diese Anträge aus und kündigte für die zweite Lesung einen Antrag an, nach welchem eine bestimmte Geldsumme von etwa 1250 000 Mark festgesetzt und an diejenigen Städte, welche nach der Vorlage einen Ausfall erleiden würden, nach einfachen, klaren Grundsätzen vertheilt werden soll. Die Abgeordneten v. Heydebrand (kons.), v. Zedlitz (frk.) und Finanzminister Miquel erkannten diesen Vorschlag als richtige Grundlage einer allseitigen Verständigung bei der zweiten Lesung an; in Voraussetzung dieser Verständigung einigte man sich sodann vorläufig auf den Antrag Winckler. Absatz 3 wurde angenommen. Absatz 4 erhielt nach einem Anträge Heydebrand-Richthofen (Ions.) folgende Fassung: „Für diejenigen Lehrerstellen (Lehrerinnenstellen), für welche der Staat den BefoldungS-Beittag an den Schulverband leistet, wird, soweit dieselben in einer politischen Gemeinde die Zahl 25 nicht übersteigen, aus der Staatskasse ein jährlicher Zuschuß, welcher den Bedarf nach Maßgabe des Mindestsatzes der Alters- zulagen deckt, an die AlterSzulage-Kaffe des betreffenden Bezirkes gezahlt und dem Schulverbande auf feinen Beitrag zur Kaffe angerechnet." Abf. 5 und 6 wurden unverändert angenommen, § 26 mit unerheblichen Aenderungen. Der Zeitpunkt deS Inkrafttretens wurde auf den 1. April 1897 festgesetzt. Bei der Ueberschrift wurden die Worte „bis zum Erlaß eines Gesetzes über die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen ersetzt durch: „bis zum Erlaß eines allgemeinen BolkSschul-Gesetzes." Damit ist die erste Lesung in der Kommission beendigt, die zweite beginnt am 16. März.
K. Die Börsenkommission des Reichstages trat heMe in die Berathung deS Depotgesetzes ein. § 1 wurde mit zwei den Wünschen der Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft entsprechenden vom Abg. v. Strombeck (Centr.) formulirten Zusatzanträgen, welche mehr formeller Natur sind, angenommen. Die § § 1 unb 2 wurden gleichfalls angenommen mit einer vom Abg. Gamp beantragten Aenderung, wonach gemäß dem Wunsche deS Berliner Kaffenvereins die ein für alle Mal gegebene Erklärung des Verzichts auf getrennte Aufbewahrung und Nummerverzeichnisse, soweit sich solche auf Geschäfte unter Bankiers beziehen, zugelafsen sein sollen. BerschärsungSanträge waren nur vom Abg. Graf Arnim gestellt, dieselben wurden jedoch abgelehnt, nachdem namentlich die Abgg. Müller- Fulda und Schmidt-Warburg (Centr.) auf die da- durch den Bankiers in den kleinen Städten entstehenden Unbequemlichkeiten und die daraus sich ergebende Unmöglichkeit, das Gebot der Sonntagsruhe auftecht zu erhalten, hingewiesen haben. Die nächste Sitzung findet am Montag statt. Das Depotgesetz dürste die Kom- Mission in der ganzen nächsten Woche beschäftigen.
Ausland.
* Gens, 7. März. Wie der Kulturkampf im Kanton Genf blüht, ersieht man auS folgender Thaisache: Ein Gesetz von 1878 hat die römisch-katholische Kirchen- gemetnbe Thon-x mit bet altkatholischen von Chene« bourg vereinigt. Dafür, baß ber altkatholische Geist- liche von Chenebourg bann alle 14 Tage in Thonex SotteSbienft halten foll, werben ihm alle Jahre blanke 500 Franken regelrecht ausgezahlt. Nun Pinsel unb Palette vor: Sett 1878 wirb in ber Kirche von Thonex keine Taufe mehr vorgenommen, keine Ehe mehr ein« gesegnet, keine Trauerfeierlichkeit finbet mehr statt, keine Prebigt wirb gehalten unb keine Meffe wirb mehr gelesen. Wohl ober läutet alle 14 Tage ber löbliche Sakristan einmal ein, zünbet auf bent Hauptaltar bie Kerzen an, ber altkatholische Geistliche erscheint, wartet fünf Minuten unb zieht bann, da Niemanb in ben staubigen Kirchenstühlen sich einfiabet, ftöhlich wieder ab, bie Kerzen werben gelöscht, bie Kirchenthüren ge- schlossen unb 14 Tage später darauf mit gleicher Pflicht- treue wieder geöffnet! Diese nun schon volle 17 Jahre dauernde Herrlichkeit hat aber bie treuen Katholiken von Thonex schon saure 8500 Franken gekostet. — 8500 Franken für einen Kultus, nach welchem Niemanb in ber Gemeinbe verlangt unb ber tatsächlich auch nicht abgehalten wirb; bazu Kirche unb Pfarrhaus vorenthalten! . . . Allerliebst fürwahr!
* Rom, 8. März. Die Wiener ,Pol. ftorr.' läßt sich von hier melben: „Fürstbischof Kopp hat in Unter-