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Donnerstag, den 5. März 1896.

23. Jahrgang

FlildattMZeitiiiiij

_________________mit Unterhaltrmgs-Kettagr „Sterne und Klumen".

8rsch««t tügiich, Soim- x*b Feiertage ausgenommen. — vierteljährlicher «bonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pfennig Inserate kosten die einspaltige Garmond^eile oder deren Raum 15 Pf., Reklamen die Petitzeile 25 Pf., bei Wiederholungen entspreckender Rabatt

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handelt, die Sache zum Abschluß zu führen, jetzt et«

auf einen derartigen Handel eingehen! Sie behauptet

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mißverstanden haben. Das dumme Ding! Als ob sie nicht pesagt hätte: jede halbwegs annehmbare Parthie wolle sie accepttren, um nur aus dem Haus zu kommen. Jetzt auf em Mal faselt sie von gegenseitiger Liebe, gegenseitiger Achtung, gegenseitigem Vertrauen, was alles nothwendig sei zur Begründung einer glücklichen Ehe. Als ob in unserer Zeit eS nicht hauptsächlich auf einen gut gefüllten Geldbeutel aukäme; ganz ab« gefehen davon, daß Dein Sohn ein Mann ist, geeignet, jede Frau glücklich zu machen. Danke Du Gott, Jo­hanna, nur Söhne vorgefunden zu haben in Deiner neuen Familie, statt einer Tochter, die alle Welt einen

3) Zulage für Ausbildung eines Ge- meindebaumwärterS aus der Staatskasse in der Regel 180 bis 200 Mark, also im

drängte Weiblichkeit. „Es geht mir wie Dir — sie dauert mich, um so mehr, da Dank Otto'S Wetter-

Frau von Rodenflüh öffnete den Brief mit be­folgter Miene, die aber, je länger sie las, um so mehr sich erheiterte.

„Gott sei gedankt, Wilhelm!“ rief sie aus. „Alles macht sich ganz herrlich. Wir sind nicht kvwpromittirt; so oder so wäre die Sache jedenfalls gescheitert. Höre,

4) Kostenvergütung für rund 250 Obst bäume, ä 1 Mark.......

aber 120 Tage erforderlich. Bekommt der­selbe für den auswärtigen Tag 5 Mark, fo ergeben sich.........

2) Nichtrückzahlbare Staatsbeihilfe von nur 1600 Mark zum Ausbau der Wege und Gräben, welche bei 400 ha. Ver« koppelungSgelände und bei der hiesigen un­günstigen wirthschaftlichen Lage in Wirk­lichkeit eher höher als niedriger bemessen wird . . . v . • -........

Unverhofft.

Erzählung von L. v. Neidegg.

—— (Nachdruck verboten.)

Weil nun die Grundsteuerreinerttäge in hiesiger Gegend niedrig sind, so werden sich die an den Staat zu zahlenden Abgaben vorwiegend in den unteren Stufen bewege». Für den Fall überdies die Wirth- schaftsverhältnisfe in einer Gemarkung ungünstig und beträchtliche Schulden vorhanden sind, so können diese an sich schon niedrigen Sätze eine Ermäßigung erfahren bis auf 3 Mark für 1 ha., oder

Die Vortheile der Verkoppelung und ihre Kosten.

Da in letzter Zeit, und jüngst wieder im Anschluß an den vergangenen Bauerntag die Aufmerksamkeit der ländlichen Bewohner des Kreises Fulda und seiner Umgebung mehr auf die Verkoppelung hingelenkt wor­den ist, so soll nachfolgend diese wichtige Angelegenheit an der Hand der geltenden Bestimmungen einer ein­gehenden Erörterung unterzogen werden.

Gesetzt es stellt eine Gemeinde mit 400 ha. (1 ha. = 41 U Acker gerechnet) = 1700 Kasseler Acker Größe auf Grund der Verordnung vom 14. Mai 1867 den Antrag auf Verkoppelung und derfelbe gelangt zur Durchführung, fo hat dieselbe bei Zugrundelegung der allgem. Verfügung Nr. 15 vom 30. Mai 1890 der Königlichen General-Kommission zu Kaffel für gewöhn­lich an die Staatskaffe zu entrichten:

Zusammen 2640 Mk.

Letztere gibt der Staat den Betheiligten im Laufe des Verfahrens, erhält hingegen von denselben im Ganzen 2400 Mark.

Manchem Gegner der Verkoppelung wird die» auf­fällig und unbegreiflich erscheinen und viele werden

was meine Jugendfreundin schreibt — nebenbei gesagt, ich fange nachgerade an, mich ihrer zu schämen. — „ , v _________________

Die EingangSphrase erlasse ich Dir: „Unter allen ' Phönix' nennt, während ihre unangenehmen Eigen-

Kreuzen, die Gott uns auferlegen kann, ist dar einer s schasten mir gegenüber so kräftig hervortteten. Es ist

störrischen, eigensinnigen Stieftochter das schlimmste, also vorbei — ich behalte mein Kreuz, und bitte Dich Als ich Dir Betty zur Schwiegertochter empfahl, hielt i nur, Du theuere alte Freundin, mich Betty's Laune

ich sie für besserungsfähig — dar ist nun vorbei. : nicht entgelten zu lassen; u. s. w. u. s. w."

Birher hatte ich ihr nur Andeutungen gegeben über \ „Die arme Betty!" sagte mitleidig der alte Herr, meine Unterhandlungen mit Dir; ohne irgend eine • welcher immer ein weiches Herz gehabt hatte für be- Einwendung zu machen, hatte sie diefelben angehört. <" ” '1 rc* " • - —

Jetzt, wo ich ihr den ganzen Sachverhalt klar auS-

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daß er schließlich den Gemeinden für die bei der Verkoppelung gepflanzten Bäume das Pflanzmaterial, also die Auslagen für den Ankauf von Obstbäume meist in voll- r Höhe vergütet:

fo läßt sich unschwer nachweisen, daß die Inter­essenten für die eigentlichen Verkoppelungrarbeiten : gegenwärtig nicht nur nichts zahlen, sondern dafür noch etwas herausbekommen:

1) In einer Gemeinde mit 400 ha. Jn-

l halt ist beim Ausbau der Wege und Gräben

ein Auffeher für gewöhnlich 4 Monate oder

Wendigkeit ihr in keinem Falle zu helfen wäre. Eigent- ,-------, 0— P 0- ,v„. ; lich sind ihre Ansichten ganz korrekt", setzte er hinzu,

klärt sie plötzlich: unter keiner Bedingung wolle sie ohne zu bedenken, wie sehr er sich durch diese Be­aus einen derartigen Handel eingehen! Sie behauptet hauptung in Widerspruch brachte mit sich selbst, mit mit seltener Unverftorenheit, ich müffe sie gänzlich dem, waS er über den Sohn geäußert. „Schreib' das

lagen bis zur Receßvollziehung und Wiederübernahme in das Kataster und Grundbuch. Den Staat kostet das Verfahren mindestens 10 Mal so viel, so daß er bei der vorliegenden Sache wohl 24000 Mark zuzu­legen hat.

Obige 2400 Mark können nun die VerkoppelungS- interessenten auf Antrag in 10jährigen Raten zahlen, ohne daß der Staat Zinsen in Anrechnung bringt.

Hätte demnach ein Landwirth 10 ha. — 42^2 Acker, so würden in 10 Jahren 60 Mark, also für das Jahr 6 Mark bezw. für das Vierteljahr „sage und schreibe 1 1la Mark BerkoppelungSkosten entrichten."

Erwägen wir nun dabei weiter, daß der Staat den Interessenten bei dem Oberbau

70 Pfennige für 1 Acker, dem gesetzlich niedrigsten Kostenpauschquantum.

Kommen wir wieder auf unsere 400 ha. oder * 1700 Morgen große Gemarkung zurück und nehmen j an, daß selbige einen durchschnittlichen Grundsteuer- l Reinertrag von 8—10 Mark besitzt, so berechnet sich ? hiernach ein Staatsbeitrag von 6 Mark für 1 ha, ? Mittel also für 400 ha. 400 X 6 = 2400 Mark. 4'

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diese Ausführung vielleicht mitleidig zum eigensten Schaden belächeln, selbige jedoch sicher einstmals herbei- sehnen — wenn er zu spät ist. Vorstehend sind die Abgaben an den Staat, „welche also nur scheinbar entrichtet werden," nachgewiesen.^

Außer diesen entstehen aber den VerkoppelungS« interessenten die hauptsächlichsten Aufwendungen für die Stellung der zu den Feldarbeiten nöthigen Arbeiter, für die Lieferung der Stangen und Grenzsteine zur Vermarkung d-r neuen Eigenthumsgrenzen und schließ­lich für den Ausbau der neuen Wege und Gräben.

Belaufen sich die Gesammtkosten der Verkoppelung auf 15 bis 20 Mark für den Morgen, „ein Satz, welcher für die hiesigen Verhältnisse als reichlich gilt," also im Mittel auf 14'/, Mark für den Acker, fo macht das für 1700 Morgen 1700 X 141/2 ----- 29,750 Mark.

Da nun die Arbeiter aus der Mitte der Bethei­ligten genommen werden, weil es fast in jeder Ge­markung Steinbrüche gibt, aus denen die erforderlichen Grenzsteine gewonnen werden können, und da keine Bestimmung die Verkoppelungsinteressenten hindett, ihre Wege und Gräben selbst zu bauen, wozu der Staat den Aufseher auf seine Kosten noch obendrein stellt, fo bleibt sämmtliches Geld, wo verkoppelt wird, im Orte.

Die Ortseingesessenen verdienen dasselbe und können solches sogleich zu Meliorationen und Verbesserungen in der eigenen Wirthschaft verwenden. Hierdurch wird zur schnellen Erhöhung und Sicherung der Er­träge die beste Grundlage geschaffen.

Gehen wir nun auf die Rentabilität bezw. auf die Aufbringung der Kosten näher ein, so ist zunächst zu bedenken, daß sich durch die Ausweisung der Wege und Gräben das den betheiligten Landwirthen ver­bleibende Gelände um 5 pCt., vorliegend um 6/io» X 1700 — 85 Morgen vermindert — aber nicht in Wirklichkeit in Bezug auf die Erträge, sondern nur der Fläche nach. Es darf als all­gemein bekannt unterstellt werden, daß bei der hiesigen Höhenlage und bei dem zumeist schweren, zum Theil ganz undurchlässigen Boden, leidliche Erttäge mit einiger Sicherheit nur erzielt werden können, wenn das Land in Beete gelegt wird, welche vielfach weit unter 10 Meter, ja vielorts bis auf 3 Meter Brette herabgehen.

1 Hektar (41/* Acker) ist 100 Meter lang und breit. Wenn diese Fläche vor der Verkoppelung in Beeten von 10 Metern Breite liegt (meist ist selbige viel geringer), wodurch in der Furche selbst und zu beiden Seiten derselben nichts wächst, so ergibt das vor der Zusammenlegung für 1 Hektar '/io der Fläche an Ernteausfall und bei 1700 Morgen 17OO/io I — „170 Morgen", welche nichts einbringen.

In Folge der neuen Planzutheilung werden dir alten Wege und Zufahrten, die sehr zahlreichen Par­zellengrenzen, die Hecken, Raine, Triften u. s. w.

dem Monsieur Otto, Johanna; schreib' ihm, wie vor­trefflich Betty ist; vielleicht bereut er dann, daß er sich nicht, herabließ, selbst um dieser Mädchen zu werben, dar chn dann möglicherweise genommen hätte. Die Reue soll seine Strafe sein."

Der Staatsanwalt war aber weit entfernt, diese Mittheilungen im Geiste der Buße aufzunehmen; er freute sich, aus dem Briefe seiner Mutter zu ersehen, daß die Sache so glücklich sich entwickelt, und dachte weiter nicht an dessen Inhalt. Um so mehr aber dachte er in den Wochen, die nun folgten, an feine ereignißvolle Eisenbahnfahrt, an jene geheimnißvolle Frau von Neudorf, die so plötzlich in sein Leben ge­treten, eben so plötzlich aus demselben verschwunden war. Fritz von Birseck, der Brelgeschästige, hatte Er­kundigungen über sie einzuziehen versucht, behutsam und ganz unter der Hand, ohne daß der Name des Freundes genannt wurde; kein Mensch in Schlüssel« burg hatte sie aber je gesehen, kein Mensch je etwas von ihr gehört. Fritz stand dann auch nicht an, sie als eine abgefeimte Abenteurerin zu bezeichnen, worüber es beinahe zum Zerwürfniß zwischen beiden Freunden gekommen wäre. Was Rodenflüh bettaf, so war er weit entfernt, erneuten Verkehr mit feiner Reise« gefährtin anzustreben — er fühlte gar wohl, daß dieser nur dazu beitragen könne, seine GemüthSruhe

der Wege und Gräben einen ständigen Bauaufseher stellt, ohne besondere Kosten dafür zu beanspruchen,

daß er den Betheiligten je nach Lage ihrer Schulden und wirthschaftlichen Verhältnisse zu dem W-ge- und Gräbenbau eine Staat-Hilfe gewährt, welche auch nach E den Gesammtkosten des Baues bemessen und nicht zu­rückgezahlt — also den Bauern geschenkt wird,

daß er auf Antrag der Interessenten für jede Ser« I koppelungsgemeinde eine geeignete Person aus ihrer 1 Mitte im pomologischen Institute zu Kassel als Obst« ? baurnwärter ausbilden läßt und

Hierfür stellt der Staat die ganze Verkoppelung l an sich her von Anfang bis zu Ende, vergütet einen 8 KornmissariuS und den Landmesser, führt die Legitimation \ der Betheiligten, bestreitet sämmtliche Tagegelder und i Reisekosten der Beamten und Sachverständigen, bezahlt die Terminkosten, die Miethe für das Bureau und deffen Unterhaltung u. s. w. und bearbeitet alle Unter-