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Vkntag, den 2. März 1896.

23. Jahrgwg

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mit UnterhaltNngs-Kerlagr „Sterne und Klumen".

Erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pfennig. Inserate kosten die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum 15 Pf., Reklamen die Petitzeile 25 Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

D „Unannehmbar."

Wenn der Regierung einmal irgend ein Beschluß, sei eS des Reichstags oder einer Kommission, nicht behagt, so ist sie gar schnell mit dem Worte „Unan­nehmbar!" bei der Hand und droht, daS ganze Gesetz, um welches eS sich handelt, zu verwerfen, wenn der Reichstag an dem ihr mißliebigen Einzelbeschlusie fest­halten sollte. Wir haben dieser famose „Unannehmbar" auch jrtzt wieder mehr als genug in den Kommissionen hören müssen, die während der achttägigen Pause in den Plenarverhandlungen des RrichStogs ihre Arbeiten forrsetzen mußten. Mehrere der von der Börsenkommission beschlossenen Verschärfungen des Börsengesetzes wurden von der Regierung als „unannehmbar" zurückgewiesen. (In der Margarinegesetz-Kommissron fiel dieses Wört­chen auch mehr als einmal.) In der Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch wurde der nachher dennoch angenommene CentrumSavtrag zum VercinSrecht von den BundeSrathSvertretern ebenfalls in einer Weise bekämpft, welche die Drohung mit dem Scheitern des ganzen Gesetzwerkes für den Fall der Annahme des Antrags enthielt. Bleibt also noch die Justizkommission, die mit der zweiten Lesung der Novellen zum GerichtS- verfafsungsgesetz und zur Strafprozeßordnung beschäftigt ist. Und auch die Arbeit dieser Kommission drohte die Regierung vergeblich zu machen, indem sie erklärte, daS ganze Gesetz fallen zu lassen, wenn die in der erstm Lesung aufgenommene Bestimmung bestehen bliebe, welche daS Zeugnißzwangverfahren gegen die Presse zur Ermittelung der unbekannten Verfasser unter Klage gestellter Artikel verbietet.

In allen diesen Fällen haben sich die Kommissionen nicht durch daS „Unannehmbar" der Regierung ein­schüchtern lassen: der Terminhandel in Getreide wurde verboten und noch manche andere Verschärfung deS Börfengesetzes beschlossen, daS BereinSrecht im Bürger­lichen Gesetzbuch wurde nach dem Anträge Bachem um­gestaltet, und in der Strafprozeßordnung wmde der Schutzparograph für die Presse aufrecht erhalten. Da» läßt den Freiwilligen oder unfteiwilligen RegierungS- kommissaren der »Post' und der .Nordd. Allg. Ztg.' keine Ruhe. Sie wiederholen, daß durch die Kommissions- beschlüsie daS Zustandekommen der Vorlagen gefährdet sei, und die,Post' nimmt sich nicht einmal die Mühe, den Beschlüssen der drei Kommissionen mit sachlichen Gründen entgegen zu treten. Wir haben auch Be- denken gegen einzelne Beschlüsie, z. B. der Börsen- kommission, daS kann uns aber nicht abhalten, von Jedem, der diese Beschlüsie bekämpft, sachliche Gründe für feine ablehnende Stellung zu verlangen. Mag uns ein Beschluß einer Kommission oder auch deS Plenums auch noch so weniq gefallen, so würden wir deshalb doch niemals die Regierung gegen den Reichstag und feine Organe ausspielen, wie eS die,Post' thut. Dieses mittelparteiliche Kautschukblatt stellt sich geradezu aus den Standpunkt, daß der Reichstag unter allen Um­ständen der Regierung nachzugeben hat und keine Be-

Urmerhofft.

Erzählung von L. v. Neidegg.

6] ------- (Nachdruck verboten.)

Mitreisende gesellten sich zu ihr. Bald war sie von klagenden Frauen und weinenden Kindern umgeben. Jeder neue Ankömmling gab eine neue Darstellung deS stattgehabten UnglückSfalls zum Besten. Eines stand fest: einzig dem Umstande, daß die Station Warendorf nahezu erreicht, der Zug daher nicht mit voller Geschwindigkeit gefahren war, verdanfte man eS, daß die Katastrophe keine ungeheuerlichen Dimensionen angenommen. Wodurch sie herdeigeführt worden war, darüber war man nicht einig; „durch eine aus frevel­hafter Bosheit herauSgenommene Schiene," sagten die Einen, während Andere an Unterwaschung der Bahn­körpers durch den jüngst niedergegangenen Wolken­bruch glaubten. Menschenleben waren nur zwei zu beklagen — der Maschinist und eine Dame, die im Koupee gesessen hinter jenem, in dem Ella und der Staatsanwalt sich befanden. Verwundungen hingegen waren ziemlich viel vorgekommen, zum Glück keine ganz schlimmen. Um Aerzte aus Warendorf sei be­reits geschickt worden, wurde versichert; sie würden wohl gleich zur Stelle sein. Rodenflüh, den sie dort sich bewegen sah, wo Hilfe am meisten noth that, trat,

schlüffe fassen darf, welche die Regierung als „unan­nehmbar" bezeichnet. Ja, das ehrenwerthe Blatt hält dies sogar für so selbstverständlich, daß es kein Ver- ständniß dafür hat, auS welchem Grunde ein Abge- ordneter einen Beschluß zu Stande bringen helfen kann, an dem die Regierung das betreffende ganze Gesetz scheitern zu lassen droht; so sehr fehlt eS dem Organe der Herrn v. Stumm an dem Berständniß an diese Unabhängigkeit und Festigkeit der Gesinnung, daß es sogar ehrenrührige Gründe für ein solches Verhalten zu behaupten sich erfrecht. Weil die Regierung den Antrag Bachem als unannehmbar bezeichnet nnd die Möglichkeit angedeutet hat, daß daran das Bürgerliche Gesetzbuch scheitern könnte, so bleibt nach der,Post' nur die Wahl zwischen der Annahme, daß die Abgg. Dr. Bachem und Genossen „damit ein demokratisches Mäntelchen für die Verhinderung der Einheit deS bürgerlichen Rechts sich haben verschaffen wollen, und der, daß der Beschluß dem Centrum ein neuS HandelS- o b j e kt für Konzessionen an anderen Stellen liefern soll."

Eine Widerlegung dieser läppischen Bemerkungen zu versuchen, kann uns natürlich nicht beifallen,' da wir bei dem mangelnden Berständniß deS sauberen BlatteS für Unabhängigkeit und Charafterstärke von diesem doch nicht verstanden werden würden. Nur eine Frage: was würde die ,Post' dazu sagen, wenn wir ihre Logik auf dar Verhalten der Regierung anwenden und also schließen würden: da die Regierung wissen mußte, daß die Mehrheit der Kommissioam trotz ihres Widerspruchs ein besseres BereinSrecht, als das deS Entwurfs beschließen würde, so wollte sie, in­dem sie trotzdem an diesem Beschluß daS ganze Werk scheitern zu lassen drohte, entweder damit sich nur ein „staatserhaltendes" Mäntelchen für die Verhinderung der Einheit bei Bürgerlichen Rechts verschaffen oder ein Handelsobjekt bilden, um an anderen Stellen Zuge­ständnisse vom Reichstage zu erlangen —? Die Re­gierung soll jederzeit eine Vorlage scheftern lassen dürfen, weil sie ihr in einem einzelnen Punkte nicht nach Wunsch geräth. und wenn sie auch im Ganzen ein noch so wichtiges Reformwerk wäre; wenn aber der Reichstag auch einmal seinen Willen durchsetzen will, dann muß er gleich die ärgsten Schmähungen, wie Schacherpolitik, unpatriotisches Verhalten u. dgl. hören.

Sachlicher ist immerhin die ,N. A. Z.' Sie sucht wenigstens Gründe für die ablehnende Haltung der Regierung gegenüber dem Paragraphen, der den un­gerechten Zeugnißzwang gegen die Presse beseitigen will, anzuführen. Wir können ihr daher auch sachlich antworten. Sie fragt, ob das Verlangen berechtigt sei, daß, wenn der verantwortliche Redakteur einer Zeitung für den strafbaren Inhalt eines Artikels haftbar gemacht ist, der Verfasser dieses strafbaren Artikels nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden solle. Die ,N. A. Z.' antwortet ohne Weiteres mit Nein. Wir sagen aber: 1) handelt es sich nur darum, ob der Redakteur u. s. w. auch noch gezwungen werden soll, durch sein Zeugniß den Verfasser vor Gericht zu

als Aerzte und Krankenwärter aus Warendorf er­schienen waren, und die Dunkelheit bereits eingetreten war, endlich wieder an sie heran. „Kommen Sie, gnädige Frau, kommen Sie, meine Damen!" sagte er. „Für die Verwundeten ist gesorgt; wer nicht helfen kann, thut wohl, den Platz zu räumen. ES ist be- schloffen, daß Alle zu Fuß zu gehen habm, da Warendorf ganz nahe ist. Wir wollen uns also auf den Weg machen."

Der Zug — Männer, Frauen und Kinder in buntem Durcheinander — setzte sich in Bewegung. Rodenflüh ging an Frau Tlla'S Sette. Sie kamen an dem Verbandplatz vorüber, wo von den rings aufge­stellten Fackeln, matt beleuchtet, mit einem großen Tuche zugedeckt, regungslos zwei starre Gestalten lagen. „So wäre vielleicht auch ich dahingrstreckt," dachte Frau Ella, und mit einer raschen Bewegung legte sie ihre Hand auf Rodenflüh's Arm; ihre bebenden Lippm stammelten kaum verständliche Dankesworte.

„Nur keine Rührung, gnädige Frau," antwortete er ziemlich rauh. „Meine Bärenkrast war mir ein Mal im Leben zu etwas nütz, und dar war gut. Gott hat unsere Rettung gefügt, mein Verbimst dabei war gering."

ES war wenig mehr, was sie mit 'hm redete; ihre Seele war zu sehr erfüllt von den Schrecknissen der

bringen; 2) die Einrichtung, daß der verantwortliche Redafteur als Thäter gilt und belangt wird,schließt in der That die Bestrafung noch eines Zweiten alr Thäters aus. ES gibt nur zwei Möglichkeiten: mtweder man macht einen Redakteur für Alles, was die Zeitung oder der Theil, für den er die Ver­antwortlichkeit übernommen hat, verantwortlich, gleich­viel ob er der wirkliche Thäter ist oder nicht, oder aber man will auf alle Fälle den wirklichenThäter bestrafen, dann aber darf der verantwortliche Redakteur theils gar nicht, theils nur soweit ihm eine Mitthäter- schaft nachgewiesen werden kann, belangt werden. Aber beide Systeme vereinigen, also sowohl den vor­geschobenen, als den wirklichen Thäter als eigentlichen Thäter bestrafen zu wollen, ist ein logischer Unsinn und stürzt die Grundlage unseres PreßgesetzeS um. Und welchen zwingenden Grund vollends könnte die Regierung haben, um an einem Beschlüsse, der in ein­facher Konsequenz deS PreßgesetzeS diePrefse vor dem Systeme einer doppelten Verantwortlichkeit schützen will, ein Gesetz von so großer Bedeutung wie die Justiznovelle scheitern zu lassen? Ein Gesetz, das so viel größere Neuerungen, als den fraglichen neuen Paragraphen, in der Einführung der Berufung und der Entichäsigung unschuldig Verurtheilter enthält! Würde die Regierung um einer verhältnißmäßig so geringen Meinungsverschiedenheit willen dieses Gesetz scheitern lassen, so dürste sie sich nicht wundern, wenn nachher ihr der Borwurf gemacht würde, es sei ihr gar nicht ernstlich um jene Reformen zu thun gewesen. Wir können also nicht annehmen, daß die vielm „un­annehmbar" der Regierung wirklich daS letzte Wort derselben darstellen, und hoffen, daß der Reichstag sich durch solche Kraftworte nicht bewegen lassen wird, von durchaus berechtigten Aenderungen der Vorlagen wieder abzugehen.

Deutsches Reich.

Berlin, 29. Februar

* Der Kaiser fuhr heute Vormittag nach dem Reichskanzlerpalais und konferirte daselbst längere Zett mit dem Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe-Schillings­fürst. Rach dem Schlosse zurückgekehrt, hörte der Kaiser die Vorträge des Chefs des Generalstabes Grafen v. Schlieffen und deS Chefs des MUitärkabinetS Generals v. Hahnke, empfing darauf den peruanischen außerordentlichen Gesandten Anibal Billegas behufs Uebereichung feines BeblaubigungSschreibenS in Gegen­wart deS StaatfekretärS des Auswärtigen Freiherrn v. Marschall und nahm dann eine Reihe militärischer Meldungen entgegen.

* Die ,Köln. Ztg' versichert, daß der Kaiser den Vorschlägen wegen der Reform der vierten Bataillone bereits seine Zustimmung ertheilt habe, die organi­satorischen Arbeiten seien abgeschlossen, nur die wirth- schaftlichen Fragen über die Unterbringung der neuen Regimenter nehmen noch einige Zeit in Anspruch, wrS-

Ebends, um über gleichgiltige Dinge sich unterhalten zu können. Auch war der Bahnhof von Warendorf thatsächlich in einigen Minuten erreichbar. Als man dort angelcmgt war, fand eS sich, daß der Zug noch noch nicht abgelaffen war, mit dem Rodenflüh nach Kronenburg weiter wollte; man hatte auf die Passagiere des Postzuger auS Dernburg gewartet, wie es in jener Zeit wohl vorkam, wo alle» noch gemächlich langsam ging. Rodenflüh ergriff die Hand seiner Reise­gefährtin und führte sie an seine Lippen. „Ich habe Ihnen für genußreiche Stunden zu danken," sagte er mit bewegter Stimme.

„Und ich Ihnen für mein Leben," erwiderte sie und wandte sich ab, um ihre Rührung zu verbergen.

Als sie wieder aufschaute, war er schon verschwun­den — ein paar Sekunden noch und der Zug brauste davon.

„So, Freund Fritz; jetzt ist Dir hoffentlich klar geworden, weshalb ich einen Brief aus Schlüsselburg, der an Deine Adresse kommen wird, für mich bean­spruche." Damit schloß Rodenflüh die Erzählung seiner Eisenbahnfahrt, die er seinem Freunde Birseck soeben zum Besten gegeben hatte.

Unter seiner rauhen Hülle hatte Rodenflüh ein warmes Herz; freigebig war er nicht mit seiner Freund­schaft, wem er sie aber ein Mal zugewendet, der konnte