27 Dtontag, den 3. Februar 1896. 23. JahrgMg
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Die Fuldaer Bauernvereine haben am 23. Januar d. I. an den Reichstag zu | Händen unseres Reichstagsabgeordneten Herrn Richard ' Müller folgende Petition gesandt:
Fulda, den 23. Januar 1896. >
Hoher Reichstag!
Wie überall im deutschen Reiche, so befindet sich auch im : ehemaligen Fürstenthume Fulda die Landwirthschaft in der be- - drängtesten Lage. Der Getreidebau wirft die Produktionskosten i nicht mehr ab und auch die Viehzucht, welche seither den Bauer - noch über Wasser hielt, lohnt sich immer weniger. Da nun die | sogen, „großen Mittel" der Abhilfe sich als unausführbar er- ’ weisen, so muß es allen, welchen das Wohl des Vaterlandes am ; Herzen liegt, als unabweisbare Forderung erscheinen, daß die « sogen, „kleinen Mittel" insgesammt und sofort zur Ausführung ! gelangen.
Zu diesen „kleinen Mitteln" zählen wir an erster Stelle die ; Beseitigung einer Reihe von Gesetzen der Neuzeit, welche der i Landwirthschaft nicht nur keinen Nutzen bringen, sondern dieselbe < auf das Empfindlichste schädigen: wir nennen vornehmlich das : Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz, gewöhnlich „Klebe- i gesetz" genannt, ebenso das Unfallgesetz. Mögen diese Gesetze der Industrie-Bevölkerung und dem Handwerkerstande in den ! Städten zum Vortheile gereichen, der Landwirthschaft gereichen i sie nur zum Verderben.
Was zunächst das Jnvaliditäts- und Altersversicherungs- | gesetz anbelangt, so ist dasselbe in der Regel zwecklos, da Knechte ' und Mägde durchgängig durch Verheirathung einen eigenen ; Hausstand gründen und dadurch ihre Berechtigung auf Unter- i Mtzung verlieren.
Hinsichtlich des Unfallgesetzes läßt sich nicht sagen, zu wie- j viel Unredlichkeiten dasselbe Veranlassung bietet. Beweis dafür f ist, daß die Unfälle seit dem Bestände dieses Gesetzes sich ins > Ungemessene vermehren und in Folge besten die Belastung der j Arbeitgeber zur Unerträglichkeit sich steigert. Als Beleg hierfür ! möge dienen ein Vortrag, den Herr Landesrath Dr. Schröder : aus Kassel in einer Versammlung des landwirthschaftlichen Ber- ' eins gehalten hat und der in der Anlage beigefügt ist.
Ganz ergebenst erlauben wir uns daher, hohen Reichstag ; zu ersuchen, doch dahin wirken zu wollen, daß hohe Bundes- • regierungen ihr Wohlwollen, welches sie in so glänzenden Worten : für die Landwirthschaft ausdrücken, durch Gesetzesvorlagen, welche jene schädlichen Gesetze aufheben, durch die That ins Werk fetzen. \ Die Petitionskommission der Fuldaer Bauernvereine:
Herr. Richard Reinhardt. Nüdliug. Bleuel. Heurich. Böker. Schönherr.
Auf diese am 23. Januar abgesandte Petition langte bereits am 25. Januar an den Schriftführer der Centralstelle folgende Nachricht ein:
Fulda,
Hi;24- J°nu--r 1896 i Herrn Direktor Fuest, Fulda.
Antwortlich Ihres werthen Schreibens vom 23. d. habe ich die Petition der Fuldaer Bauernvereine alsbald übergeben; da jedoch . „och 12,000 Petitionen vorausgehen, wird solche kaum noch in dieser < Sesfion verhandelt werden.
Dieses ist aber auch nicht nöthig, da ich die Aenderung ’ der Versicherungsgesetze schon voriges Jahr angeregt habe, solche auch regierungsseitig zugesagt ist und sich in Arbeit befindet. \ Um die Sache zu beschleunigen, ist schon für morgen eine Resolution von uns eingebracht, bei welcher die Dringlichkeit der Aenderung betont wird. Zugleich soll an Stelle des jetzigen Alebe-Verfahrens das Umlage-Verfahren treten, welches an i Stelle von 50 X 20 Pfg. oder 50 X 14 Pfg. jährlich, also ' statt 10 Mk. oder 7 Mk. jährlich nur eine Zahlung von 2 Mk. . oder 1.50 Mk. pro Jahr herbeiführen würde. Bei Eingehen der ■ Gesetzes-Borlage werde ich den Antrag stellen, die Versicherung ' der ländlichen Dienstboten „freiwillig" zu machen.
Ich hoffe, daß dies allen Wünschen entspricht und bitte Sie, 1 den Petenten diesen Brief nebst Anlagen zur Kenntniß zu geben.
Hochachtungsvoll
Richard Müller. i
Die erste der hier erwähnten Anlagen ist das dritte Verzeichmß der beim Reichstage eingegangrnen Petitionen: Journal H Nr 5075 bis 9145.
Anlage 2 enthält eine Resolution von Dr. Hitze j und Genossen. Dieselbe lautet:
Der Reichstag wolle beschließen: Unter Ablehnung des An- ! träges Auer und Genossen die verbündeten Regierungen zu er- > suchen, bei der in Aussicht gestellten höchst dringlichen Revision 1 des Jnvaliditäts - Gesetzes in besondere Erwägung auch darüber < einzutreten: inwieweit innerhalb der bestehenden Beiträge resp. ' bei Einstellung weiterer Ansammlungen zu den Reservefonds 1) eine Vereinfachung und Erleichterung der Voraussetzungen zum ! Bezüge der Alters- und Invalidenrente, sowie eine zweckmäßigere ! Verbindung der Kranken- und Jnvaliden-Fürsorge, 2) eine Er- ■ höhung der Invalidenrente, namentlich unter Berücksichtigung unversorgter Angehöriger, 3) eine Einbeziehung der Wittwen- und Waisen-Fürsorge möglich und zweckmäßig ist.
Berlin, 23. Januar 1896.
(Folgen die Unterschriften.)
Nachdem die in obigem Briefe des Herrn Reichs- tagsabgeordneter Müller erwähnte Resolution der CentrumSfraktion im Reichstage am 25. Januar zur Behandlung gelangt war, sandte Herr Abg. Müller nachstehenden zweiten Brief:
Berlin, 29. Januar 1896.
Herrn H. Fuest, Direktor der landwirthschaftlichenWinterschule, Fulda.
Hierdurch benachrichtige ich Sie, daß Herr Staatsminister v. Bötticher am 25. d. M. anläßlich der Beantwortung des Antrages Hitze ausdrücklich anerkannt hat, „daß das Be- dürfniß der Revision des Jnvaliditäts -und Alters- Versicherungs-Gesetzes immer dringender wird, und daß er in Folge dessen zusagte, Abänderungs-Anträge bei den verbündeten Regierungen alsbald anzu- regen und so rasch als möglich eine Vorlage im Reichstage einzubringen. Herr v. Bötticher erkannte ferner ausdrücklich an, daß die Landwirthschaft gegenwärtig außer Stande fei, die aus diesem Gesetze resultirenden bezw. zu erwartenden höheren Lasten zu tragen.^,
Ich bitte Sie, hiervon den Petenten Kenntniß zu geben und denselben zugleich mitzutheilen, daß ich die geäußerten Wünsche bei der zu erwartenden Vorlage nach Kräften wahrnehmen werde.
Hochachtend
Richard Müller.
Kriegsinvaliden und Reichsinvaliden- Fonds.
Der .Reichsanzeiger' schreibt in seinem nichtamtlichen Theile: Es sind in der letzten Zeit in verschiedenen Zeitungen Artikel erschienen, welche sich mit der Lage der Krieg-invalid en und insbesondere der sogenannten Kriegsveteranen, d. h. der nicht als invalide anerkannten KriegStheilnehmer, und deren Hinterbliebenen zum Theil in sachlicher, meist aber in einseitig tendenziöser und agitatorischer Weise beschäftigen. Diese Artikel, von rechtlich und thatsächlich unrichtigen Voraussetzungen ausgehend, kommen fast immer zu der Schlußforderung, daß für die Veteranen und deren Wittwen und Waisen die Reichsregierung viel mehr als bisher thun müsse und auch thun könne.
Solche Artikel erregen unter den Betheiligten selbst und auch in weiteren Kreisen, welche die Richtigkeit der aufgestellten Behauptungen und Forderungen nicht prüfen können, Unzufriedenheit und Mißtrauen, namentlich wenn dabei immer wieder von der Unerschöpflichkeit des ReichSinvalidenfonds gesprochen wird. AuS den noch neuerdings abgegebenen ziffermäßigen Erklärungen der Regierung sollte doch endlich die Ueberzeugung gewonnen werden, daß die Mittel des Reichsinvalidenfonds nahezu vollständig festgelegt sind und zwar lediglich und ausschließlich zum Nutzen der KriegStheilnehmer und ihrer Angehörigen! Die unausgesetzten Bemühungen der Regierung haben erreicht, daß innerhalb der zulässigen Grenzen jeder Zeit und sehr gern da geholfen wird, wo ein wirkliches Bedürfniß vorhanden ist.
Wie steht es nun mit der Verpflichtung der Regierung zur Hilfe, und was ist bisher ge- sch eh en, ihr zu genügen?
Bei der elfteren Frage scheint die Agitation immer ganz zu vergessen, daß bei der allgemeinen Wehrpflicht kein Anrecht auf Entschädigung aus dem Umstande allein erwächst, daß der Einzelne nach Maßgabe der ihm obliegenden Verpflichtung persönlich an der Ver- theidigung deS Vaterlands therlnimmt. Wird aber durch den Krieg eine Dienstbeschädigung veranlaßt, die den Mann erwerbsunfähig macht und seine Familie der Roth preiSgibt, dann erkennt auch das Reich seine Entschädigungspflicht an, dann helfen unsere Pensions- und Reliktengesetze.
Wenn dem gegenüber unter vollständiger Jgno- rirung des Prinzips der allgemeinen Wehrpflicht und seiner nothwendigen Konsequenzen von agitatorischen Zeitungsstimmen und in Massenversammlungen gefordert wird, daß allen KriegStheilnehmern, ohne Rücksicht auf Dienstbeschädiqung und Bedürftigkeit, lediglich um deswillen, we:l sie im Kriege ihre Schuldigkeit gethan und ihre Pflicht gegen das Vaterland erfüllt haben, eine Entschädigung oder ein Ehrensold (tote man es nun nennen mag) aus der Reichskasse gewährt werden müsse, so ist eine solche Forderung nicht bloß auS politischen Gründen höchst bedenklich, sondern finanziell auch gar nicht durchführbar. Denn angenommen, eS würde nur ein Ehrensold von 120 Mk jährlich gewährt, so ergeben allein die Zahlenverhältniffe der noch lebenden KriegStheilnehmer aus den letzten großen Kriegen eine Belastung der Reichskasse von ungefähr 100 Millionen Mark jährlich! Von wem und wie soll in heutiger Zeit diese Summe anfgebracht werden?
Bei der zweiten Frage wird fast immer übersehe«, daß, wenn die Bersorgungsgesetze allein nicht ausreichen — fei es, daß deren Versorgungsgrenze nicht wett genug gesteckt oder daß die Höhe der Entschädigungssätze unter den veränderten Zeit- und Geldverhältniffen unzulänglich ist —, in solchen Fällen eines weitergehenden Bedürfnisses die großen UnterstützungSfondS eintreten nicht allein für die KriegStheilnehmer selbst, sondern auch für deren Hinterdliebme. Ts ist in weiten Kreisen noch viel zu wenig bekannt, welche großen Summen für diese Zwecke einer Milderung der Kriegsschäden alljährlich aufgewendet werden; sonst würde man die Fürsorge de» Reichs dankbarer anerkennen und bei höheren Anforderungen an die Mittel der ReichSkaffe, d. h. an die Kräfte der Steuerzahler, vorsichtiger und bescheidener fein.
Einige Zahlen mögen die Berechttgung und Noth- wendigkett dieser Mahnung hier begründen:
1. Der Allerhöchste Dispositionsfonds bei der Reichs- ; Hauptkaffe (Kap. 68 Tit. 1 des ReichShaushalts-EtatS), ; bestimmt zu Gnadenbewilligungen aller Art, ist mit drei Millionen Mark jährlich dotirt, von denen aber fast die ganze Summe lediglich im Interesse der Veteranen und ihrer Hinterbliebenen in einer so humanen und ausgiebigen Weise Verwendung findet, daß die den einzelnen Betheiligten zugewiesenen Abfindungen, je nach der Größe des Bedürfnisses, ost bis zur höchsten gesetzlich zulässigen Grenze gehen.
2. Zur Verstärkung dieses Fonds mtb um noch mehr als bisher begründeten Anforderungen genüge« zu können, sind auf Grund der Gesetzes vom 22. Mai 1895 im Kap. 83 Tit. 2 der Reichshaushalt» - Etats für 1896/97 weitere 700,000 M. jährlich eingestellt worden.
3. Als Beihilfen (Ebrensold) für hilfsbedürftige KriegStheilnehmer sind 1,800,000 M. (Kap. 83 Tit. 4) vorgesehen, sodaß zur Zeit 15,000 hilfsbedürftige Veteranen einen Ehrensold von jährlich 120 M. erhalten können.
4. Ferner kommt der im Kap. 83 Tit. 1 ebenda auSgeworfene Jahresbetrag von 350,000 M. jährlich in Betracht, welcher bestimmt ist und verwendet wird zu Unterstützungen und Erziehungsbeihilfen für Wittwe« und Kinder von KriegStheilnehmern.
5. Endlich wird aus dem K.p. 74 Tit. 6 des Reichs- hauShaltS-EtatS zu Unterstützungen für KriegStheil- nehmer und deren Hinterbliebene eine Summe von 30- bis 40,000 M. jährlich verausgabt.
Im Ganzen also ergeben diese fünf Ziffern eine Jahressumme von ungefähr sechs Millionen Mark, die lediglich bestimmt ist, den Kriegsveteranen und deren Hinterbliebenen, welche keine gesetzlichen Ansprüche haben, im Fall ihrer Bedürftigkeit und Würdigkeit mit angemessenen Unterstützungen auSReichS- fonds zu Hilfe zu kommen.
Diese Thatsache allein, ohne alle weitere Ausführungen, dürfte genügen, die beregten Zeitungsartikel und Massenagitationen auf ihren wahren Wetth zurückzuführen. Vielleicht trägt auch eine weitere Kenntniß- nahme der bisherigen Bemühungen der Regierung um das Wohl der KriegStheilnehmer und deren Wittwe« und Waisen dazu bei, daß diese hier kurz erörterte Frage fortan mit mehr Sachlichkeit, Unbefangenheit und patriottschem Anstande beurtheilt und behandelt wird.
Daß für die als kriegsinvalide anerkannt«» Mannschaften und deren Angehörige, sowie für die ! Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen an Pensionen bezw. gesetzlichen Beihilfen auS dem ReichS- haushalts-Etat jährlich eine Summe von über 15 Mill. Mark verausgabt wird, möchte allgemeiner bekannt sein.
Deutsches Reich.
Berlin, 1. Februar.
* Der Kaiser begab sich gestern zu einem kurzen Besuche zum italienischen Botschafter Grafen Lanza und von dort nach dem Atelier des Bildhauers Prttt, um daselbst das zum Guß ferttggestellte Modell deS ; von der Provinz Schleswig-Holstein zu errichtenden Reiterstandbildes Kaiser Wilhelm- I. in Augenschein zu nehmen. Auch die Kaiserin war zu gleichem Zwecke in dem Atelier des genannten Bildhauers erschienen. Der Kaiser und die Kaiserin unternähme« heute Vormittag den üblichen gemeinsamen Spaziergang durch