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Montag, den 16. Dezember 1895.

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mit UntechaLtungs-Keilage „Sterne und Kiumen".

• Unterschiede und evrnt. welche Unterschiede zwischen der ! stimmen. Außerdem bleibt dann noch die N°th- Mitgliedschaft zu einem Verein und der Mitglied- ‘ Wendigkeit, das Verbot der ^erbmdmlg polittscher ; <Anft 1« einer Familie, zu einem Vorstande, einer Kom- | Vereine überhaupt abzuschaffen. Daran Haven, wie Mission u s f? Daß Unterschiede bestehen, sieht ! selbst nationalliberale und frelkonfervative Blatter wiedet- ' man auf den ersten Blick; welche aber sind eS? Die holt betonten, alle Parteien das dringendste Jnteresie.

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Enttäuschung zeigte sich auf feinem Gesichte. Dann schob er für sich einen Sessel zwischen Gräfin Holler- brunn und Elisabeth.

Ehrlich und offen wie Robert war, fing er ohne Umschweife von Derjenigen zu reden an, die seine Ge­danken so ganz in Anspruch nahm. „Ich vermisse Jemand, Cousine," wandte er sich an die Gräfin. „Wo ist Fräulein von Neudingen?"

Die Gräfin hatte diese Frage erwartet, und doch fühlte sie sich etwas befangen, als sie dieselbe braut- Worten mußte. „Sie meinen Fräulein Grashoff, die

Gouvernante?" sagte sie, um Zeit zu gewinnen.

„Nein, die meine ich ganz und gar nicht. Fraulem Grashoff, wenn Sie wirklich existirte, wäre für mich eine Fremde, während Fräulein von Neudingen «ne Bekannte aus alter Zeit ist, der ich das wärmste Interesse zuwende."

Das war mehr, als Elisabeth «tragen konnte; sie hatte sich vorgenommen, ihre Ruhe zu bewahren, dieser Wort jedoch riß sie aus ihrer kühlen ZurückhalMng. „Schade nur, daß Ihr Jnteresie so übel angebracht ist," zischte, sie förmlich hervor, während ein höhnisAS Lächeln ihre Lippen kräuselte.

„Sie sprechen in Räthseln, Gräsin Elisabeth!" war Tiefenbach's mit ruhiger Stimme, aber mit zornigem Aufleuchten seines Auges gegebene Antwort. „Darf ich Sie bitten, sich näher erklären zu wollen?"

Deutsches Reich.

Berlin, 14. Dezember.

* Der Kaiser hörte heute die regelmäßigen Borttäge und wird heute Abend 11 Uhr nach Kiel abreisen, wo er morgen früh 9 Uhr einzutreffen gedenkt, um der Vereidigung der Marine-Rekruten beizuwohnen. — Die Kaiserin Friedrich wird morgen Mittag das ReichStagspräsidium empfangen.

* Der Reichstag wird die ursprünglich für den 18. Januar geplante Jubiläumsfeier voraussichtlich am 21. März, dem 25. Jahrestage der Eröff­nung des ersten deutschen Reichstags, ab­halten. Dieser Tag scheint auch uns der passendste zu sein, denn diesen Gedenktag konnte man ohnehin mcht ohne Feier vorübergehen lassen.

* Ein Mitarbeiter der ,Saalezeitung' meldete vor einigen Tagen, er habe eine Unterredung mit dem Exminister v. Köller gehabt und dieser habe ihm eine ausführliche Darlegung der Gründe seines Rücktrittes gegeben. Herr v. Köller erläßt nun eine Erklämng, er habe Niemandem die von der ,Saalezeitung' ge- brachten Mittheilungen über die Ursachen seines Rück- tritteS gemacht. Der Berichterstatter der,Saalezeitung' dagegen versichert nochmals, v. Köller habe ihm auf schriftliche Anfrage am Samstag eine mehr als ein- stündige Unterredung grwährt und ihm die Gründe seiner Beurlaubung vorgetragen. Bon seinem für die Zeitung bestimmten Berichte Hube er Herrn v. Köller eine Abschrift nebst einigen Zeilen gesandt, und erst, als keine Antwort darauf erfolgte, habe er, in der Voraus- setzung, dafider Bericht den Absichten des Herrn v. Köller entspreche, den Bericht dem Blatte gesandt. Der Be- richtnstatter erzählt weiter, Herr v. Köller habe ihm ausdrücklich gesagt, daß während der ganzen Krisis die antisemitische,Staatsbürger-Ztg.' sich am besten msor- mirt gezeigt habe. Dieses Blatt veröffentlichte gleich­zeitig mit der ,Saaleztg.' ganz ähnlich lautende Mit» theilungen. Angesichts der sich direkt widersprechenden Behauptungen muß man fragen: Wer lügt? Bon der Wahrheitsliebe gewisser Leute hat man schon früher erstaunliche Dinge gehört. — Allmählich verbreitet sich übrigens jetzt über die Ursachen der KöllerkrisiS ! immer mehr Licht. Es zeigt sich, daß die „Mißhellig- i leiten", von denen Fürst Hohenlohe sprach, darin be- ! standen, daß Herr v. Köller über vertrauliche Ber- Handlungen deS Ministeriums Nachrichten in die Presse brachte, um damit besonders dem Kriegs- : Minister zu schaden. Das konnten sich seine Kollegen l nicht gefallen lasten. Diese Mittheilungen bestätigen ; die von uns vertretene Auffassung. Herr v. Köller

natürlich Martha.

„Schon wieder Vetter Robett!" rief sie auS. „Unb bei dem Wetter!" Der Blick deS altklugen Kindes streifte dabei Elisabeth.

„Man weiß ja, weshalb er kommt!" sagte Carry halblaut. „Er kommt, Dich zu holen!" flüsterte sie Elisabeth ins Ohr.

„Dumme Frage!" denkt vielleicht mancher Leser, der mit seinem „gesunden Menschenverstand" einen Zweifel über den Begriff, der mit dem Worte „Ver­eine" verbunden wird, gar nicht für möglich hält. Aber was für den gesunden Menschenverstand absolut festzustehen scheint, das ist für den gelehrten Verstand mancher Richter eine Frage, die erst noch ihrer Ent­scheidung unterliegt. Sv geht es auch mit den Vereinen. Allerdings sind es nicht bloß Richter, die gezeigt haben, daß sie eine seltsame Vorstellung vom Wesen deS Vereines haben: Herr von Köller hat ja auch durch den Berliner Polizeipräsidenten den sozial­demokratischen Parteivorstand, die Vertrauensmänner n. s. w. als „Vereine" aufgelöst, und eS ist Anklage gegen die Leiter dieser „Vereine" erhoben worden. Wir bezweifeln nicht, daß die Gerichte der Auffusiui'g deS Herrn von Köller beipflichten werden, denn sie haben auch in früheren Fällen schon ebenso entschieden. Auch das Reichsgericht hat bereits in einer ganzen Anzahl von Fällen den Begriff des „Vereins" in einer Weise bestimmt, daß danach jede dauernde Gemeinschaft $ von Personen zu gleichem Zwecke als Verein gilt. Erst jüngst wieder, wo es sich um die Auflösung und Be­strafung einer sozialdemokratischen Frauen-Agitations- Kommission handelte, hat daS Reichsgericht biete Ent- fcheibung des Vorderrichters mit brr gleichen Begrün- bung bestätigt. ,

Aus diesen gerichtlichen Begriffsbestimmungen ersieht man, wohin es fühtt, wenn der Gesetzgeber es unter­läßt, die Bestimmung des Begriffs derjenigen, was der Gegenstand, das Objett deS Gesetzes ist, als Grund­lage des Ganzen voranzustellen. Trotz der Gesetze und Verordnungen über daS Vereinswesen besteht bisher nirgends eine beglaubigte, bindende Auslegung des Begriffs deS „Vereins". Die Ausdrücke „Verein", „Verbindung", „Gesellschaft", „Genossenschaft" gehen ziemlich wirr durcheinander, und feste Grenzlinien zwischen ihnen sind nirgends gezogen. Nur das ist klar, daß alle diese Personen-Mehrheiten einen gemein­samen und im Unterschiede zu den Versammlungen einen dauernden Zweck haben müssen. Die Recht­sprechung des Reichsgericht, fußt, wie man steht, lediglich auf diesem Unterschiede zwischen Vereinen (Ver­bindungen u. s. tu.) und Versammlungen, und daraus entspringt der Jrrthnm, den gemeinsamen und dauerndm Zweck zum einzigen bestimmenden Merkmale des Vereins

Antwort ergibt sich aus dem Verhaltmß, m welchem die bett. Personengemeinschast zu dem einzelnen Mit­glieds steht, und ans dem Verhältniß des Einzelnen zur Gesammtheit. Die Familie kann niemals eines ihrer Mitglieder wirklich ausschließen, und umgekehrt kann niemand sagen: „Ich will von nun an nicht mehr zur Familie meines Vaters gehören!" Die Mnglied- t schäft ilt nach beiden Seiten hin also eine unfreiwillige i und unlösliche Aehnlich, wenigstens waS die Frn- ? Willigkeit im Ganzen und Einzelnen anbetrifft, liegt; die Sache bei Vorständen, Kommissionen und dergl. ; Diese können, falls sie nicht durch ihre Auftraggeber ! ausdrücklich dazu ermächtigt sind, Mitglieder selbständig f weder ausschließen noch neu aufnehmen, und eberfio- wenig liegt es im Willen eines Einzelnen, dieser Ge- ; meinschaft beizutteten; dazu ist vielmehr ein Auftrag seitens einer größeren Gemeinschaft erforderlich. Auch darf ein Vorstand u. s. w. nicht willkürlich seine Auf- gaben ändern, seine Befugnisse mehren, seine Geschäfts­ordnung umgestalten. Zu alledem ist ein Auftrag einer anderen und zwar jener größeren Gemeinschaft nöthig, deren Willen der bett. Vorstand oder die bett. Kom­mission ihre Existenz verdankt. Ganz ander- beim Vereine. Dieser ist ebenso wie seine Mitglieder tit allen den genannten Beziehungen vollständig frei, so­weit er und sie sich nicht durch die, auch nur frei- willig übernommenen Vereinssatzungen besonders ver­bunden haben. m

Wir sind daher der Ansicht, daß zum Begriff eines Vereins auch diese Selbständigkeit gehört. Zu dem­selben Ergebniß gelangt, wenn auch aus Grund einer anderen Beweisführung und in anberer Fassung, der freisinnige Abgeordnete Justizrath Munckel, ber vor­schlägt, der Begriffsbestimmung des Reichsgerichts hin­zuzufügen, „daß die dauernde Bereinigung mehrerer Personen zur Verfolgung bestimmter, gemeinsamer Zwecke einen Verein erst dann barstellt, wenn bet Ver­ein seine eigenen, lebiglich von ihm selbst freiwillig festgesetzten Zwecke unb zwar allein unb lebiglich auf Grunb freiwillig übernommener Pflichten verfolgt." Ob biese Fassung glücklich ist, barüber läßt sich streiten. Jebensalls aber meint Herr Munckel basselbe, was auch i wir bei unseren Ausführungen im Sinne hatten: Die Selbstbestimmung, bie Autonomie des Vereins und die Freiwilligkeit seiner Mitgliedschaft. Herr Munckel - weist auch ganz mit Recht darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts der eigene Vorstand eines Vereins mit dem letzteren nicht in Verbindung treten kann, ohne nach § 8 des Vereinsgesetzes bet

• Strafe und bet Auflösung zu verfallen.

Es erscheint baher nöchig, burch Gesetz ben Begriff ? eines „Vereins" in bem angeführten Sinne zu be-

zu machen. . |

Ist es nun aber richtig, baß jede Personengemem- schäft, bie dauernb ben gleichen Zweck verfolgt, ein Verein ist? Ist bie Familie, der Vorstand eines Ver- ■ eins, eine beauftragte Kommission ein Verein? Her- ' kommen und Sprachgefühl werden daraus sicherlich mtt Nein antworten. Der Begriff eines Vereins umfaßt > vielmehr noch andere, wesentliche Merkmale, die sich bald ergeben,wenn man die Frage so stellt: Bestehen,

Ein heftiges Gewitter umtobte am Morgen die EberSbutg. Heulend traf der Sturmwind das Haus, - rüttelte an den Fensterscheiben, zerrte an den Wetter« I höhnen, daß sie kreischend im Kreise sich drehten, und trieb abgerissene Blätter unb Ache wttbelnb umher. Der Regen fiel in Strömen zur Erbe.

Durch bas Unwetter an daS Zimmer gebannt, be­wegte sich die ganze Gesellschaft nach dem Mittagessen in ben SalonS unb suchte sich die Zeit zu vertreiben, so gut cs eben ging. An solchen Tagen bet Lunge- Weile sind die Menschen aus das kleinste Errigniß ge­spannt, welches bie Eintönigkeit unterbricht. Als em Wagen vorfuhr, stürzte alles an die Fenster, um der kühnen Ankömmlinge ansichtig zu werden, die der Un­bill des Wetters zu trotzen wagten. Allen voran war

Diese zuckte die Achseln. Allgemein hatte sie die Märe verbrettet, wie sie im Park die Gouvernante er­tappt, als diese, auf ihre alte Bekanntschaft mit Tiefen­bach pochend, sich ihm beinahe an ben Hals geworfen habe, sie fei von ihm aber kühl abgewiesen worben. Die Cousinen glaubten natürlich daran. Elisabeth selbst aber gab sich keiner Täuschung hin; sie wußte recht gut, daß in Tiesenbach's Herz kein Raum für sie war. Hatte sie doch den Blick gesehen, den er auf Anna geheftet, und ben leidenschaftlichen Ton seiner Stimme nur zu wohl vernommen.

Carry's Bemerkung, statt sie zu erfreuen, erregte deshalb ihre übelste Laune, unb mürrisch antwortete sie: „Dann kommt er umsonst. Ich gehe nicht mit ihm."

Carry sah Elisabeth starr an. Auf ihren Lippen schwebte eine Anspielung auf die Fabel vom Fuchs unb ben Trauben; sie unterdrückte aber bie hochver- rätherische Rebe unb setzte sich möglichst weit weg von der offenbar sehr verdrießlichen Cousine. Mittlerwesie war Graf Tiefetibach eingetreten.

Er sah unruhig, beinahe verstört aus, währenb er seinen Vetter Hollrrbrunn fteundschastlich begrüßte. Man sah ihm sehr wohl an, daß es etwas Außer­gewöhnliches war, war ihn hierher gebracht. Et batte sein Augenglas ausgesetzt, und während er höfliche - Redensarten mit dem Hausherrn wechselte, musterten | seine Blicke die anwesende Gesellschaft. Ein Zug von * 1

]-[ Was ist ein Verein?

zeidvoll «uh freudvoll

Novelle von L. v. Neidegg.

(37. Fortsetzung.)

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