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Mittwoch, den 11. Dezember 1895
22. Jahrgang
FiiIdaerMZeitliug
mit Pnterhaitungs-Keilagr „Sterne und Ktnmen".
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Deutsches Reich.
Berlin, 10. Dezember.
* Der Kaiser hörte heute Vormittag den Vortrag des Ministers Thielen und ertheilte dann eine Reihe von Audienzen. — Am Samstag wird der Kaiser sich nach Kiel begeben, um am Sonntag dort der Vereidigung der Marine-Rekruten beizuwohnen.
* Der neue Minister von der Recke steht im 49. Lebensjahre. Er war in den achtziger Jahren Vortragender Rath im Ministerium des Innern und wurde später Regierungspräsident in Düsseldorf. Er gehört einem alten westfälischen Adelsgeschlechte an. Seine Frau ist katholisch; die Kinder natürlich protestantisch. Politisch ist er bisher nicht hervorgetreten. Man weiß also vorläufig nicht, was man von ihm zu erwarten hat. Mit den schwierigen Verhältnissen seines bisherigen Amtes soll er sich sehr gut abgesunden haben. ß®
* Der Senioreukonvcnt des Reichstags beschloß, nach der ersten Etatsberaihung noch die ersten Lesungen der Gesetzentwürfe' gegen den unlauteren Wettbewerb, über die Handwerkerkammern, die Börsenreform und die Wirthschaftsgenossenschasten vorzunehmen und dann am Dienstag oder Mittwoch nächster Woche in die Ferien zu gehen, die bis 7. Januar dauern sollen.
* Ein Register der Majestätsbeleidigungsprozesse, dar unter Nichtberücksichtigung der mit Freisprechung endenden Prozesse eine Zusammenstellung der Verur- theilungen seit dem 1. August bis zum 4. Dezember d. I. gibt, wird vom .Stettiner Abendblatt' veröffentlicht. Im Ganzen sind 53, und zwar im August 5, im September 2, im Oktober 16, im November 26 und bis zum 4. Dezember 4 Berurtheilungen, zu insgesammt 31 Jahren 2 Monaten Gefängniß und 5 Monaten Festungshaft verzeichnet.
* Die Ausführungsbestimmungen zum Stempelsteuergesetze sind so weit gefördert, daß deren 83er» öffentüchung für die ersten Tage der Januar erwartet werden darf. Den betheiligten Kreisen wie den mit der Ausführung deS Gesetzes betrauten behördlichen Organen wird somit Zeit genug bleiben, sich mit den Bestimmungen und der Ausführung des Gesetzes, das zum 1. April 1896 in Kraft tritt, vertraut zu machen. Zu diesem Zeitpunkte werden die alten Stempelmarken kassirt und durch neue ersetzt werden.
* Auf Veranlassung des Verbandes deutscher Ge- werbegertchte haben im August ds. Js. sämmtliche deutschen Landesregierungen ein Verzeichn iß der in ihrem Gebiete bestehenden Gewerbegerichte aufgestellt. Die preußische Regierung hat ihre Zusammenstellung seiner Zeit im ,Staats-Anzeiger^ veröffentlicht. Die Uebersicht über die übrigen Staaten erscheint zum ersten Mal in einer Beilage zur ,Soz. Praxis'. Nach der von diesem Blatte ausgestellten Statistik bestanden
KeidooU und freudvoll.
Novelle von L. v. Neid egg.
(33. Fortsetzung.)
Der Brief war aus Anna's Hand geglitten: er lag vor ihr auf dem Tische, und mit weit geöffneten, glückstrahlenden Augen sah sie ihn an. Sie hatte ihr Ideal wiedergefunden. So war Robert doch das gewesen, was sie an ihm geliebt hatte, treu, ritterlich und edel. Ob sie ihn noch liebte? Wie konnte er nur fragen! Ob sie die Seine werden wollte? Die Aufgabe ihres Lebens würde eS sein, seine Treue, seine Hingebung zu lohnen. Fromm faltete sie die Hände. „O wie gut ist Gott! wie gut, wie gut!" flüsterte sie vor sich hin.
Ihre Bewegung war Martha nicht entgangen, die in einer Ecke mit der Puppe spielte; neugierig lief sie aus die Erzieherin zu.
„Was ist Ihnen denn, Fräulein?" fragte sie. „Sie sehen ja so ganz anders aus wie sonst.
„Was mir ist? O Kind, Gott hat mir ganz außerordentliches, unverdienter Glück geschickt. Kind, liebes Kind! möchtest Du dereinst auch solche Seligkeit kennen lernen!"
Ihr überströmendes Gefühl mußte sich Luft machen; sie schloß Martha in ihre Arme und liebkoste sie mit inniger Herzlichkeit.
„Was hat eS nur gegeben?" fragte Martha, die wie alle verwöhnten Kinder ein gerüttelt Maß von
; im August d. I. in Deutschland 272 Gewerbegerichte. Seit 1893 eine 83erntehrung um 64. Am Zu» 5 wachs sind betheiligt: Preußen mit 40, Bayern und ; Württemberg mit je 5, Sachsen und Hessen mit je 3. ' Baden, Braunschweig, Sachsen-Weimar, Sachsen- ; Koburg-Gotha und Bremen mit je 1. Von den zehn ' deutschen Bundesstaaten, die 1893 noch kein Gewerbegericht errichtet hatten, haben inzwischenSachs.-Meininqen, Anhalt und Reuh j. L. je eines eingerichtet. Ohne Gewerbegerichte sind jetzt nur noch die beiden Mecklenburg, die beiden Schwarzburg, Sachsen-Altenburg, Waldeck und Schaumburg-Lippe. Die 26 Großstädte des Reiches, die über 100,000 Einwohner zählen, haben jetzt alle ein Gewerbegericht. Unter den 21 Städten mit 50,000—100,000 Einwohnern sind nur noch ohne Gewerbegericht Potsdam, Würzburg und Darmstadt. Von den 64 Gemeinden mit 25—50,000 ’ Einwohnern besitzen 48 ein Gewerbegericht und drei sind einem solchen angeschlossen. Auch die 45 Orte j mit 20—25,000 Einwohnern sind in ihrer Mehrheit mit Gewerbegerichten versehen (25 und 3 angeschlossen). Die nächste Kategorie, 15—20,000 Einwohner, um»
1 faßt 65 Gemeinden, darunter 27 mit Gewerbegerichten und 6 angeschlossene. Unter den 142 Ortschaften mit 10—15,000 Einwohnern haben nur 35 ein Gewerbegericht, 17 sind angeschlossen. Die stärkste gewerbegerichtliche Entwickelung weist Braunschweig auf. Im Allgemeinen haben sich die auf Grund deS Reichs- gesetzeS vom 21. Juli 1890 errichteten Gewerbegerichte bewährt, auch da, wo sich dieselben als Einigungsämter konstituirten. Es gilt dies besonders von Berlin. Die Gewerbegerichte sind bekanntlich auch verpflichtet (§ 70 des Gesetzes), auf Ansuchen von Staatsbehörden oder des Gemeinde-Vorstandes Gutachten über gewerbliche Fragen abzugeben, und berechtigt, an dieselben Stellen „Anträge in gewerblichen Fragen zu richten, welche die seiner Gerichtsbarkeit unterstehenden Betriebe berühren." Dieser § 70 scheint bisher wenig in Anwendung gekommen zu sein. Vermöge ihrer Zusammensetzung und Aufgaben wäre eine Ausgestaltung der Gewerbegerichte zu Arbeitskammern wohl möglich. Der ganzen Einrichtung wird überhaupt viel weniger Beachtung geschenkt, als sie verdient. Es würde sich vielleicht auch empfehlen, das interessante Material, welches durch die Thätigkeit der Gewerbegerichte zu Tage gefördert wird, sozial-statistisch zu verwerthen.
* Die Beschlüsse des LandeS-Oekonomie» Kollegiums in der Zuckersteuerfrage sind folgende: „Der Zuckerrübenbau ist für die deutsche Landwirth- schast um seines Ertrages willen und als Schule des intensiven Ackerbaues unentbehrlich. Es muß daher Alles vermieden werden, was den Rübenbau gefährden oder die Zuckerfabrikation von der Landwirthschast loszulösen geeignet ist. Ein Fortfällen der Exportprämien würde den Ruin der deutschen Zuckerfabrikation und damit des Rübenbaues herbeiführen, wenn die konkur-
Neugierde besaß. „Was steht denn in dem Briefe?" — Erglühend gab Anna zur Antwort: „Ich habe einen alten, verloren geglaubten Freund wiedergefunden und bin ganz unaussprechlich glücklich. Laß mich nun einen Augenblick ganz still, daß ich Gott danken kann für seine Gnade. Nachher wollen wir weiter an das Lernen gehen. ES wäre eine schlechte Art, Gott meinen Dank abzutragen," fuhr sie lächelnd fort, „wollte ich damit anfangen, meine Pflichten zu vernachlässigen."
Eine kleine Pause entstand. Anna kämpfte ihre Bewegung nieder, und bald darauf saßen Lehrerin und Zögling einander gegenüber am Schultische. Doch wollte es nicht recht vorwärts gehen mit dem Lernen. Martha hätte viel lieber über den Inhalt des Briefes etwas gehört, als über die Geschicke der Griechen uni) Römer. Immer wieder hefteten sich ihre schelmischen Augen fragen!) auf die Erzieherin; fortwährend drängten sich vorwitzige Fragen auf ihre Lippen. Ein Blick aber auf Anna's Gesicht, mit den wieder so rubig gewordenen entschlossenen Zügen, reichte hin, um ihr den Muth zu solchem Wagnisse zu benehmen.
Arme Anna! Hätte Martha nur in deren Seele sehen und beurtheilen können, wie schwer es ihr fiel, ; die zur Schau getragene Ruhe zu bewahren. So sehr | sie sich Mühe gab, an nichts zu denken, als an den \ Gegenstand, über welchen sie Vortrag hielt; immer ; kehrten ihre Gedanken zu jenem Briefe zurück. Ihr > war es, als wiederhole die wohlbekannte liebe Stimme -
rirenben Staaten fortfahren, solche Prämien zu gewähren, während die deutsche Zuckerindustrie entwickelt genug ist, um bei einer allgemeinen Abschaffung der Exportprämien ihre Stellung auf dem Weltmärkte selbstständig behaupten zu können. DaS Gesetz von 1891 beruhte auf der Annahme, daß die anderen Staaten dem Beispiele Deutschlands in der Abschaffung der Prämien folgen würden. Das Landes-Oekonomie-Kol» legium hat gegen die Verfolgung dieses Zieles keine Einwendungen zu erheben, glaubt aber, daß dieses Ziel schneller erreicht werden wird, wenn die konkurrirenden Staaten sehen, daß Deutschland entschlossen ist, seine Zuckerindustrie auch mit großen Opfern so lange zu schützen, wie noch Exportprämien irgendwo gezahlt werden. Das LandeS-Oekonomie-Kollegium kann daher den Grundsätzen des in der Vorbereitung begriffenen Gesetzes soweit vollständig zustimmen, wie dasselbe ein Fortbestehen erhöhter Export-Prämien für so lange vor- sieht, wie die konkurrirenden Staaten solche Prämien zahlen. Auch will das Landes - Oekonomie - Kollegium dagegen keinen Widerspruch erheben, daß diese erhöhten Prämien durch eine Auflage auf die Fabrikation und den Konsum an Zucker aufgebracht werden sollen. Schließlich stimmt daSLandes-Oekonomie-Kollegium auch dem Grundsätze zu, daß bei Erhöhung der Expottprämien durch ein System der Erschwerung der Ausdehnung der bestehenden und der Anlage neuer Zuckerfabriken (Kon- tingentirung) einer Überproduktion an Zucker entgegengearbeitet werden muß. Das Kontingent der einzelnen Fabriken ist unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit nach der Zuckermenge zu ermitteln, welche von der Fabttk während eines der letzten 5 Betriebsjahre einschließlich der diesjährigen in maximo aus inländischen Rohstoffen hergestellt ist."
* Die Kommission für Arbetterstattstik trat am Dienstag zu einer Sitzung zusammen, um eine Untersuchung über die Verhältnisse im Handelsgewerbe und über die Arbeitszeit in den Getreidemühlen vorzuberathen. Die Verhandlungen sollen 3 Tage dauern.
* Die Schließung der Berliner sozialdemokratischen 11 Vereine wegen Uebertretung des Vereins» und BersammlungsgesetzeS hat dem Tel-Bür. Herold zufolge auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Land» gettcht Berlin laufrechtzuerhalten beschlossen unter gleichzeitiger Erhebung der Anklage gegen die Vorstände der betheiligten Parteien.
* Auf den deutschen Münzstätten sind im Monat November d. I. geprägt worden: 15,969,960 Matt in Doppelkronen, 362,075 in silbernen Fünfmarkstücken und 7,429.68 Mark in Einpfennigstücken. Die Gesammt- ausprägung an Reichsmünzen, nach Abzug der wieder eingezogenen Stücke, bezifferte sich Ende November d. I. auf 2,983,426,290 Mark in Goldmünzen, 482,155,940 Mark in Silbermünzen, 52,610,316.75 Mark in Nickel- unb 12,996,411.82 Mark in Kupfermünzen.
immer aus's Neue bie letzten Worte desselben: „Mein für das Sehen! Mein für Zeit und Ewigkeit!"
Die Thüre zum Nebenzimmer ging auf, und mitten in Weltgeschichte unb Träumereien herein ertönte bie Stimme des Grasen Hollerbrunn: „Bitte, Fräulein Grashoff, kommen Sie boch hier herein. Lassen Sie Martha aber im Schulzimmer; sie mag allein weiter ftubiten.“
Schnell erhob sich Anna unb begab sich ins An- kleibezimmer. Beinahe prallte sie an besten Schwelle zurück, als sie, eintretenb, dasselbe mit Menschen angefüllt fand. Die Gräfin, ihre Stieftöchter, Elisabtth befanden sich darin, außerdem aber noch die sämmtliche Dienerschaft, von Kammerjungfer und Beschließerin angefangen. Unter all' den bekannten Gesichtern befand sich ein Fremder, der neben dem Grafen stand, ein kleiner, ältlicher, magerer Herr, mit stechenden Augen und scharfen Zügen.
Gräfin Hollerbrunn sah sehr erhitzt und ärgerlich auS; sie saß am Fenster und ihre Hände spielten in nervöser Hast mit ihrer Uhrkette. Als sie Anna's an- sichttg wurde, stand sie auf, ging ihr entgegen und sagte ganz in ihrer gewohnten Weise: „Nach meinem Dafürhalten wirb hier viel Lärm um nichts gemacht. Es thut mir aufrichtig leib, baß auch Sie, liebe- Fräulein, in biefe Sache hineingezogen werben."
„Viel Lärm um nichts?" wiederholte ärgerlich der Graf. „Da eS sich um ein Halsband handelt, das