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M 282 Samstag, den 7. Dezember 1895. 22. Jahrgang

FuldaerMZeitiinls

mit Unterhaltrwgs-Keilage „Sterne nnd Kluwen".

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Zweites Blatt.

<0, Lehrerbesoldungs- u. Volksschulgesetz.

Auf dem nicht mehr ungewöhnlichen Wege des Vertrauensbruchs sind die wesentlichen Bestim- mungen des für die nächste Landtagssession in Aus­sicht gestelltenLehrerbesoldungsgesctzes in der liberalen Presse mitgetheilt worden. Der Entwurf will den Lehrern ein Grundgehalt von 900 M. zubilligen und die erste Alterszulage von 80 M. nach sieben Dienst- jahren, von da ab nach Ablauf von drei zu drei Jahren acht weitere Zulagen von gleicher Höhe gewähren, so daß also nach 31 Jahren auch die schlechtesten Stellen neben freier Dienstwohnung ein Gehalt von 1620 M. bringen würden. Zu den Kosten dieses Planes hat Herr Miquel ganze 21/» Millionen Mark bewilligt; der Rest, d. h. der größere Theil der Kosten soll durch Kürzung bestehender etatsmäßiger Fonds, insbesondere der bisher an die Gemeinden gezahlten Staats­beihilfen gedeckt werden.

Dieser Plan wird im Landtage sicherlich mancherlei schwere Anfechtung erfahren und ist in derThat auch sehr angreifbar. Zunächst wird die Bemessung des Grundgehaltes und der Zulagen die Lehrer kaum be­friedigen. Sodann trägt der Plan der Ver­schiedenheit der Lebensverhältnisse in den verschiedenen Gegenden keineRechnung. Die Lehrer könnten sich das gefallen lassen, wenn das ein­heitliche Gehalt so hoch wäre, daß es auch an den theueren Orten als auskömmlich gelten könnte. Diese Voraussetzung wird aber durch ein Gehalt von 900 M. schwerlich erstllt. Wir wissen allerdings, daß eine ver­schiedenartige Gehaltsbemessung je nach den örtlichen Lebensbedingungm ihre großen praktischen Schwierig­keiten hat, wir glauben aber, daß man denselben, z. B. durch Ortszulagen, sehr wohl begegnen kann. Schwere Bedenken richten sich ferner gegen die Kürzung der den Gemeinden bisher gezahlten Staatszuschüsse. Wenn wir auch aus prinzipiellen Gründen nicht wünschen können, daß das Volksschulwesen durch fort­gesetzte Vermehrung der Staatsbeiträge immer mehr zu einer einseitig staatlichen Veranstaltung wird, so folgt daraus doch keineswegs, daß wir uns mit der Kürzung bisher schon gezahlter Staatsbeiträge ohne Weiteres einverstanden erklären müßten. Daraus müssen in vielen Fällen Härten entstehen, die dmch eine un­gleichmäßige und willkürliche Behandlung noch sehr verschärft würden. Bei dem Mangel eines Volksschul­gesetzes sind die Gemeinden in dieser Beziehung ja völlig der Willkür deS Ministers preisgegeben.

Entscheidender aber sind die grundsätzlichen Bedenken, welche einer gesonderten Behandlung der LehrerbesoldungSsrage entgegenstehen. Der Artikel 26 der Verfassung bestimmt, daß ein besonderes Gesetz daS ganze Unterrichtswesen regeln solle. ES ist schon be­zweifelt worden, ob dadurch die Regelung deS Volks- schulwesenS getrennt von dem übrigen Unterrichtswesen gestattet sei. Jedenfalls aber ist es bisher die Meinung der großen Mehrheit des Landtages gewesen, daß nicht auch noch das Volksschulwesen in einzelne Theile zerrissen und diese einzeln geregelt werden dürften. Für diese Auffassung spricht auch die praküsch- politische Erwägung, daß durch die Vorwegnahme ein­zelner Stücke deS Volksschulwesens die durch die Ver­fassung gebotene Regelung deS ganzen UnterrichtS- wesenS vereitelt oder mindestens bis ins Unend­liche verschleppt werden würde. Die konservative ,Kreuzzeitung^ warnt daher den Kultusminister Bosse davor, sich den schweren Vorwurf zuzuziehen, daß er dmch das Lehrerbesoldungsgesetz das Zustandekommen eines auf christlicher Grundlage ruhenden Volks­schulgesetzes habe vereiteln wollen, und fordert ihn daher auf, ein solches Volksschulgesetz vorzulegen, denn keine Zeit sei dazu geeigneter, als die jetzige und die Mehrheit dafür sei vorhanden.

Wir freuen uns, daß diese Forderung von einem konservativen, protestantischen Blatte jetzt zuerst wieder ausgenommen worden ist. Dadurch ist die beliebte Redensart von einem „klerikalen Vorstoß" unmöglich geworden, die wir sicher in den liberalen Blättern vernehmen würden, wenn von unserer Seite die Forderung jetzt zuerst wiederholt worden wäre. In dieser Sache werden wir den Konservativen sehr gern die von der,Kreuzztg.'kürzlich beanspruchte „Führung"

überlassen. Wir wollen nun abwarten, ob die Konser­vativen dieselbe im Landtage auch wirklich übernehmen werden, indem sie z. B. durch einen Initiativ­antrag auf die Regelung des Volksschulwesens im christlichen Sinne dringen und dadurch Herrn Bosse auf die Probe stellen. ES wäre auch für die Lehrer weit erfreulicher, wenn es gelänge, durch ein allge­meiner Volksschulgesetz ihre Stellung dauernd zu sichern. Auf jeden Fall wird von der Stellung­nahme der Regierung zu der Forderung eines allge­meinen christlichen BolkSschulgesetzes das Schicksal des Besoldungsgesetzes abhängig gemacht werden müssen.

Zur Etymologie geographischer Namen.

4. Der Melibokus.

Der altehrwürdige Melibokus hat ein eigenthüm- liches Mißgeschick gehabt. Nachdem er viele Jahr­hunderte hindurch zwischen Cheruskern und Chatten und deren Nachkommen auf der Grenzwache gestanden, in welchem Amte ihn die Ethnographen bis heute gelassen haben, mußte er es sich gefallen lassen, nach dem Odenwalde verwiesen zu werden, um durch Ueber- lassung seines Namens einem obskuren Berge zur Be­rühmtheit zu verhelfen.

Schon im zweiten Jahrhunderte unserer Zeitrechnung wird der Melibokus in einem Buche genannt, im Munde des Volkes mag er schon lange vorher gelebt haben.

Um das Jahr 140 nennt der alexandrinische Astro­nom Ptolemäus den Melibokus to MrUßoxov. Er ist der Erste und der Einzige unter den alten Schriftstellern, der uns diesen Namen ausgeschrieben hat. Auf seiner Karte, deren Gradbezeichnung von der unseren etwas abweicht, lag der Melibokus auf 33° — 37° östlicher Länge und auf dem Breitegrade 521/2, 21/a Breitegrad nördlich parallel den lovdrjra oqi); vgl. Holz, „Beiträge zur deutschen AlterthumS- kunde" S. 38. Südlich von ihm wohnten die Chatten, welche eben durch den Melibokus von den Cheruskern getrennt wurden. Die Worte des Ptolemäus, mit welchen er eine Völkerreihe von der Elbe bis zur Donau aufzählt, lauten folgendermaßen: wid de tovg 5ikiyyag Kakovxwveg ecp exatega tov Akßiog nota- (.tov, v<p ovg Xaigovoxol xal Kauavoi (.teygt tov Mrjkißoxov dgovg,.....vrtd de tovg Kauavovg

Xättai xal T’ovßavTOt xal vneg to, Sovdiyca ögt] Tevgioyainoi, vno de va oq^ OvagtOTol, elea rj Fa- ßgryva vfo], vnd de tijv Faßgrytav vkryv Magxo(.iavol u. s. to.; siehe „Claudii Ptolemaei Geographia“, ed. Carolus Müller, S. 262, 264 u. 265.

Hiernach wohnten also die Chatten südlich vom Melibokon. Mit Melibokon glaubte man, sei der Harz gemeint. So schreibt Clüver, „Introductio in univers. geograph.“ S. 123: „Melibocus in Brunswicensi Onoatu vulgo der Blockesbarch." Droysen, „Histo­rischer Handatlas" Karte 17, hat den Melibokus in der Gegend des Harzes; Z e u ß, „Die Deutschen und die Nachbarstämme" S. 11, Kiepert, „Lehrbuch der alten Geographie" S. 536, Egli, „Nomina geo­graphica“ S. 595, C. Müller, „Ausgabe des Ptole- mäus" S. 253, beziehen sämmlich den Namen Meli­bokus auf den Harz.

Seit wann sucht man aber den Melibokus im Odenwalde? —Kiepert a. a. O. glaubt, daß dieses erst in der neuesten Zeit geschehen sei, und er giebt seiner Meinung über das Unberechtigte dieser Heber« tragung in den kräftigen Worten Ausdruck: „Die Hebertragung des Namens Melibokus mit der bereits durch Hnwissenheit eingeriffenen falschen Betonung Melibokus auf den nur mit zwei Buchstaben anklingen­den Malchenberg im Odenwalde ist eine erst im zweiten Jahrzehnt unseres 19. Jahrhunderts gemachte alberne Erfindung." Egli a. a. O. führt dagegen aus, daß schon im 15. Jahrhunderte der Humanist Beatus Rhenanus glaubte, in dem Malchenberg den Meli­bokus des Ptolemäus wiedergefunden zu haben, und daß allmählich die Verfasser geographischer Handbücher dieser Ansicht sich zuwandten. Jedenfalls ist es ein Jrrthum, und es wäre zu wünschen, daß er kor- rigirt würde.

Hebrigens ist es nicht sicher, ob Ptolemäus mit dem Namen Melibokon nur den Harz gemeint hat. Es läßt sich nämlich nicht Nachweisen, daß die Wohn­sitze der Chatten jemals bis dorthin sich erstreckt haben; sicher ist aber, daß die Cherusker bis zur Weser, ja

sogar auf der Westseite der Weser saßen. Aus den von Zeuß hierfür angeführten Stellen aus alten Schrift­stellern mögen nur die Worte des Dio Cassius hier zitirt werden: (Agovoog) di avrfjg (Svya^ßgcov ywgag) xal eo Ttjv Xegovoxida ngoeywgiyje ueygt tov Ovi- oovgyov. Vermuthlich hat Ptolemäus die Höhen west­lich vom Harze, bis zur Weser und über dieselbe hinaus, auch schon zum Melibokon gerechnet.

Es fragt sich nun, was der Name Mifllßoxov bedeute. Er wird allgemein für keltisch gehalten. Da nun bekanntlich die Kelten den Griechen und Italikern verwandtschaftlich nahe standen, so darf man in den verwandten Sprachen Spuren der zur Bildung des zusammengesetzten Namens Xbjkißoxov verwendeten Wörter vermuthen. Ein sicheres Resultat wird sich bei Namen aus so weitabliegender Zeit nicht gewinnen lassen; man wird zufrieden sein müssen, wenn man eine Deutung findet, welche sprachlich nicht zu bean­standen ist und einen annehmbaren Sinn giebt.

Wie der schon genannte C. Müller in seiner Aus­gabe des Ptolemäus in einer Anmerkung S. 262 mittheilt, ist in einer lateinischen Ausgabe desselben Schriftstellers Xhykißoxov mit Melibotum wiedergegeben. Das könnte ein ursprünglich griechisches Wort fein, das nämliche, was bei Stephanus, Thesaurus Linguae Graecae S. 11135 pjkdßoTOg, fitjkoßoTov heißt. Es wird dort übersetzt mit vastus, desertus und steht als gleichbedeutend neben egrjfiov. Nun berichtet Cäsar, daß die Germanen gegen die Einfälle ihrer Nachbarn sich durch weite Grenzwüstungen zu schützen pflegten. In seinen Comm. de bello galt VI, cap. 23 heißt es: „Civitatibus maxima laus est, quam latissime circum se vastatis finibus solitudines habere. Hoc pro­prium virtutis existimant, expulsos agris finitumos cedere neque quemquam prope andere consistere; simul hoc se fore tutiores arbitrantur, repentinae incursionis timore sublato.“ Da nach der Angabe des PtolemäuA der MrjXißoxov die Grenze bildete zwischen Cheruskern und Chatten, so könnte es eine vor gegen­seitigen Heberfällen schützende, mit Absicht hergestellte und erhaltene Grenzwildniß gewesen sein.

Ferner mögen zur Erklärung des 2. Theiles deS Namens Melibokus aus Ducange, Glossarium folgende Wörter angeführt werden: boco — clivus, Anhöhe, Abhang, bocius — dumetum, Dorngesträuch, bogga — terra inculta, eremitas.

Da in zwei Handschriften des Ptolemäus Aißoxov gelesen wird statt Mrfklßoxov und dieser Ausdruck vielleicht kein Abschreibefehler ist, so sei verwiesen auf Fig — glatt, kahl, und auf Xuß, Genitiv Xißdg — Fels.

Statt Mrjkißoxov haben einige Handschriften Melißoxov und Miklßoxov. Der erste Theil des Wortes ist vielleicht zurückzuführen auf die Wurzel mal — zerreiben, zermalmen, wovon deutsch mahlen, Mehl, Milbe abgeleitet wird, und könnte Felstrümmer bedeuten.

Möge durch vorstehende Erklärungsversuche sich Mancher angeregt fühlen, an der Auffindung der richtigen Bedeutung des Namens MrfAßoxov mit» zuarbeiten.

Hofbieber. Noll.

Vermischtes.

* Seine Ansicht. Berliner (vor dem Standbilde der Bero­lina): „Nun, wie gefällt Ihnen denn unsere Berolina?" — Leipziger: „Sie ist geschmeichelt, für eine Berolina hat sie einen viel zu Heinen Mund."

Kottesdierrst-Hrdmmg irr Aulda.

Sonntag, 8. Dezember. Dom. (Sonnabend von 21/«U. an für den Mütter - Verein Gelegenheit zum Beichten bei der Pfarrgeistlichkeit.) Um 5l/i, 6, 6'/« und 7l/i Uhr heil. Messen, 6 Uhr Kommunion der Christenlehr-Jnngftauen und des Mütter- Vereins, 9 Uhr Amt mit Predigt, 11 Uhr Christenlehre, 1*/»U. RachmittagSandacht für die Jugend, danach Christenlehre, 2 U. LeSper, 2’/< Uhr Mütter - Verein, 4 Uhr Andacht nnd Predigt, 7 U. Predigt und Herz-Maria-Bruderschaft in der Marienkapeve. — Stadtpfarrkirche. 5*/« U. hl. Messe mit Predigt, 6 U. hl. Messe und Kommunion des Vereins christl. Mütter, 7 Uhr hl. Messe, 8 U. hl. Messe nrit Predigt, 91/» Uhr Hochamt mit Predigt, 11 Uhr hl Messe, 11 und 1 Uhr Christenlehre, 2 Uhr Predigt und Andacht für den Verein christl. Mütter, 3 Uhr Todesangstbruderschaft. — Michaelskirche. 10 Uhr Gottesdienst. — Sodalität, >/,10 Uhr. — Pfarrkirche zum hl. Geiste. 8U. Hochamt mit Predigt, 5 U. Andacht mit Segen. — Frauenberg. Vollk. Abl. und Generalabsolution für die Terziaren. 5 und 6*-i Uhr hl. Messen, 8 Uhr feierliches Amt, 2 Uhr Marianifche Bruderschaft mit Predigt.

Der Dampfer „Switzerland" der „Red Star Linie" in Antwerpen ist laut Telegramm am 2. Dezember wohlbehatteu in Philadelphia angekommen.