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schemt.

Haltepunkte bei der Schätzung für den Rest der .

Der Unterschieb zwischen „feststehend" und „un­bestimmt" („fchwankevd") im § 10 des Einkommen­steuergesetzes bezieht sich nur auf dieEinnahmen, nicht auf die Einnahmequellen. Haben auch Bestand und Umfang der Einnahmequellen im Laufe der Vorjahre geschwankt, so ist doch keineswegs der Durchschnitt des schwankenden VrmögenSbestandes und des in Folge dessen auch schwankenden Einkommen-, fordern nur der Bestand der Einkommensquelle zur Zeit der Veranlagung maßgebend. Ebenso ist hinsicht­lich der Ausgaben der Bestand der verzinslichen Schulden zur Zeit der Veranlagung entscheidend; die

richtigen Bemessung des wirklichen Einkommens auf Grund der vorhandenen oder noch zu beschaffenden thatsächlichen Unterlagen erfolgen. In Konsequenz der Grundsätze des § 10 dürfen die Feststellungen, welche

am 3. Dezember Abends halb 8 Uhr eingeladen worden.

* Dem Reichstage werden, wie die,R. A Z' be­stätigt, sofort bei seinem Zusammentreten außer dem

und zuverlässiger Schätzungsunterlagen die Schätzung „nach bestem Wissen und Gewissen" vorzunehmen. Sie

2. Schätzung des Einkommens.

Nach § 10 muß bei unbestimmten und schwanken­den Einnahmen und Ausgaben, sofern die Einkommen- quelle überhaupt so lange bestanden hat, sowohl die Berechnung als auch die Schätzung des Einkommens stch stets auf die d r e i B o r j a h r e erstrecken, deren Durchschnitt maßgebend ift. Die Möglichk it der Be­rechnung des wirklichen Einkommens für ein oder zwei Jahre der DurchschnitkSperiode schließt ober die Schätzung für das eine bezw. die beiden Jadre unbe­dingt aus, und die Schätzung muß sich in solchen Fällen immer auf den R st der Durchschmttsperiode beschränken. Denn die Schätzung b-ldet stets und

er auseinander; an einem bestimmten Orte, dem Fuße des Buchberges, wollte er sie erwarten, sie sodann

i rechnung versagt. Ist die Berechnung, H es . hinsichtlich der Zeit oder Berechnung des Gegenstan- ■ des, nur iheiiweise möglich, so darf btt Stützung nur \ ergänzungsweise, zur Feststellung des an der Berech- z nung Fehlenden, erfolgen, und selbst wenn die Berech- ; nung nur Anhaltspunkte gibt, müssen diese bei der • Schätzung so weit als möglich benutzt werden. Ebenso

Von den Reizen der Gegend und ihren Natur­schönheiten war vielfach gesprochen worden, und eine der anwesenden Damen, Baronin Karsberg, hatte t Tiefenbach hinübergerufen, von allen Seiten werde ihr s versichert, daß die Schönheit der ihm gehörenden Buchen- und Eichenwälder alle Waldungen ringsum \ überstrahle. Zur allgemeinen Verwunderung erwiderte . der Graf, nichts könne ihm größeres Vergnügen be- 1 reiten, als wenn die Gesellschaft sich durch den Augen- , schein überzeugen wolle, ob dieser Ruf thatsächlich be- - gründet sei.

Zur Auslegung des Einkommen­steuergesetzes.

Ueber die Auslegung und Anwendung der Vor­schriften des § 10 des Einkommensteuerges! tzes vom 24. Juni 1891 geben folgende nach den neuesten, bis­her noch nicht oeröff entließt n Entscheidungen der Steuer­senate zusammengestellte Rechtsgrundsätze de§ Ober­verwaltungsgerichts Aufschluß.

1. Bemessung der Einnah men und Ausgab en nach der Vergangenheit oder Zukunft.

herumführen und im Freien bewirthen; kurz, ein länd­liches Fest sollte es sein.

Martha, die vor dem Schlafengehen in der Regel ein halbes Stündchen im Salon sein durfte, hatte mit offenem Munde zugehört. Ein vergnügter Nachmi rag ohne Lehrstunden war unbeschreiblich verlockend für sie. Als der Vetter inne hielt mit der Aufzählung der versprochenen Genüsse, sprang sie auf ihn zu, legte die Hand auf feinen Arm und fragte leise: „Darf ich auch mitkommen, Vetter Robert?"

„Freilich darf Martha mit dabei sein. Ohne Martha gibt es überhaupt kein Fest!" erwiderte er mit solcher Entschiedenheit, als handle es sich haupt­sächlich darum, dem Kinde eine Unterhaltung zu be­reiten.

Jubelnd lief Martha zu ihrem Vater, um ihm den Ausspruch des Vetters zu berichten, von dem es nach ihrer Ansicht keine Appellation gab.

Lächelnd hatte Tiefenbach ihr nachgesehen. „Wie leicht ist eS doch, einem Kinde Freude zu bereiten," bemerkte er, indem er sich wieder zu Elisabeth wandte. Was war aber das? Welche Verwandlung war über sie gekommen? Statt der heitern Miene, die er zu finden erwartete, begegnete er einem finstern Gesichts- ausdruck. Niemals so sehr wie in diesem Augenblick war ihm der Mangel an Anmuth in ihren Zügen, an Weichheit im Blick ihrer Augen ausgefallen.

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Gedanken, ob es denn gar keine Möglichkeit gebe, die lästige Nebenbuhlerin aus dem Hause zu bringen.

Man hatte sich nach dem Salon zurückbegeben. : «rynricye» im «inn yaoen; Denn immer eifriger rouröi Langst war die Erzi, Henn auf ihrem einsamen Zimmer; < er; er begeisterte sich förmlich für feinen eigenen Vor­bei noch konnte Elisabeth nicht froh werden. Selbst schlag. Die ganze Gesellschaft falle hinfahren, setzte : bos vermochte sie nicht zu beruhigen, daß Tiefenbach ■ —«■— >— -----

toitber den Platz an ihrer Seite eingenommen halte. ?

Das war ja nur das Verdienst der Anwesenden, die f | ihm denselben zugewiesen! Oder hatte er wirklich selbst > j ihn aufgesucht? Alle glaubten, der Triumph des jungen > j Mädchens sei bevorstehend; sie allein sah die Hinder- ' , nisse, die sich vor ihr austhürmten. Sie vermißte den ' leuchtenden Strahl in seinen Augen, jenen Strahl, der von Herz zu Herz geht!

sprach der Kaiser der Einladung deS FinanzministerS Miquel zur Tafel. — Der Kaiser hat seinen bei der Gesandtschaft in Bern kommandirenden Flügeladjutanten Oberst Freiherrn v. Seckendorff beauftragt, ihn bei der morgen stattfindenden Beisetzung deS kaiserlichen Ge­sandten Wirkt. Geh RathS Dr. Busch zu vertreten und in seinem Auftrage einen kostbaren Kranz mit weißer AtlaSschleife auf den Sarg niederzulegen.

* Im Ministerium des Inner« fanden, nach der —--ZI-,-—t-,—.— —, ,«..euzztgck, am Mittwoch Berachungm von Räthen werden, so weit nicht sachliche Gründe eine Abwei» j aller Ministerien statt zur Abänderung der Borschristen

' persönlich eröffnen. — Zuschauer zu dem Eröff-

-■ .... ■ • ------- -u—V- — - nungsakte können nicht mehr zugelassen werden,

müssen zur Erreichung des Zweckes einer annähernd nachdem bei dem Umbau des Weißen Saale- die frühere

50 " k'Ä “ ; Zuschauertribüne fortgefallen ist. — Die Mitglieder

- der Centrumsfraktion des Reichstags sind von ihrem Vorsitzenden, Herrn Abg. Graf Hompesch, zu . , . . - - . w ----7. der ersten Fraktionssitzung der neuen Session

bei der Veranlagung ,n früheren Jahren, insbesondere " ~ ' — --------- • -

; in den letzten Vorjahren erfolgt sind, bei der Beran- - . lagung für das Steuerjahr nicht unbeachtet gelassen -

auf die Vergangenheit — die für den Durchschnitt j werden. Bei schwankendem Einkommen werden die maßgebenden Bo- jähre - erstrecken, und es darf nicht [ bei der vorhergehenden Veranlagung getroffenen Fest- etwa das zukünftige Einkommen des Steuerjahres ge- ' stellungen für die beiden ersten Jahre der Durch­schätzt werden. Die Ansetzung des Einkommens nach - schnittSperiode, falls mehr besondere Gründe eine Ab- bem „muthmaßUchen", bat heißt nach bem zukünftigen > weichung rechtfertigen. beibehalten werden kö -neu, so Betrage des TteuerjahreS ist auf den einzigen Fall . daß für die neue Veranlagung nur noch das Ergeb".iß beschränkt, wo die Einkommensquelle, deren Ertrag fest- i des letzten Jahres zu errnittdn bleibt. Unbeschadet gefiept werden soll, erst so kurze Zeit besteht, daß eine i der Berechtigung beziehungsweise Verpflichtung der Ermittelung nach der Vergangenheit unmöglich er- i Bercmlagungsbedörden zur Nachprüfung und neuen - Würdigung der Feftstellungen früherer Beran agungen ! dürfen sie, ohne eine besondere Rechtferli-

Keidvoll und freudvoll.

Novelle von L. v. Neid egg.

(22. Fortsetzung.)

Ihre Eitelkeit war im Spiel und ihre Liebe — sv weit sie einer solchen fähig war. Sie liebte der Grafen Rang, seinen Reichtbmn, seine Schönheit. Vi Beicht Wäre sie auch ohne Neigung bereit gewesen, die Seine zu werben; denn sie war eine burchaus weltliche Natur, aber ihr Herz hatte fttt ihn ge­sprochen, unb sie hätte ihm dar Jawort gegeben, wenn er selbst Weniger zu bieten gehabt hätte. Unter dnsm Umständen, wo seine Person sowohl als seine Bei hälinisse sie fesselten, wollte sie um keinen Preis ihr an eine Andere hingeben, am wenigsten an diese Cm, sine.

. Darum lächelte sie ihn an und plauderte, that ftöhlich und unbefangen. Sie suchte nach Gesprächs­gegenständen , die ihn intereffiren könnten — und s ' Wie tarn der als menschenscheu geltende Mann \ baM zermarterte sie ihr Hirn fortwährend mit dem : dazu, eine solche Einladung zu machen? Sollte er - (Sebouf™ r.h .» k— — etwa seiner Auserwählten den Umfang ihres künftigen

Reiches vor Augen führen wollen? Er mußte wohl Aehnliches im Sinn haben; denn immer eifriger wurde

FMllttWZcitllnij

mit Unterhultungs Krilage „Sterne und Klumen".

des Fortbestehens der Quelle nicht statt. Die Durch- „ T vw ,

schnittSberechnung des gewerblichen Einkommens nach Durchschnittsperiode und müssen hierbei berücksichtigt j ,Kreuzztg.

Der Vergangenheit setzt voraus, daß Charakter-, Ber- werde«, so weit nicht sachliche Gründe eine Aower- s aller Mininenen statt zur Avanberung Der Vorschriften

lauf unb Umfang des Geschäftes in den beiden der chung rechtfertigen. Hiernach darf die Beweiserhebung | über den Vorbereitungsdienst für die höheren Ber-

Vergangenheu und Zukunft angehörenden Zeiträumen ’ nicht aus dem Grunde abgelehnt werben, daß die an- s waltungsbeamten

rnc^t wesentlich ungleichartig find. Die Zeit, während gebotenen Geschäftsbücher sich nur auf ein Jahr der » * Die Eröffnung des Reichstags wird, wie Herr

beren ein Konkursverfahren geschwebt hat darf nach - Durchschnitstperiode erstrecken. ; v. Bötticher bekannt macht, am 3 Dezember Mittags

Beindigung des letzteren für emeDurchschnrttsderech- j Es dürfen nicht beliebig hohe Schä- 12 Uhr im Weißen Saale des kgl. Schlöffe- zu Berlin nung des steuerpflichtigen gewerblichen Einkommens des . tzungszahlen angenommen und demStener- stattfinden; vorhergeht, wie immer, ein katholischer scherenGemeindeschuldners nicht berücksichtigt werben. ’ pflichtigen ber Nachweis ihrer Unrichtig- Gottesbienst in ber St. Hedwigskirche um IP/2 Uhr

Die Vorichriften beS 8 10, wonach 1. feststehende - tigkeit auferlegt werden, sondern es ift Sache und ein evangelischer um 11 Uhr. Der Kaiser wirb, Einnahmen (Ausgaben) nach ihrem Bettage für bas ; ber Veranlagungsbehörden, auf Grund ausreichender ; wie die ,Post' erfährt, diesmal nicht den Reichstag Steuerjahr, 2. ihrem Betrage nach unbestimmte ober iSMiÄ<iitnna<niw»«»t xr- —an— r_r — .. «. n- ..«3*

schwankende Einnahmen (Ausgaben) nach dem Durch­schnitte ber brei ber Veranlagung unmittelbar voran- gegangenen Jahre zu berechnen, 3. die Einnahmen (Ausgaben) der letztgedachten Art, welche noch nicht so lange bestehen, nach dem Durchschnitt des Zeitraumes ihres Bestehens, 4. nöthigenfalls nach dem muthmaß- lichen JahreSbetrage in Ansatz zu bringen sind, gelten allgemein, sowohl für Berechnung, als auch für Schätz- ung. Auch die Schätzung muß sich grundsätzlich

Schulden zur Zett ber Veranlagung entscheidend; die s Überall das l.tzte Hilfsmittel zur Feststellung des Zinsen der inzwischen abgetragenen Schulden kommen | Einkommens unb darf ausnahmslos nur angewandt nicht in Betracht. ! werben, wenn und so weit das Mittel der Be-

5 gung und Begründung, auch bei geschätztem En- i kommen, von den Feststellungen bei den früheren Ber- 1 anlagungen nicht abweichen. Ebenso muß eine zu Bew-iszwecken erfolgte Bezugnahme des Steuerpflich­tigen auf frühere Feststellungen und Ermittelungen stets auf ihre Erheblichkeit geprüft und bei Anerken­nungen der Erheblichkeit der Beweis erhoben werben.

! Willkürliche Höherschätzungen sinb also nicht ; zulässig.

• - --------- ——■ — im r—KiH—twmxi ith m nf-i— - ■- i»,- i^ii-wia m-— ~r

Deutsches Reich.

Berlin, 27. November.

* Der Kaiser kehrte gestern nach Schluß der Oper „Jvankoe" mittels Sonderzuges nach Wildpark zurück.

! Heute Vormittag begab sich Der Kaiser um 11 Uhr zur Frsanenjagd am Emenfang. Um 7 Uhr Abends ent-

Bei ber Durck schnittSberechnung nach § 10 wirb im Allgemeinen vorausgesetzt, daß die mit dem Durch­schnittsbettage zu besteuernde Quelle noch beim Be­ginn deS Steuerjahres in wesentlicher Gleich­artigkeit besteht Wenn z. B. ein Rechtsanwalt den Sitz seiner Thätigkeit nach einem anderen Orte verlegt hat, so ist die Durchschnittsberechnung ausgeschlossen; v. das Gleiche gilt von einem Arzte. Bei bet Besteuerung l bienen bie mit Hilfe bet Berechnung gewonnenen Er- von Spekulationsgewinnen finbet bie Voraussetzung - gebniffe einer ober zweier Jahre als wesentliche An-