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jg 967 Dienstag, den 19. November 1895 22. Jahrgang

FuldakrWZcituiig

mit UrrtrrhalKmgs-KrUage „Sterne und Klnmen".

tiaH* See», uad Setertage ausgenommen. - Vierteljährlicher Abounementspreis ohne Bringerlohn uld Bej^llgeld m Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pfennig. ”9 gn(etate fofttn die einstige Sarmondzeile oder deren Raum 15 Pf., Reklamen die Petitzeile 25 Pf., bei Wiederholungen entfprechender Rabatt.

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I

Deutsches Reich.

Berlin, 18. November.

* Das Staatsministerium hielt am Montag wieder eine Sitzung ab. Also diesmal hat es sich vor der Wahl des Sonntags gescheut! — Wie die,Post' schreibt, herrscht im Staatsministerium begründete Erbitte­rung darüber, daß neuerdings mehrfach Mitthei­lungen über kommissarische Verhandlungen zwischen den einzelnen Ressorts in die Presse gelangt sind. Ein Artikel, den die .Volksztg.' aus den zwischen deut Kultus- und dem Finanzministerium gepflogenen Ver­handlungen über das Lehrerbesoldungsgesetz gebracht hat, könne auf keinem anderen Wege, als dem des Vertrauensbruchs seitens eines Theil- nehmers an den Konferenzen veröffentlicht worden fein. Es werden Schritte erwogen, um dies für die Zukunft zu verhindern. Will man etwa nächstens die an solchen Verhandlungen betheiligten Räthe bis zur gesetzlichen Erledigung der betreffenden Angelegenheit hinter Schloß und Riegel setzen? Oder auf welchem anderen Wege gedenkt man jeden Vertrauensbruch un­möglich machen zu können?

* Der „Elser-Ausschutz' der kouservariveu Partei ist, wie die ,Nat.-Ztg.' behauptet, zur Berathung über die Lage der Partei auf den 2. Dezember nach Berlin einberufen worden.

* Der Ausschuß der preussischen Centralgenosseu- schastskaffe ist zu seiner ersten Sitzung von dem Direktor Frhrn. v. Huene auf den 27. d. M. ein­berufen worden.

* Ueber den Reichstags-Beschluß wegen Aushebung des Jesuiteugesetzes hat der Bundesrath bisher keinen Beschluß gefaßt. Das beunruhigt die ,Nat.- Lib. Korr.'. Sie sucht deshalb die Wahl in Dortmund gegen den Beschluß auszuspielen. Vielleicht läßt sich aber auch die Haltung der Nationalliberalen in Köln, München, Hannover, Hagen, Iserlohn u. s. w zu Gunsten dcs Beschlusses ausspielen. In all' diesen Städten haben Pie Nationalliberalen offen oder geheim den Sozialdemokraten zum Siege verholftn. Wenn so gute Freunde der Sozialdemokraten gegen die Rückkehr der Jesuiten sind, dann müssen diese doch wohl einigen Werth im Kampfe gegen dre Sozialdemokratie besitzen.

* Die Aberkeunuug des Reichstags-Mandates wegen Majeftätsbeleidigung, wie sie der Breslauer Staatsanwalt gegen den Abg. Liebknecht beantragt hat, ist vom Gerichte nur einmal ausgesprochen worden, und zwar gegen den fortschrittlichen Abgeordneten Rich ter-Mühlrädlitz. Gegen die Anwendung dieser Strafe spricht ja u. A. der Umstand, daß dadurch zu einer politischen Demonstration Anlaß gegeben werden könnte und meist würde, da die Aberkennung deS Reichs­tags-Mandates die sofortige Wiederwahl nicht ausschließt.

* Die Urteilsbegründung im Licbknecht'scheu Majestätsbeleidigungsprozetz lautet nach den Berichten nichtsozialdemvkrmischer Blätter denn doch etwas anders, als die im ,Vorwärts' enthaltene. Man tohb also die schriftlich formulirte authentische Wieder­gabe abwarten müssen.

* Wegen Majeftätsbeleidigung ist gegen den Redakteur des »Textilarbeiter' Albin Reichelt und den Drucker desselben Blattes Emil Lenigraff Anklage er­hoben worden. Beanstandet sind mehrere Sätze aus einem Artikel: „Sind die Sozialdemokraten Meuchel­mörder?" — Ferner ist ebenfalls wegen Majestäts­beleidigung vom Landgerichte in Naumburg der Kauf­mann Zetsche zu zwei Jahren sechs Monaten Gefängniß verurthsilt worden. — Die Breslauer Strafkammer verurtheilte in ihrer gestrigen Sitzung den bereits mehr­fach bestraften Arbeiter Oskar Frost wegen Majeftäts- deleidigung zu zwei Jahren Gefängniß

* Eine Meldung, die wir nicht erwähnten, besagte, daß die Regierung einen gesetzlichen Zwang der Arbeitgeber zur Angabe offener Arbeitsstellen an zu errichtende kommunale Arbeitsnachweisestellen vor­zuschlagen beabsichtige. Tas ist nach der ,Post' voll­ständig unbegründet. Durch die Bearbeitung der Be­

richte über die Wirkung städtischer Arbeitsämter im Statistischen Bureau wolle die Regierung nur die Ursachen, den Umfang und die Dauer der periodisch wiederkehrenden Arbeitszeit ermitteln, um eine vorbeugende Thätigkeit zu entfalten. Etwas dunkel!

* Ueber den Entwurf des Lehrerbe,oldungs-Ge- setzes, der dem nächsten Landtage zugehen soll, bringt die freisinnige ,Berl. Volksztg.' einige neue Angaben. Es ergibt sich daraus zunächst, was auch bisher schon bekannt war, daß der Kultusminister große Mühe ge­habt hat, auch nur einen Theil seiner Forderungen beim Finanzminister durchzusetzen, während er einen andern Theil fallen lassen mußte. Ueber die künftige Gestaltung der Gehälter wird mitgetheilt:

Der Kultusminister wollte den Durchschnitt des Grundgehaltes auf 1100 Mark festgesetzt haben, jetzt soll dieses Dank dem Finanzminister 900 Mark betragen. Dr. Bosse wollte die jetzigen 5 Altersstufen um 3 vermehren, so daß die Alterszulagen, die bisher nur auf 500 Mark kommen, demnächst auf 800 Mark in der letzten Stufe erhöht werden sollten. Vom Finanzmimster wurden dagegen 9 Stufen vorgeschlagen mit je 70 Mark, bis man sich schließlich dahin geeinigt hat, daß die von dem Finanz­minister vorgeschlagenen 9 Stufen eintreten sollen, und zwar ,oU nach 7 Dienstjahren in fester Anstellung die erste Alterszulage mit 80 Mark gewährt werden, der die übrigen nach je 3 Jahren folgen sollen, so daß nach 31jähriger Dienstzeit eine Alterszulage von 720 Mark erreicht werden würde.

* Die künftige Gestaltung des Klebegesetzes ist zwar an sich kein interessanter Gegenstand, wohl aber für die weitesten Kreise von einer sehr hervorragenden Wichtigkeit, weshalb man mit Spannung dem Kampfe Bötticher-Bödiker folgt. Rach Bödiker's Vorschläge soll unter Beseitigung der Beitragsmarke und der Quittungskarte der jährliche Bedarf. für die Zahlung der Invaliden- und Altersrenten ähnlich wie bei der Unfallversicherung jährlich umgelegt werden. Dabei würden oie bisher' vorhandenen Mittel der Jn- validitäts- und Altersversicherungsanstalten, etwa 400 Millionen Mark, als Reserve dienen und wären auf die Landesversicherungsanftalten und die Berufsgenossen- schaflen nach der Zahl der Versicherten zu vertheilen; die Ansammlung einer weiteren Milliarde unterbliebe indessen. Die Erhebung der Jnvaliditäts- und Alters- Versicherungsbeiträge zugleich mit denen der Unfall­versicherung soll im Wege eines Lohn Prozentsatzes erfolgen. Die in Berussgenoffenschasten vereinigten Unternehmer hätten, wie jetzt schon für die Unfallver­sicherung, nach Maßstab der von ihnen gezahlten Löhne, die zu den Landesversicherungsanstalten gehörenden Unternehmer indessen nach dem des abgeschatzten Arbeits- bedarfes (Lohnbedarfes) ihre Beirräge für die Jnvali­ditäts- und Altersversicherung zu entrichten, deren Hälfte sie den Arbeitern anrechnen können. Allerdings würde bei den landwirthschaftlichen re. Betrieben eine Abschätzung des ArbeitZbedarfes — die gewerb­lichen Berufsgenossenschaften haben bereits Arbeiter­und Lohnnachweisung — erforderlich werden. Viele landwirthschaftlichen Berursgenossenschaften haben jedoch bereits den. Arbeitsbedarfsnachweis eingeführt. Auch für die nichtunfallversicherungspflichtigen Betriebe und Haushaltungen wäre der Arbeitsbedarf nebst Lohnbetrag abzuschätzen und von letzterem wären etwa 1la bis 1 pCt. zu erheben, womit- man noch für lange aus- ko w men würde. Die Haushaltungen wären gegen diese geringe Abgabe von der Sorge um das Markenkleben befreit. Den Jahresbedarf hätte an der Hand der bis­herigen und künftiger Erfahrung das Reichsversiche­rungsamt zu berechnen, wozu es nach einer jetzt fünf­jährigen Praxis in der Lage ist. Ein sich etwa heraus- stellendes Plus oder Minus wäre durch die Reserve auszugleichen. Bei den Berufsgenossenschaften hätte die Einziehung der Beiträge zugleich mit den Unfallbei- trägen zu erfolgen, doch könnten auch für letztere Viertel­jahrszahlungen eingeführt werden. Bei den Landes­versicherungsanstalten würden Unfall- und Jnvaliditäts- und Alrersversicherungsbeiträge quartaliter durch die Gemeinden zugleich mit den Gemeindesteuern zu er­heben sein. Eine Erstattung der Beiträge im Falle der Berheirathung von Arbeiterinnen würde jedoch künftig Wegfällen und die Beitragserstattung beim Tode des Familienvaters in ein Sterbegeld umgewandelt werden. Eine Rentmvertheitung unter den Landesversicherungs­anstalten und Berufsgenossenschasten fände nicht mehr statt; die Invaliden- und Altersrenten würden viel­mehr zu Lasten der Gesammtheit bezahlt, als ob ein allgemeiner Rückversicherungsverband bestände. — An­

gesichts der Thatsache, daß über die Umgestaltung de» Klebegesetzes im Reichstage verhandelt werden muß, kann man jetzt noch von einer näheren Kritik der ge- ! machten Vorschläge absehen; auch die Bödiker'schen j haben verschiedene schwache Seiten, wenngleich sie im - Ganzen unstreitig eine Verbesserung bedeuten. Ein ver- I pfuschtes Gesetz — und das ist das Klebegesetz — nach | seiner Einführung gut zu verbessern, hält gewiß schwerer, j als ein neues gutes an dessen Stelle zu setzen.

* Die deutsche überseeische Auswanderung über ! deutsche Häfen, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam j stellte sich nach den Ermittelungen des Kaiserlichen - statistischen Amts im Oktober 1895 auf 4550 Personen gegen 3974 im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Aus l deutschen Häfen wurden im Oktober d. I. außerdem \ noch 9702 Angehörige fremder Staaten be- | fördert, davon 5136 über Bremen, 4566 über Ham- ! bürg.

* Dem Fürsten Ferdinand schreibt die orthodox- i protestantische ,Kreuzztg.' ins Stammbuch: „Die Rede des Prinzen Ferdinand von Bulgarien an die Adreß- | deputatron der Sobranje ist keineswegs frei von ■ Widersprüchen; der Prinz bekennt sich als treuen i Katholiken, der „stets an seinen religiösen Heber« zeugungen festgehalten," und stellt doch die Umtaufe des Prinzen Boris in Aussicht. Niemand kann den Prinzen hindern, zu thun, was ihm beliebt; aber eS wird ihm nicht möglich sein, in dieser Beziehung beiden Richtungen gerecht zu werden. Er muß ent­weder davon absehen, sein Versprechen zu erfüllen, : oder aufhören „treuer Katholik" zu sein; denn wenn er die Umtaufe vollziehen läßt, verfällt er der Ex­kommunikation. In dem vorliegenden Falle ist selbst ein päpstlicherDispens ausgeschlossen. Wir begreifen, daß dem Prinzen die Lage sehr peinlich ist; aber er hat sich" durch seine Unschlüssigkeit selbst dahin gebracht. Vielleicht mag er auch denken, daß sein Dasein auf dem Throne doch durch die Verhält­nisse beendet werden kann, und dann käme er in einem : katholischen Lande mit seinem „orthodoxen" Sohne ge« | w-ssermaßen in eine komische Situation — falls er ihn nicht etwa zum zweiten Male „umtaufen" lassen j wollte." — Liberale Blätter stellen es merkwürdiger- ; weise als sicher hin, daß der Papst die „Umtaufe" des kleinen Prinzen genehmigen werde. Wer lacht da?

* Leipzig, 18. Nov. Heute wurde die Revision ■ der Alexianerbrüder vom Kloster Mariaberg gegen das Urtheil im Prozeß Mellage vor dem Reichsgericht ver­handelt. Der Reichsanwalt beantragte, die Revision ! zu verwerfen. Das Reichsgericht erkannte nach diesem Anträge und legte die Kosten des Rechtsmittels den ■ Nebenklägern zur Last. ES seien zwar Rechtsirrthümer ■ vorgekommen, die Freisprechung Mellages und Genossen f stützt, sich aber mit Recht auf den § 193 R.-Str.-G.-B., d. h. weil er in Wahrung berechtigter Interessen ge- : handelt habe. (Hoffentlich werden nun auch dir niederen - Gerichte mit der Anwendung des § 193 in Preßpro- . zessen etwas freigebiger sein, als es in letzter Zeit ‘ üblich war. D. Red.)

j Ausland.

* Brüssel, 18. Nov. Gestern haben in allen bet« i gischen Städten die Gemeinderathswahlen statt- * gefunden. Wie bei den Parlamentswahlen im ver- ; gangenen Jahre, so hat die liberale Partei auch i gestern eine sehr fühlbare Niederlage erlitten s und zwar zum Bortheil der Katholiken und leider auch der Sozialisten. Auf Grund des neuen Wahlgesetzes, i nach welchem eine Stichwahl nicht stattzufinden hat, ' werden diejenigen Kandidaten, welche bei dem ersten Wahlgange keine Majorität erhalten haben, je nach 1 der Stärke ihrer Parteien als gewählt bewachtet, wenn ; sie eine gewisse Stimmenzahl erhalten haben. Der ; Kommunalrath von Brüssel, welcher bisher nur i aus Liberalen bestand, wird künftig aus 13 gemäßig- i ten Liberalen. 10 Katholiken und 8 Sozialisten be- 5 stehen. Der Kommunalrath von Antwerpen, dessen I Mitglieder bisher ebenfalls sämmtlich den Libe- s raten angehörten, wird künftig 16 Liberale und 15 i Katholiken zählen. Der Kommunalrath in G ent, bisher liberal, wird zu gleichen Theilen ans katho- f tischen Liberalen und Progressisten bestehen. In Lüt- i ti ch wird der bisherige liberale Kommunalrath künftig < zwischen den katholischen Liberalen und den Progres-