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Samstag, den 16. November 1895

22. Jahrgang

FuldaerMZeitilng

mit Antrrhaltungs-Keilage Sterne und Klumrn".

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w* Erstes Blatt.

M. Zur Herkunft der preußischen Beamten.

In der preußischen allgemeinen Staatsverwaltung befinden sich nach den Listen des neuesten Termin­kalenders für VerwaltungLbeamte unter 421 Regierungs­und Oberregierungsräthen 102 — 24.2 pCt. adlige. Von 584 Regierungs-Assessoren sind 186 — 31,8 pCt. adlige und unter 293 Regieru»gS-Referendarien 111 — 38,2 pCt. adlige Von den Reaierungs-Referendarren waren adlig 1885 33,3 pCt., 1888 35,5, 1894 39,1 und 1895 38,2. Die Adeligen machen also unter den Beamten der preußischen allgemeinen Staatsverwaltung nicht nur einen hohen Prozentsatz auS, sondern dieser Prozentsatz hat auch von 1885 bis 1894 entschieden zugenommen. Die kleine Abnahme deS letzten Jahres ist vielleicht nur zufällig.

In der .Sozialen Praxis' vom 3. Oktober 1895 wird angenommen, daß dieses Vorwiegen der Adligen darauf zurückzuführen sei, daß das Beamtenthum, so­wohl das bürgerliche als das adlige, sich vorwiegend aus einem eng begrenzten Kreise von Familien rekrutirt. Zu einem ähnlichen Resultate kommt ein Aufsatz in den ,Christlich'sozialen Blättern' (1894, Heft 2 und 3), welcher von der Statistik der Studenten auf den preußischen Universitäten ausgeht und dieselbe mit der Gewerbestatistik von 1882 in Verbindung bringt. Auf den Hol-, Staats- und Ge­meindedienst kamen 1882 16,972 Selbstständige, welche im Winter-Semester 1886/87 1336 Studenten auf den preußischen Universitäten, d. h. 7,87 pCt. ent­sprachen. Unter den Studenten aus diesen Kreisen gehörten aber 31,1 pCt. der Jurisprudenz an, während im ganzen die Juristen nur 16,07 pCt. ausmachten. Wie der Hof-, Staats- und Gemeindedienst in der Zahl der Studenten und besonders der Juristen, auS welchen die Berwaltungsbeamten hervorgehen, die übrigen Stände überragt, zeigen besonders klar folgende Zahlen. Auf 100 Selbstständige in allen Berufen kamen im W.-S. 1886/87 0,303 Studenten und 0,048 Juristen. Bei den genannten Berufen aber waren es 7,87 und 237, d. h. diele Berufe liefern 26,06 mal mehr Studenten und 49,37 mal mehr Juristen als die selbstständigen Berufe im allgemeinen.

Diesen Berufen sehr nahe stehen die Selbst­ständigen im Geld- und Kredithandel, da auf 100 Selbstständige 3,66 Studenten und zwar verhältnißmäßig viel Juristen kamen. Von diesen Juristen werden allerdings durchschnittlich wenige zum Verwaltungsdienst übergehen, weil sich unter diesen Studenten der Jurisprudenz sehr viele Juden befinden.

Von deu 300 Studenten der Jurisprudenz, deren Väter selbstständige Landwirthe waren, waren 279 als Gutsbesitzerssöhne bezeichnet. Wenn nun auch mancher Student, dessen Vater eher den Namen eines Bauern verdient,s sich^als Gutsbesitzerssohn bezeichnet hat, so ist es doch nicht zweifelhaft, daß unter den Juristen, welche aus ländlichen Kreisen stammen, bei weitem die meisten aus den Kreisen der Gutsbesitzer kommen.

Noch schärfer tritt der Unterschied in den einzelnen Berufen bei den Unselbstständigen (d. h. den in staatlicher oder privater Stellung Abhängigen) hervor. Bei der Gruppe Heer, Verwaltung und freier Beruf kam ein Student der Jurisprudenz auf 3336 Unselbst­ständige. Dagegen stieg dieie Zahl bei der Gruppe Handel und Verkehr auf 18,826, bei Industrie und Gewerbe auf 308,319, bei der Bodenbenutzung und Thierzucht auf 8,432,359 und bei Hausdienst und wechselnder Lohnarbeit kam auf 278,920 Personen überhaupt kein Student der Jurisprudenz. Da bei den Verwaltungsbeamten die Abstammung von Beamten oder wohlhabenden Eltern noch mehr von Einfluß ist als bei den Juristen überhaupt, so ergibt sich aus diesen Zahlen, daß die in der Sozialen Praxis' ausgesprochene Vermuthung über die Her­kunft der Berwaltungsbeamten auS einem engbegrenzten Kreise von Familien nicht unbegründet ist. Die Soziale Praxis' fügt hinzu: „Wenn die Leistungen der preußischen Verwaltung gegenüber denen der Mittel- und Kleinstaaten im Rückgänge begriffen sind,

so wird hierin ein wesentlicher Erklärungsgrund zu suchen sein." Ob das richtig ist, wird gewiß nicht so leichr auszumachen sein, aber richttg ist es ohne Zweifel, daß auch die Verwaltung immer neuen Blutes bedarf, wenn sie ihren Aufgaben gerecht werden will. Wer durch Protektion Karriere zu machen hofft, oder wer wegen seines Vermögens auf das Steigen des Gehalts nicht Rücksicht zu nehmen braucht, wird durchgehends nicht so viel leisten als ein anderer, dessen Borwärtskommen nur von seinen Leistungen abhängig ist.

In den .Christlich-sozialen Blättern' (Heft 2. S. 51) wird auch noch darauf hingewiesen, daß aus den Provinzen Westpreußen. Posen, Hannover und Schles­wig-Holstein so wenig Juristen stammen. Bei den Verwaltungsbeamten wird wohl der Prozentsatz noch geringer sein. Auck das ist gewiß nicht wünschenS- werth, weil auch Verwaltungsbeamte am besten in denjenigen Verhältnissen wirken können, unter denen sie ausgewachsen sind.

Die Beamten und die wohlhabenden Klassen werden im Verhältniß zu ihrer Zahl immer mehr Studenten und vor allem immer mehr Juristen hervorbringen als die andern Klassen. Hierin eine volle Gleichheit herbeiführen zu wollen, wäre unsinnig. „Aber die Bedeutung der Beamtenqualität, des Vermögens und des Wohnortes in Bezug aus die Herkunft der Studenten und besonders der Juristen absichtlich oder unabsichtlich zu verstärken, wäre möglichst verkehrt. Man sollte nicht, wie es so ost geschieht, bedauern, daß Handwerker und Bauern ihre Söhne studiren lassen, sondern man müßte dahin streben, den Prozentsatz der Studenten aus diesen beiden Berufen im Gegensatz zu den anderen zu heben. Auch ist es durchaus noth- wendig, Mittel zu schaffen, um mehr talentvollen Knaben aus den niederen Klasien daS Studium, auch das der Jurisprudenz zu ermöglichen. Für die Ge­sundung oder Besserung der sozialen Verhältnisse ist das zu allen Zeiten nothwendig gewesen, in unserer Zeit aber ganz besonders, wo eine gütliche Ausein­andersetzung zwischen Kapital und Arbeit erfolgen muß, wenn nicht alles zertrümmert werden soll. . . . Zu einer gütlichen Auseinandersetzung bedürfen wir auch der Akademiker aus den niederen Bolksklasien." (e. 1. S. 73).

Deutsches Reich.

Berlin, 15. November.

* Der Kaiser brach heute ftüh in Letzlingen mit seinen Gästen zur Jagd auf. Es fanden zwei Lapp­treiben auf Damwild in den Oberförstereien Kolbitz und Planken statt. Zwischen beiden Treiben wurde Mittags ein Frühstück rm Jagdzeit eingenommen. Die Rückkehr nach Letzlingen sollte gegen 5 Uhr Nachmit­tags erfolgen und um 7 Uhr die Abendtafel im Jagd­schlösse stattfinden.

* In dem ehrengerichtlichen Verfahren wider den Zeremonienmeister Herrn von Kotze liegt jetzt, so meldet der .Lokalanzeiger', das gefällte Urtheil an höchster Stelle zur Bestätigung vor. Nach dem äuße­ren Eindrücke zu schließen, scheint es, als ob die An­gelegenheit bisher einen für den Angeklagten ungün­stigen Gang genommen habe. Der oberste Kriegs­herr hat daS Recht, daS Urtheil umzustoßen und die Sache einem anderen militärischen Gerichtshöfe zur Aburtheilung zu übertragen.

* Eine Flottcudemoustratiov der europäischen Mächte gegen die Türkei bildet oas Ergebniß der letzten diplomatischen Verhandlungen, zu denen der österreichische Minister des Auswärtigen, Graf Golu- chowSki, den Anstoß gegeben hat. Allerdings soll noch nicht die formelle Zustimmung aller betheiligten Mächte vorliegen, aber Oesterreich, Rußland, England, Frank­reich und Italien haben bereits ansehnliche Geschwader mobil gemacht.

* Zum neuen Militäretat für 1896/97 ist noch nachzutragen, daß an einmaligen Einnahmen für den Verkauf militärfiskalischer Grundstücke für Rechnung der Bundesstaaren mit Ausnahme von Bayern diesmal eine Summe von nicht weniger als 8,869,651 Mark angesetzt ist, während dieser Titel im Vorjahr nur mit 279,054 Mark und in dem Jahr 1894/95 mit 3,719,750 Mark veranschlagt war. Diese eigene Mehreinnahme der Militärverwaltung im Bettage

von S1^ Millionen Mark reicht mehr als aus, das Plus zu decken, welches bei den fortdauernden Aus­gaben des Ordinariums in Höhe von 3,337,316 Mark und bei den aus laufenden Mitteln zu deckenden ein­maligen Ausgaben auf 3,615,794 Mark anqeietzt ist. Das Weniger dagegen im neuen Etat von 14,426,124 Mark, welches bei dem außerordentlichen Etat der einmaligen Ausgaben angesetzt ist, gereicht nicht dem Etatsjahr zum Vortheil, sondern dient nur zur Verminderung des Anleihebedarfs. Da dieser außerordentliche Etat sich nur auf 10,753,633 Mark beläuft, so wird voraussichtlich auch der Ge- sawmtetat für 1896/97 nur mit einem verhältniß­mäßig geringen Anleihebedarf abschließen. In dem letzten Etat war der Anleihebedarf auf 43,360,000 Mark veranschlagt.

* Die .Post' theilt mit, daß der von dem Gouver­neur v. Wißmann anqekündigte Kolonialkrieg gegen die Räuberanführer Machemba und Omari im Hinter­lande von Kilwa (Ostafrika) doch von größerem Umfange zu sein scheine, als man Anfangs angenommen habe, da es zweifelhaft sei, ob es gelinge, die Beiden zu trennen. Oberstlieutenant v. Trotha, der Kom­mandeur der Schutztruppe, werde sich unter diesen Um­ständen darauf beschränken, durch allmähliches Vor­schieben von Stationen gegen das Innere die feindliche Position zu beeinträchtigen. Wir können diesen vor­sichtigen Plan nur billigen; ob es — wie die ,Post' hofft — dadurch auch gelingen wird, die Feldzugskostm im finanziellen Rahmen des Etats für Ostafrika zu erhalten, ist eine andere Frage.

* Im Finanzausschüsse der bayerischen Abge­ordnetenkammer nahm dieser Tage der Kriegs­minister Frhr. v. Asch Anlaß, sich Über die zweijäh­rige Dienstzeit auszusprechen. Er sagte nach den auS Abgeordnetenkreisen stammenden Berichten ungefähr Folgendes: „Die Erfahrungen mit der zweijährigen Dienstzeit sind noch nicht abgeschlossen; die Bedenken dagegen entsprangen aus diSciplinaren Erwägungen, man glaubte mit zwei Jahren nicht auskommen. So­weit es sich jetzt überblicken läßt, sind ungünstige Er­fahrungen nicht gemacht. Für die Ausbildung des Mannes genügen die zwei Jahre; ob die Ausbildung nachhaltig genug ist, muß sich erst zeigen. Jeden­falls besteht keine Absicht, die zweijährige Dienstzett zu ändern.

* Wohin wir allmählich mit unserer »Preßfreiheit' gerathen sind, darüber geht jetzt selbst einem Blatte, wie der .Köln. Zeitung' ein Licht auf. Dieses Blatt, welches sonst nichts dagegen hat, wenn Leute, die nicht zu den Mittelparteien gehören, für Preßsünden schwer büßen müssen, ist kritisch genug, im Hinblick auf einen Fall, der einem der ihrigen nahe geht, folgende Sätze niederzuschreiben: „Es reißt leider heutzutage in unserm politischen Leben eine Strömung um sich, die den Werth der Oesfentlichkeit immer mehr herabzu­setzen sucht.......Wir leben nicht mehr in der

Zeit, wo man sich einfach vor der besferen Einsicht der Regierung beugte. In unserer Zeit der unglaub­lich entwickelten Verkehrsfreiheit kann nur diejenige Regierung sich Ansehen, Einfluß und Kraft ver­schaffen, die über ihr Handeln und ihr Bestreben Jedermann, der um öffentlichen Staatsleben theil- nimmt, eine offene Einsicht und ein freies Urtheil gewährt. In der vollen Oeffentlichkett liegt daS unbedingte Vertrauen zur Gerechtigkeit und zur Unparteilichkeit unserer Gerichte, ein geheimes Ge­richtsverfahren ist der günstigste Pflegeboden für alle staatsumwälzenden Kräfte. In der vollen Oeffentlich- keit liegt die Gewähr für die Sachlichkeit und Zweck­mäßigkeit unserer BerwaltungSmaßnahmen, in der vollen Oeffentlichkett unserer Parlamente liegt enblidj ebenso die beste Bürgschaft für Bekämpfung unfrucht­barer Fraktionsherrschaft und eigennützigem Cliquen­wesens. Wahre Oesfentlichkeit bedingt aber die Freiheit der Kritik, nicht Zügellosigkeit, nicht Ausschreitungen der Kritik; sie sind strafbar, aber dem freien Manne geziemt auch ein freies Wort, und wenn einmal im Kampfe der Leidenschaften, in der Hitze des Gefechts dieses freie Wort etwas zu weit greifen sollte, so denke man doch zu­nächst daran, daß kein Sterblicher vollkommen ist und daß man mehr auf den Kern als auf die Schale sehen muß." Es müssen in der That bedenkliche Symptome auf dem Gebiete der Preßversvlgung zu