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Dienstag, den 20. August 1895

22. Jahrgang

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mit Uutrrhalttmga-Kritage „Sterne und Kinmrn".__

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z Reform des Korpsstudententhums.

Aus München schreibt man der ,Tägl. Rundsch.', daß der Kösener Senioren - Konvent bei seiner letzten Zusammenkunft auf der Rudelburg sich mit der Frage der Reform des Fechtwesens befaßt habe. „ES wurde beschlossen — so heißt es in der bett. Mittheilung wörtlich — daraus zu dringen, daß das wüste Holzen und das „Pariren mit Kopf und Wange" beseitigt und wieder mehr wie früher auf ein gewandtes und elegantes Dessinfechten geachtet werde. Den einzelnen Universi­täten ist es anheim gegeben worden, selbst geeignete Maßnahmen zur Durchführung dieses für die Re­form des Korpsstudententhums hochwich­tigen Beschlusses zu treffen."

Mit der nebensächlichen Frage des Studiums scheint man sich nicht beschäftigt zu haben; „hochwiWg für das Korpsstudententhum" hätte ja ohnehin ein Be­schluß über diese Nebensache gar nicht sein können, da ja die Angehörigkeit zum Korps an sich schon eine Ge­währ für die Zukunft der Korpsbrüder zu bieten scheint. Welch' hohe Bedeutung dagegen dem Fechtwesen bei­gelegt wird, ersieht man aus der Gründlichkeit, mit welcher diese Frage behandelt worden ist — hat man doch volle 14 Jahre zu bereit Berathung gebraucht. Bor uns liegt nämlich ein Bericht aus dem Jahre 1881, in welchem es heißt, daß eine Reform des Korpswesens auf unseren Hochschulen angebahnt werde. Es find dann 3 Punkte angegeben, auf welche biefe Reiorm sich erstrecken foll, nämlich 1) das Losgehen auf fremden Hochschulen, 2) der Fremdenpump und 3) eine veränderte Fechtweise bei den Mensuren. Bezüglich des dritten Punktes, mit dem wir es hier zu thnn haben, sagt der Bericht, daß „die verun­stalteten Gesichter" dazu Veranlassung gegeben hätten. Es könnte also saft scheinen, als ob man einen andern, in der Regel mehr bedeckten Theil des mensch­lichen Körpers, etwa das Sitzfleisch, für die eventuelle Verunstaltung herzugeben beabsichtige. Wenn der jetzt nach 14jähriger Berathung gefaßte Beschluß dahin lau­tet, daß nach jeder Paukerei jedem der Paukanten dieser Theil deS Körpers mit einem tüchtigen Stocke bear­beitet werden soll, so daß er einige Tage gebraucht, um in seinen natürlichen Zustand zurückzukehren, so müssen wir zugeben, daß man einen „hochwichtigen" und sehr vernünftigen Beschluß gefaßt hat. Sollte der Beschluß aber anders lauten — und wir fürchten, daß es der Fall sein wird — so ist es bedauerlich, daß man den Herren noch erst sagen muß, daß auch „ein gewandtes und elegantes Dessinfechten" den gesetzwidrigen und unmoralischen Duellunfug nicht beschönigen kann.

Das Strafgesetzbuch sagt ausdrücklich in § ,205: „Der Zweikampf wird mit Festungshaft von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft." Der Zweikampf ist also gesetzlich verboten — und mit Recht, denn der Zweikampf ist nichts anderes als eine beabsichtigte Körperverletzung; auch daran wird ein gewandtes und elegantes Dessinfechten nichts ändern. Das Wesen der

46] <0, Ilm Gut und Kirrt.

Roman aus bett napoleonischen Kriegen. Bon M. Benno.

Greifen wir nun einige Stunben zurück. Stille herrfcht in ber Citadelle von Mantua, bie sich wie ein unheimliches Gespenst aus bent nächtlichen Dunkel er­hebt. Nur ber einförmige Tritt der wachthabenden Soldaten schallt dumps durch die gewölbten Gänge, und dann und wann ein Kommandorus.

Die Mitternachtsstunde schlägt; da öffnen sich die Thüren zu Hofer's Kerker, und ber Propst Manifesti mit sieben Offizieren erscheint.

Letztere eröffnen bent Sanbwirthe das Todes- urtheil. Völlig gelassen unb mit frommer Ergebung hört er es an.

„Ich werbe also wenigstens als Solbat sterben und nicht wie ein Verbrecher," sagte er; „vor Kugeln fürchte ich mich und vor dem lieben Gott auch nicht. Er hat es immer gut mit mir gemeint, und er meint es auch jetzt wieder gut, da er mich von dieser trüge­rischen Erde erlöst."

„Habt Ihr noch einen besonderen Wunsch?" fragt einer der Offiziere bewegt.

Hofer besinnt sich. „Ja", entgegnet er, „nicht nur einen, fondern sogar zwei. Für's Erste möchte ich

Mißhandlung besteht darin, daß man den Körper eines Menschen verletzen will. Ob das nun geschieht, indem man ihm vorher sagt, daß man diese Absicht hat, und ihn auffordert, sich zu wehren, ob man Regeln über Angriff und Abwehr aufftellt, das ist an sich eine ganz gleichgiltige Sache. Es ist unmoralisch, einen Mitmenschen absichtlich verletzen zu wollen und damit ist die Sache abgemacht.

Für den Katholiken ist die Frage ohnehin Zweifel­los teilte Frage mehr. Das Konzil von Trient (sess. 25, Kap. 19) verbietet jeden Zweikampf, und schwere Strafen find den Theilnehmern unb sogar ben Zeugen angebroht. Jeden Zweifel, als ob es Ausnahmen von bent kirchlichen Verbote für gewiffe Stäube unb Perforiert gebe, hat bie Constitutio bes Papstes Benedikt XIV. vom Jahre 1752 „Detestabilem“ be­seitigt. Daß aber auch ohne Paukereien ein fröhliches unb gesundes Studentenleben existiren kann, bas zeigen unsere katholischen Stubenten-Verbinbungen unb Ver­eine. Also verschone man uns mit Flunkereien Über bie Unvermeidlichkeit ber Paukereien; sie fittb unb bleiben verboten unb unrecht.

Die Reform bes FechtwesenS, über welche ber Kösener Seniorenkonvent jetzt zu einem Beschluß ge­kommen ist, stellt sich also bei Lichte besehen bar als eine Aenberrmg in ber Ausführung einer gesetzlich verbotenen unb unmoralischen Hanblung. Wenn bie Herren Korpsbrüber barm „einen für das ganze Korpswesen hochwichtigen Beschluß" erblicken, dann muß man sich in der That sehr darüber wundern, daß die zahlreichen „Alten Herren", die sich in hohen und höchsten Aemtern befinden, es nicht für nöthig oder nicht für der Mühe werth gehalten haben, den Herren Studenten eine praktische Belehrung zu geben darüber, was ihnen für ihre Zukunft von höherer Wichtigkeit ist, als die Frage, in welcher Weise sie sich zur Verhöhnung des Gesetzes ihre Gesichter zer­fetzen und verunstalten lassen wollen.

Deutsches Reich.

Berlin, 19. August.

* Der Kaiser nahm heute früh im Reuen Palais die Vorträge des Chefs des Geheimen Civilkabinets, Wirkt. Geh. Rathes v. Lncanus, entgegen und begab sich bann mittels Sonderzuges nach Berlin, um ber Feierlichkeit ber Sriegertieretne auf bem Tempelhofer Felbe beizuwohnen. Vorn Tempelhofer Felde begab ber Kaiser sich nach dem hiesigen Königl. Schlosse, hörte daselbst die Marinevorträge und den Vortrag deS Kriegsministers und trat gegen 2 Uhr Nachmittags mittels Sonderzuges die Reise nach Schloß Wilhelms- Höhe bei Kassel an.

* Der ,Staatsanzeiger' veröffentlicht heute folgende Allerhöchste Kabinetsordre an bas preußische Staats- minifterium:

Ich will aus Anlatz der fünfundzwanzigsten Wiederkehr der Siegestage des Krieges von 1870/71 den Besitzern des Eisernen meinen lieben Cajetan Tönninger noch einmal sehen, ben man von mir getrennt hat, unb zweitens bitte ich, Besuche nicht abzuweisen, bie mir etwa von guten Fremtben zugedacht sind."

Der Offizier bespricht sich leise mit seinen Kameraden, dann erklärt er: „Der erste Wunsch soll erfüllt werden; den zweiten wollen wir nicht unbedingt verweigern. Wir behalten uns die Entscheidung für jeden einzelnen Fall vor."

Die Offiziere gehen und nur der Propst bleibt zurück. Er betet lange mit dem Verurtheilten und ent­fernt sich erst beim Morgengrauen für einige Zeit.

Gleich nachher totrb Dönninger zu Hofer geführt. Laut weinend schlingt dieser seine Arme um den väter­lichen Freund. „Es ist also wahr", klagt er, „sie werden Euch tobten, ben edelsten unb besten Menschen, ber mit Allem, waS er gethan, nur bas Gute unb Rechte gewollt hat!"

Hofer wehrt ihn sanft von sich ab. „Du mußt mich nicht so arg loben," mahnt er, „denn ich bin eben auch ein sündhafter Mensch. Ich sterbe gern, und eS ist auch viel besser, daß ich mich für das Land opfere, als daß meinetwegen noch manch' Anderer zum Opfer gebracht wird."

Still legt Cajetan sein Haupt an Hoser's Schulter. Er weint bitterlich.

Kreuzes einen erneuten Beweis Meiner Königlichen Gnade dadurch zu theil werden lasten, dah Ich ihnen die Berechtigung verleihe, nach der beiliegenden Probe aus dem Ordensbande drei Eichenblätter von weihem Metall mit der Zahl 25 daraus zu tragen. Ich beauftrage das Staatsministerium, wegen der Bekanntmachung dieses Meines Erlasses das Erforderliche zu veranlaffen. . .

Ferner veröffentlicht der ,Reichsanzeiger' folgende Kaiserliche Verordnung:

Ich will aus Anlah der sünsundzwanzigsten Wiederkehr der Siegestage des Feldzuges von 1870/71 das in diesem Kriege er­worbene Verdienst erneut dadurch anerkennen, dah Ich denjenigen Besitzern der Kriegsdenkmünze, welche an einer der indem anliegenden Berzeichnih aufgeführten Schlachten rc. theilgenom- men haben, die Berechtigung verleihe, auf dem Bande dieser Denkmünze nach beifolgendem Muster für jede der von ihnen mitgemachten Schlachten rc. eine Spange mit dem ent- sprechenden Schlacht- rc. Namen zu tragen. Sie haben wegen der weiteren Bekanntmachung dieser Ordre das Erforder­liche zu veranlassen.

Berlin, den 18. August 1895.

Wilhelm I. B.

Fürst zu Hohenlohe.

Es folgt im Anschluß an biefe Verordnung bie Bezeichnung von 20 Schlachten unb ber Belagerung von Straßburg, Paris unb Belfort. Sodann hat ber Kaiser noch durch Kabiuetsorbre vom 18. b. M. ben* jenigenFahnen unb Standarten ber preußischen Armee, bie während des Feldzuges 1870/71 in Schlachten ober Gefechten ober bei Belagerungen geführt worden finb, das Baud ber für biefen Krieg gestifteten Denk­münze verliehen. Auf biefent Bande sollen bie Namen ber in Bettacht kommenben kriegerischen Vorsälle nach befonberen kaiserlichen Befehlen, bie demnächst ben Generalkommandos zugehen, eingezeichnet werden.

* lieber die Grundsteinlegung des Kaiser- Wilhelm-Devkmals bringen die Berliner Blätter heute ausführliche Berichte. Der Kaiser verlas die Gmnd- stein-Urknnde, worin er auf die begeisterte Erhebung des Volkes unter feinem Großvater hinwies, der den deutschen Stämmen die heiß ersehnte Einheit wieder- gegeben und dem neu entstandenen Reiche die gebührende Machtstellung in der Staatenwelt sichern durste. Die opferbereite Einmüthigkeit der deutschen Fürsten, sowie der weise Rath und die thatkrästige Unterstützung Bismarck's, die vollendete Kriegskunst des genialen Moltke und das unvergleichliche Geschick der kühnen Heerführer, voran ber Kronprinz, bie tobesmuthige Treue des von Roon geschulten Volkes verbürgten ben Erfolg. Aber auch auf bie Pflege ber Friedenswerke unb die werkthätige Forderung des Wohles ber ar­beitenden Klaffen war ber Kaiser rastlos bis zum letzten Athemzuge bebacht. Das Stanbbilb Wilhelm'- bes Großen soll Zeugniß ablegen von ber unauslösch­lichen Dankbarkeit Deutschlands Fürsten unb Völker. Hierauf überreichte ber baierische Bundesbevollmächtigte Graf Lerch en selb bent Kaiser bie Kelle mit einer Ansprache, worin er ihn bat, ben Grundstein zu legen zu einem Denkmal, das Deutschland an die große Zeit erinnere. Nachdem der Kaiser ben Mörtel auf ben Stein geworfen, überreichte Reichstagspräsibent von Buol ihm den Hammer mit ben Worten: „Den

^Zärtlich brückt ihn Anbreas an sich. „Du weinst, Cajetan", sagt er, „warum beim? Hast Du bamals geweint, als ich ben Kugeln ber Feinde entgegen in ben Kampf zog? Denk also, baß ich heute auch in einen Kampf hinausziehe, unb daß es besser ist, wenn man, statt daß ich vielleicht Jahre lang im Kerker schmachten muß, mein Herz mit Kugeln burchbohtt."

Eine Stunbe geht im Fluge vorüber.

Da erscheint ber Propst Manifesti wieder, unb zwar in vollem Ornat. Er tritt auf Hofer zu unb flüstert ihm einige Worte ins Ohr.

Der Gefangene faltet bie Hänbe unb fein Gesicht wirb von bem Wieberfcheine einer hohen Freude verklärt.

„Gott, mein Gott!" ruft er, „auch noch biefe Freube gewährst Du mir vor meinem Hingange. Viek- taufenbmal bank ich es Dir!"

Der Prypst ist inbeffen zur Thüre getreten. Gleich darauf betraten brei Frauengestalten unb ein älterer Tiroler ben Raum.

Letzterer hat fein Gesicht glatt rasirt unb lange, schwere Haarlocken fallen ihm bis auf ben Nacken herab.

Hofer wendet sich um.

„Gerttud — Stasi — Angela!" frohlockt er, und unter Freudenthränen schließt er die Drei an die Brust. • Die Frauen sind so erschüttert, daß sie nicht sprechen ...... ......il'Hy n<l