Neilsge Mv Wulöaev Leitung.
188 Samstag, den 17. August 1895. 22. Jahrgang
Das Gesetz
betreffend die Errichtung einer Central - Anstalt zur Förderung deS genossenschaftlichen Personal-Kredits ist' bekanntlich dieser Tage vom .Reichsanzeiger' veröffentlicht worden. Dasselbe hat folgenden Wortlaut:
§ 1. Zur Förderung des Personal-Kredits (§ 2), insbesondere des genoffenschastlichen Personal-Kredits wird unter dem Namen „Preußische Central-Genossenschafts-Kasse" eine Anstalt mit dem Sitze in Berlin errichtet. Die Anstalt besitzt die Eigenschaft einer juristischen Person, sie steht unter Aufsicht und Leitung des Staats.
8 2. Die Anstalt ist befugt, folgende Geschäfte zu betreiben: 1) zinsbare Darlehen zu gewähren an a. solche Bereinigungen und Verbandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirthschasts-Genossenschaften (Reichsgesetz vom 1. Mai 1889 — Reichs-Gesetzbl. S. 55 —), welche unter ihrem Namen vor Gericht klagen und verklagt werden können, b. die für die Förderung des Personals-Kredits bestimmten landschaftlichen (ritter- schaftlichen) Darlehenskassen, c. die von den Provinzen (Landes- Kommunal-Berbänden) errichteten gleichartigen Institute; 2) von den unter 1 gedachten Bereinigungen u. s. w. Gelder verzinslich anzunehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe (1 und 2) ist die Anstalt außerdem befugt: 3) sonstige Gelder im Depositen- und Check-Verkehr anzunehmen; 4) Spareinlagen anzunehmen ; 5) Kassenbestände im Wechsel-, Lombard- und Effekten- Geschäft nutzbar zu machen; 6) Wechsel zu verkaufen und zu acceptiren; 7) Darlehen aufzunehmcn; 8) für Rechnung der unter 1 bezeichneten Bereinigungen u. s. w. und der zu denselben gehörigen Genossenschaften sowie derjenigen Personen, von denen sie Gelder im Depositen- und Check-Verkehr oder Spareinlagen oder Darlehen erhalten hat, Effekten zu kaufen und zu verkaufen. Der Geschästskreis der Anstalt kann durch königliche Verordnung über die in 1 genannten Bereinigungen hinaus durch die Hereinbezichung bestimmter Arten von öffentlichen Sparkassen erweitert werden.
§ 3. Der Staat gewährt der Anstalt für die Dauer ihres Bestehens als Grund-Kapital eine Einlage von fünf Millionen Mark in dreiprozentigen Schuldverschreibungen nach dem Nennwerth.
§ 4. Der Finanzminister wird zur Ausgabe der Schuldverschreibungen (§ 3) ermächtigt. Er bestimmt, zu welchen Beträgen und zu welchen Bedingungen der Kündigung die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen. Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz-Sammlung S. 1197) zur Anwendung.
§ 5. ES bleibt den im §2 gedachten Vereinigungen u. s. w. Vorbehalten, sich gleichfalls an der Anstalt mit Vermögens- Einlagen nach näherer Bestimmung der Aufsichtsbehörde zu betheiligen.
§. 6 . Von dem beim Jahresabschluß sich ergebenden Reingewinn der Anstalt wird: 1. zunächst die eine Hälfte zur Bildung eines Reserve-Fonds, die andere Hälfte zur Verzinsung der Einlagen (§§ 3 und 5) bis zu drei vom Hundert verwendet, ein etwaiger Ueberrest aber ebenfalls dem Reserve- Fonds zugeführt; 2. sobald der Reserve - Fonds ein Viertel der Einlagen beträgt, eine Verzinsung der Einlagen bis zu vier vom Hundert gewährt und der Rest dem Reserve - Fonds zu- geführt.
§ 7. Die Aufsichtsbehörde erläßt die Geschäfts-Anweisungen für das Direktorium (§ 8), sowie die Dienst - Instruktionen für die Beamten der Anstalt und verfügt die erforderlichen Abänderungen.
§ 8. Die Anstalt wird durch ein Direktorium verwaltet, sowie nach außen vertreten. Das Direktorium besteht aus einem Direktor und der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern und faßt seine Beschlüsse nach Stimmen-Mehrheit, hat jedoch bei seiner Verwaltung überall den Vorschriften und Weisungen der Aufsichtsbehörde Folge zu leisten. Der Direktor und die Mitglieder des Direktoriums werden auf den Vorschlag des Staatsministeriums vom König auf Lebenszeit ernannt, im Falle kommissarischer Beschäftigung durch die Aufsichtsbehörde berufen.
8 9- Die Beamten der Anstalt haben die Rechte und Pflichten der unmittelbaren Staatsbeamten. Ihre Besoldungen, Pensionen und sonstigen Dienstbezüge, sowie die Pensionen und Unterstützungen für ihre Hinterbliebenen trägt die Anstalt, der auch die Bestreitung der sächlichen Verwaltungs-Ausgaben obliegt. Der Etat der persönlichen und sächlichen Verwaltungs- Ausgaben ist vom 1. April 1896 ab alljährlich dem Landtag zur Genehmigung vorzulegen.
8 10. Die Rechnungen der Anstalt unterliegen der Revision durch die Ober-Rechnungskammer. Die Form, in welcher die Rechnungslegung zu erfolgen hat, wird durch die Aufsichtsbehörde bestimmt. Die hierüber ergehenden Bestimmungen sind der Ober-Rechnungskammer mitzutheilen. | «A
8 11. Die Anstalt wird in allen Fällen, und zwar auch, wo die Gesetze eine Spezialvollmacht erfordern, durch die Unterschrift des Direktoriums verpflichtet, sofern diese Unterschrift von zwei Mitgliedern des Direttoriums oder den als Stellvertreter der letzteren bezeichneten Beamten vollzogen ist.
8 12. Zur beiräthlichen Mitwirkung bei den Geschäften der Anstalt wird ein Ausschuß aus sachverständigen Personen gebildet. Dabei sind die Bereinigungen u. s. w. (§ 2), welche mit der Anstalt in regelmäßigem Geschäftsverkehr stehen oder sich an derselben mit Einlagen betheiligen (8 5), thunlichst zu berücksichtigen. Der Ausschuß versammelt sich unter Vorsitz des Direktors der Anstalt wenigstens einmal jährlich, kann von demselben aber auch sonst nach Bedarf berufen werden.
8 13. Dem Ausschuß ist Kenntniß von dem gesammten Stand der Geschäfte zu geben, er ist berechtigt, seinerseits Vorschläge über die etwa gebotenen Maßregeln zu machen. Insbesondere ist der Ausschuß gutachtlich zu hören über: 1. die Grundsätze für die Kreditgewährung, namentlich die Höhe des Zinsfußes, die Fristen und die Sicherheitsleistung; 2. die Grundsätze pir die Annahme von Spar-Einlagen; 3. die Bilanz und die Gewinnberechnung, welche nach Ablauf des Geschäftsjahres vom Dnektorium aufgestellt und mit besten Gutachten der Aufsichtsbehörde zur endgiliigen Festsetzung überreicht wird. Allgemeine Geschästs-Anweisungen und Dienst-Jnstruktionen sind dem Aus- schuß alsbald nach ihrem Erlaß (8 7) zur Kenntnißnahme mit' utheilen.
8 14. Die näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschästskreis des Ausschuffes erfolgen im Wege königlicher Verordnung.
8 15. Aufsichtsbehörde im Sinne dieses Gesetzes ist der Finanzminister, welcher auch die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen Anordnungen zu treffen hat.
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Roman aus den napoleonischen Kriegen.
Von M. Benno.
Voll Bewunderung schaute der Kaiser sie an. „Sie wagen viel, Fräulein," sagte er, „und beschämen mich fast. Was haben die Tiroler nicht für Oesterreich gethan! Sie fochten, wie man es den heldenmüthigsten Völkern nachrühmt. Ihr Muth, ihre Ausdauer, ihre Selbstverleugnung, ihre Liebe zu dem angestammten Fürstenhause kannten keine Grenzen und hätten ein anderes Schicksal verdient. Es wird mir auch, ich sehe es voraus, mancher Vorwurf nicht erspart bleiben, aber mein Gewissen spricht mich von jeder Schuld frei. Gott allein weiß, was ich gelitten, und wie der Schmerz über das gräßliche Loos der Getreuen mein Inneres durchwühlt."
Er fuhr, sich abwendend, mit der Hand über die Augen und schaute eine Sekunde lang zum Fenster hinaus. Dann wandte er sich wieder an Angela. „Ich will Ihnen ein eigenhändiges Empfehlungs- Schreiben mitgeben," bemerkte er, an seinen Schreibtisch tretend, „sonst weist man Sie am Ende in Schönbrunn zurück. Napoleon ist seit dem Mordanfall des wahnsinnigen Staps sehr argwöhnisch geworden und hat den Befehl gegeben, daß man nur Bekannte und Vertraute vorlassen soll."
Angela nahm das mit dem kaiserlichen Siegel versehene Schriftstück in Empfang und die Audienz war zu Ende. Am gleichen Tage noch bestieg sie abermals den Wagen und fuhr, diesmal von Fatme begleitet, nach dem Schlosse Schönbrunn. Der kaiserliche Empfehlungsbrief verschaffte ihr Eingang und eine Audienz bei Napoleon. Sie nahm Fatme bis in das Vorzimmer mit und wurde dann in das Gemach des Kaisers geführt.
Dieser maß sie bei ihrem Eintritt mit erstauntem Blick. Ein eigenthümliches Feuer loderte aus seinen halb verschleierten Augen.
„Das ist ja eine große Ehre für mich," nahm er ironisch lachend das Wort. „Welche Mühe habe ich mir seiner Zeit nicht gegeben, um den davongeflogenen Vogel wieder einzufangen, ohne daß mein Wunsch erfüllt worden ist! Und nun kehrt er, wie es scheint, freiwillig in den goldenen Käfig zurück."
„Es ist eine ernste Angelegenheit, Sire," entgegnete Angela, „die mich zu diesem Schritt gedrängt hat. Es handelt sich um Leben und Tod. Ich weiß, was den treuen Tirolern bevorsteht, die gefangen nach Mantua geschleppt worden sind. Auch ich bin eine Tirolerin und das Weh über das Schicksal meiner armen Landsleute drückt mir fast das Herz ab. Es kostet Sie nur ein einziges Wort, Sire, und die Braven sind frei. Sprechen Sie es aus und der Segen Tausender belohnt Sie dafür."
Wieder lachte Napoleon. Es war ein häßliches, ein böses Lachen.
„Sie sind ja ganz Feuer und Flammen, meine schöne Bittstellerin," hielt er entgegen, „und an Zuversicht fehlt es Ihnen auch nicht. Wie nun, wenn ich gerade gut gelaunt wäre und ja sagte, welchen Lohn bekomme ich dafür?"
Ein Freudenstrahl brach aus Angela's Augen hervor.
„Alles, Alles," rief sie, „was Ihnen ehrenhafter Weise von mir gewährt werden kann."
Napoleon betrachtete Angela mit verzehrendem Blicke. Dann schüttelte er den Kopf.
„Es wird eben doch nicht gehen; schönes Kind," bemerkte er kühl, „es sind gar zu große Sünder, diese Tiroler, die ich leider um keinen Preis begnadigen kann."
Ein schwerer Seufzer rang sich aus Angela's Brust. Sie warf sich vor dem Imperator auf die Knie: „Um Gotteswillen," rief sie, „seien Sie barmherzig ! Schenken Sie den Unglücklichen wenigstens das Leben, vergießen Sie nicht das Blut Hofer's, des edelsten Mannes, der ja nur für seinen Kaiser und sein Vaterland gekämpft hat."
Napoleon stieß abermals ein boshaftes Lachen hervor.
„Des edlen Hofer, ha, ha," höhnte er, „warum sagen Sie nicht vollends des schönen, des liebenswürdigen Mannes, wie es den Empfindungen ihres glühenden Herzens entspricht? Da mache ich ja eine recht hübsche Entdeckung? Man hat es mir schon früher zugeflüstert, aber ich glaubte es nicht. Also
dem Ausbund aller Männer, dem Sandwirth Andreas Hofer, gilt Ihr furchtbarer Schmerz! Diesen Bauern hat das stolze Fräulein v. Haynau zu seinem Ideal gewählt! Und für diesen Bauern kommt sie nun bettelnd zu mir! Ha, das ist zu viel, das ist eine Infamie, die ihres Gleichen nicht hat. Stehen Sie auf, Fräulein, und fliehen Sie aus meiner Nähe! Sie mögen es meinen früheren Gesinnungen danken, daß man mit Ihnen nicht in einem anderen Tone spricht. Gehen Sie und nehmen Sie die Erlaubniß mit, in Mantua Zeuge zu sein, wenn man den Bauern Hofer — Ihr Ideal — erschießt!"
Angela war zusammengezuckt, wie unter einem tödtlichen Schlage.
Plötzlich schnellte sie auf. Ihre Augen flammten. Sie griff unter ihr Kleid und brachte ein blinkendes Dolchmesser hervor.
„So stirb denn auch Du, grausamer Tyrann," kreischte sie und holte zum Stoße aus.
Erbleichend war Napoleon auf die Seite gesprungen, so daß er unverletzt blieb. Mit einem raschen Griffe erfaßte er den Arm Angela's und entwand ihr den Dolch. Er schleuderte ihn weg. „Gemach, schönes Kind," keuchte er, „solches Spielzeug ist für Dich nicht gemacht. Also nicht bloß von Mordbuben, sondern auch von Damenhänden werde ich hier bedroht! Ich will Euch zeigen, daß man mich dadurch nicht schrecken kann! Noch einmal, gehen Sie, Angela; ich will nichts gesehen und gehört haben, ich will ..."
Er brach plötzlich ab. Die Portieren waren auseinander geschlagen worden und die Gestalt Fatme's erschien. Diese hatte die kreischende Stimme Angela's gehört und war, unruhig geworden, in das Gemach geschlichen, ohne von Jemand bemerkt worden zu sein.
Betroffen schaute Napoleon auf die ftemdartige Erscheinung. Er fand augenblicklich kein Wort.
Fatma trat vollends vor. Ihre Augen vergrößerten sich plötzlich und ihr Gesicht wurde noch bleicher. Mit fascinirender Gluth hing ihr Blick eine Sekunde lang an dem Kaiser, dann rief sie:
Zurück, Tyrann, Dein Urtheil ist gesprochen!
Nicht weit der stolze Aar mehr fliegt, Das edle Blut — es wird gerochen, Und Deine Macht in Trümmern liegt!
Indessen waren auch die Hofbeamten aufmerksam geworden. Einer derselben kam mit verstörten Zügen in das Zimmer herein. Napoleon sah ihn. Sein Gesicht bekam auf einmal einen ruhigen, fast gleichgiltigen Ausdruck. Ein Lächeln spielte sogar um seinen Mund.
„Führen Sie diese beiden Damen," befahl er, „aus dem Schlosse, und in Zukunft lassen Sie Wahnsinnige nicht mehr zu mir."
Mit einer kalten Verbeugung gegen Angela wandte er sich ab und begab sich in den Hintergrund des Zimmers, wo das Dolchmesser lag. Er hob es auf, heftete seine Blicke darauf und legte es dann in einen Schrank. „Ich muß mich in Acht nehmen," murmelte er, „dieses Volk scheint wirklich gefährlich zu sein! Ich bin vielleicht gegen diese beiden Dämchen zu groß- müthig gewesen. Es war eine Komödie, die just mit dem Knalleffekte der überspannten Zigeunerin schloß. Droht nur in Versen und in Prosa! Ich werde Euch den Beweis liefern, daß all Euer Popanz meinen Adler nicht in seinem siegreichen Fluge aufhält."
(Fortsetzung folgt.)
Vermischtes.
— Segel aus Papier werden jetzt in Amerika häufig für Sportboote, Dachten, Kutter, aber auch für größere Fahrzeuge mit Erfolg angewendet, da sie viel billiger wie solche aus Leinen kommen und durch die eigenartige Präparirung des dazu verwandten Materials ebenso zäh, unzerreißbar und geschmeidig wie gewebte Stoffsegel werden. Der Papiermasse wird chromsaures Kali, Leim, Alaun, Wasserglaslösung und Talg zugesetzt und daraus auf der Papiermaschine ein ziemlich dickes Papier hergestellt, von diesem zwei Bahnen sofort mit einander verleimt und das Produkt hierauf durch Walzen geführt, die das Papier bei ganz beträchtlichem Drucke zu einem ganz dünnen, sehr zähen Blatte gestalten; hierauf läuft das endlose Papier durch ein Bad verdünnter Schwefelsäure, wodurch die Oberfläche pergamentartig wird, worauf dasselbe mit Natronlösung gewaschen, getrocknet und satinirt wird. Bei der Fabrikation wird übrigens darauf geachtet, daß die Ränder der auseinander geklebten Bahnen frei bleiben, so daß seitlich andere Breiten angesügt und auf diese Weise breite Segelflächen erhalten werden können; das Aneinanderkleben geschieht mit einem Kleister, der ähnliche Zugaben bekommt, wie sie dem Papierstoff beigemengt werden. Die Ränder solcher Papiersegel erhalten Säume aus eingelegten Schnüren oder Bandstreifen; die Papiersegel sollen, wie gesagt, bei ihrer Billigkeit allen Anforderungen bestens genügen und in Nordamerika immer größere Anwendung finden. — (Mitgetheilt vom Internationalen Patentbureau Karl Fr. Reichelt, Berlin NW. 6.)
Der Postdampfer „Westernland" der „Red Star Linie" in Antwerpen ist laut Telegramm am 13. August wohlbehalten in New-York angekommen. tzMVmSI
Der Dampfer „Pennsylvania" der „Red StarßLinie" in Antwerpen ist laut Telegramm am 14. August wohlbehalten in Philadelphia angekommen.