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Samstag, den 27. Juli 1895
22. Jahrgang
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Hierzu eine KeiLage.
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]-[ Kommunale Arbeitsämter.
Der württembergische Landtag hat in seiner letzten Tagung beschlossen, die Errichtung von kommunalen Arbeitsnachweis-Bureaus zu unterstützen und eine Centralstelle für Arbeitsvermittelung zu schaffen, und zu diesem Zweck aus Staatsmitteln 5000 SRI. per Jahr genehmigt. Dabei wurde anerkannt, daß die städtischen Arbeitsämter in Stuttgart, Ulm, Heilbronn, Eßlingen, Cannstatt und Ravensburg sich gut eingeführt hätten. Die württembergische Regierung widmet der Sache ein reges Interesse. Zuerst wurde durch einen Erlaß des Ministeriums des Innern den Gemeinden die Errichtung von Arbeitsnachweisstellen empfohlen, und in letzter Zeit folgte ein weiterer Erlaß an die untergebenen Behörden. Das Ministerium hält auch darin die Gemeinden für die berufenen Trägerinnen der Arbeitsvermittelungsorganisationen, wobei jedoch stets den lokalen Verhältnissen Rechnung zu tragen sei. Die Geschäftsführung der Arbeitsnachweisstellen soll in der Hand eines von der Gemeinde ernannten Beamten liegen, der weder den Unternehmern noch den Arbeitern angehört; dagegen soll ein aus diesen beiden Kreisen gebildetes Kollegium an der Geschäftsleitung betheiligt werden. Die Arbeitsvermittelung soll kostenlos oder gegen geringe Vergütung erfolgen. Mit den privaten Arbeitsnachweisstellen soll engere Fühlung gesucht werden. Bereits sind auch Verhandlungen eingeleitet, die Verbindung der Arbeitsnachweise mehrerer Gemeinden unter einander auf staatliche Kosten gnzubahnen. Aufgabe des Staates werde der auf Staatskosten erfolgende Zusammenschluß der einzelnen gemeindlichen Organi- saüonen zu einem großen Ganzen sein, zu welchem Zwecke bereits Verhandlungen eingeleitet seien. Bis zum Ende des Jahres erwartet das Ministerium den Bericht über das Gelingen der Versuche. Wenn letztere zu einem gedeihlichen Resultate führen, soll in Stuttgart eine große Centralstelle auf Staatskosten errichtet werden, die dann mit anderen Hauptstädten Deutschlands — wenn die betreffenden Bundesstaaten den Schwaben nachahmen — in Verbindung treten soll.
In Bayern sind im Auftrage des Staatsministeriums statistische Erhebungen über Arbeitsvermittelung neranstaltet worden, deren Ergebniß aber noch nicht vorliegt. Die Gemeindebehörden sollten berichten, ob in der Gemeinde Vereine oder sonstige Unternehmungen mit Arbeits- und Stellennachweis-Anstalten (ausgenommen gewerbsmäßige Vermiether und Stellenvermittler) vorhanden sind. Als solche Nachweisstellen kommen in Betracht: die der kathol. Gesellenvereine und der evangelischen Herbergen zur Heimath, der katholischen und evangel. Arbeitervereine, der gemeinnützigen und Wohlthätigkeitsvereine, der Gemeinden, Armenverwaltungen, Polizeibehörden und der Hirsch- Dunker'schen und der sozial-dem. Fach- und Gewerkvereine. Durch Zählkarten sollten die Verhältnisse der einzelnen Vereine ermittelt werden. Städtische Arbeitsämter bestehen bereits in verschiedenen bayerischen Städten, so in München, Nürnberg, Bamberg, Augsburg. Würzburg rc.
In der Schweiz ist bekanntlich Anfangs Juni D. I. der Initiativantrag des schweizerischen Arbeiterbundes, das Recht aus Arbeit in die Bundesverfassung einzuführen, bei der Volksabstimmung mit 308,209 gegen 75,880 Stimmen abgelehnt worden. Es will indessen auch der Bund das ©einige zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen und so haben die eidgenössischen Räthe den Bundesrath um eine Berichterstattung darüber ersucht, in welcher Weise eine Mitwirkung des Bundes bei Institutionen für öffentlichen Arbeitsnachweis und für Schutz gegen die Folgen un- verfchuldeter Arbeitslosigkeit möglich und gerechtfertigt fei. Bedeutungsvoll erscheint der Versuch des Kantons Baselstadt, der zum ersten Male eine obligatorische staatliche Versicherung der gewerblichen Arbeiter gegen Arbeitslosigkeit durchführen will.
Auch in anderen Staaten, fo namentlich in
Frankreich, Belgien, Dänemark rc. tritt man neuerdings dem Problem der Arbeitslosigkeit näher, zumal dasselbe immer drohender wird, je mehr Europa auf dem Weltmärkte mit der amerikanischen, ostasiattschen, indischen und australischen Konkurrenz rechnen muß. Da die soliden Bestrebungen der großen Masse der Bevölkerung viel weniger nach einem wirthschaftlich reichen, als vielmehr nach einem wirthschaftlich sicheren Dasein, nach Sicherung gegen Brodlosigkeit zielen, so erscheinen alle Maßregeln zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eminent konservativ und geeignet, die revolutionären Strömungen in Bahnen abzulenken, die eine prattische Staatspolitik beschreiten kann. Bei uns ist jetzt bei der letzten Berufszählung zum ersten Male der Versuch gemacht worden, die Zahl der Arbeitslosen festzustellen. Da dieser Versuch beider am 2. Dezember d. I. stattfindenden gewöhnlichen Volkszählung erneuert werden soll, um zu dem Sommerbild auch ein Winterbild zu gewinnen, wird bald das Material vorhanden sein, das den Umfang des Nebels erkennen läßt.
Deutsches Reich.
Berlin, 26. Juli.
* Der Kaiser ging gestern Abend 7 Uhr an Bord der Dacht „Hohenzolleru" von Nyland in Schweden nach Saßnitz auf Rügen in See und gedenkt morgen Mittag daselbst einzutreffen.
* Die halbamtliche ,Berliner Korresp.' schreibt: „Zur Ausführung des Allerhöchsten Erlasses vom 27. Januar d. I., betreffend die Erweiterung der militärischen Ausbildung der Volksschnllehrer, ist zwischen den betheiligten Ressorts vereinbart worden, daß schon jetzt und bis zur Erledigung der in Aussicht genommenen endgiltigen Regelung den unmittelbar aus dem Seminar nach bestandener Prüfung ausscheidenden Lehramtsbewerbern freigestellt sein soll, ein Jahr bei den Fahnen anstatt der bisherigen zehnwöchigen Uebung zu dienen. Zu diesem Zwecke sind die Seminardirektoren anzuweisen, die Seminarabiturienten einige Wochen vor Verlassen der Anstatt zu befragen, wer von ihnen im Falle des Bestehens der Abgangsprüfung vom nächsten 1. April bezw. 1. Oktober ab eine einjährige aktive Dienstzeit abzuleisten wünscht. Gleich- giltig ist es hierbei, ob der sich Meldende das dienstpflichtige Alter erreicht hat oder nicht. Diese Meldungen sind sobald als möglich unter Angabe des Tages und des Ortes der Geburt der für den Sitz des Seminars zuständigen Ersatzkommission (§ 26,2 bezw. § 25,2—4 Wehrordnung — für etwaige noch nicht im militärpflichtigen Alter befindliche Bewerber sinngemäß angewandt) mitzutheilen. — Weil zwischen dem Zeitpunkte der Prüfung der Seminaristen und den auf den 1. April und 1. Oktober jeden Jahres festzusetzenden EinstellungstermineL genügende Zeit zu den vorangedeuteten Maßnahmen Wrhanden sein muß, so sind die etwa zu spät gesetztenDrüsungstermine zu verlegen, und zwar soweit irgend möglich in die Zeit vor Mitte der Monate Septembe'j und März. — Die Seminardirekloren haben den Zögt -gen des Oberkursus bei der vorerwähnten Umfrage zü eröffnen, daß ihnen das in Rede stehende Ausbild,ngsjahr bei der späteren Festsetzung der staatlichen Dienstalterszulagen gleich einem im Schuldienste zugebrachten Jahre voll angerechnet werden würde. Auf die von den Gemeinden gezahlten Dienstalterszulagen kann zwar die gleiche Anordnung nicht erstreckt werden, doch ist zu hoffen, daß bi. Gemeinden hierin ebenso verfahren werden, wie die staatlichen Behörden. Für den Fall einer allgemeinen gesetzlichen Regelung wird jedenfalls die Anrechnung bs§ Militärjahres auf bie im öffentlichen Schuldienst zugebrachten Dienstjahre vorgesehen werden.
* Eine neue reichsgesetzliche Regelung des Zwangserziehungswesens steht nach der Hckles. Ztg/ in Aussicht, das bisher, soweit sich einch Unterbringung der Zwangszöglinge in geeigneten Familien nicht ermöglichen läßt, zum großen Theile dchcch die sogenannten Rettungshäuser oder ähnliche Anstalten geübt wird. Die gesetzgeberischen Vorarbeiten Auf diesem Gebiete sind bigfyer zwar nicht bekannt; wohl aber liegt bereits der im Auftrage der internationalen kriminalistischen Vereinigung von Dr. Appelius verfaßte Entwurf eines Reichsgesetzes betr. die Behandlung und Bestrafung jugendlicher Verbrecher und verwahrloster jugendlicher Personen vor.
* Köln, 25. Juli. Die hiesige Handelskammer hatte unterm 4. d. M. ein Gutachten an das hiesige Polizeipräsidium über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe erstattet. Am Sonntag haben nun 7 hiesige kaufmännische Vereinigungen in dieser Angelegenheit Stellung genommen. Sie sprechen sich in ihrer Eingabe an das Polizeipräsidium dahin aus, daß die bisherigen Ermittelungen eine Schädigung der Geschäftsbesitzer durch die Ausführungsbestimmungen zur Novelle über die Sonntagsruhe nicht ergeben haben. Die Vereine sprechen sich gegen jede Aenderung sowohl des Gesetzes als der Ausführungsbestimmungen entschieden aus, es sei eher eine Verminderung der Sonntags-Arbeitsstunden als eine Vermehrung anzustreben. Ganz entschieden wird der Verlegung der sonntäglichen Geschästsstunden auf bie Zeit von 11—4 Uhr wibersprochen. Im Winter sei gegen 4 Uhr bie Dunkelheit schon eingetreten unb ber Gehilfe bann in feiner freien Zeit auf das Wirths- haus geradezu angetoiefen. Auch würden die Nachmittagsstunden für den Geschäftsbetrieb geradezu werthlos sein. Zn wünschen wäre auch, daß die den Engrosgeschäften und Bnreaux und Ladengeschäften gestatteten Arbeitsstunden von 7—9 Uhr gleichfalls in Wegfall kämen. Die Eingabe spricht sich ferner auch für Verbot des Cigarrenverkaufs in Gast- und Schank- wirthschasten während der Ruhestunden und für Beibehaltung der jetzigen Bestimmungen über die Sonntagsruhe für die Gehilfen im Bahnhofsbuchhandel ans.
* Eichstätt, 26. Juli. Gestern ertheilte der Hoch«. Herr Bischof dem Prinzen Max von Sachsen die hl. Weihe des Subdiakonates und heute die DiakonatsweHe. Zu dieser Feier sind Ihre König!. Hoheiten Prinz Georg, der Vater, und dessen erlauchte Tochter, Prinzessin Mathilde, die Schwester des hohen Weihekandidaten, hier eingetroffen.
* München, 25. Juli. Heute über einen Monat werden die deutschen Katholiken im festlich geschmückten Saal des bürgerlichen Bräuhanses von den hiesigen Gesinnungsgenossen feierlich begrüßt werden, um am andern Tage, wachdem sie Gott um Gedeihen und um seine Hilfe gebeten haben, die Arbeiten zu beginnen. Und sie werden dabei sehen, daß die stattliche Rednerschaar, welche zu den Herbeigeströmten sprechen wird, einen auserlesene Schaar jener katholischen Männer bildet, die theilweise seit langer Zeit schon an der Spitze der katholischen Bewegung steht. Viele unserer hochwillkommenen Gäste werden auch Wohnung wünschen, und diese können sich, sofern sie nicht vorziehen, jetzt schon sich einer solchen zu versichern, diese am Centralbahnhof von den dort anwesenden Mitgliedern des Anmelde-, Mohnnngs- und Auskunfts-Ausschusses anweisen lassen. Das Wissens- werthe in dieser Richtung wirb das Programm enthalten, das in ben ersten Tagen ber kommenden Woche veröffentlichst wird. Natürlich enthält dasselbe nicht alle nebenher laufenden Veranstaltungen, wie die Versammlung des Volksvereins für das kath. Deutschland u. s. ro., denen ebenfalls vorzügliche Räume zur Verfügung stehen. Sehr angenehm ist bei dem ganzen Arrangement, daß die Ausschüsse in den Räumen des bürgerlichen Bräuhauses selbst tagen und so immer in engem Contakt mit den ebenfalls gerade arbeitenden anderen Herren verbleiben können. Was die Preffe anbelangt, die gerne schon Alles vorher wissen möchte, so können wir sagen, daß, abgesehen von den Plätzen und Arbeitsräumen, deren wir schon jüngst gedacht haben, für ihre Bedürfnisse gut gesorgt ist. Der Beamte, der wahrscheinlich die Oberleitung an Ott und Stelle erhält, ist ein äußerst gewandter, entgegenkommender Mann, der besonders bei den LandtagS- journalisten in vorzüglichem Andenken steht. Unter feiner Leitung wird bie Post- unb Telegraphenstation stehen, wie wir hören, bie mit einem Morseapparat unb einem Telephon ausgerüstet wirb. Außerdem erhält diefelbe Verbindung mit der nur einige Schritte entfernten pneumatischen Station, so daß Telegramme usw. mit größter Beschleunigung befördert werden. Wie man sieht, geschieht Alles, um den Wünschen unserer lieben Gäste gerecht zu werden.
Ausland.
* Pest, 26. Juli. In Megyaszo sand gestern die Richterwahl statt. Die Bauern stürmten das