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der aus der heißesten Zeit des Kulturkampfs stamme, immer noch aufrecht zu erhalten. Es liege im Interesse des Staates, der Kirche zu geben, was der Kirche sei.

Kultusminister Dr. Bosse verliest eine Erklärung Namens der Staatsregierung: Der Erlaß beschäftige sich nicht mit der Dogmatik, doch wahre er das verfassungsmäßige Recht des Staates auf die Schulaufsicht. Ma» bewege sich in diesem Hause um Gegensätze — die Regierung wolle darin nicht Eintreten. Es ergebe eine säst 20jährige Erfahrung, daß Staat und Kirche zur religiösen Erziehung des Volkes sich zusammen, gefunden haben auf dem thatsächlichen Boden — ohne die Prin- zipienfragen zu lösen. Es sei ein Modus vivendi vorhanden und die segensreiche Entwickelung solle nicht durch die Behandlung der Prinzipien erschwert werden.

staatliche Aufsichtsbehörde wenden. Aus der Handhabung dieser Grundsätze seien viele Konflikte in der Praxis hervorgeganqen und die Grundsätze selbst entzögen der Kirche ihr Grundrecht, die Religion zu lehren. Aus Dingen, die mit der Religion nichts zu thun hätten, seien auf Denunciationen hin Geistliche an der Ertheilung des Religionsunterrichts gehindert worden. Der Falk'sche Erlaß sei eine Vergewaltigung der Kirche, welche die Gemüther aufs tiefste errege. Der Erlaß fei verfassungswidrig rechtswidrig, vernunftswidrig und verstoße auch gegen das Dogma. Redner weist auf die sowohl für die Gesetzgebung wie für die Verwaltung geltenden Normativ-Bestimmungen der Ber- sassung hin und nimmt dafür Bezug auf eine Rede des früheren Kultusministers von Zedlitz-Trütschler. Er erläutert die Bedeutung des Wortes „leiten" aus den Verfassungsverhandlungen und den Erläuterungen des Ministers v. Ladenburg. Es ergebe sich daraus daß der Kirche der ganze Religionsunterricht, überlassen sei. Redner legt auch den rechtlichen Standpunkt dar und argu- mentrrt aus den Bestimmungen verschiedener Reglements, namentlich des Schlesischen Schulreglements und aus Jnstruk- twuen des Jahres 1817, welche den Einfluß der Bischöfe und der Kirche auf den Religionsunterricht bestätigen, was selbst der

* Paris, 5. Juli. Der deutsche Botschafter Graf Münster gab gestern Abend ein Diner zu 24 Gedecken, an welchem außer anderen Persönlichkeiten der Senatspräsident Challemel Lacour, der Kammer­präsident Brision, der Kriegsminister General Zurlinden, der Marineminister Admiral Bernard und der Seine­präfekt Poubelle nebst ihren Gemahlinnen Theil ge­nommen haben.

.. Haus vertagt sich und der Präsident erhäll die Vollmacht, die nächste Sitzung nach seinem Ermessen anzusetzen und bte Tagesordnung zu bestimmen.

lehrer v. Rönne habe das Recht der Kirche bekundet. Die Un- vernunst des Falk'schen Standpunkts ergebe sich aus der Unmög­lichkeit, daß derselbe Staat die Gegensätze der verschiedenen Religionslehren vertreten könne, hier die katholische — dort die lutherische — dort die jüdische Lehre. Der Staat bringe sich und dre Religion um das Ansehen, wenn sie so Verkehrtes ver­suche und leiste der Sozialdemokratie Vorschub und fördere die Religionslosigkeit. Bezüglich der Dogmenwidrigkeit des Schul- erlasses erinnert Redner an die Erklärungen im Kulturkampf, daß man vor dem Dogma der Kirche nicht Halt machen könne, und der preußische Episkopat selbst habe 1893 dem Kultus- Minister ausdrücklich die Dogmcnwidrikeit vorgestellt und um Abhilfe gebeten; im vorigen Jahr habe der Episkopat nochmals um Antwort hierauf gebeten, aber bis jetzt habe er Antwort überhaupt nicht erhalten. Die Achtung des Episkopats hätte schon dazu veranlassen ntflffen. Endlich erachtet Redner den

Aus Kirche und Schule.

•t* Fulda, 6. Juli. Seine Bischöfl. Gnaden habm am vergangenen Mittwoch mit dem Früh-Schnell- zuge unsere Stadt verlassen, um auf kurze Zeit einen Besuch bei Sr. Excellenz dem Hochwürdigsten Herrn Erzbischof von Freiburg zu machen.

* Wien, 5. Juli. Sicherem Vernehmen nach findet im Herbste wiederum eine Bischofskonferenz dahier im fürsterzbischöflichen Palais statt. Für den Fall daß bis dahin eine Auslösung des Parlaments erfolgen sollte, erwartet man einen gemeinsamen Wahlhirten­brief des Episkopats. — Der Wiener Nuntius Monsignore Agliardi wird von seinem Kur­aufenthalte in Karlsbad wieder nach Wien zurückkehren, sodann im Weihnachtskonsistorium den Kardinalshut empfangen und bis Ostern als Pronunttus verbleiben um sodann nach Rom zu übersiedeln.

* Fulda, 6. Juli. Heute beginnen an den höheren Schulen wie auch an den Volksschulen die vierwöchigen Sommerferien.

* Rom, 5. Juli. Die italienische Kammer war gestirn wieder einmal der Schauplatz eines kleinen Skandals. Abg. Marescalchi war im Vorjahre von dem Posten eines Präfetturraths der Provinz Bologna zurückgetreten, weil er einen Tadel erhalten hatte wegen der Entlassung von zwei auf Crispis Be­fehl administrattv Verschickten. Marekcalchi behauptete nun, er habe einen Brief gesehen, ix welchem Crispi den Unterstaatssekretär Ga l lischarf anläßt und sagt, , vt|lultacil, luue ,Ewp OEr

er haoe dem ^ustizmintster geschrieben, er solle seine ?bg. v. Gneist tnt Kulturkampf anerkannt habe. Auch der Rechts- Beamten in Ordnung halten. Galli ruft: „Lügner!" " ao"'tl *“ “ ' ' ‘ “

Ein minutenlanger Lärm beginnt, worauf Marescalchi seine Behauptung aufrecht erhält. Danach haben die Herren sich nach französischem Muster gefordett. Das Duell fand heute statt. Marescalchi erhielt eine Wunde am Kopfe, in Folge deren die Aerzte erklätten, der Zweikampf könne nicht fortgesetzt werden. Galli wurde ganz leicht an der linken Hand verletzt.

* Shanghai, 5. Juli. Durch eine aufftändische Bewegung in den Kreisen Kwang-tung und Jünnan schienen die bärtigen deutschen Missionsstationen bedroht zu sein. Auf eine von Berlin aus an den

°U * r k. m . . der Staat nicht wahrnehmen und es sei nicht weise, den Erlaß,

Boston, 5. Juli. Bei einem Aufzug der anti- s" •— -- -

katholischen Vereinigung kam es gestern hier zu einem ernsthaften Zusammenstoß. Ein die Kirche ver­höhnendes Abzeichen der Vereinigung erregte den Zorn der Zuschauer; diese griffen einen Wagen an, in welchem Frauen saßen. Ein Soldat zog seinen Säbel, um die Insassen zu schützen. Die Menge umringte ihn, jedoch befreite ihn die Polizei. Beide Theile machten von den Revolvern Gebrauch und warfen einander mit Steinen. Eine Person wurde getödtet, mehrere verwundet.

I Abg. Dr. Frhr. v. He er em an (Sentr.) beantragte die Be­sprechung der Interpellation, welche beschlossen wurde.

Abg. Dr. Lieber (Ceutr.) bedauert die Erklärung des Ministers. Als Vertreter des katholischen Volkes müsse das Centrum die verkehrten Grundlagen bekämpfen, welche auch die Bischöfe beseitigt wissen wollten, und es sei Pflicht, die Be- schwernisse des Volkes geltend zu machen. Der Minister sei nicht auf das Einzelne eingegangen. Zeitlage und Geschäfte ließen dies auch kaum zu. Aber die Erklärung der Regierung sei grundsätzlich falsch. Der Minister setze sich zwar nicht ausdrück­lich über das Dogma hinweg, aber der Falk'sche Erlaß stehe that- sächlich dem Dogma int Wege und dieser Erlaß werde zur that- sächlichen Regelung der Berhältuiffe gebilligt. Die Katholiken hätten ihrerseits das Recht, in Bezug auf den Religionsunter, richt nach den Lehren ihrer Kirche zu leben, nämlich so, daß dem Dogma der Kirche gemäß diese allein den Religionsunterricht zn ordnen habe. Die übrigen Parteien könnten sich ja ihrerseits für sich nach Belieben verhalten. Die Katholiken seien bereit, Alles zu vermeiden, was zu einer Wiederaufnahme des unseligen Kampfes führen könne, aber sie müßten heute wie immer daran denken, die Sicherung des Friedens durch grundsätzliche Regelung der Fragen zu erstreben und desfallstge Rechte geltend zu machen. Er sei zwar auch fest der Meinung, daß die Zeit hierzu jetzt nicht so günstig sei wie damals, als die Regierung selbst das Zedlitz'sche Schulgesetz vorgelegt habe. Aber mit der Interpellation wolle man ja die Regierung antreiben, ihrerseits wieder die Frage an­zugreifen. Es würde großherzig von der Regierung sein, den Erlaß aufzuheben, da der Staat die darin zu Grunde gelegten Prinzipien nicht mehr betätigen wolle. Dem gegenüber sei der Erlaß von diesem Standpunkte selbst nicht mehr zu vertreten.

Abg. Dr. Kropatschek (kons.) fragt, was das Centrum jetzt eigentlich mit der Interpellation wolle. Man werde ja jetzt doch nicht zu einem gedeihlichen Resultate in dieser Frage kommen. Aber auch die Konservativen hielten die Regelung des Religions­unterrichtes im Rahmen eines neuen Volksschulgesetzes für drin­gend wünschenswerth.

Abg. Rickert (fteis. Verein.) meint, der Kultusminister sei dem Centrum schon zu weit entgegengekommen; es müsse die Ausscheidung des Religionsunterrichtes aus der Volksschule etient. erwogen werden.

Abg. v. Eynern (nat.-lib.) und v. Zedlitz (freit.) er­klären ihre Zustimmung zur Regierungs - Erklärung, da sie da­gegen seien, die grundsätzliche Regelung wieder aufzugreifen. ! Abg. Motty (Polet erklärt sein Einverständuiß mit den Aus­führungen des Centrums.

Abg. Bachem (Ceutr.) hebt hervor, wie sich die National- liberalen und Freikoufervativen hinter den breiten Rücken des Kultusministers flüchteten. Die Gesammtlage dränge aber doch auf Klärung, und man könne sich bei dem gegenwärtigen Zu­stand nicht beruhigen. Wenn gesagt werde, der Erlaß lasse das Dogma unberührt, so lasse der Erlaß doch auch jeden Augen­blick die Möglichkeit zu, in das Dogma eüizudringen. Anderer­seits fei es beklagenswerth, daß diese Parteien die Grundsätze des Erlasses weder aufgeben noch Vertheidigen wollten. Das er­wecke den Verdacht, daß man im Trüben fischen wolle. Man könne sich aber dem Wunsche der Konservativen anschließen, die gesetzliche Regelung durch ein Volksschulgesetz herbeizuführen. Wenn man aber dies wolle, so müffe man sich über die Grund­lagen aussprechen und einigen, nicht aber sich der Debatte ent- I ziehen. Redner kommt noch darauf zu sprechen, daß das Mini­sterium den Episkopat keiner Antwort gewürdigt habe. Hier I zeige sich dasselbe, die Bischöfe wollten die Klärung, die Re- I gierung nicht. Wie würde sich die Regierung wohl zu einer An- I frage der protestantischen Kirche verhalten?

Kultusminister Dr. Bosse erwidert, es sei richtig, daß die I Regierung es sich versagt habe, den Bischöfen eine offizielle Ant- I wort zu geben; sie habe aber dies unterlassen im Interesse des I Friedens unter den Konfessionen.

Eine persönliche Bemerkung, zu der Dr. Sattler (natl.) I noch das Wort nimmt, erregt eine ungemessene Heiterkeit. Er I erklärt, wenn er „wir" sage, so sei dies der Pluralis der Be- I scheidenheit.

Damit war die Interpellation erledigt. |

K. Aus de« preuß. Abgeordnetenhause.

87. Sitzung vom 5. Juli.

Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die dritte Be- rathung eines Jagdscheingesetzes.

Eine Generaldebatte wird nicht beliebt und sofort in die Spezialberathung eingetreten.

Die §§ 1 und 2 werden debattelos angenommen.

Bei §§ 3 und 4 lagen zum Theil di» Abänderungsanträge 2. Lesung wieder vor; Abg. Seer (natf.) will Gutsjagd­scheine L Mk. für Güter von 300—600 Morgen einführen, Abg. Willebra nd (Ceutr) will die Geltung des Kreis Jagd­scheins auf den Gutsbezirk erstrecken. Abg. Bartels (kons.) will den Kreisjagdschein ganz streichen und für den Jahres- Jagdschein in § 4 eine Gebühr von 15 oder 10 Mark be­stimmen.

Der Minister v. Hammerstein, Abg. v. Zedlitz (freit.) und Herold (Str.) stimmen zu.

Abg. Busch (kons.) warnt vor erheblichen Umgestaltungen in dritter Lesung.

Abg. Dasbach (Ctr.) befürwortet die Kommissionsbe- schlüsie mit dem Zusatz Willebrand. Abg. Willebrand zieht seinen Antrag zurück. Bei der Abstimmung wird § 3 nach der ursprünglichen Regierungsvorlage angenommen, damit ist der Kreisjagdschein beseitigt und nur ein Iahresjagdschein und Tagesjagdschein eingeführt.

Bei § 4 hat Abg. Klose (Ctr.) eine Ermäßigung der Ge­bühren beantragt; der Antrag paßt aber nicht zu Z 3 der Re­gierungsvorlage.

Abg. Rickert (fr. Bgg.) macht Bedenken gegen die Fassung des § 4, die Ausländer betreff., geltend mit Rücksicht auf die Handelsverträge.

Bei der sehr verwickelten Abstimmung wird in § 4 die Abgabe für Inländer für den Jahresjagdschein auf 15 Mark, für den Tagesjagdschein auf 3 Mk , bei Ausländern auf 40 Mk. bezw. 6 Mk. normirt.

Auf Anfrage des Abg. Jerusalem (Ctr.) stellt der Reg.- Kommissar fest, daß der Krammets Vogel in gewissenLandes- theilen jagdbares Wild sei, in anderen nicht; in letztem sei ein Jagdschein für Krammetsvogelfang nicht erforderlich. Hilfe­leistungen seien überhaupt frei.

Nach längerer Debatte wird § 5 unverändert angenommen; ebenso die übrigen Paragraphen der Vorlage.

Zu 8 6 und 7 werden dieGründe der Verweigerung eines Jagdscheines nach dem Antrag v. Bülow (frk.) noch zeitlich und sachlich vermehrt.

Es folgt die Verlesung folgender vom Abg. Rintelen j mit Unterstützung des Centrums gestellten Interpellation: j

Der Unterzeichnete stellt an die Königliche Staatsregierung die Anfrage,

ob dieselbe beabsichtigt, den Erlaß des Ministers der geist­lichen Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten Dr. Falk, betreffend den katholischen Religionsunterricht in den Volks­schulen, vom 18. Februar 1876, aufzuheben, und bezüglich der Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes in den Volksschulen eine anbertoeite Regelung unter Berücksichtigung des Dogmas der römisch-katholischen Kirche herbeizuführen? Kultusminister Dr. Bosse erklärt sich zur sofortigen Be­antwortung der Interpellation bereit.

Abg. Rintelen (Ctr.) betonte zunächst die Wichtigkeit des Gegenstandes. Bei der Berathung des Goßler'schen Schulgesetz­entwurfs habe Dr. Goßler erklärt, es sei lediglich Sache des Staates, den Religionsunterricht zu ertheilen; die Zulassung der Geistlichen zur Ertheilung des Religionsunterrichts setze voraus, daß ein Auftrag des Staats dazu vorliege und die Geistlichen sich bezüglich des Unterrichtsstoffes und der Lehrbücher den An- I orbnungen des Staats fügten. Dieser Gedanke liege dem I Falk'schen Erlaß zu Grunde. Auch die Leitung des Relizions- I Unterrichts könne nach der Goßler'schen Anschauung nur dem I gestattet werden, gegen den staatlicherseits Bedenken nicht be­ständen. Auch dem Lehrer gegenüber dürste darnach der „Leiter" nicht direkt eingreifen, sondern müsse sich bei Mißständen an die I

Lokales.

Fulda, 6. Juli.

I * Die hiesige Strafkammer verhandelte gestern als Berufungs-Instanz über die von dem Geschäftsführer der Fuldaer Actiendruckerei Herrn A. Dillmann eingelegte Berufung gegen das Urtheil des hiesigen Schöffengerichtes, nach welchem Herr Dillmann wegen Nichtaufnahme einer vom Herrn c. Landrath Regie-

I rungsrath Steffens eingesandten Berichtigung (bett, die Srechenhausfrage) zu einer Geldstrafe von 30 Mk. verurtheilt worden ist. Die Verhandlung dauerte über

I e’ne Stunde und endigte mit der Verwerfung der I Berufung. Herr Dillmann wird die Sache weiter ver- I folgen und Revision einlegen.

* Die Kaiser! Oberpostdirektion zu Kassel macht im Anzeigencheile d. Bl. bekannt, daß Anttäge auf Herstellung neuer Anschlüsse au die Stadtfernsprech- Eiurichtuug in Fulda bis zum 1. August d. I. bei der Oberpostdirettion zu stellen sind. Später angemel­dete Anschlüffe würden im nächsten Baujahre (August 1895 bis August 1896) nicht ausgeführt werden kön­nen. Wie wir erfahren, sollen viele Geschäftsleute, nachdem sie sich von der Zweckmäßigkeit der Fernsprech- Einrichtung überzeugt haben, die Absicht hegen, ihren Anschluß nachzusucheu-

* Die Vorbereitungen für das morgige Säugerfest find vollendet; das Fest verspricht einen recht schönen und großartigen Verlauf zu nehmen. Es sei noch be­merk, daß von Damen der Stadt noch ein werthvoller Preis gestiftet worden ist.

* Die geschäftlichen Sitzungen des Fuldaer Ver­treter - Convents (F. V. C.) der Bereinigungen von nicht farbenttagenden Verbindungen an den technischen Hochschulen Deutschlands, sowie der große Festkommers im sinnreich und kunstvoll gefchmüttten Ballhaussaale waren vorüber, als die jungen Herren gestern der Ein­ladung des gastlichen „Dämmerschoppens" folgten, um in den Ruinen des Schlosses Ebersberg das Fest der Sonnenwende zu begehen. Mit dem Rhönbahnzug 12 Uhr fuhr das „gros“ der sehr zahlreichen Gesellschaft nach dem lieblichen Altenfeld, um, gestärkt durch einen Lhlen Schoppen,, von hier aus den Aufftieg durch waldumschlossene Thäler und schattige Hänge nach dem Gipfel des Ebersberges zu nehmen. Nach Ankunft lohnten brillante Rundficht und feines „Poppenhäuser" die Anstrengungen der von voriger Nacht noch nicht ganz ausgeruhten Gebeine. Unter Böllerschüssen ent­wickelten sich die Festteden und kräftige Burschen- und Vaterlandslieder hallten in den Bergen wieder. Abwärts steigend besuchte man noch den neugierig in die Welt lugenden Wachtküppel, um chalwärts in der Reudel- mühle noch einmal Halt zu machen. Dort überraschte der Präsident des Dämmerschoppens, der mit seiner Suite von Gersfeld entgegenkam, die Festgenoffen mit den Klängen einer für diese Feier besonders auserlesenen technischen Musikkapelle und es erfolgte alsdann der feierliche Einzug nach Gersfeld — Hotel „Adler". Frau Schüßler^S gute Küche ließ bald die allgemeine Befriedigung auf den Gesichtern der Festtheilnehmer lesen und nur zu bald ging der wieder nach Fulda fahrende letzte Zug ab. Hier bewegte sich unter klingen­dem Spiel und schallender Musik (mit bereitwilligst gewährter polizeilicher Gestattung) der Festzug, gefiihtt von dem Präsidenten, durch die festlich geschmückte Bahnhofs-, Rhabanus-, Schloß-, Friedrichs- u. Markt­straße nach dem Ballhause, wo ein fröhliches Zusammen­sein, den Tag schließend, die Gemüther zum Anschluß an die heute beginnenden Sängerfestlichkeiten vorbe­reitete. — Nicht unerwähnt wollen wir die den Schluß des Zuges bildende „Strafabtheilung" lassen,welche mit sichtbar getragenen, aber „quittirten" Straf­mandaten marschirten, die sie sich in voriger Nacht geholt, weil sie die Stadt in ein „besseres Licht" setzen wollten und einige Statuen mit seitwärts ent­liehenen Kübeln und Topfpflanzen für die beoor- stehenden Festlichkeiten geschmückt hatten. Doch das