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Dienstag, den 28. Mai 1895

22. Jahrgang

FuldlicrMZkitung

mit Urrterhaltnrrgs-Keilage „Sterne und Klumen".

Lrlckkint täalicb Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pfennig. Inserate kosten die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum 15 Pf., Reklamen die Petitzeile 25 Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

* Der Entwurf eines Depotgefetzes, nämlich ein Gesetzentwurf betreffend die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Werth­papiere, ist zugleich mit dem Börsengesetzentwurf in den Bundesrathsausschüsfen berathen worden. Die ,Boff. Ztg.' ist in der Lage, den Text des Gefetzent- wurfs, wie er dem Plenum des Bundesraths vorge­legt worden ist und voraussichtlich im Bundesrath zur Annahme gelangen wird, zu veröffentlichen.

Der Gesetzentwurf verpflichtet die Kaufleute, die ihnen übergebenen unverschlossenen Werthpapiere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung jedes Hinterlegers oder Verpfänders gesondert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter aufzubewahren, auch darüber ein besonderes Handelsbuch zu führen. Eine Erklärung des Hinterlegers oder Ver­pfänders, in der er sich mit der Rückgewähr gleich­artiger Werthpapiere zufrieden erklärt oder ermächtigt, über die Papiere zu seinem Nutzen zu verfügen, ist nur giftig, soweit die Erklärung für das einzelne Geschäft ausdrücklich und schriftlich abge­geben wird. Der Kommissionär, welcher einen Auftrag zum Einkauf von Werthpapieren ausführt, hat binnen drei Tagen ein Verzeichniß der Stücke nach Nummern u. f. w. zu übersenden. Ein Verzicht des Kommittenten auf Übersendung des Stückeverzeich­nisses ist nur dann wirksam, wenn der Verzicht be­züglich des einzelnen Auftrages ausdrücklich und schriftlich erklärt ist. Wenn der Kommissionär auch auf ergangene Aufforderung des Kommittenten nicht binnen 3 Tagen die angegebenen Verpflichtungen erfüllt, fo kann der Kommittent das Geschäft als nicht für seine Rechnung abgeschlossen zurückweisen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanfpruchen. Be­sondere Bestimmungen beziehen sich auf den Umtausch von Werthpapieren. Mit der Absendung des Stücke­verzeichnisses geht das Eigenthum von den darin ver­zeichneten Werthpapieren auf den Kommittenten über, soweit der Kommissionär über die Papiere zu verfügen berechtigt ist. Der Kaufmann, welchem fremde Werth­papiere in der bezeichneten Art übergeben sind, hat, wenn er sie einem Dritten zum Zweck der Aufbe­wahrung, des Umtausches oder des Bezuges von anderen Werthpapieren, Zins- oder Gewinnantheil- scheinen ausantwortet, hierbei dem Dritten mitzu- theilen, daß die Papiere ftemde sind. Der Dritte kann alsdann an solchen Papieren nur wegen solcher Forderungen ein Pfandrecht oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen, welche in Bezug auf diese Papiere entstanden sind.

Ein Kaufmann, welcher, abgesehen von dem Be­trugsfall, über jene Werthpapiere zum eigenen Nutzen oder zumNutzen einesDritten rechts­widrig verfügt, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu 300 M. bestraft. Hat der Kaufmann feine Zahlungen eingestellt, so kann die

Belohnte Treue.

Novelle von C. Borges.

(Nachdruck verboten.)

Ein schöner Septembertag ging zur Neige. Die glänzenden Sonnenstrahlen verschwanden, nur einige kleine Wölkchen zeigten noch die Stelle am Horizont, wo das leuchtende Tagesgestirn sich zur Ruhe gesenkt hatte. Ein süßer Duft von Blumen und Früchten zog durch die warme Lust. Der dunkle Himmel wölbte sich wolkenlos über die stille Abendlandschast und über das nahe Meer, auf welchem hin und wieder weiße Segel langsam über die dunkle, stille Fläche dahin­glitten, noch weißere Möven schwebten darüber und badeten sich in den murmelnden Wellen. Der Abend­wind strich leise durch die hohen Baumkronen des Parkes und ließ die schlanken Gipfel leicht erzittern; ein geheimnißvolles Säuseln und Rauschen durch die sich röthlich färbenden Büsche glich einer wundersamen Melodie; die ganze Erde schien so still und friedlich, als wisfe sie nichts von den Schmerzen und Sorgen dieser Welt. Und doch mußten es trübe Gedanken sein, die den Sinn der beiden jungen Damen bedrückten, die schweigend durch die einsamen ungepflegten Wege des Parkes dahinschritten.

In einer Lichtnng des Parkes, umgeben von wuchernden Rasenflächen, lag das^Herrenhaus des

Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften dieses Gesetzes, wenn dadurch der Berechtigte benachtheiligt ist, mit Gefängniß bis zu 2 Jahren bestraft werden. Zucht­hausstrafe erfolgt, wenn der Kaufmann im Bewußtsein seiner Zahlungsunfähigkeit oder Ueberscbuldung die ihm übergebenen fremden Werthpapiere sich rechtswidrig zugeeignet hat. Die Strafvorschristen greifen auch Platz gegen die Vorstandsmitglieder von Aktiengesell­schaften oder Genossenschaften u. f. w. Das Gesetz findet nur auf diejenige Klasse von Kaufleuten An­wendung, für welche die Vorschriften über die Handels­bücher Geltung haben.

Der vorstehend in der Hauptsache skizzirte Gesetz­entwurf entspricht einem praktischen Bedürfnisse. Das Depotverhältniß, d. h. das Rechtsverhältniß des Bankiers zu dem Kunden in Betreff der ihm zur Aufbewahrung oder Verwaltung übergebenen Werthpapiere, hat sich wie die ,Freis. Ztg.' aussührt, bisher nur usancemäßig entwickelt und sind dabei mehr die Interessen des Bankiers als des Publikums zur Geltung gekommen. Gewisse Vorgänge, beträchtliche Depot­unterschlagungen, haben das Bedürfniß nach einer solchen gesetzlichen Regelung in den letzten Jahren noch besonders hervortreten lassen. Die Privat­bankiers haben ein großes Interesse an dem Zustande­kommen eines solchen Gesetzes, da andernfalls sich das Publikum in immer größerem Umfange in Betreff der Verwaltung feiner Depots der Reichsbank zuwenden würde.

Deutsches Reich.

Berlin, 25. Mai.

* Der Reichskanzler Fürst Hohenlohe wird vor­aussichtlich in den Tagen nach Pfingsten den Nord- -ostfeekanal besichtigen. — Gras Caprivi ist am Donnerstag von Montreux nach Berlin abgereist. In Freiburg i. Br. besuchte er seinen früheren Adju­tanten Major v. Ebmeier. Von Berlin aus begibt sich Graf Caprivi auf das Gut seines Neffen bei Krossen.

* Der Präsident des Reichstages Frhr. v. Buol ist der ,Köln. Ztg.' zufolge für den erledigten Posten eines Landgerichtsdirektors in Freiburg in Aussicht genommen. Die Ernennung werde in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Herr v. Buol würde sich in diesem Falle einer Neuwahl zu unter­ziehen haben. Auch würde unter diesen Umständen der Reichstag ohne seinen Präsidenten an der feierlichen Eröffnung des Nordostseekanals theilnehmen müssen. Immerhin haben wir, da wir jene Meldung seuher nur in liberalen Blättern wie ,Köln. Ztg.' und,Voss. Ztg.' gefunden haben, Veranlassung, zunächst eine Bestätigung derselben abzuwarten.

* Der neue Gouverneur von Ostaftika, Major von Wistmann, wird in einigen Wochen nach Ost­afrika abreifen. Die eigentliche Uebernahme feiner neuen Stellung mit allen Kompetenzen erfolgt am 5. Juni, an welchem Tage der Urlaub des früheren

Rittergutsbesitzers Bergstein. Auf den Absätzen des Treppenhauses standen künstlerisch werthvolle Marmor­figuren, die den Glauben erweckten, daß auch im Innern des schloßartigen Gebäudes alles wunderschön sein müsse.

Einem scharfen Beobachter waren freilich nicht die Spuren des Verfalles entgangen, welche unverkennbar das alte Haus und das Glück der Bewohner zu unter­graben drohten. Reichlichere Mittel, als sie dem jetzigen Besitzer zu Gebote standen, würden in kurzer Zeit die bröckelnden Mauern, gesprungenen Fensterscheiben, die ungepflegten Parklvege wieder auf's Beste hergestellt haben, aber Herr Bergstein war ein Maler und lebte nur für die Kunst. Daher kam es, daß er jahrelang die Bewirthschaftung feines großen Gutes einem un­redlichen Verwalter überließ, der nur seinen eigenen Vortheil im Auge hatte und dadurch den bedauerlichen Verfall des Gutes beschleunigte. Unkenntniß in der Landwirthschast veranlaßten auch ost den Besitzer zu falschen Neuerungen, was nicht wenig zu dem jetzigen Nothstande der von zahlreichen Gläubigern hartge­drängten Familie beitrug.

„Thekla! Jenny!" rief es plötzlich durch die Stille des Abends, „wo feid Jhr? Das Abendbrod ist fertig — wir warten auf Euch."

„Wir kommen fchon, Fräulein," versetzte Jenny, ein schlankes, bleiches Mädchen von kaum achtzehn

Gouverneurs, Frhrn. v. Scheele, abläuft. Mit der Ankunft des Gouverneurs in dem ostafrikanischen Schutzgebiete werden verschiedene Aenderungen eintreten. Zunächst wird der stellvertretende Gouverneur, Oberst­lieutenant v. Trotha, seinen Posten verlassens und einen Nachsolger erhalten.

* Wie der ,Voss. Ztg.' aus Lübeck gemeldet wird, werden zur feierlichen Grundsteinlegung zum Clbe- Trave-Kaual die preußischen Minister Thielen, Miquel, v. Bötticher, der kommandirende General Graf Waldersee u. v. a. erwartet.

* Die Meldung der ,Hamb. Nachr.', daß die Re­gierung gegenüber dem Petroleum-Wucher eine ver­schiedene Zollbehandluvg von Rohpetrolenm und raffivirtem Petroleum in Erwägung gezogen habe, findet, wie der ,Hamb. Korresp/ anscheinend offiziös schreibt, in unterrichteten Kreisen keineBestätigung.

* Der von dem Centrumsabgeordneten Schwarze verfaßte Bericht der Gewerbeorduuugs - Kommissio« des Reichstages ist erschienen. Die Kommission hat an der Regierungs-Vorlage erhebliche Abänderungen getroffen und drei Resolutionen angenommen: 1. den Hrn. Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage bald­möglichst den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung von Gewerbe-Aemtern vorzulegen, welche zur Beschluß­fassung über sämmtliche in der Gewerbe-Ordnung geregelten polizeilichen Angelegenheiten berufen und aus einem Staatsbeamten als Vorsitzenden und aus von den Gewerbetreibenden und Nichtgewerbetreibenden je zur Hälfte gewählten Mitgliedern gebildet find; 2. den Hrn. Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß bei den Ausnahmen, die der § 44, Absatz 3 der Gewerbe-Ordnung zuläßt, die Leinen- Industrie und der Weinhandel vorzugsweise berück­sichtigt werden; 3. den Hrn. Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage einen Gesetz-Entwurf vorzulegen, in welchem die Ertheilung von Wander-Gewerbescheinen vom Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses unter thunlichster Berücksichtigung des althergebrachten Hausir- handels abhängig gemacht wird.

* Die Vorarbeiten für den Gesetzentwurf über die Organisation des Personalkredits der mittleren Stände sind soweit gefördert, daß der Entwurf noch vor Pfingsten dem Staatsministerium unterbreitet wer­den kann. Nach den Pfingstserien könnte die Vorlage dann dem Landtage zugehen.

* „Im Katechismus schwach!" — Dieses Prädikat müssen wir wieder einmal dem Hauptorgan der deutschen Sozialdemokratie, dem Berliner ,Vorwärts' er- theilen, welcher schreibt: „Die Ehe ist in der katholischen Kirche bekanntlich ein Sakrament, dessen Verletzung eine der sieben Todsünden ist. Im Kampfe gegen die Sozialdemokratie nimmt es aber der Kleri- kalismus auch hierin nicht so genau. Bei der Wahl­bewegung im Kreise Aschaffenburg hat ein Kaplan der Frau eines Arbeiters gerathen, ihren Mann mit Sack und Pack zu verlassen, falls er nicht unserer Partei

Jahren, mit träumerischen dunklen Augen, bereit blasses Gesichtchen von schwarzbraunen Flechten umrahmt war. Dann sich besinnend, daß sie den ganzen Nachmittag träumend und lesend sich in der Hängematte geschaukelt hatte, flüsterte sie ihrer älteren Schwester zu: „Sie wird längst meine unfertige Näharbeit bemerkt haben, ebenso den Korb voll Strümpfe, die ich ausbessern und stopfen füllte."

Thekla schlang tröstend den Arm um die Schwester, dann lachte sie erheitert.

„Du gewissenhafte, treue Seele," scherzte sie, „Du gönnst Dir so selten eine Mußestunde, daß ich mich im Stillen gefreut habe, Dich an diesem heißen, herr­lichen Nachmittage ohne Arbeit gesehen zu haben. Mache Dir doch keine Sorgen, ich helfe Dir nach dem Abendeffen." '

Im Gegensatz zu ihrer bleichen Schwester war Thekla eine anmuthige junge Dame, mit rosigen Wangen, auffallend leuchtenden blauen Augen. Das goldblonde Haar verlieh der eigenartigen Schönheit noch einen besonderen Reiz. In der Einsamkeit ihres heimathlichen Dorfes Burgfels geboren und ausgewachsen, sehnte sich Thekla nach anregenderem Leben in der großen Welt, ohne Aussicht zu haben, das stürmische Verlangen ihres Herzens gestillt zu sehen.

Die ganze Familie war im Speisezimmer ver­sammelt, als die beiden Mädchen eintraten.