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Samstag, den 25. Mai 1895

22. Jayraana

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mit Unterhaltungs-Keilage „Sterne und Klnmen".

LrlLkint täalick Sonn- und Reienage ausgenommen. — Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pfennig W Inserate kosten die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum 15 Pf., Reklamen die Petitzeile 25 Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

Deutsches Reich.

Berlin, 22 Mai.

* In dieser Woche soll der Bundesrath keine Sitzung mehr abhalren; dadurch wird die Möglich­keit, das Börsengesetz noch schnell vor Schluß der Ses­sion dem Reichstage vorzulegen, endgiltig beseitigt.

* Der General - Inspektor des 3. und 4. Armee­korps, sowie des 1. und 2. bayerischen Korps, Prinz Leopold von Bayern, wird sich demnächst zur Be­sichtigung der Schießschule nach Jüterbogk begeben.

* Minister v. Köller hat seinen „Erholungs"-Urlaub schon beendigt und die Geschäfte wieder übernommen.

* Die kirchliche Einweihung eines Krenzes ist in Preußen strafbar! Das Kammergericht beschäftigte sich am 9. d. M. mit einer Angelegenheit, welche ein schlesischer Centrumsmann mit Recht demnächst im Parlament zur Sprache bringen wird. Einem Edel­mann v. Tucholka und den beiden katholischen Pröpsten Heintze und Mendlewski war zur Last gelegt worden, sich gegen das preußische Vereinsgesetz dadurch vergangen zu haben, daß sie eine öffentliche Versamm­lung unter freiem Himmel ohne vorherige Genehmigung der Polizei-Behörde abhielten. Am 15. August kün­digte Propst Heintze in der Kirche während des Gottes­dienstes an, daß am Nachmittag die Einweihung eines neuen Kreuzes erfolgen werde. Propst Mendlewski hielt denn auch eine Ansprache über die religiöse Be­deutung des Kreuzes. Propst Heintze nahn! den Weihe­akt vor, die Gemeinde-Mitglieder sangen religiöse Lieder. Das Schöffengericht sprach die 3 Angeklagten frei, die Strafkammer hingegen verurtheilte sie zu einer Geldstrafe event. Hast. Die Revision der 3 Angeklagten stützte sich auf § 21 des Vereins- und Versammlungs- Gesetzes, wonach für Versammlungen, welche von ge­setzlichen Autoritäten angeordnet würden, keine Geneh­migung der Polizei erforderlich fei. Den Weiheakt habe die Bischöfl. Behörde genehmigt und daher auch gleichsam die Versammlung angeordnet. Das Kammer­gericht wies jedoch die Revision als unbegründet zurück. Selbst die ,Köln. Ztg.' meint zu dem Falle: Der Vorgang zeigt, daß das preußische Vereinsgesetz einer Revision dringend bedürftig ist, da es zu juristisch vielleicht nicht anfechtbaren Entscheidungen führt, mit denen das Rechtsgefühl der Bevölkerung sich nicht be­friedigen kann.

* Die Minister des Innern und der Finanzen haben der Auffassung widersprochen, daß im § 54 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes die gleichmäßige Heranziehung der Real-Steuern mit dem­selben Prozentsätze, mit welchem die Staats-Einkom­mensteuer durch Zuschläge belastet wird, als Regel bezeichnet und demgemäß die höhere Belastung der Real-Steuern nur in so weit für zulässig zu erachten sei, als nachgewieser, werde, daß der bei gleichmäßiger Heranziehung der Real-Steuern zu erhebende Prozent­satz der letzteren für sich allein zur Bestreitung der

In den nächsten Tagen werden wir mit dem Abdruck der interessanten und spannend geschriebenen Novelle

XV*" Belohnte Treue

ans der Feder der rühmlichst bekannten Schriftstellerin Clarisse Borges beginnen.

Das zerstörte Are«;.

(Schluß.)

Die älteste Tochter starb im Wahnsinn und die zweitälteste wohnt jetzt noch auf der Mühle; wie's ihr geht, wißt Ihr. Es ist unmöglich freventlich geurtheilt, wenn ich Euch sage: das kommt von dem zerstörten Kreuz.

Hört nur jetzt weiter, was mir der Martin von der Geschichte erzählte.

Er sah, sagte er mir, eines Tages den Müller vor dem Kreuze stehen und den Kopf so spöttisch schütteln. Der muß nichts Gutes vorhaben, dachte er. So war's. Am Abend kommt er zu dem Martin in die Kammer und macht ihm den Vorschlag, das Kreuz zu beseitigen, denn es hindere bei Bestellung der Aecker. „Gut", meinte der Martin, „dann kann man es ja auf die andere Seite vom Weg stellen."

„Nein," brummte der Müller, „nicht so, es soll ganz weg. Was thut der steinerne Herrgott da?"

Darauf hat ihm denn der Martin, Ihr kenn: ihn

ausschließlich oder doch vorwiegend im Interesse der Grundbesitzer und Gewerbetreibenden zu leistenden Ausgaben nicht ausreichen würde.

* In der Reichstags-Kommission zur Be- rathung des Antrages Kanitz erklärte bei Punkt 5, handelspolitische Bedenken, am Mittwoch der Regierungs- Kommlssar Geheimrath Lindenfels, er sei den Verhandlungen aufmerksam gefolgt, könnte aber nicht die Ueberzeugung gewinnen, daß der Antrag durch­führbar sei. Er glaubte im Namen seines Chefs er­klären zu können, daß die Regierung die Frage, ob sie in eine Revision der Handelsverträge eintreten wolle, zur Zeit als eine müßige ansehe. Die Ein­führung des Getreides nach Bedarf bedeute Ausschluß des übrigen Getreides, was gegen den Geist und Sinn der Handelsverträge verstoße.

* Die Kommission des Abgeordneten­hauses für den Antrag auf Erlas; der Rückzahlung der Grundsteuer-Entschädigungen hat sich am Diens­tag Abend mir 12 gegen 2 Stimmen für den Antrag erklärt.

* Graf v. d. Schulenburg-Beetzendorf hat im Herrenhause nachstehende Resolution be­antragt: „Im Interesse der Erhaltung des ländlichen Grundbesitzerstandes ist es geboten, der reißend an­wachsenden Bodenverschnldung Einhalt zu thun und auf eine allmähliche Schuldentlastung Bedacht zu nehmen. Die römisch-rechtlichen Bestimmungen über Verschuldung, Theilbarkeit und Vererbung des Grundes und Bodens sind durch einschränkende deutsch-rechtliche Vorschriften zu ersetzen. Als solche kommen in Be­tracht : die Einführung des Anerbenrechtes in den Gegenden, wo es der Volkssitte entspricht; die Er­richtung von Heimstätten auf Grund des dem Deutschen Reichstage vorgelegten Gesetz-Entwurfes; die Ersetzung der kündbaren privaten Hypothek durch die seitens des Gläubigers unkündbare, binnen einer bestimmten Zeit zu amortistrende Jnstitus-Hypothek."

* Die obligatorische Rachaichuug wird ohne Zweifel in Preußen eingeführt werden, vielleicht wird die Sache sogar für das ganze Reich geregelt. Auf eine Anfrage des Handelsministers bei den Handels­kammern und kaufmännischen Vereinen hat die große Mehrzahl sich für die obligatorische Nachaichung aus­gesprochen, und darauf hat der Handelsminister die weitern Verhandlungen eingeleitet. Die periodische Nachaichung besteht darin, daß die Meß- und Wäge- Mittel in bestimmten Fristen bei den Aichungsstellen zur Prüfung vorzulegen sind und auf Grund der Prüfung eine deren Zeitpunkt kennzeichnende Stempelung erhalten. Bei solcher Regelung könnten die regel­mäßigen technischen Prüfungen wegfallen: es genügte eine gelegentliche polizeiliche Feststellung, ob die Nach­prüfung nach Ausweis der Stempelung rechtzeiüg statt­gefunden hat.

* Düsseldorf, 22. Mai. Dieser Tage ist hier die Urkunde eingetroffen, durch welche die deutsche ja, ein paar Worte gesagt, die sich qewaschen hatten, und wie ein begossener Pudel suchte der Müller dieThüre.

Da sah am anderen Tage der Martin, wie der Michael Bender vom Weißgangmüller ganz ausnahms­weise mit Wein und guten Worten traktirt wurde.

Nichts Gutes ahnend beschloß er, die Zwei zu beobachten.

Abends nach dem Essen hörte er auf einmal von seiner Kammer aus in der Richtung nach dem Kreuze hin Kinderstimmen und einen schweren Fall. Er geht hinaus hinter die Mühle. Dort begegneten ihm der Müller, Michael und die zwei jüngsten Knaben des Müllers.

Auf die Frage, wo sie gewesen, gab ihm Michael eine Grobheit zu kosten. Darauf gingen beide ins Haus und Martin zum Kreuze. Dort hat er an den Trümmern des schönen Kreuzbilves bittere Thränen geweint.

Von den Kindern wurde ihm dann der Hergang verrathen. Michael hatte mit der Haue das Kreuz um­geworfen und der Peter hat ihm dabei geholfen.

„Und ich," so ruft der dreijährige Karl, „habe den steinernen Herrgott auf den Kopf geschlagen."

Da haben wir's.

Peter hat, halb verrückt, Hand an sich selbst ge­legt, und Karl ist von der Haue des Herrgotts auf,den Kopf getroffen worden.

Ordensprovinz der Dominikaner neuerrichtet wird. Zum Provinzial ist Pater Trapp in Düssel­dorf gewählt. (Herr P. Trapp ist im Jahre 1836 in Fulda geboren und war während des Kulturkampfes Pfarrer in Rotenburg.) Der Ordensprovinz ge­hören die Klöster in Düsseldorf, Venlo und Berlin an, weitere Niederlassungen stehen in Aussicht.

* Karlsruhe, 21. Mai Zu der Mandats­niederlegung Musers schreibt heute der ,Bad. Beobachter', das leitende Organ der Centrumspartei: Die Lage in Baden ist zur Zest derart, daß das Centrum keine Veranlassung hat, die bisher befolgte Wahltaktik zu verlassen und seine Stellungnahme zu den anderen Parteien grundsätzlich zu ändern. In Betreff der Umsturzvorlage, die ja zur Zeit nicht mehr existirt, hat das Centrum im Reichstag diejenige Stell­ung eingenommen, die sich aus seinen Grundsätzen ergibt. Wir verlangen von den Demokraten und Frei­sinnigen nicht, daß sie diese Stellung billigen oder sich zu eigen machen. In der inneren Politik Badens da­gegen gab es und gibt es bis zur Stunde noch eine Reihe hochwichtiger Fragen, in denen ein Zusammen­gehen von Centrum und Demokraten gegen den Na­tionalliberalismus angezeigt erscheint und bezüglich dieser Punkte, die für den praktischen Politiker zunächst in Erwägung kommen, besitzt Herr Muser nach wie vor das Vertrauen seiner Wähler. Bekanntlich besteht das Mandat des Wahlmänner-Kollegiums noch zu Recht und wir zweifeln keinen Augenblick daran, daß Herr Muser, soweit die Centrumsleute in Betracht kommen, ohne irgend welchen Anstand wiedergewählt wird. Es steht auch zu erwarten, daß Herr Muser sich zur Wiederannahme des Mandats entschließt; schon die Rücksicht auf seine eigene Partei wird ihm dies nahe legen.

* München, 22. Mai. Die Bildung des Lokal- Komitee's für die 42. General-Versamm­lung der Katholiken Deutschlands wurde gestern Abend im kathol. Kasino vollzogen. 132 kathol. fNänner aller Stände waren erschienen. Graf Prey- s i n g hob in seiner Einleitungs - Rede als gute Vor­bedeutung hervor, daß Viele, die lange vom öffentlichen katholischen Leben sich zurückgezogen hätten, wieder hervorträten; überhaupt zeige sich gute Stimmung und großer Eifer für die Versammlung, welche seit 1876 nicht mehr in München stattgefunden habe. Dr. O rt e r e r, welcher als Präsident der Kölner Versammlung ein« geladen war, hielt eine zündende Rede. Der Kölner Tag sei ein großes und eigenartiges Bild der Einheit und Einigkeit gewesen, wie es nur die Katholiken Deutschlands zu bieten im Stande feien. Graf Preysing und Dr. Orterer gaben der Hoffnung Ausdruck, München werde Köln gleich kommen. Auf Vorschlag des Dom­kapitulars Stigloher wurde G r a f P r e y s i n g mit be­geisterter Einstimmigkeit als erster Präsident des Lokal- Komitee's gewählt, als zweiter Oberlandesgerichtsrath Geiger, als dritter Gemeinde-Bevollmächtigter Leib.

Und der Michael? Der hat sich verheirathet, kam um ein schönes Vermöaen und hat sich schließlich als Fuhrknecht anstellen lassen müssen. Dabei passirte es ihm, daß er von den Hufen der fcheugewordenen Pferde so zertreten wurde, daß er den rechten Arm und die Schulter nicht mehr gebrauchen konnte, zur Strafe dafür, daß er sie zu einem Frevel gegen Gott miß­braucht hatte.

Doch nicht genug! Als der Rest seines Vermögens an das Spital gegeben war für seine Heilung, ward er, der Vater von drei Kindern, von einem schmerz­lichen Augenübel befallen, das ihn zwang, Wochen hindurch in einem vollständig dunklen Raume zu ver­weilen. Die Folge davon war Erblindung auf dem rechten Auge. Nun hängte er den Bettelsack um und strich so, wie Ihr ihn noch gekannt, in der Umgegend umher, bis er voriges Jahr plötzlich starb. Begreift Ihr nun, warum ich sagte, man dürfte von den Sturm­stangen keine Hufeisen machen?"

Unterdessen war es dunkel geworden in der Schmiede, das Feuer auf der Esse war verglommen, draußen war der Mond heraufgezogen. Ich war daran, schweigend fortzugehen, als mir der Schmied nachkam und mir das noch vorhandene Stück der Sturmstange zeigte. Ich konnte es nicht ohne Schaudern betrachten.

„Gott läßt seiner nicht spotten.",