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22. Jahrgang

Mittwoch, den 13. März 1895.

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Fuldaer

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K. Die Freiheit der Religion.

Wie sehr ist nicht in der ganzen liberalen Presse, in der nationalliberalen sowohl wie in der fortschritt­lichen, über die angebliche „Knechtung der Geistes­freiheit" gejammert worden, die der — nunmehr ab­gelehnte — Antrag Rintelen zur Umsturzvorlage bringen würde! Wie sehr ist diese Presse für die „Freiheit der Wissen sch ast" eingetreten und ebenso für die Frei­heit der Kunst! Ohne Freiheit, so hieß es, kann weder die Wissenschaft noch die Kunst, noch überhaupt irgend welches geistige Leben bestehen. Und das ist dieselbe Presse, unter deren lautem Beifalle vor nunmehr fast 20 Jahren mit einem Federstriche die durch die preuß. Verfassung bis dahin gewährleistete Freiheit der Reli­gion beseitigt wurde! Diese „Liberalen" haben zwar auch das Wort „Religionsfreiheit" in ihrem Wörter­buch, aber was sie darunter verstehen, ist nicht Frei­heit der Religion, sondern Freiheit von der Religion, d. h. die Freiheit, keine Religion zu haben. Aber wehe dem, der ein treuer Diener seiner Religionsgemeinschaft und ganz besonders der katholischen Kirche ist! Er soll zunächst dem Staate unterthan sein und nur, soweit es dieser erlaubt, der Religion.

Es war im Jahre 1873, also in jener Zeit, wo es für alle Kirchenfeinde eine „Lust zu leben" war. Mit den berüchtigten Maigesetzen ging der Kultus- miilister Falk, als Willensvollftrecker Bismarck's, der katholischen Kirche, ihrer Freiheit und Selbständigkeit zu Leibe. Indessen konnte man sich doch nicht ver­hehlen, daß diese Gesetze im grellsten Widerspruche zur preußischen Verfassung von 1850 standen. Es handelt sich um die Artikel 15, 16 und 18 dieser Verfassung, die wir in ihrem Wortlaute bereits gestern Wiedergaben.

Vor einer Aenderung dieser Verfassungsbestim­mungen scheute Falk anfangs zurück, aber die National- liberalen hatten doch Bedenken wegen der Maigesetze, die Falk bezüglich der Art der Abstimmung einfach als Verfassungsänderungen behandelt wissen wollte, und bestanden darauf, daß die Artikel 15 und 18 der Ver­fügung entsprechend dem Inhalte der Maigesetze ab- geandert würden. Diese Abänderungen bestanden in Zusätzen, welche die Religionsgesellschasten den Staats­gesetzen und der staatlichen Aufficht unterordneten. Aber der Appetit kommt ja bekanntlich mit dem Essen, und so wurden denn durch Gesetz vom 18. Juni 1875 jene beiden Artikel, 15 und 18, und außerdem Art. 16 ganz aufgehoben.

Damit war für die katholische wie für die evan­gelische Kirche die verfassungsrechtliche Grundlage ihrer Existenz, ihre Freiheit und Selbständigkeit, bei der sich seit Bestehen der Verfassung sowohl Kirche wie Staat wohlbefunden hatten, mit einem Schlage vernichtet. In diesem Gesetze vom Juni 1875, das nur aus einem einzigen Satze besteht, krystallisirte sich gewissermaßen die ganze Tendenz des Kulturkampfes. Inzwischen rst von dem Zwing-Uri, das die Kulturkämpser für die

Freiheit der religiösen Ueberzeugung erbaut, ein Stein nach dem andern losgebröckelt, der Kerker, der die katholische Kirche für immer in Banden halten sollte, ist nur noch eine Ruine. Aber soll diese Ruine als ein trauriges Denkmal einer traurigen Zeit bestehen bleiben? Und noch steht der eine und der andere Thurm, noch sind manche der Verließe vorhanden, die der religiösen Freiheit Gefahr drohen; noch ist namentlich das Fundament vorhanden, auf dem sich der alte Bau leicht wieder auftichten ließe: Das Gesetz vom 18. Juni 1875.

Es ist daher nicht nur für uns Katholiken, sondern auch für jene Protestanten, welche ebenso wie wir in dem Staatskirchenthum das Gefängniß der Religion erblicken, von höchster Wichtigkeit, daß dieses Gesetz wieder aufgehoben, daß also die Artikel 15, 16 und 18 der Verfassung wiederhergestellt werden. Und darauf zielt der Antrag, den Abg. Frhr. v. Heereman mit Unterstützung des Centrums im preußischen Ab­geordnetenhause eingebracht hat.

Ob dieser Antrag im Abgeordnetenhause eine Mehr­heit finden wird? Man sollte es meinen, da ja auch die Konservativen für die evangelische Kirche eine größere Selbständigkeit erstreben. Allerdings bezweifeln wir, ob alle der Fahne Stöcker's folgen werden, der in seiner „Deutschen Evangelischen Kirchenzeitnng" „die Freiheit und Unabhängigkeit der Kirche von den staatlichen Gewalten" fordert und das Staatskirchen­thum als unverträglich „mit der Ehre des Herrn Jesu" und als „Widerspruch zum Wesen der Kirche" brand­markt. Und die Regierung? Man sollte meinen, daß auch ihr die Wahl nicht schwer fallen könnte zwischen dem vollen Frieden, der von 1850 bis zum Kultur­kämpfe zwischen Staat und Kirche bestand, und dem Kampfe mit seinen für das deutsche Volk geradezu verhängnißvollen Folgen, der seit den Versuchen des Staates, die Kirche zu knechten, beide entzweit hat. Die Entscheidung, welche jetzt die Regierung aus Anlaß des Antrags Heereman zu fällen haben wird, wird zeigen, ob bei uns wirklich Frieden oder ob noch Kulturkampf Trumpf ist.

mit UrrterhMrurgs Beilage „Sterne nnd Klnmen"

Hit Whlusg des TMeugriidtrs.

Roman von H. v. Remagen.

(22 Fortsetzung.)

„Bald wird wie eine glückliche Erinnerung das Beifallsgeschrei einer begeisterten Menge in Ihren Ohren erklingen, und dann ..."

„Sie täuschen sich, meine Laufbahn ist beendigt. Wozu mich aufreiben zur Unterhaltung der Müßig­gänger? Ich bin reich; meine Kunst gefiel mir'nie, und jetzt bedarf ich der Ruhe und des Friedens. Ich werde Beharrlichkeit suchen in der Stärke meines Geistes, in . . ."

„Suchen Sie dieselbe in Gott, in Ihm, den Sie kaum kennen," sagte von Hauser und schlug die schönen Augen auf, die bald so lebendig, bald so melancholisch d'rein schauen konnten.

„Ah, ah! Eine Predigt schwebt auf Ihren Lippen; und doch würde ich dieselbe mit Vergnügen anhören, wäre ich nicht bei der Wohnung der Person, die mich erwartet, angekommen. Adieu, lieber Baron, bald sehen wir uns wieder."

Sibilla reichte dem Jünglinge die Hand und ver­schwand rasch in der Thür eines ärmlichen Hauses.

„Von dem auf den Flügeln des Windes ent­führten Samen fällt ein Körnchen zu Boden und

Deutsches Reich.

Berlin, 11. März.

* Die Wohlthätigkeitsausstellung der Berliner Akademie der Künste wurde gestern Vormittag im Akademiegebäude durch den Kaiser und die Kaiserin eröffnet.

* An den unter Vorsitz des Kaisers morgen be­ginnenden Verhandlungen des Engeren Ausschusses des Staatsraths werden der ,N. A. Z.' zufolge sämmtliche aktiven Minister, der Staatssekretär des Staatsraths Brefeld und die Mitglieder der 2. Abtheilung des Staatsraths (für Landwirthschaft) theilnehmen, außer­dem von den übrigen Abtheilungen auch die Mitglieder Frhr. v. Hurne, Geh. Rath Jencke-Essen, Geh. Berg­rath Leuschner, Präsident v. Levetzow u. General- schlägt Wurzeln," dachte Jakob v. Hauser, während er langsam den durchschrittenen Weg zurückwandelte; aus seinen Gedanken weckte ihn eine Stimme, welche in höhnischem Tone ihm einen „Schönen guten Tag" zurief. Der Baron blieb stehen, erhob die Augen und gewahrte Boto, welcher ihn mit herausfordernden, be­leidigenden Blicken ansah.

,',Das ist doch gewiß ein schöner Tag, wo man an der Seite eines hübschen Dämchens spazieren gehen kann," bemerkte der Student bissig.

„Wahrhaftig, Sie scheinen Hande! zu suchen", er­widerte der Baron mit stolzer Miene, und mit einem zornigen Blick auf den Studenten fuhr er fort:

„Wenn Sie das Verlangen fühlen, einen Strauß anzubinden, gehen Sie doch nur dahin, wo Ihre Studien- und Kneipgenoffen sich zu verfammeln pflegen."

„Wie," rief Boto spöttisch, „darf man vielleicht einem ehrenwerthen Edelmann keinen guten Tag wünschen? Ein höflicher Gruß, sollte ich sagen, ver­dient eine höfliche Antwort."

„Ich begreife den Grund Ihrer üblen Laune," versetzte der Baron, „allein ich wiederhole Ihnen, Sie täuschen sich gewaltig; deshalb kann ich Ihnen nur rathen, Vernunft anzunehmen und nicht hartnäckig an Verdächtigungen festzuhalten, welche anfangen mir lästig zu werden."

direktor Dr. Ritter. Die Herren v. Kaufmann, Ritz­haupt, Frhr. v. Schorlemer-Alst, Frhr. v. Stumm, v. Zimmermann sind durch Krankheit verhindert, den Berathungen beizuwohnen.

* Der Kaiser hat, wie die ,Post' meldet, heute Mittag die Kabinetsordre unterzeichnet, durch die auf Vorschlag des Staatsministeriums der bisherige Re­gierungspräsident in Breslau Dr. v. Heydebrand und von derLasa zum Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen ernannt wird. Dr. v. Heydebrand ist, tote die,Post' hinzufügt, mit den Verhältnissen der Provinz Ostpreußen wohl vertraut, da er vor seiner Versetzung nach Breslau als Regierungspräsident in Königsberg thätig war.

• Die Justiz - Kommission des Reichstags nahm heute einstimmig folgenden Antrag der von ihr einge­fetzten Unterkommission bezüglich des G e r: ch t s st a n d e s der Presse an: „Bildet der Inhalt einer im In­lands erscheinenden periodischen Druckschrift den That- bestaad einer strafbaren Handlung, so ist, so weit die Verantwortlichkeit des Verfassers, Herausgebers, Re­dakteurs, Verlegers und Druckers in Frage steht, der Gerichtsstand der begangenenThat nur bei dem­jenigen Gerichte begründet, in dessen Be­zirk die Druckschrift erschienen ist. Die Fälle der Verfolgung im Wege der Privatklage, sowie die­jenigen, in welchen die strafbare Handlung in der selbständigen Verbreitung der Druckschrift besteht, werden durch diese Vorschrift nicht berührt." Abg. v. Voll mar (Soz.) beantragte außerdem, dem § 54 der Str. - Pr. - O. eine Fassung zu geben, wonach das Zeugniß nicht nur dann, wenn der Zeuge dadurch sich selbst der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde, sondern auch daun, wenn die Beantwortung ihm selbst oder einem Angehörigen zur Unehre ge­reichen könnte, verweigert werden könnte. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, dagegen wurde ein vom Abg. v. Vollmar beantragter neuer § 55a ange­nommen: „Wird der Inhalt einer Strafverfolgung durch den Inhalt einer periodischen Druckschrift gebildet, für welche nach § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 der verantwortliche Redakteur alsThäter haftet, so sind Verleger, Re­dakteur und Drucker, sowie deren zur Herstellung der Druckschrift verwendetes Hilfspersonal be­rechtigt, das Zeugniß über die Person des Verfassers und Einsenders zu verweigern."

* Im Reichstage hofft man am 4. April die Oster­ferien antreten zu können. Am 1. April, dem Geburts­tage des Fürsten Bismarck, wird, wie uns mitgetheilt wird, vielleicht doch eine Sitzung stattfinden, da die Wallfahrt der „nationalgesinnten" Parlamentarier zum Fürsten Bismarck auf den folgenden Sonntag, den 7. April verlegt, ist. — Das Abgeordnetenhaus wird dagegen, wie die .Deutsche Tagesztg.' sich aus­drückt, „zu Ehren des Fürsten Bismarck" am 1. April seine Sitzung ausfallen lassen.

* Kulturkampf-Erinnerungen. Wenn die „liberale"

Nach diesen Worten legte Jakob v. Hauser die Hand an den Hut zu kühlem Gruße, drehte dem Studenten den Rücken und wandte sich einer langen, von dem Mittelpunkte der Stadt ziemlich entlegenen Straße zu, wo er vor dem prächtigen Portale eines sehr schönen Hauses stehen blieb und den bronzenen Thürklopfer bewegte. ... m

Einige Augenblicke nachher stieg der junge Baron eine bequeme, von oben bis unten mit Teppichen be­legte Treppe hinauf, sagte dem Diener einige Worte und betrat ein Studirzimmer, dessen aus kostbarem Holz getäfelter Fußboden hier und da mit weichen Hirschfellen bedeckt war; er setzte sich an das einzige Fenster des Zimmers und legte ein dickes wissen­schaftliches Werk vor sich, dessen Seiten er aufmerksam umwandte. Es war ein schöner Tag, die Luft klar und frisch, die Sonne schien hell und glänzend. Nach­dem unser Baron länger als eine Stunde gelesen, legte er das Buch weg und öffnete das Fenster, um die Pflanzendüfte einzuathmen, welche ans einem un­fern seiner Wohnung gelegenen, zum benachbarten Hause gehörigen Gärtchen emporstiegen.

Zwanglos ließ er seine Blicke umherschweifen, in­dem er dieselben bald auf dem dichibelaubten Wipfel einer Lärche, bald auf den spitzen Nadeln einer Tanne, bald auf dem breit verzweigten Geäst eines präch-

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