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Umlage Mv Wulöaev Aeitung.

jVl 53 Dienstag, den 5. März 1895. 22. Jahrgang

Die Tuchlieferrmgen für die Heeres­verwaltung.

Wie wir in unserer vorigen Nummer bereits an­gekündigt, bringen wir heute die Erklärung der M ili­tärtuchlieferanten und die Gegenerklärung des Hrn. Müller im Wortlaut, um unfern Lesern einen Einblick in die unermüdliche, erfolgreiche Thätigkeit unseres Ab­geordneten zu verschaffen.

Erklärung zur Frage der Militärtuch-Lieferungen.

Die fortgesetzte.! (?), von den 32 vereinigten Militärtuch- Fabrikanten nicht provozirten Angriffe des Reichstags-Abgeord­neten Herrn Müller aus Fulda zwingen uns, aus der bisberigen Reserve an die Oeffentlichkeit zu treten. Wir haben zur Abwehr dieser Angriffe nunmehr jedem Mitgliede eine ausführliche Denk­schrift unter Beifügung von Kalkulationen der Militärtuche über- fandt. In derselben sind die Behauptungen des Herrn Müller richtig gestellt, die Jrrthümer (?) in seinen Zahlen-Angaben klarge­legt und die Behauptung, daß eine Schädigung der Reichskasse erfolgt fei, ist zurückgewiesen. Indessen erscheint es noch noth- wendig, einige in dem Artikel d.r .Freis. Zig.' Nr. 40 enthal­tene Darstellungen zu berichtigen. Es ist bekannt, daß 25 Militär­tuch-Fabrikanten sich vor etwa 14 Tagen in Berlin versammelten. Diese Zusammenkunft hatte den Zwcck die Unrichtigkeit (?) derZahb n- Angaben und der daran geknüpften Folgerungen des Herrn Müller festzustellen. Es wurde eine Deputation an den Reichstags-Ab­geordneten Herrn Müller entsendet, um ihn über den wahren Sachverhalt aufzuklären und von ihm die Richtigstellung seiner Angaben zu fordern. Bei dem der Deputation gewährten Empfang ist nun dem Herrn Abgeordneten die Unbaltbarkeit seiner Be­hauptungen überzeugend (?) nachgewiesen. Derselbe hat sich indeß unserer loyalen Forderung mit dem nichtigen Einwande entzogen, daß er nicht die Bereinigung der Militärtuch-Fabrikanten, welche cr seinerseits ganz berechtigt halte, s o n d e r n n u r d i e M i l i t ä r - Verwaltung habe angreifen wollen. Wir haben bisher hierüber geschwiegen. In dem Artikel der ,Freis. Z'g/ Nr. 40 wird ferner mitgetheilt, daß die Militär-Verwaltung Gutachten bsi mehrere» Handelskammern über die Kalkulation der Militär­tuche einhole „Es entbehre nicht der Komik, daß diese Frage auch der Handelskammer in Kassel vorliege." Wir meinen, daß die Militär-Verwaltung wohl gerade diese Handelskammer neben den übrigen gewählt hat, um dem Sachverständigen des Herrn Reichstags-Abgeordneten Müller aus Fulda — der Firma A. Rechberg in Hersfeld — Gelegenheit zu bieten, offiziell ihre Kalkulationen aufzustellen und zu begründen. Daß zufällig in dieser Handelskammer auch zwei Firmen vertreten sind, welche zur Vereinigung der Militärtuch-Fabrikanten gehören, ist neben­sächlich. Die Behauptung in dem Artikel der ,Freis. Ztg.' Nr. 40, daß der Abgeordnete Herr Müller die in seiner Denkschrift mitgetheilte Information von 6 Tuch-Fabrikanten in Falkenburg in Pommern empfangen habe, stimmt auch nicht. Die pommer- schen Fabriken sind, ihrer geographischen Lage entsprechend, nur an östlichen Aemtcrn betheiligt. Der Abgeordnete Herr Müller gründet aber in seiner Denkschrift zum Reichshaushalts-Etat pro 1895/96, Hecres-Verwallung V Preußen. Seite 40, seine Be­hauptungen besonders ans die in Koblenz erfolgten Angebote. Auf diesem Bekleidungs-Amte ist keine pommersche Tuch-Fabrik betheiligt, wohl aber die Firma A. Rechberg in Hersfeld. Im Stuftrage der beteiligten Tuch-Fabriken: Friedr. Wilh. Wegener, Wittstock. A. Paasche, Burg. C. Lücke; ach, Euskirchen. Friedr. Braun, Hersfeld.

Die Herren Commerzienrath Wegener (Wittstock) und Consorten haben sich in einer den Mitgliedern des Reichstags zugesandten Denkschrift „Zur Frage der Militairtuch-Lieferungen" mit meinen in der Ilten Commission gemachten Angaben beschäftigt und sich gegen den angeblichen Vorwurf verwahrt, die Reichs- kasse geschädigt zu haben.

Die in der Denkschrift enthaltenen Behauptungen sind zum Theil unrichtige und sehe ich mich deshalb veranlaßt, eine Erwiderung zu geben, um die sonst zu befürchtende Verdunkelung der Thatsachen zu ver­hindern.

Richtig ist es, daß eine Deputation der 25 Tuch­fabrikanten, bestehend aus 4 Herren, mich im Reichs­tagsgebäude auffuchte, um mir Aufklärungen zu geben und mich zu veranlassen, bei der zweiten Lesung des Etats der Heeresverwaltung eine meine Erklärung in der Ilten Commission abschwächende Mittheilung etwa dahin gehend zu geben, ich hätte mich überzeugt, daß der den Fabrikanten zugeflossene Gewinn nur ein be­scheidener und berechtigter sei. Unwahr ist es da­gegen, daß ich den Einwand gemacht habe, „ich hätte nur die Militairverwaltung angreifen wollen". Ich habe im Gegentheil erklärt, daß ich kein prinzipieller Gegner der Einigungen von Berufsgenosfen fei und jedem Fabrikanten gern seinen angemessenen Nutzen gönne, datz ich jedoch als Mitglied der vudget- Eornrnisfion nicht allein das Recht, sondern anch die Pflicht habe, auf eine möglichst sparsame Verwaltung hinzuwirken und allen- faüsige Schäden zu moniren, daß ich dies in durchaus wohlmeinender Weise gethan habe (indem ich die Maßregel der Verwaltung als eine an sich richtige, die jedoch in der Ausführung ihren Zweck verfehlte, bezeichnete) und daß ich überzeugt wäre, daß meine Absichten auch Seitens der Verwaltung so aufgefaßt würden. Ich selbst bin durch die bisherige Behandlung, welche die Verwaltung meinem Monitum hat angedeihen lassen, durchaus zufriedengestellt und

hätte keinen Anlaß genommen, die Sache nochmals zu erörtern, wenn dies nicht Seitens der 25 Fabri­kanten geschehen wäre. Ich bemerkte ferner, daß es meines Erachtens besser gewesen wäre, die vereinigten Fabrikanten hätten, anstatt Scheinofferten einzureichen, der Verwaltung gegenüber offen erklärt, daß sie sich verständigt hätten und nicht unter gewissen Preisen liefern könnten. Der Sprecher der Deputation gab zu, daß meine Darlegungen über die Preisstellungen und diesbezüglichen Vereinbarungen (Scheinofferten zur Erhöhung "des Durchschnittspreifes) zutreffend seien, daß sie jedoch zu solchen Maßregeln gezwungen wären, um sich des „unlautern Wettbewerbs" ihrer billiger arbeitenden Concurrenten zu erwehren.

Ich halte diese Bezeichnung der durchaus reellen Handlungsweise der großen Anzahl angesehener Firmen, welche sich nicht an dem Ring betheiligt haben, für eine grundlose Verdächtigung.

Alsdann las mir Herr Wegener eine Anzahl von Kalkulationen vor, über deren Richtigkeit ich als Nicht-Tuchfabrikant kein Urtheil abgeben mochte, ob­wohl mir Einiges davon zweifelhaft erschien.

Unwahr ist es ferner, daß mir die Unhaltbarkeit der Behauptungen, welche ich in der Ilten Commission aufgestellt habe, auch nur in irgend einem Punkte nachgewiesen worden ist. Sprecher legte das Haupt­gewicht darauf, daß er nach 40 jähriger geschäftlicher Thätigkeit und nachdem er jahrelang ohne Nutzen für die Militairverwaltung geliefert habe, nun auch noch bei feiner Ehre angegriffen werden solle. Ich setzte ihm deshalb auseinander, daß meine objektive Darstellung keine Verletzung seiner Ehre enthalte, zeigte ihm auch als Beweis den Abdruck der Protokolle der Ilten Commission, welcher meine Erklärung und die der Verwalt»«« enthält, mit dem Bemerken, daß nur der Passus VII Absatz 2 der letzter», lautend:

„Dieses Verfahren ist hier sofort erkannt „und daher schon unterm 28. Juli 1894 „verfügt worden, datz in Zukunft bei „der Durchschnittspreisberechnung der­artige Angebote nicht zu berücksichtigen „find. Auch ist in Erwägung genommen, „ob nicht Kabrikanten, welche abfichtlich .^derartig ««reell handel«, au- der „Uuternehmerliste zu streiche« seien"

eine Beurtheilung des Verfahrens der vereinigten 25 Fabrikanten enthält.

Da ich weitere Auseinandersetzungen für zwecklos hielt, brach ich die Verhandlungen ab mit dem Be­merken, daß ich noch einer Sitzung der Subkommission der Ilten Commission beizuwohnen hätte. Was die weiteren Behauptungen der Denkschrift betrifft, so ist es unrichtig, daß der in Hannover zwischen den Tuchfabrikanten abgeschlossene Ring „allgemein be­kannt" gewesen sei; nach meinen Jnsormationen ist diese Sache geheim gehalten worden und nirgends eine öffentliche Bekanntmachung darüber erschienen, auch die Heeresverwaltung ist davon s. Zt. nicht in Kennt- niß gesetzt worden.

Ebenso ist es unrichtig, daß der Wettbewerb gegen die dem Ring angehörigen Tuchfabrikanten allein von Seiten der Firma Rechberg ausgegangen sei, eine große Anzahl Fabrikanten ist dem Ring fern geblieben und wenn auch alle dem letzteren angehörigen Fabriken bei der Submission in Coblenz leer aus­gegangen wären, hätte gleichwohl R. den Zuschlag nicht allein erhalten können, indem auch die Firmen Faber, Ruhr und Rosenbaum zu billigeren Preisen angeboten hatten, und sich mithin, wenn auch die Ringfabrikanten ausgefallen wären, immer noch 4 Firmen in die Lieferung getheilt haben würden. Außerdem wäre es schon nach den bestehenden Vor­schriften ausgeschlossen gewesen, daß eine einzige Fabrik ein größeres Quantum als die ihr für jedes Be­kleidungsamt zugetheilte Leistungsfähigkeit, welche un­gefähr 25,000 Meter beträgt, in Auftrag erhalten hätte.

Nurichti., ist ferner die Angabe hinsichtlich der Quelle der mir gewordenen Informationen; die von mir dem Vorsitzenden der Budget-Commission über gebens Denkschrift der Tuchfabrikanten zu Falkenburg erweist das Nähere. Meine Mittheilungen stützen sich übrigens auf die Angaben von 10 Tuchfabrikanten, außerdem auf die Hektographirten Berichte über die Submisfionsresultate, die Jedermann zugänglich sind.

Die Angabe betreffs des der Reichskasfe ent­standenen Nachtheils rührt von keinem Tuchfabri­kanten, am wenigsten von der Firma Rechberg, lvie in der Denkschrift behauptet ist, sondern von einem anderen Sachverständigen her, wie ich bereits in der Ilten Commission erklärte.

Zur Berichtigung der Angabe der 25 Fabrikanten sei ferner bemerkt, daß das im Jahre 1894 95 gelieferte Quantum Militairtuch jedenfalls viel höher war als!

VU Million Meter, es waren für dieses Jahr zur Tuchbeschaffung bewilligt Mk. 5,614,000 — ferner wurden aus dem Restenfonds beschafft für Mark 2,400,000 — zusammen also für Mk. 8,014,000, — was auf eine Ablieferung von 1,800,000 Meter schließen läßt.

Die Tuchpreise der letzten Submission waren, so-

weit mir bekannt:

Drchschn. bezahlte Preise: Mk.

Ringpreise, soweit ich die Submissions­ausweise besitze: Mk.

Tuche:

Preise: Mk.

Dunkelblau I .

4.09

4.43

4.50 u. 4.55

Glatt blaumelirt

4.24

4.61

4.70

Neugrau Man­teltuch . . .

3.94

4.39

4.40

Blau Molton .

3.43

3.95

4.—

Mithin waren die durchschnittlich bezahlten Preise 10°/o höher, die den am Ring betheiligten Tuchfabrikanten bezahlten Preise durchschnittlich 121/« °/o höher als die der Verwaltung vorliegenden billigsten Angebote.

Ob sich der Nachtheil für die Jahre 1892, 1893, 1894 auf Mk. 2,750,000 oder geringer stellt, entzieht sich meiner Beurtheilung, da mir die Akten der Be­kleidungsämter nicht zur Verfügung stehen; der Ver­waltung allein wäre es möglich, die Differenzen unter Berücksichtigung der Rechnungsabschlüsfe zu ermitteln, wenn sie dies überhaupt für der Mühe werth hält.

Was die Kalkulationen, welche die 25 Fabrikanten aufgestellt haben, betrifft, so will ich über dieselben kein Urtheil abgeben, dagegen nur erwähnen, daß in denselben der Selbstkostenpreis für „glatt blau- inelirt Tuch" auf Mk 4.61 pro Meter aus­gerechnet ist; daß jedoch die Tuchfabrikanten in Falken­burg erklären, daß sie bei Mk. 4.35—4.39 (einschließlich ihres Nutzens) zufrieden sind, wenn ihnen zu diesen Preisen recht belangreiche Aufträge zugetheilt werden.

Ein von der Handelskammer in Kassel vernomme­ner Sachverständiger gab seinen Herstellungspreis, einschließlich lO°/o Nutzen, auf Mk. 4.20, also die Selbstkosten aus etwa Mk. 3.80 pro Meter an, wobei er jedoch andeutete, daß mittlere und kleine Betnebe vielleicht 5— 10°/o theurer produziren. Zu diesen mittleren und kleinen Betrieben gehören die Fabriken in Falkenburg ohne Zweifel, während die dem Ring angehörigen doch meistens Großbetriebe sind.

In Bezug auf die Darstellung der 25 Firmen schreibt ein dem Ring nicht angehöriger größerer Fab­rikant, man möchte doch nur einmal die Probe auf das Exempel machen und bei den außerhalb stehenden Fabriken anfragen, zu welchen Preisen sie bereit sind, größere Lieferungen zu übernehmen, er würde gleich bereit sein, ein großes Quantum Militairtuche 12—15°/» «nter den Ringpreisen vom 30. Juni 1894 zu über­nehmen.

Die Ansichten über die Selbstkostenpreise scheinen übrigens sehr verschiedene zu sein; Herr Commerzien­rath Wegener erwähnte, daß er trotz eines eigenen Geschäftskapitals von Mk. 1,500,000 in den letzten Jahren ohne Gewinn gearbeitet habe, während andere Militairtuchfabrikanten gleichen Umfangs sehr gut prosperiren, wie aus den Veranlagungslisten z. Gewerbe­steuer hervorgeht. Mehrere Kabrtkante« erklär­ten mir, MiMairtuche seien ihr bester «rittet, sie möchten am liebsten gar nichts Anderes macken.

Die dem Ring angehörigen Fabriken legen großen Werth darauf, daß die Submission für Tuchlieferung am 30. Juni stattfindet, damit sie die Aufträge in Händen hätten, wenn die deutschen Wollmärkte beginnen und auf Grund ihres gesicherten Bedarfs die heimische Schafzucht auf diesen Märkten unterstützen könnten. Dem gegenüber schreibt ein pommer'scher Fabrikant: „Zu den Militairtuchen wird hier hauptsächlich deutsche Schmutzwolle und Cap snow white genommen, die Contrakte betreffend Tuchlieferung sind von den ver­schiedenen Bekleidungsämtern in der Zeit vom 2.—8.Juli ausgestellt; unsere Hauptwollmärkte sind Stettin und Berlin und» finden vom 15.—20. Juni statt. Tie Vergebung der Tuchlieferuugen findet also 14 Tage bis 3 Wochen nach diesen Märkten statt und die Behauptung, datz der Termin am 30. Juni den heimischen Wollmärkten dienlich sei, ist hinfällig. 9hir die am Ring be­theiligten Fabriken können vorher schon annähernd wissen, welche Lieferung ihnen durch das jetzige System gesichert ist, die kleineren, dem Ring nicht angehörigen Fabriken wissen bei Beginn der Wollmärkte über­haupt nicht, ob ihnen Lieferungen zufallen. Wenn die frühe Vergebung den deutschen Wollmärkten zu Gute kommen sollte, müßte solche schon Ende Mai stattfinden.

Der Zweck der jetzigen Vergebungsweise ist die kErhaltung eines verläßlichen Stammes von Militair-