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er hott 8 Sfoftritnr 1895. 22.

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mit Unterhait««os-Kri>age „Sterne »nd Hlmnen"

Deutsches Reich.

Berlin, 6. Februar.

* Die Kaiserin Friedrich tritt heute Mittag ihre Reise nach England an. ,

* Von der Einbringung des bekannten Antrages Kanitz im Reichstage ist mit Rücksicht auf die bevor­stehende Einberufung des Staatsrathes Abstand ge­nommen. . , . . ..

* Aus dem Landwirthschaftsmlmstermm bringt die N. A. 3 ' zwei kleine Mittheilungen. Die eine gibt an, daß Frhr. v. Hammerstein-Loxten zur Zeit das Programm ausarbeitet, das dem Staatsrath zur Berathung von Maßnahmen zur Abhilfe des land- wirthfchaftlichen Nothstandes als Grundlage dienen soll. Die zweite Mittheilung sagt etwas dunkel, „daß einen Hauptpunkt der staatlichen Fürsorge für die Landwirthschaft die Kreditfrage für Groß- und Kleingrundbesitz (Personal- und Realkredtt) bilden wird, die namentlich in den östlichen Provinzen des Staates weiterer Entwickelung fähig ist."

* Hebet den Börsenreform-Gesetzentwurf haben, wie die ,Vosf. Ztg.' hört, nunmehr sämmtliche preußische Minister ihr Gutachten abgegeben. Danach dürfte das Börsenregifter und die Haftbarmachung der Ausgabefirmen für Ausgaben von Werthpapieren bestehen bleiben, die Haftbarmachung aber auf solche Fälle beschränkt werden, wo in den Prospekten „aus Böswilligkeit" Thatsachen verschwiegen sind, die zur richtigen Beurtheilung der bett. Werthpapiere er­forderlich waren. Nach den Beschlüssen der Börsm- untersuchungskommission sollte die Haftbarkeit schon bei „grobem Verschulden" in der Abfassung der Prospekte eintreten. Das mag nicht die glücklichste Fassung sein, der Grundgedanke erscheint uns aber berechtigt. Wie will man in Zukmlst einer Emissionsftrma, die faule erotische Werthe auf den Markt gebracht hat, nach­weisen, daß sie „aus Böswilligkeit" wütige Angaben in den Prospekten unterlassen habe? Es ist kaum einzusehen, wie ein solcher Nachweis möglich sein soll. »

* Die Budgetkommission des Reichstags erledigte heute zunächst zwei zurückgestellte Positionen des Militäretats. Bei dem Kapitel „höhere Truppen­befehlshaber" (kommandirende Generale 12,000 Mk. Gehalt und 18,000 M. Dienstzulage, hiervon 300 M. für Bureaubedürfnisse) wurde auf Antrag des Abg. Lieber (Centr.) die Belastung der Dienstzulage für Bureauzwecke von 300 auf 750 Mk. erhöht und dem­gemäß die Mehransätze an anderer Stelle (sächliche Ausgaben) entsprechend ermäßigt. Dadurch entsteht eine Herabsetzung der sächlichen Ausgaben für Preußen von 21,912 auf 13,500 M., für Sachsen von 1200 auf 750 und desgleichen für Württemberg. So­dann wurde bei dem Kapitel „Bekleidung und Aus­rüstung der Truppen" eine früher beschlossene Resolution heute in folgender abgeänderter Fassung angenommen: „Die Militärverwaltung wolle die Vergebung der Tuche centralisiren, auch einen größeren Kreis von Sub­mittenten zulassen." Damit war der Militäretat er­ledigt. Die Kommision wandte sich hierauf dem Etat des Reichsamts des Innern zu und beschäftigte sich dabei zunächst mit der Durchführung des Dienst­altersstufensystems für die Beamten. ^Auf eine An­frage erklärte weiterhin Staatssekretär v. Bötticher, daß beabsichtigt sei, die Verwaltung des Nordostsee­kanals auf das Reich zu übernehmen. Die Weiter- berathung wurde auf Donnestag vertagt.

* In der Justizkommission des Reichstags sind zwei für die Presse sehr bedeutsame Anträge ein­gebracht worden. Abg. Schröder (fr. Vgg.) bean­tragte in einem Zusatz zu § 7 des Preßgesetzes zu bestimmen, daß als Ort der Verübung eines Preßver­gehens ausschließlich derjenige Ort gilt, an welchem die betr. Druckschrift zuerst zur Ausgabe gelangt ist. Abg. v. Vollmar (Soz.) beantragte für Preßvergehen — ausgenommen in Privatklagen wegen Beleidigung — die Schwur­gerichte zuständig zu erklären. Dieser Antrag führte zu einer längeren Debatte, in welcher sich der Abg. Schmidt-Warburg (Ctr.) und verschiedene Redner der freisinnigen Volkspartei für den Antrag erklärten, der andererseits von dm Abgg. v. Buchka (kons.), Himburg (tont) und Schröder (fr. Vgg.) bekämpft wurde. Staatssekretär Rieb er ding erklärte,

daß die Regierung dem Anträge keinesfalls zu stimmen werde. Zu einer Abstimmung kam es heute noch nicht. — Wir möchten wünschen, daß beide Anträge angenommen werden, die einem m der Presse lebhaft empfundenen Bedürfnisfe Rechnung tragen.Nadbyl (Ctr.) hat in der „Umsturz­kommission" einen Antrag eingebracht, der das Duell dem Todtschlag gleichstellt und totH ba6 em Verbrecher, der ein Duell verübt, zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig er­klärt werden soll. Der Antrag wird zwar kaum von der Regierung angenommen werden, aber er war nöthig, um einmal unzweideutig den christlichen Stand­punkt gegenüber dem Duell zu betonen. Traurig genug, daß bei der Regierung und den „Konservativen nicht christlicher Sinn genug ist, um endlich einmal den privilegirten Mord als das zu behandeln, was er nach christlicher Anschauung und nach den Regeln des gesunden Menschenverstandes ist!

* Die „Autiscmiten-Liga" hat vorgestern eine Versammlung veranstaltet, welche sich nach dem Referate des Abg. Bindewald mit dem Ausschlüsse Ahlwardts aus der Reichstagsfraktion einstimmig einverstanden erklärt. Morgen wird die Versamm­lung der Ahlwardt-Böckel-Partei das Gegeutheil be­schließen und den Riß vollständig machen.

* Der preußische Handelsminister hat an die Han- delskammern rc. einen Erlaß wegen Einführung der obligatorischen Nachaichung gerichtet. Es gibt jetzt m Preußen polizeiliche und technische Revisionen der Maße, Gewichte rc. Die technischen Revisionen haben beson­ders bei Gewichten ein sehr ungünstiges Resultat er­geben 1892 mußte in verschiedenen Provinzen sogar gegen den dritten Theil der Gewerbetreibenden, bei denen technische Revisionen vorgenommen worden waren, wegen Unrichtigkeit der von ihnen im Verkehr benutzten Maße und Gewichte mit Strafen und Einziehung der beanstandeten Gegenstände vorgegangen werden. Der Minister hat deshalb Umfrage gehalten, ob nicht eine Erweiterung der Fehlergrenzen thunlich sei. Die Kaiser!. Normal-Aichungs-Kommission hat sich gegen eme solche Erweiterung sehr entschieden ausgesprochen, dagegen die obligatorische Nachaichung befürwortet, tute sie tn Bayern und im Elsaß längst besteht und vor Kurzem mSachsen eingeführt ist. Die daraus dm Gewerbetreibenden ent­stehenden Kosten würden nicht erheblich sein. Der ministerielle Erlaß veranlaßt nun die Handelskammern, zu der Frage der Einführung der Nachaichung Stel­lung zu nehmen und sich zum 15. April d. I. darüber zu äußern.

* Durch Erlaß des Kultusministers ist der Ge­nossenschaft der Franziskaner -der sächsischen Ordens- Provinz vom hl. Kreuz die Genehmigung zur Errich­tung einer neuen Niederlassung in Neisse zum Zwecke der Aushilfe in der Seelsorge ertheilt worden. Die Patres werden das Haus am Priesterhause, das vordem die Jesuiten inne hatten, beziehen.

instand.

* Lemberg, 5. Feb. Wie der .Kurjer Lwowski' aus Warschau meldet, ist dort das Gerücht verbreitet, daß die katholische Kirche in Kr oz e, bei deren Schließung die einschreitenden Kosaken ein blutiges Gemetzel ver­anstalteten, auf Befehl des Zaren wieder geöffnet wurde.

* Dieser Tage wußten polnische und englische Blätter von der Verhaftung katholischer Priester in Warschau und einer hierauf bezüglichen Anfrage des Papstes in Petersburg zu berichten. Üeber diese Mel­dung geht den ,Berl. Pol. Nachrichten' folgende Mit­theilung zu: „Im vorigen Sommer hatten sich in Polen in einer Stadt etwa zwanzig katholische Priester versammelt. Hierbei wurde in patriotischem Gespräche der Beschluß gefaßt, daß, wenn einer von ihnen ver­haftet und verbannt würde, die andern ihn jährlich einmal besuchen und je 40 Rubel in jedem Jahr zu seinem Unterhalt beisteuern sollten. Es wurde darüber ein förmlicher Akt ausgenommen, den einer der Priester, der Pfarrer in Kielce, in Verwahrung nahm. Der Zufall wollte es, daß bei diesem eine Haussuchung stattfand und hierbei nicht nur jenes Blatt mit den 20 Namen, sondern auch eine hochverräterische Schrift gefunden wurde. Die Polizei glaubte zwischen den beiden Schriftstücken einen geheimen Zusammenhang anuehmen zu müssen und leitete gegen die zwanzig

Priester eine Untersuchung ein. Wider Erwarten hat das mittlerweile erlassene Gnadenmanifest das Urtheil, das vor 14 Tagen auf Vortrag des Justizministers bestätigt worden ist, nicht wesentlich gemildert: sämmt­liche Theilnehmer, darunter der Pfarrer und Kaplan der römisch-katholischen Kirche in Mitau, er­hielten Befehle, innerhalb 24 Stunden sich in die ihnen zum Wohnort angegebenen Städte int Innern des Reichs zu begeben. Auf Befehl des Kaisers wurden hierbei solche Städte bestimmt, in denen sich katho­lische Kirchen befinden.

* Aus Rußland wird berichtet: Drei Meilen von Wilna liegt das Städtchen Podbrzes, dessen Propst Strzelecki im Jahre 1863 zur russischen Kirche übertrat, während die Gemeinde katholisch verblieb. Seit 1863 hat Prodbrzes keinen katholischen Geistlichen mehr. Die Gemeindemitglieder begraben ihre Toten selbst, taufen ihre Kinder, und die Brautpaare werden von den Familien-Aeltesten getraut. Im Dezember v. I. sollten nun auch die Gemeindemitglieder dem neuen Zaren den Huldigungseid leisten. Die Gemeindemit­glieder erklärten sich auch dazu bereit, mit dem Vor­behalt, daß ihnen der Eid von einem katholischen Geist­lichen abgenommen würde. Dazu vollten sich die Be­hörden nicht verstehen und forderten die Eidesablegung vor einem Popen, andernfalls würden alle Familien­väter nach Sibirien geschickt werden. Noch zweimal versuchten die Behörden, die Widerstrebenden zur Eides­leistung zu bewegen. Aber die Bewohner von PodbrzeS blieben fest und versicherten, daß sie als treue Unter* thanen des Zaren sehr gern den Huldigungseid schwören würden, aber nur vor einem Priester ihrer Konfession. Vorige Woche erschien nun plötzlich eine Polizeipatrouille aus Wilna in Podbrzes und forderte die selbstständigen Männer der Gemeinde — etwa 200 an der Zahl — auf, ihr nach Wilna zu folgen. Dort wurden sie zu­nächst vor den Gouverneur geführt, der ihnen wieder die Verschickung nach Sibirien in Aussicht stellte, aber bann milbere Saiten aufzog. Schließlich führte man die 200 vor den russischen Erzbischof, der ihnen sehr freundschaftlich zuredete, aber gleichfalls erfolglos. Da­rauf schickte man die Einwohner von Podbrzes wieder nach Hause zurück, und der russische Bischof sandte einen ausführlichen Bericht an den hl. Synod in St. Petersburg.

* London, 5. Feb. Nach einer Depesche aus Kon­stantinopel soll der türkische Justizminister ein Rund­schreiben an die Präsidenten aller türkischen Gerichts­höfe erlassen haben, in dem er verfügt, daß auf alle Verurtheilten in den Armenierprozefsen die ge­setzliche höchste Strafe augewendet werden solle.

* New-York, 5. Feor. Die Unruhen in Brooklyn wegen des Tramway-Streiks waren gestern Abend hef­tiger als je seit dem Abmärsche der Miliz. Die Menge griff die Tramway-Wagen an und mißhandelte die neuen Angestellten. Dreißig Verhaftungen wurden vorgenommen

* Japan hat die Friedensunterhandlungen mit China abermals abgebrochen. Das Reuter'sche Bureau meldet darüber ans Hirvschima: Nach amt­licher Mittheilung wurde bei dem Austausche der Be­glaubigungsschreiben der FriedensuiUerhändlcr festge- stellt, daß die Vollmachten der chinesischen Abgesandten äußerst mangelhafter Natur seien. Die japanischen Behörden lehnten es daher ab, in Verhandlungen ein­zutreten, und forderten die Chinesen auf, abzureisen. Die chinesischen Unterhändler begaben sich unter dem Schutze der japanischen Behörden nach Nagasaki zur Abreise zurück. Es scheint sonach, als ob man in China noch immer glaubt, mit Hochmuth auf ben kleinen „im Staube kriechenden" Japaner herabsehen zu können. *

* Yokohama, 5. Febr. Eine hier eingegangene Depesche meldet, die Stadt Wei-hai-wei selbst sei am 2. d. Mts. von der zweiten japanischen Division genommen worden, die Chinesen seien nach Tschifu geflüchtet, die chinesische Flotte befinde sich noch im Hafen.________________________________________,________

Aus dem Reichstage.

29. Sitzung vom 5. Februar 1895, 1 Uhr.

Das überaus schwach besetzte Haus — Anfangs war kaum ein Dutzend Abgeordnete im Saale — stimmt zunächst den Iror- schläaen der Geschäftsordnungs-Kommission über die Reihen- folge der Jnitiativ-Anträge dedattelos zu.

Erscheint täglich^ Sonn-^ und pFeiertage^au^gm^m M,um"15^ Pst ^Mklamen