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Sonntag, den 20. Januar 1895.
22. Jahrgang
mit Unterhattrmgs-KrUagr ,Lterne und Klumen".
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Die Aufhebung des Jefuiteugejetzes ist vom Reichstage in 2. Lesung beschlossen worden. Der Bundesrath hüllte sich, ebenso wie am Mittwoch bei der 1. Lesung, in Schweigen. Die Verhandlungen verliefen sehr ruhig, und die Redner aller Parteien beschränkten sich wieder auf kurze Erklärungen — die Konservativen und Antisemiten, die freisinnige Volkspartei, die Sozialdemokraten schwiegen überhaupt. Das Schweigen der Antisemiten konnte auffallen, da sie doch zur heutigen 2. Lesung einen eigenen Antrag eingebracht hatten. Abg. Förster-Neustettin hatte nämlich beantragt, das Verbot der Ordensniederlassungen aufzubeben, aber gegen solche Mitglieder der Gesellschaft Jesu, welche Ausländer sind, die in § 2 des Jesuitengesetzes enthaltenen Aufenthaltsbeschränkungen — Ausweisung und Jnternirung — aufrecht zu erhalten. Die Antisemiten, bezw. der Antragsteller Dr. Förster, verzichteten aber sogar darauf, ihren eigenen Antrag zu begründen; offenbar hatten sie eingesehen, daß der Antrag ganz sinnlos ist. Ausländer können ja jetzt schon, sobald sie „lästig" werden, jederzeit ausgewiesen werden, die Jnternirung eines Ausländers ist aber nach dem Völkerrecht ganz unstatthaft. Bei der Abstimmung erhoben sich die Antisemiten, mit Ausnahme derer aus Sachsen, für den Antrag Hompesch.
Gefährlicher als der antisemitische Antrag konnte dem Centrumsantrage der von dem Abg. Rickert („weibliche Linie des Freisinns") gestellte Antrag werden, nur den § 2 des Jesmieugesetzes — Ausweisung und Jnternirung — aufzuheben. Für diesen Antrag erklärte sich auch ein Theil der Nationalliberalen unter Führung des Abg. Friedberg. Der Geschäftsordnung gemäß hätte über den Antrag Rickert zuerst abgestimmr werden müssen, weil dieser ein Abänderungsantrag zum Anträge Hompesch war. Wenn danach verfahren worden wäre, so war es nicht unmöglich, daß der Antrag Rickert angenommen worden wäre, und dann wäre wenigstens für die zweite Lesung der Antrag Hompesch beseitigt gewesen. In der dritten Lesung hätte es das Centrum freilich in der Hand gehabt, zu dem Rickert'schen Gesetzentwurf nun seinerseits den Antrag Hompesch als Abänderungsantrag wieder einzubringen, der dann als solcher in der Abstimmung den Vorrang gehabt hätte und so jedenfalls in dritter Lesung doch noch durchgedrungen wäre. Immerhin wäre es unerwünscht gewesen, wenn der Reichstag heute nicht dahin gelangt wäre, sich in seiner Mehrheit — ebenso wie in der vorigen Session — für die Aufhebung des Ausnahmegesetzes gegen die deutschen Katholiken zu erklären. Es verdient Anerkennung, daß der Abg. Rickert selbst den Wunsch äußerte, diesmal eine Ausnahme von der geschäftsordnungsmäßigen Regel zu machen und dem Anträge Hompesch den Vorrang zu geben. Herr Rickert ließ sich offenbar an dem Bewußtsein genügen, seinen An- tr.g gestellt und dadurch — wie er wohl hoffen mochte — es weder mit seinen katholischen, noch mit
Die Tochter des Houses.
6 Erzählung von C. Borges.
Nachdruck verboten.
„Fräulein Wettern müßte für den Winter nach dem Süden gehen, vielleicht nach der Schweiz oder Italien. — Eveline, geh' und bitte Gretchen, hierher zu kommen, sie soll mir meine Handschuhe zuknöpfen."
„Kann ich Ihnen helfen?" fragte Barbara bescheiden, und obgleich ihre Finger vor Erregung noch zitterten, hatte sie bald die langen Handschuhe geschickt zugeknöpft.
„Sie sind noch immer kalt, Fräulein Norden. Eveline soll Ihnen Ihr Zimmer zeigen, ich habe dort ein gutes Feuer machen lassen. Packen Sie Ihren Koffer jetzt nicht aus; Gretchen kann Ihnen helfen, sobald die Kleinen zur Ruhe gebracht sind. Sogleich wird das Abendessen gebracht werden; Sie müssen nach Ihrer weiten Reise recht hungrig und durstig sein. Doch nun ist es höchste Zeit für mich. Gute Nacht!"
Sie reichte Barbara die Hand, küßte die Kinder und wandte sich der Thüre zu; doch die Knaben ließen die Mutter nicht los.
„Wollt Ihr mich an den Wagen begleiten?" fragte sie, und alle drei verließen das Schulzimmer.
seinen protestantischen Wählern verdorben zu haben. Äon den Rednern der zweiten Lesung nahm nur der Abg. Frhr. v. Stumm einen schroff ablehnenden Standpunkt ein. Die „Reichspartei" will das ganze Jesuitengesetz unverändert aufrechterhalten wisfen und ist darum auch gegen den Antrag Rickert. Man wird sich das merken! Uebrigens trennte sich, was sehr beachtet wurde, bei der Abstimmung der Abg. Krupp, der Essener „Kanonenkönig", von seiner Partei, der „Reichspartei", indem er sich für den Antrag Hompesch vom Sitz erhob.
Wenn die Abgg. Rickert und Friedberg etwa wirklich gemeint haben sollten, nur der § 2 des Jesuitengesetzes brauche aufgehoben zu werden, um dem Gesetze seinen Ansnahmecharakter und damit seinen Stachel sür das katholische Ehrgefühl zu benehmen, so konnten sie sich durch die Entgegnung seitens des Abg. Dr. Lieber eines Besseren belehren. Unter lebhaftem Beifall des Centrums erklärte dieser, daß gerade der § 1 des Jesuitengefetzes, das Verbot der Ordensthätigteit und der Ordensniederlassungen, von deutschen Katholiken besonders schmerzlich empfunden und zwar als ein Ausnahmegesetz der krassesten Art empfunden wird; denn der § 1 versagt ihnen das Recht, auf das sie als gleichberechtigte Staatsbürger Anspruch haben müssen, das Recht, in dem Jesuitenorden auf deutschem Boden zu wirken, zu leben und zu sterben. „Recht muß doch Recht bleiben", schrieb einst Kaiser Wilhelm II., als es sich um die Aufhebung des WelfenfondS handelte. Wir sind der festen Ueberzeugung, daß auch dem Jesuitenorden und damit uns allen Katholiken unser Recht werden wird: es muß und wird sich Bahn brechen — auch im hohen Rathe der verbündeten Regierungen !
Deutsches Reich.
Berlin, 18. Januar.
* Der Kaiser hielt heute die feierliche Investitur und ein Kapitel des Schwarzen Adler-Ordens ab. Die Feier fand im goldenen Rittersaale des Berliner Schlosses statt. Die Kaiserin mit ihren ältesten Söhnen und den Prinzessinnen nahm an der Feier theil. Von fürstlichen Rittern nahmen theil: die Prinzen Friedrich Karl von Hessen und Friedrich Heinrich von Preußen, Herzog Ernst Günther von Schleswig-Holstein, die Prinzen Adolph von Schaumburg - Lippe und Friedrich von Hohenzollern, Herzog Friedrich Ferdinand von Schleswig - Holstein - Sonderburg - Glücksburg, die Prinzen Friedrich Leopold und Heinrich von Preußen, Landgraf Alexis von Hessen - Philippsthal - Barchfeld und Prinz Albrecht von Preußen. Zu Ehren der Ritter des Schwarzen Adler-Ordens fand Abends ein Diner statt, an welchem u. a. auch die Kaiserin Friedrich theilnahm.
* Die Präsidien der beiden Häuser des Landtags werden am Samstag Mittag 12 Uhr vom Kaiser empfangen werden.
„Darf ich Ihnen Ihr Zimmer zeigen?" schlug Eveline vor, dann erfaßte sie die Hand der Erzieherin und führte sie über den langen Korridor.
Barbara lehnte über das Treppengeländer und schaute unten in die geräumige Halle, die hell erleuchtet war. Dort standen die beiden Knaben, von denen die Mutter noch einmal zärtlichen Abschied genommen hatte; ein Diener legte ihr den weichen Pelzmantel um die Schulter, dann stellte er sich dienstbereit an die Thür. Jetzt öffnete sich eine andere Thür. Die hohe, stattliche Gestalt des Schloßherrn erschien in der Halle, doch so sehr Barbara sich auch bemühte, das Antlitz ihres Vaters zu sehen, es wollte ihr nicht gelingen; nur die Spitze seines Hutes und der breite Pelzkragen seines Ueberrockes waren sichtbar.
„Wir werden zu spät kommen, Eveline, wo bist Du so lange gewesen?"
„Ich sprach mit Fräulein Norden, der neuen Gouvernante. Sie kam vor kaum einer halben Stunde an."
„Ach so, ich dachte nicht mehr daran. Sie muß eine kalte, beschwerliche Reise gehabt haben; hoffentlich findet sie das Schulzimmer behaglich durchwärmt. Sind wir jetzt fertig?"
Endlich hatte Barbara die Stimme ihres Vaters gehört. Sie merkte kaum, daß Eveline, die noch irn-
* Windthorsts Geburtstag (17. Januar) kehrte in diesem Jahre zum vierten Male wieder, seit der Unvergeßliche uns und seinem Werke durch den Tod entrissen wurde. Die beiden Centrumsfraktionen, des Reichstags und des preußischen Landtags, halten die Gedächtnißfeier gemeinschaftlich am nächsten Sonntag.
* Generallieutenant z. D. Friedrich v. Schelika ist int Alter von 66 Jahren in Breslau am Gehirnschlag gestorben. Derselbe war an der Erstürmung der Düppeler Schanzen betheiligt und machte die Schlacht bei Köuiggrätz mit und ebenso den Krieg 1870/71.
* Nicht der ganze „Staatsrath", sondern nur die wirthschaf tliche Abtheilung desselben soll einberufen werden, um landwirthschaftliche Reformen zu erörtern. 14 neue Mitglieder sollen hierzu in den Staatsrath berufen werden.
* Der Reichstag setzte heute die erste Berathung der Novelle zu dem Justizgesetze (Wiedereinführung der Berufung, Entschädigung unschuldig Verurtheilterac.) fort. Abg. Lenz mann (frs. Volksp.) kritistrte die moderne Rechtsprechung als vielfach mit dem Rechtsbewußtsein des Volkes unvereinbar. Die Vorlage, die nur zum Theil den Uebelständen in der Justizpflege abhelfen wolle, habe eine große politische Bedeutung, indem sie sich gegen die Schwurgerichte richte und auch sonst reaktionäre Bestimmungen enthalte. Er begrüßte die Wiedereinführung der Berufung und die Entschädigung unschuldig Verurtheilter, die er auf die Entschädigung unschuldig Verhafteter ausgedehnt wisfen will. Auch will er, daß nicht die Justizverwaltung, sondern der freisprechende Richter über das Maß der Entschädigung entscheide. Das Wiederaufnahmeverfahren dürfe nicht beschränkt, sondern müsse erweitert werden. Justizminister Schönt st edt erklärte, daß er seines Theils Alles thun werde, um das Ansehen der Justiz zu heben. Er bitte nur, zu berücksichtigen, daß die Justiz, weil sie Recht vor offenen Thüren spricht, der Kritik viel mehr ausgesetzt ist, als andere Staatsverwaltungen. Mit der unter seinem Amtsvorgänger fertig gestellten Vorlage vermöge er sich nicht in allen Punkten zu ideutifiziren. Jedenfalls werde die Regierung auf Abänderungsvorfchläge eingehen, wenn sie Besseres bringen. Doch werde man gut thun, nicht durch zu viele Abänderungsanträge das Zustandekommen der Vorlage zu gefährden. Ein Angriff auf das Institut der Schwurgerichte ist nicht beabsichtigt. Abg. Buchka (kons.) erklärte, daß die Konservativen trotz aller Bedenken gegen die Berufung doch dem auf die Wiedereinführung derselben gerichteten Volksbewußt- sein entsprechen würden. Die durch die Vorlage an den Schwurgerichten geübte Kritik gehe zu weit, andererseits werde er etwaige Anträge auf Verweisung der politischen und Preßvergehen an die Schwurgerichte ablehnen. Redner sprach schließlich zwar für Entschädigung unschuldig Verurtheilter, wohl aber gegen Entschädigung für erlittene Haft. Nachdem Abg. Schröder (frs. Vgg.) mehrfache Bedenken gegen die Vorlage ausgesprochen, wurde die Weiterberathung auf
tner ihre Hand hielt, sie jetzt in ihr Zimmer führte, aber sie erschrak, als sie ihr Spiegelbild sah, so leichenblaß hatte sie noch niemals ausgesehen. — In späteren Tagen konnte sie sich nicht mehr erinnern, wie sie die ersten Stunden int Hause ihres Vaters zugebracht hatte, denn wirr wie tnt Traume jagten sich die Gedanken. Sie wußte nur, daß sie noch lange am Abend im tiefen Sinnen versunken, starr und regnungs- los in ihrem Zimmer gesessen hatte, ohne sich entschließen zu können, ihr Lager aufzusuchen. Müde, wie sie war, war sie zu erregt, um ihre Augen im sanften Schlumm.w zu schließen. Noch saß sie da, als schon der Wagen vor dem Portal hielt, und sie wußte, daß ihr Vater und ihre Stiefmutter wieder daheim waren. Sollte sie die Wahrheit bekennen, daß sie unter fremden Namen den Einzug erzwungen hatte? Doch schon im nächsten Augenblick verwarf sie den kaum aufkeimenden Gedanken, — erst wollte sie die Herzen gewinnen, dann sich zu erkennen geben. Dann gedachte sie der guten Tante Agnes, die mit Thränen in den Augen von ihr Abschied genommen und ihr noch besorgt zugeflüstert hatte:
„Ich hoffe, Du findest wenigstens ein gutes, warmes Bett; — in vornehmen Häusern fragt man nicht viel darnach, ob es den armen Gouvernanten behaglich gemacht wird oder nicht."