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* Die Meldung, wonach die Pforte an die Kabinette von Berlin, Wien, Rom und Paris das Ersuchen ge­richtet habe, auf eine Mäßigung der Forderungen Großbritanniens und Rußlands in der armenische« Frage hinzuwirken, bestätigt sich nicht. Dem Aus­wärtigen Amt in Berlin ist, wie die ,Post' hört, eine derartige Note nicht zugegangen; dasselbe gilt, nach einer Meldung aus Wien, von dem österreich-ungarischen Ministerium des Aeußern. Auch aus London wird be­richtet, daß in dortigen diplomatischen Kreisen von einem in dieser Richtung erfolgten Schritte der tür­kischen Regierung nichts bekannt ist.

* Die sozialdemokratische Wiener .Arbeiter- Zeitung' veröffentlicht eine Reihe amtlicher Aktenstücke aus dem deutschen Kolonialamt, von denen das inter­essanteste ein Bericht des Bezirksamtmannes Rechen­berg in Tanga an das Gouvernement in Dar-es- Salaam ist. Es werden darin mehrere Beamte der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft und der Eisenbahngesellschaft für Deutsch-Ostafrika der rohesten Mißhandlungen, auch Bedrohungen der von ihnen beschäftigten schwarzen Arbeiter bezichtigt.

Ausland.

* Pest, 8. Jan. Graf Khuen - Hedervary verein­barte mit den Führern der liberalen Partei ein Pro­gramm, auf Grund dessen die Unterstützung derselben gewiß ist. Graf Khuen wird daher heute auf Grund dieses Programms vom Kaiser die Ermächtigung zur Bildung des Kabinets erhalten, welches im Laufe der Woche zu Stande kommen dürfte. In der morgigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wird mitgetheilt wer­den, daß Graf Khuen mit der Kabinetsbildung betraut ist, worauf das Haus bis zur Vorstellung des neuen Kabinets vertagt wird. Als neue Kabinets-Mitglieder werden gegenwärtig genannt: Stephan Tisza für die Finanzen, Graf Ludwig Bathyanyi als Minister a latere, Graf Bethlen für das Ackerbau-Ministerium, Daranyi für die Justiz. Der Minister-Präsident wird auch das Portefeuille des Innern übernehmen.

* Den .Times' wird aus Peking vom 6. Januar gemeldet, daß der Kaiser am Tage vorher den nach Japan gehenden chinesischen Unterhändler in Audienz empfangen habe. — Japan lehne einen Waffen­stillstand ab und der amerikanische Gesandte glaube, daß die jetzt eingeleiteten Unterhandlungen ergebnißlos verlaufen und die Japanesen erst Frieden schließen werden, wenn sie Peking besetzt haben.

* Den katholischen Missionen in Dar-es-Salaam spendet Dr. Meinnecke in seinen in der,Post' erschienenen Reisebriefen aus Ostafrika folgendes Lob: Die katholische Mission, dem Orden der schwarzen Väter angehörig, ist so oft beschrieben worden, daß man von einem Eingehen auf Einzelheiten absehen kann. Der Eindruck heute wirkt, nachdem man gesehen, was in wenigen Jahren die Deutschen an der Küste geleistet haben, vielleicht nicht mehr so überraschend wie in früheren Jahren. Immerhin ist das rein Aeußerliche hoch interessant. Schöne Alleen von Mangobäumen und Kasuarnen durchziehen die dicht am Meer ge­legenen Kokosanpflanzungen, inmitten welcher sich die soliden, praktischen Gebäude der Mission erheben. Sehenswerth sind besonders die Gartenanlagen, in denen alles mögliche europäische Gemüse und viele tropische Pflanzen gezogen werden. An den Hecken ist zum Beispiel Vanille gepflanzt, deren gutes Fort­kommen unter einer recht dichten Beschattung zu Ver­suchen in Kitogeni (hinter Bagamoyo) und bei Tanga

Die Bildungsanstalten sind selten, die Wohlthätigkeits- anstalten noch seltener, dem Landvolk aber mangelt alles.

Mit dem dürftigsten Unterhalt an Kleidung, Nahr­ung und Wohnung ist der Bosniak zufrieden, aber eingeengt will er nicht sein, sondern frei wie der leichte Vogel auf dem Baum, wie das flüchtige Reh in seinen Wäldern. Er ist ein echtes Naturkind.

Die Genügsamkeit ist aber leider eine Mitursache der Arbeitsscheu. Wenn der überaus fruchtbare Boden überall so behandelt würde wie bei den Trappisten, das Land würde eine Kornkammer werden. Aber der Bauer mit seinem primitiven Pflug ackert ganz seicht, es kommt ein trockener Sommer wie Heuer, sein Mais (Kukuruz) stirbt ab, er muß Hunger leiden. Es be­dürfte aber vor Allem der Arbeiter; die Bevölkerung ist zu gering, um die weiten, brach liegenden Land­striche zu bebauen oder die Wälder noch mehr zu lichten. Die Türken haben mit dem Volk so aufge­räumt, daß es sich kaum erhalten, geschweige denn vermehren konnte. Nur wenige Bosniaken sind Grund­besitzer. Die Türken nahmen bei der Eroberung allen Grund und Boden in Besitz und vertheilten die Ein- gebornen als Pächter auf ihren Gütern. Diese leben zerstreut, jeder hinter seinem Zaun, in niedrigen Hütten, die meistens wie der Zaun aus Flechtwerk bestehen, mit Lehm beworfen, oder wenn es hoch kommt, aus roh behauenem Holz. Von Hausrath ist kaum zu reden, wenn nicht von der Axt, dem theuersten und gelieb- testen Gegenstand des Bosniaken. Der Zigeuner hat sie geschmiedet und eine bessere gibt es in ganz Europa nicht. Jeder Bosniak ist so zu sagen von Geburt aus ein Holzhauer.

(Schluß folgt.)

Veranlassung gab, welche noch nicht abgeschlossen sind. Der Oekonom Bruder Oskar, ein Düsseldorfer, und Pater Etienne, welche während des Krieges uns nicht unwesentliche Dienste leisteten, sind in ganz Ostafrika populäre Persönlichkeiten. Beide sind mit wenig Unterbrechungen seit 25 Jahren in Afrika und können auf das Geleistete mit Fug und Recht stolz sein. Ein Theil der katholischen Missionsmethode besteht bekannt­lich darin, Kinder in der Mission selbst zu erziehen und je nach ihrer Befähigung auszubilden unter Fest­haltung des Grundsatzes, daß neben der Erziehung des Negers zum Christenthum die zur Arbeit parallel zu laufen habe. An dem Tage meiner Anwesenheit waren zwanzig Jünglinge und Mädchen, welche auf der Mission erzogen worden waren, einander angetraut und sollten am nächsten Tage mit einer Dhau nach Mombas gehen und von dort nach dem Kilimandscharo, um im Anschluß an die dort bestehende katholische Mission ein neues Dorf zu bilden. Diese Methode hat sich bis jetzt vorzüglich bewährt.

* Washington, 9. Jan. Das Repräsentantenhaus hat den Antrag, die Abstimmung über die Regierungs- Vorlage, betreffend die Währungsform, vorzuneh­men, mit 129 gegen 122 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage ist somit praktisch verworfen.

Stadl, Provinz und Nachbargebiet.

Fulda, 10. Januar.

+ Man schreibt uns von hier: Das am Montag Abend zu Ehren unseres seitherigen Landrathes, des Herrn Ober - Regierungsrathes Fliedner veranstaltete Festmahl war ein glänzender Beweis der großen Beliebtheit, deren sich der Genannte in allen Kreisen erfreute. Aus Stadt und Land hatten sich 92 Theil- nehmer zu dieser Abschiedsfeier eingefunden, und zwar die Vertreter aller Stände des Kreises: Beamte wie Bürgermeister, Bürger wie Landwirlhe. Auch der nun­mehr mit der kommissarischen Verwaltung des hiesigen Landrathsamtes betraute HerrRegierungsrathSteffens aus Frankfurt a. M. befand sich unter den Tischgästen. In den Trinksprüchen, in denen einzelne Herren den Gefühlen aller Anwesenden Ausdruck liehen, klang warm das aufrichtigste Bedauern hindurch, den all- verehrten Herrn von Fulda scheiden zu sehen. „Fahr' hin, du wackerer Recke!" In diesem kernigen Abschieds­gruß tönten die Verse aus, in denen Herr Amts­gerichtsrath Mackeldey den Scheidenden feierte, während Herr Forstmeister Hohensee dem „eifrigen Nimrod" ein biederes „Waidmanns Heil!" darbrachte, Herr Oberbürgermeister Dr. Antoni aber in schwung­vollen Worten des seitherigen Landrathes Verdienste um die Stadt Fulda hervorhob; nur ein Fehler sei dabei hervorgetreten: seine etwas zu große Milde. Zuletzt ergriff, als „älterer Bürger" dazu sich be­rechtigt glaubend, Herr Baumeister Wegener das Wort; sein Hoch galt der Gemahlin des nunmehrigen Herrn Ober-Regierungsrathes, Frau Fliedner. Herzlich dankend erwiderte der Gefeierte jedem Redner einzeln, in schönen, warmen Worten noch einmal streifend, was er auch am vorigen Freitag bei dem von Sr. Bischöfl. Gnaden ihm zu Ehren gegebenen Diner bereits schon ausgesprochen hatte. Ohne Vorurtheil sei er, dessen Wirkungskreis ja fast stets in katholischen Gegenden gelegen (Hilders, Volkmarsen, Hünfeld), nach Fulda gekommen; volles Vertrauen habe er entgegenbracht und volles Vertrauen habe er wiedergefunden; nur Allen gerecht zu werden, sei sein Bestreben gewesen. Wenn ihn der Herr Oberbürgermeister getadelt habe wegen seiner allzugroßen Milde, so könne sich dies gewiß nur auf die Baupolizei beziehen, aber was dabei den städtischen Behörden nicht gefallen, das sei gewiß den Bürgern, die gebaut hätten, um so lieber gewesen, u. s. w. Die biedern Abschiedsworte, aus denen die liebenswürdigste Gesinnung noch einmal so sympathisch hindurchleuchtete, fanden in den Herzen aller Anwesenden den wärmsten Widerhall, da ja Jeder das Wohlwollen, die humane Anschauungsweise, den Takt unseres schei­denden Landraths auch in der That kennen gelernt hatte. Besonders war auch seine große Toleranz gegen Andersgläubige von der katholischen Bevölkerung des Kreises stets wohlthuend und dankbar empfunden worden. An vielfachen Kundgebungen der herzlichsten Sympathien hat es ihm darum auch in den letzten Tagen seines Hierseins nicht gefehlt. Wie der Hoch­würdigste Herr Bischof Dr. Georg Ignaz Komp ihn noch durch eine Feier ehrte, so beeiferten sich die ver­schiedensten Kreise, ihm noch einmal vor seinem Weg­gänge ihre Liebe und Verehrung zu bezeigen. Die ihm befreundeten Familien wetteiferten, ihn noch einige Stunden bei sich zu sehen, seine Jagdfreunde veran­stalteten ihm zu Ehren eine Jagd, ja selbst aus Damen- kreffen wurde ihm noch eine zarte Ovation dargebracht, indem der Vorstand des Lioba-Siechenhauses «Frau Justizrath Rang, Frau Reinhardt, Frau Arnd, Frau M. Hohmann, Frau A. Hohmann, Frau Schmitt) in einer aus lebenden Blumen verfertigten Lyra nebst einer Widmung ihrer innigen Dankbarkeit für das liebevolle Wohlwollen und die treue Fürsorge, welche Herr Fliedner der Anstalt allzeit entgegen­gebracht, Ausdruck liehen. Gewiß, die vielen Verdienste, die sich der Scheidende während seines wenn auch nur

kurzen Hierseins erworben, sie werden nie vergessen werden. Ein treues Gedenken hat er sich in seinem seitherigen Wirkungskreise, von dem er so herzlich schied, gesichert; aber wir getrösten uns auch, daß Herr Oberregierungsrath Fliedner der Stadt und dem Kreise Fulda, für die er als Landrath so überaus viel freundlichen Sinn offenbarte, auch in der nunmehrigen Stellung fein warmes Interesse und volles Wohlwollen erhalten wird.

* Die Steuererklärungen zum Zwecke der Ein­kommensteuer-Veranlagung für das Jahr 1895/96 müssen, worauf wir nochmals Hinweisen wollen, während der Zeit vom 4. bis 21. Januar an die Behörde ab­abgegeben werden. Verpflichtet dazu ist jeder, der ein Einkommen von über 3000 Mk. hat; selbst in dem Falle, wenn ihm auch kein Formular zum Einträgen zugegangen sein sollte. Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist erlaubt, geschieht aber auf die Gefahr des Absenders; doch ist es gestattet, mündliche Erklärungen beim Landrathsamte abzugeben. Wissentlich falsche oder nur unvollständige Angaben werden nach § 66 des Einkommensteuergesetzes bestraft.

(*) Für interessirte Kreise dürfte Folgendes wissens- werth sein: Im Unterverbande der Raiffeisen'schen Darlehnskassen-Vereine für den Landkreis Kassel, an dessen Spitze der evangelische Pfarrer Brand zu Hoof steht, scheint man dem Darlehns- kassenwesen einen rein konfessionellen Charakter verleihen zu wollen. So schreibt Herr Pfarrer Brand in einem Briefe an seinen Herrn Konfrater, ebenfalls Mitglied einer Darlehnskasie zu K., daß ein gläubiger evangelischer Christ es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne, den Anschluß der Darlehnskassen- Vereine an einen Verband zu empfehlen, dessen Mit­arbeiter ein Katholik sei. Vater Raiffeisen, welcher zum evangelischen Glauben sich bekannte, hat häufig betont, daß im Darlehnskassenwesen konfessionelle Fragen durchaus gar keine Rolle spielen sollen, und muß jeder logisch denkende Mensch dieser Ansicht natürlicher Weise huldigen. Es sei an dieser Stelle bemerkt, daß der Generalanwalt, sowie ungefähr 15, wenn nicht noch mehr Mitarbeiter der Neuwieder Centralstelle Katho­liken sind. Die kurhessischen Darlehnskassen-Vereine, welche zum größten Theil in rein evangelischen Orten bestehen, müßten sich somit von Neuwied lossagen, wenn die Ansicht des Herrn Pfarrers Brand auf ge­sunden Füßen stände. Fragen wir uns einmal, was das Darlehnskassenwesen denn eigentlich mit der Religion zu thun hat? Die Agitation des Pfarrers Brand dürste der Neuwieder Centralstelle nach dieser Richtung hin jedenfalls unbekannt sein und wird der guten Sache mit dergleichen Anschauungen wenig gedient.

* Die Zeit, in welcher diejenigen Censiten, die behufs ihrer Veranlagung zur Ergänzungssteuer Ver­mögens-Anzeigen erstatten wollen, diese zum ersten Male abgeben müssen, rückt heran. Es dürfte des­halb von Interesse sein, einige Fingerzeige für die Ausfüllung der dazu bestimmten Formulare zu er­halten. Was dabei zunächst die Berechnung des steuer­baren Vermögens betrifft, so bestimmt das Gesetz u. a., daß noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen mit zwei Dritteln der ein­gezahlten Prämien oder Kapitalbeiträge bezw. unter bestimmten Voraussetzungen in anderer Form in An­rechnung kommen. Bei bereits fälligen Ansprüchen ist dies natürlich aus Versicherungen aller Art voll der Fall. Ob unter den noch nicht fälligen Ansprüchen derjenige aus dem Einkauf in eine sogenannte Sterbe­kasse als Anspruch aus einer Kapital-Versicherung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist, hängt von den Ein- kanssbedingungen und von den Einrichtungen der be­treffenden Kaffe ab. Unbedingt nicht anzurechnen ist der Anspruch, wenn das versicherte Sterbekassegeld den vermuthlichen Betrag der in unmittelbarer Folge des Todesfalles den Hinterbliebenen erwachsenden Kosten der Beerdigung u. s. w. nicht übersteigt. Das Gesetz schließt ausdrücklich von der Anrechnung die Ansprüche an Wittwen-, Waisen- und Pensionskassen, aus Kranken- oder Unfall- oder der gesetzlichen Jnvaliditäts- und Altersversicherung, auf Pensionen, welche mit Rücksicht auf ein früheres Arbeits- oder Tienstverhält- niß gezahlt werden, sowie auf Renten, welche in letzt­willigen Verfügungen Personen zugewendet sind, die zum Hausstand des Erblassers gehört und in einem Dienstverhältniß zu dem letztem gestanden haben, aus. Ansprüche äüs allen diesen Quellen kommen natürlich auch vor dem Eintritt der Fälligkeit nicht in Anrech­nung. Ob die Versicherung auf das Leben des Ver­sicherungsnehmers oder einer anderen Person gestellt, ob sie zu Gunsten eines Dritten abgeschlossen ist ober nicht, macht keinen Unterschied. Die Anrechnung findet bei denjenigen Steuerpflichtigen statt, denen nach Maß­gabe des Versicherungs-Vertrages das Verfügungsrecht Über die Police zusteyt. lieber diejenigen Abzüge, welche die Censiten bei der Ausstellung der Vermögens­anzeigen vom Aktivvermögen machen dürfen, gibt der § 8 des Gesetzes Auskunft. Es mag nur noch darauf verwiesen werden, daß Schulden, die bereits bei Fest­stellung des Anlage - und Betriebs-Kapitals berück­sichtigt worden sind, nicht nochmals in Abzug gebracht werden dürfen. Die Haushaltungs - Schulden bleiben bei der Feststellung des Vermögens ebenso außer Betracht, wie bei der Berechnung der Aktiven