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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Kaaksart,

verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats- behörden, und den Frauksarter Nachrichten als Extrabeilage |

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(Erprbittoni am Geistpförtchen, SchlachthauSgasse 21) ^^^^

â 294. Donnerstag den 11. December 18Z6.

^^" Inserate, welche den folgenden Tag nach der.Aufgabe im Jntelligenzblatte erscheinen sollen, werden, bei heraunahendem Weihnachts- seste, möglichst Vormittags von der Expedition erbeten.

«^— W———iy^*-i^Su—i-iiii» ~ I im —-—-»-»»-M»-â-— »—.>, ,.,^.â»^ ,— âMW— WMz—MM^—^^ NebeehLLEe See Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen JuteressM^ .....7 W

Frankfurt, den 11. December. Nach den neuesten Nachrichten wird nunmehr die Conferenz, welche so lange Gegenstand der politischen Differenzen war, sehr bald, und zwar vermuthlich gleich nach dem Weihnachtsfeste, zusammentreten. Es werden bei derselben nur die zweiten Bevollmächtigten sunctioniren^ welchex Umstand jedoch ein rein­äußerlicher ist und aus die Bedeutung der zu fassenden Beschlüsse keinen Einfluß haben kann. Was die Gegenstände betrifft, deren Erledigung auf der Conferenz ftaitsindcn soll; so werden, wie dies auch in der Natur der Verhältnisse begründet ist, zunächst die­jenigen Punkte zur Erörterung kommen, welche zur Berufung der Conferenz die Ver­anlassung gegeben haben, nämlich die Frage über Bolgrad und über die Schlangen- Jnsel. Beide Fragen sind Hervorgegangen aus einer"Wer die AüMgung d^ vertrageö vom 30. März d. J. entstandene» Differenz und es wird die Entscheidung darüber Sache Derjenigen sein, welche den Vertrag selbst geschlossen und unterzeichnet haben. Außer den beiden gedachten Fragen, an welche sich natürlich in unmittelbarem Zusammenhänge diejenigen über die Räumung des schwarzen M ee r e ri unk der Donaufürstenthümer schließen, werden, wie sich mit Sicherheitannebmen läßt, keine anderen politischen Zustände der Gegenwart die Conferenzen beschästigen.- Namentlich wird und kann die Neu enburg er Frage unbedingt nicht zum Gegenstände der Berathung oder Entscheidung auf derselben gemacht werden, und zwar sowohl aus formellen als aus fachlichen Gründen. In formeller Beziehung kann Preußen nach der gegenwärtigen Lage der Dinge und um seinerseits keinen Schritt zu einer friedlichen MusglM versäumen- nur noch die Unterzeichner des Londoner Protokolls aufsotdern, eine letzte Mahnung an die Schweiz ergehen zu lassen, damit diese das Recht des Königs von Preußen anerkenne. Keineswegs aber darf die Frage über dies Recht oder auch, nur über die Art seiner Aufrechthaltung einer Conferenz vorgelegt werden, die mit der ganzen Sache in gar kei­ner Beziehung steht. Außer diesem formellen Grunde aber,' der die Neuenburger Frage von den Conferenzen aüsschließr und sie allein vor daS Forum der Unterzeichner des Londoner Protokolls verweist, erscheint auch aus inneren Gründen eine Verhandlung