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ZntelligeuzBlatt der freie» StM /ronäfart, ^^ verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der H esigen StaatS- behörden, und den /rcskfnrta Nachrichte» als Extrabeilage [

(Expedition; am Geistpförtchen, Schlachthauègosse 21)

â 292. Dienstag den 9. December 1856.

D^M" Inserate, welche den folgenden Tag nach der Aufgabe im Intelligenzblatte erscheinen sollen, werden, bei herannahendem Weihnachts­feste, möglichst Vormittags von der Expedition erbeten.

VebrrblLEr' der WreLgniffe im Gebiste Her politische« und materielle« I«tereffen.

Frankfurt, den 9. December. Beständig mehren sich die Beziehungen zwischen den einzelnen deutschen Staaten, welche die materielle Einigung Deutschlands vervollständigen. Mit dem 1. December dieses Jahres ist ein und derselbe Frachtbrief auf allen deutschen Eisenbahnen eingeführt, mit dem 9. December wird die deutsche Münzeinigung ihren formellen Abschluß erhalten und i it dem Januar wird die Commission zur Ausarbeitung eines deutschen Handelsgesetzbuches auf Grundlage des preußischen Entwurfs ihre Berathungen beginnen. Die deutsche Münzeinigung ist für unseren an der Scheide von Nord - und Süddeutschland gelegenen und lebhaften Verkehr mit Oesterreich unterhaltenden Platz von solcher Wichtigkeit, daß einige Betrach­tungen darüber wohl an der Stelle sein werden. Schon lange war das Bedürfniß einer sol­chen Einigung gefühlt worden, und bei der Nationalversammlung wurde sogleich diese Eini­gung zur Sprache gebracht und in einer Menge von Flugschriften näher erörtert, unter welchen der „Vorschlag zu einem allgemeinen deutschen Maß-, Gewicht- und Münzlystem von Joh. Friedr. Hauschild (Frankfurt a. M. bei Joh. Phil. Streng, 1849")' besondere Erwähnung verdient, da der vom Verfasser als allgemeines Münzsystem vorgeschlagene Dreißig-Tbaler-Fuß in Wien wenigstens theilweise angenommen worden ist. Nach ge­schehener Ratisicatwn wird die Münzeinigung alle deutsche Länder, mit Ausnahme der drei Hansestädte, der beiden Mecklenburg, der deutschcholländischen und der deutsch, däni­schen Bundeslande, umfassen. Von diesen Staaien sind nur die drei Hansestädte für den Mgemeinen deutschen Handel wichtig, indessen befinden sich Hamburg und Lübeck durch gesetzlicher Zahlungsmittel und durch die Verengerung deS Markgebietes in Folge der Einführung der dänischen ReichSmünze in Holstein Lauenburg schon lange in einem Uebergangözustande zu dem allgemeinen norddeutschen Münzsystem, dem auch Mecklenburg mcht lange sich wird entziehen können, da sonst seine Thaler in den Schmelztiegel wan­dern wurden. — Betrachtet man die Veränderungen, welche der neue Münzfuß im Vergleich zum früheren Münzgehalte hcrvorbringt, so findet man eine Münzverschlech­terung für Preußen und das 24'/» fl-Gebiet von'/»»/», für Oesterreich von 5V,°/o. Welche