Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frauksttt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frauksurttr Nachrichten als Ertraheilage. |
(Ecpeditionr am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)
M 255. Sonntag den 26. Oktober 1856.
Bekanntmachynge».
W Das Gesetz über Strafrecht und Strafrechtspflege mit Anlagen A inet F wird nächsten Dienstag den 28. d. ausgegeben werden. Da jedoch der Umfang desselben zu voluminös ist, um mit dem Amts- und Jutelligenzblatte zur gewöhnlichen Zeit Morgens an die geehrten Abonnenten abgegeben werden zu können, so wird das Amts- und Intelligenzblatt etwas früher bestellt und das Gesetz im Laufe des Tages von unsern Trägern ausgetragen werden.
Inserate sür nächsten Dienstag erbitten wir uns, wegen früherem Schluß des Jntelligenzblattes, Montag Vormittag.
Die Expedition des Amts- und Jntelligenzblattes.
Bekanntmachung.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Handelsstand beinahe einstimmig sich darüber vereiniget hat, in allen Zahlungen auch die Drittel- und Sechstel- Thaler des 14-Thaler-Fußes, die Franken-Stücke, 2- und 2'/,-Franken-Stücke, Holländischen Gulden und 2'/r-Gulden-Stücke, zu dem konventionellen Tarife, den ’A Thaler zu 35 Kreuzern, den 'A Thaler zu IT/» Kreuzern, den Franken zu 28 Kreuzern, das 2-Franken-Stück zu 56 Kreuzern, das 2'/--Franken-Stück zu 1 Fl. 10 Kr., den Holländischen Gulden zu 60 Kr., das Holländische 2'/r-Gulden-Stück zu 2 Fl. 30 Kr.
hiesiger Währung anzunehmen. Abdrücke dieser Vereinbarung mit dem Verzeichnisse derjenigen hiesigen Handlungen, welche dieselbe unterschrieben haben, sind bei dem Börsendiener Collomb, im Börsengebäude wohnhaft, zu empfangen.
Frankfurt a. M., den 22. October 1856.
Die Handelskammer der freien Stadt Frankfurt.