Einzelbild herunterladen
 

Zntelligenz-BIatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den Frankfarter Nachricht!« als Extrabeilage.

(Expedition; am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

M 226. Dienstag den 23. September

1856.

Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. EinrückungSgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Abonnements auf das Intelligenz- und Amtsblatt und die Frankfurter Nachrichten werden täglich oder vom 1. October beginnend, zu ermäßigtem Semester-Preise von der Expedi­tion angenommen.

WâeâLLâ der WreigNiffe zm Wârsts Hex MLitLfchesZ NKd MÄtexisKsK INtexeMm.

Frankfurt, den 23. Sept. Die Neuenburgische Angelegenheit hat in der Presse eine sehr verschiedene Behandlung erfahren. Neben zahlreichen Blättern, besonders der radicalen Presse der Schweiz angehörig, welche auf die Anerkennung der Rechtsfrage überhaupt nicht eingehen, haben im Gegentheil auf gewisser Seite sich Organe gefunden, welche theils, preußischer als Preußen, die Regierung zu einem Kriege zu reizen, theils die Neuenburgische Sache zur Erreichung anderer Zwecke haben benutzen wollen. In der ersten Hinsicht ist ein eingesandter Artikel aus Berlin im „Journal de Francfort" bemer- kenswerth, worin für Preußen der Anspruch erhoben wird, daß seine Regierung besser als die auswärtige (österreichische) Presse zu beurtheilen verstände, was die Ehre des Staates verlange. Es sei die Neuenburgische Angelegenheit eine Frage des internatio­nalen Rechtes und gehöre als solche vor den europäischen Areopag. Ein abstractes Recht verlohne nicht die Opfer eines Krieges, zumal da bei Wahrung dieses Rechtes die Ehre der Garanten der Verträge von 1815 ebenso betheiligt sei als die Preußens selbst. Ebenso ist an anderer Stelle die Vermengung dieser Angelegenheit mit der der Sonderbunds- kantone zurückgewiesen worden. Mit diesem Hintergedanken: Wiederherstellung der früheren Regierung in den Sonderbundskantonen mit allen Consequenzen, hat die ultra­montane Presse in und außer der Schweiz, welche Anfangs die That vom 3. Sept, ver- urtheilte, mit plötzlicher Schwenkung Partei für Preußens Ansprüche genommen. — Ab­gesehen von der Unwahrscheinlichkeit, daß inmitten dieser schwankenden Weltlage eine protestantische Macht in einen europäischen Krieg sich begeben würde, um auf den Trümmern der Bundesverfassung von 1848 die Jesuitenherrschaft in dem Gebiete des Sonderbundes wieder erstehen zu lassen, hat auch rechtlich die Frage des SonderbundeS keinen Zusammenhang mit der Neuenburgischen Angelegenheit. Der